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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be­zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zelle 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8. :

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Nr. 343

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Dienstag, den 15. Oktober

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 9. Oktober 1918.

Nach Mitteilung der Hauptverteilungsstelle Firma A. Großenbach in Fulda können folgende Personen oder Betriebe in geringem Umfange mitSpiritus beliefert werden:

1) Friseure nicht mehr als 5 Liter.

2) Krankenhäuser und Lazarette für Heilzwecke ausschließlich aufgrund einer Bescheinigung des lüftenden Arztes monatlich nicht mehr als 50

3) Apothekenbesitzer und Drogisten nur zür Ver­arbeitung im eigenen Betriebe, Apothekenbesitzer monatlich nicht mehr als 50 Liter, Drogisten monatlich nicht mehr als 10 Liter.

4) Aerzte, sowie gegen die behördliche Besche'inigung an Hebammen und Desinfektoren monatlich nicht mehr als 10 Liter.

5) Molkereien zu Milchuntersuchungen monatlich nicht mehr als 20 Liter.

Soweit einzelnen größeren Molkereien durch die Reichsbranntweinstelle bisher höhere Monats­mengen bewilligt find, dürfen diese höheren Monatsmengen auch weiterhin verabfolgt werden.

6) an landwirtschaftliche Betriebe, denen andere Leuchtmittel nicht zur Verfügung stehen, zur Beleuchtung von Ställen und Wirtschaftsräumen nicht mehr als 5 Liter monatlich, je nach Größe des Grundbesitzes und des Viehbestandes.

. 7) An Behörden, Geistliche und Lehrer sowie an landwirtschaftliche Darlehuskassen

a. Behörden zur Beleuchtung der Diensträume, denen andere Leuchtmittel nicht zur Verfügung

l'. MeisMHe^M^sFHrei^ öte neben ihrer Berufs­tätigkeit im vaterländischen Hilfsdienst tätig sind und keine andere Beleuchtungsmöglich­keit haben.

c. an landwirtschaftliche Darlehnskaffen, die keine andere Beleuchtungsmöglichkeit haben, beträgt monatlich 510 Liter.

Anträge sind unmittelbar an die Firma Großen- bach zu richten. Alle Beteiligten weise ich hiermit auf vorstehendes hin.

Tgb. Nr. 1. 10912. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 3. Oktober 1918.

Die Mühhle des Müllers Peter Schüler in Schenk- lengsfeld ist wegen vorgekommener Ungesetzlichkeiten bis auf Weiteres geschlossen worden.

Tgb. No. G. 3894. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 3 Oktober 1918.

Die Mühle des Müllers Jakob in Heringen ist wegen vorgekommener Ungesetzlichkeiten bis auf Weiteres geschlossen worden.

Der Landrat.

Tgb. Nr. K. G. 4008. I- V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 11. Oktober 1918.

Nach einem Telegramm der Reichsstelle für Gemüse und, Obst in Berlin vom 4. Oktober d. I. wird für die Anfuhr von Runkelrüben vorläufig bis 31. Okt. 1918 ein Anfuhrprämie von 0.50 Mk. fM den Rentner Tg^Nv. I. 10970. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Königliche Regierung.

Abteilung für Kirchen-

und Schulwesen.

B. I. 4159.

Cassel, den 30. September 1918.

Mit Ermächtigung des Herrn Finanzministers weisen wir die Königlichen Kreiskassen an, den in in ihren Kassenbezirken angestellten, sowie auftrags- oder vertretungsweise beschäftigten Bolksschullehrper- sonen, die zum Bezüge der laufendenKriegsteuerungs- bezttge berechtigt sind, auf die zu gewahrende ein­malige außerordentliche Kriegsteuerungszulage für 1918 vorbehaltlich der Regelung der erhöhten Ansprüche für Kinder und sonstigen Haushaltsangehörtge vor­schußweise zu zahlen und zwar den verheirateten Lehr- personen 500 Mark, den unverheirateten 3aü Mark. Die Verrechnung der gezahlten (Beträge Hat unter Kapitel 24, Titel 8 Abschnitt B des Haushalt» des Finanzministeriums zu erfolgen. m ,

Zahlung darf nur erfolgen gegen Vorlage einer von dem vorgesetzten Orts- bezw. Kreisschulinspektor oder der Schnldepudatton mit Siegel und Unterschrift ausgestellten Bescheinigung über Dienstort, Anstellung

oder Beschäftigung als Stellenverwalter oder Vertreter sowie über den Familienstand (ob verheiratet oder unverheiratet) Richttag für das Vorliegen der Vor­aussetzungen für die Gewährung der einmaligen Kriegsteuerungszulagen ist der 1. September 1918. gez. Unterschrift.

