Sersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei S Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
iiMaBSMiniiiiaBiiMiMiMiMiisNiigiiiiiiuneiiBiaaiiiiiiiaigiiiiiimimHaiiK Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im § amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprechrr Nr. 8.
Nr. S44
Donnerstag, den 17. Oktober
1918
Amtlicher Teil.
taw für Me Telbstversorger.
Wer dem Schleichhändler und Hamsterer Getreide und Kartoffeln aus seiner Ernte verbotswidrig verkauft, schädigt die Allgemeinheit und sich selbst! Wird unserem Kreise ein Teil unserer Vorräte durch Schleichhändler und Hamsterer genommen, so können wir die Mengen, die wir für unser Volk und für die Front abliefern müssen, nur aufbringen, wenn wir die Ration der Selbstversorger herabsetzen!
Jeder Landwirt weis, was das für seine Wirtschaft bedeutet! Jeder Landwirt und jede Landfrau möge sich sagen: Das, was jetzt der Schleichhändler und der Hamsterer zum Schaden der Allgemeinheit davon trägt, mußt Du später selbst mit Deinen Angehörigen aus
Deinen Vorräten nochmals hergeben.
Hersfeld, den 15. Oktober 1918.
Der Landrat
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Hersfelö, den 11. Oktober 1918.
Wildverkaus in den fleischlosen Wochen.
Falls im Kreise Hersfeld Wild von Jagdberech- tigten oder zugelassenen Händlern während der fleischlosen Wochen seilgeboten wird, ist es den Ver- sorgungsberechtigten gestattet, davon Fleisch zu erwerben gegen Abgabe der Fleischmarken der auf die fleischlose folgenden Woche.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses.
I. A. Nr. 9619 J. V.: .
v. Hedewann, Reg,-Assessor.
Hersfelö, den 7. Oktober 1918.
Die Oelmühle des Herren Emil Wirth in Eitra ist auch zum Schlagen von Bucheckern freigegeben worden.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.
I. A. No. 9344. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
über den Absatz von Dörrobst.
Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 fReichs- Gesetzbl. S. 46) geben wir hiermit bekannt, daß der Absatz von Dörrobst aus früherer Ernte als der diesjährigen nur noch bis zum 15. Oktober 1918 gestattet ist. Nach diesem Zeitpunkte darf Dörrobst aus früheren Ernten durch den Erzeuger ebenso wie durch den Handel nicht mehr abgesetzt werden. Nur wer im Jahre weniger als 20 Doppelzentner Dörrobst nicht gewerbsmäßig herstellt bleibt von diesem Absatzverbote unberührt, Doch wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß jeder weitere Absatz von Dörrobst, welches von solchen Herstellern erworben wurde, unter das obige Verbot fällt und strafbar ist, wie jeder Handel mit Dörrobst überhaupt.
Wer Dörrobst aus früheren Ernten im Besitz hat und es nicht selbst verbrauchen will, kann es uns zum Kaufe an bieten. /
Auf das in unsere Bekanntmachung vom 2a. Juli 1918 fReichsanzeiger 180) veröffentlichte Absatzverbot für Dörrobst aus der Ernte 1918 wird bei dieser Gelegenheit erneut hingewiesen.
Ausgenommen von den vorstehenden Vorschriften ist der Absatz von Dörrobsk»an die Stellv. Intendantur des 9. Armeekorps in Altona und an die Zentrale für die Beschaffung der Verpflegung der Marine in Berlin W. 10, Königin Augustastratze 88/42.
Als Dörrobst im Sinne dieser Bekanntmachung sind anzusehen getrocknete Aepfel, Birnen, Pflaumen, und Zwetschen sowie jegliches Dörrobst, das getrocknete Früchte dieser Arten enthält.
Berlin, den 30. September 1918.
Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.
Dr, L e h m a u n. Klein.
Hersfeld, den 11. Oktober 1918.
Nach einer hier vorliegenden amtlichen Mitteilung sollen in diesen Jahre die Eichelbestände reiche Mast tragen.
Auch die Roßkastanien haben befriedigend angesetzt. Die möglichst restlose Erfassung dieser Früchte ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.
Eicheln und Roßkastanien dürfen zurzeit nur durch die Reichsfuttermittelstelle abgesetzt werden, und wer solche Früchte besitzt, muß sie. bei der genannten Stelle anmelden und ihr auf Verlangen käuflich überlassen.
Ausgenommen sind hiervon die selbstgewonnenen Früchte, deren der Anzeigepflichtige zur Aussaat oder zum sonstigen Verbrauch im eigenen landwirtschaftlichen Betriebe oder in dem dazu gehörigen gewerblichen Nebenbetriebe bedarf. Die Verwendung der Früchte durch den Eigentümer des Waldes zur Ausführung von Forstkulturen sowie in seinen und seiner Beamten pp. landwirtschaftlichen Betrieben ist also auch fernerhin zulässig.
Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen zum Sammeln der Früchte, die nach wie vor unentgeltlich zu 'geschehen hat, sowie das Eintreiben von Vieh in die Masttragenden Bestände gilt nicht als ein „Absatz" der Früchte im Sinne der Verordnung.
Die Ankäufer der Reichsfuttermittelstelle haben für die Früchte, soweit sie von mittler Art und Güte sind, die zur Zeit des Ankaufes geltenden gesetzlichen Höchstpreise zu bieten und zu zahlen. Diese betragen zurzeit: fürwalöfrische,schalentrockeneEicheln 13 Mk. je 100 kg für waldfrische, schalentrockene Roß
kastanien .......... 10 „ „ 100 „
Sind die Früchte von geringerer Art und Güte, so können die Ankäufer einen entsprechenden Preis- o Name des Ankäufers der vorerwähnten Früchte für den Kreis Hersfeld wird in Kürze bekannt gegeben werden.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses.
I. A. Nr. 9428. J. B.
v. Heöemann, Reg.-Affessor.
Bus der Heimat.
. * Einaußerordentlicher allgemeiner Landesbettag ist von der obersten preußischen Kirchenbehöröe auf Sonntag den 20. Oktober, anbe- raumt worden. In der Verfügung heißt es: „Wir stehen in einer Zeit ernster Prüfung und schwerster Nöte und Aengste. Besonders schwer lastet in diesen Tagen auf unserer Seele die Sorge um das geliebte Vaterland. Diese Sorge läßt aber unser Volk mehr denn je und um so tiefer das Bedürfnis empfinden, im gemeinsamen Gebet seine Zuflucht zu Gott dem Herrn zu nehmen, Ihn anzuflehen, daß Er mit uns sei, Seine Hilfe und Barmherzigkeit uns nicht versage
*(Wteöerverwendete Briefumschläge.) Briefumschläge werden wegen der Knappheit und Teuerung vielfach wieder verwendet. Insbesondere werden dieselben Umschläge mit der gleichen Adresse noch einmal verschickt. Das Retchspostamt hat jetzt auch erlaubt, gewöhnliche Briefsendungen zu befördern, auf deren Umschlägen die erste Aufschrift durch eine neue ersetzt ist. Die alte Aufschrift muß sorgfältig durchkreuzt oder durchstrichen sein. Die zweite Ausschrift muß deutlich und so eingerichtet werden, daß die Stempelabdrücke, postdienliche Vermerke und Freimarken nicht beeinträchtigt werden.
):( Hersfeld, 16. Oktober. lSchulschluß.) Auf Grund eines Gutachtens des Herrn Kreisarztes sind die hiesigen Schulen, wegen der hier epidemisch auftretenden Grippe weiterhin bis zum Montag den 28. Oktober geschlossen worden.
§ Hersfeld, 16. Oktober. Von dem Arbeitskom- mando zu Heringen sind nachstehend bezeichnete Kriegsgefangene entwichen: 1. Kowvisier Ernest, 749/17, 1,68 m groß, 35 Jahre alt, Gesicht klein, Augen grau, Nase und Mund gewöbnlicht, trägt Gefangenettkletdung 2. Lelard Rene, 535 686, 1,67 m groß, 33 Jahre alt, Gesicht klein, Außen blau, Nase stumpf, Mund breit, trägt Gefangenenkleidung. 3. Dnorgaut, George, 1 2 3540, 1,65 m groß, 35 Fahre alt, Gesicht klein, Augen blau, Nase breit, Mund gewöhnlich, trägt Gefangenenkleidung.
Niederaula, 12. Oktober. Der Zimmermeister und Sägewerksbesitzer Heinrich Ijenber in Hattenbach, dessen Scheune und Stallung vorige Woche abbrannten wurde gestern von einem noch schwereren Unglück betroffen. Aus bisher noch unaufgeklärte Weise brach gestern auf seinem Sägewerk an der Hattenbach—Niederaulaer Landstraße Feuer aus, das an den aufgestapelten Holzvorräten reichlich Nahrung fand. Den angestrengten Bemühungen derHeuerwehren von Hattenbach und Niederaula, wobei auch die Frauen van Hattenbach hervorragende Hilfe leisteten, gelang es, einen großen Teil der Hölzer aus dem Feuerbereich zu entfernen und zu retten. Das Sägewerk selbst
sowie die Maschinen sind durch das Feuer zerstört. Der Schaden ist nicht dürch Versicherung gedeckt. Da die Windrichtung günstig war, blieb die stark gefährdete Feldscheune des Landwirts Pape, die mit Feldfrüchten gefüllt ist, und der Brandstätte gegenüber liegt, von dem Feuer verschont.
Eschwege, 14. Oktober. Als gestern Abend ein hiesiger Einwohner seine Wohnung betrat, kam ihm ein Mann entgegen, der seine Anwesentheit damit entschuldigte, daß er sich in der Wohnung geirrt habe. Es stellte sich aber später heraus, daß der Eindringling ein Einbrecher war, der seit einigen Tagen in dem hiesigen Bahnhofsgasthof wohnte. Als er hier verhaftet werden sollte, feuerte er aus seinem Revolver eine Anzahl Schüsse auf den Polizeiserganten ab, die aber fehl gingen; dahingegen wurde dessen wertvoller Polizeihund getroffen und getötet. Dem Verbrecher gelang es, zu entkommen. In dem von ihm bewohnten Zimmer fand man eine ganze Menge Diebeshandwerkszeuge Revolver und Dolche vor.
Göttingen, 15. Oktober. Einer frechen Schwindlerin ist die Inhaberin eines Putzgeschäftes zum Opfer gefallen. Eine Dame betrat den Laden und ersuchte um Zusendung einer Auswahlsendung von Hüten an die Gattin eines bekannten Universitätsprofessors. Die Bestellerin suchte auch einen Hut für sich selbst aus welcher sofort mitgenommen wurde. In der Annahme, daß die Dame zu dem Haushalt oder zur Verwandtschaft des Professors gehöre, schickte die Verkäuferin die Sachen fort, um nach einigen Stunden zu bemerken, daß sie einer Betrügerin zum Opfer gefallen war.
Hirzenhain fKreis Büdingen), 12. Oktober. Ein Hüttenarbeiter eines Nachbarortes wurde zur Anzeige nicht sämtlich angegeben hatte. Vom Bezirksrtchter zur Rede gestellt, meinte er, er habe feine 16 Hühner mit seiner Frau „hälftig geteilt". Bei der Bestandsaufnahme sei er aber nicht zu Hause gewesen und so habe seine Frau bloß ihre 8 Hühner angemelöet.
Kundgebung
der Hauptversammlung des Deutschen Wehrvereins.
„Ich kenne keine Parteien mehr! Ich kenne nur noch Deutsche!"
Unter dem Zeichen dieser, in großer und herz- erhebender Zeit gesprochenen Kaiserworte ruft der Deutsche Wehrverein alle Deutschen, Männer und Frauen, zum Kampfe auf gegen den äußeren Feind, gegen alles, was unsere Einigkeit zu gefährden oder zu vernichten geeignet ist, und nicht zuletzt zum Kampf gegen das eigene Ich, w» es not tut.
Von innen heraus muß das kommen, was das Gebot der Stunde ist, die Kraft und das Kraftbewußtsein, gepaart mit Würde, selbstloser Opferwilligkeit und eisernem Siegeswillen. In vieltausendjähriger Geschichte sind wir Deutschen nur durch uns selbst besiegbar gewesen. Einig, fest und deutsch haben wir selbst den gewaltigsten Stürmen siegreich Trotz geboten.
Darum fort vor allem mit Eitelkeit und Selbstsucht, mit Kleinmut, Mutlosigkeit und Traumseligkeit. Ein klares Auge für die harte Wirklichkeit und eine feste deutsche Faust, ihrer Herr zu werden.
Hinter uns vier Jahre von gigantischer Leistungen und unermeßlicher Opfer, vor uns Sein oder Nichtsein. An jedem Tage (»Uten wir uns erinnern, daß wir das, was wir von unseren Vätern ererbten, das festgefügte Deutsche Reich, erwerben müssen, um es zu besitzen; jede Stunde sollte uns voll heißem Danke finden gegen alle, die mit fast übermenschlichen Leistungen, Heldenmut und Todesverachtung, das Teuerste was der Mensch besitzt, Haus und Herd, Weib und Kind, gegen einen Ansturm sondergleichen verteidigten, und ein heiliger Zorn müßte uns erfassen gegen diejenigen, die in frevelhafter Weise diesen Krieg entfesselten und unsere wiederholt gebotene Friedenshand mit Hohn und Spott zu- rückwiesen.
Täuschen wir uns nicht, es geht um Sein oder Nichtsein. Draußen eine Welt von Feinden, bereit und gewillt uns zu vernichten, die uns auf unserem eigensten Boden mit Lüge, Verleumdung, Bestechung und Schlagwort bekämpft, um Körper und Seele unseres Volkes zu vergiftend
Darum fert und zurückgestellt alles, was unsere Einigkeit im Inneren gefährden könnte, und auf zur Verteidigung unserer heiligsten Güter! Im Andenken an die Hunderttausende, die ihr Leben auf dem Altar des Vaterlandes opferten und im Bewußtsein der hohen Verantwortung für des Reiches und unserer Kinder Zukunft, wird niemand die Schmach und die Schande auf sich laden wollen, des deutschen Namens unwert zu sein, deutsche Treue und deutsches Wort gebrochen zu haben.
Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles freudig setzt an ihre Ehre!
Berlin, den 12. Oktober 1918.