* * *

Hersfeld, den 8. Oktober 1918. Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 10904. Der Landrat.

Funks, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* Der Genuß von Bucheckern als Zutat zu Speisen usw. ist bei Erwachsenen durchschnittlich unbedenklich. Bei Kindern sind infolge des Genusses größerer Mengen von Bucheln gesundheitsschädliche Wirkungen (Erbrechen, Kolik, Hals- und Kopfschmerzen, Schwindel, Atembeschwerden und Benommenheit) be­obachtet worden. Aber auch manche Erwachsene können die Früchte nicht vertragen. Immer wieder muß dar­auf hingewiesen werden, daß man sich und der Allge­meinheit die Bucheckern am besten dadurch nutzbar macht, daß man die gesammelten Früchte bei der öffentlichen Abnahmestelle abliefert. Jedem Sammler steht Oel in der Höhe von 6 Prozent des Gewichtes der abgelieferten Bucheckernmenge zu. Des darf man versichert sein: die maßgebenden Stellen werden für die Durchführung der Bestim^mngen sorgen.

* (D i e I n v a l i e d e n v e r s i ch e r u n g.) Zweks empfiehlt es sich, tunlichst Zrveiwvchenmarken zu ver­wenden. Bei Dienstboten, die vierteljährliche Bezah­lung haben oder beim ländlichen Gesinde, das vieler­orts im Jahreslohn steht, erscheint es sogar sehr zweckmäßig, Vierteljahrsmarken zur Verwendung zu bringen. Dadurch wird nicht nur die Arbeit der Ouittungskarten-Ausgabestellen und aller derjenigen, die das Einkleben der Marken zu besorgen haben, verringert, sondern es werden auch Stoffe zur Her­stellung der Karten gespart.'

* (Reich seinheitspreis für Butter und Milch?) DieDtsch. Parl.-Korr." berichtet: Von verschiedenen wirtschaftlichen Vereinigungen sind an den Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes Anträge auf Festsetzung eines Reichschseinheitspreises für Butter und Milch gestellt worden. Die Frage unterliegt gegenwärtig der eingehenden Prüfung des Kriegsernährungsamtes.

* (Dörrobst aus früheren Ernten. Dörrobst aus der diesjährigen Ernte abzusetzen, war bereits untersagt. Nunmehr wird durch Bekannt­machung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen auch der Absatz von Dörrobst aus der Ernte 1917 und aus früheren Ernten verboten und zwar hauptsächlich, um zu verhüten, daß diesjähriges Dörrobst als vorjähriges oder älteres in den Handel kommt. Unter Dörrobst sind zu verstehen: getrocknete Aepfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschen sowie jedes ge- trocknete Mischobst, das eine dieser Obstsorten mitent- hält. Eine Einschränkung erfährt das Absatzverbot nur zugunsten der schon nach der Vorschrift für 1918er Dörrobst bevorzugten nicht 'gewerbsmäßigen Klein- erzeuger und zugunsten des Absatzes an bevollmächtigte Einkäufer für den Bedarf von Heer und Marine.

* (Die Löhnung der Gefangenen.) Zur Richtigstellung der vielverbreiteten Meinung, daß die Angehörigen von Kriegsgefangenen Anspruch auf die Löhnung ihrer gefangenen Verwanden hätten, wird amtlich mitgeteill: Der Kriegsgefangene selbst verliert seinen Anspruch auf die Löhnung mit Ablauf des Monasdrittels, in dem er gefangen genommen wurde. Für seine Angehörigen besteht einAnspruch" auf die Löhnung überhaupt nicht. Indes kann ihnen die Löhnung ganz oder teilweise bewilligt werden, wenn die Familie bedürftig ist und die Löhnung zum Unter­halt gebraucht wird. An Verwände aufsteigender Linie, Geschwister oder Pflegekinder, kann die Löhnung jedoch nur dann bewilligt werden, wenn der Kriegs­gefangene ihr verwiegender Ernährer war und Be­dürftigkeit vorligt. Auch zur Unterstützung der Kriegsgefangenen selbst kann die Bewilligung der Löhnung ganz oder teilweise erfolgen, wenn er dieser Unterstützung dringend bedarf und die Angehörigen nach billigem Ermessen nicht in der Lage sind, die Unterstützungskosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, Ueber die Bewilligung der Unterstützung, wie über SenZeitpunkt ihrerAuszahlung entscheidet der Truppen­teil, unter dessen Befehl der Kriegsgefangene zuletzt gestanden hat. Die durch Allerhöchste Kapinettsorder vom 1. August 1918 gewährte monatliche Zulage von 9 Mark an die mobilen Unterofiziere und Mann­schaften ist lediglich als Teuerungszuschuß für diese Heeresangehörigen selbst aufzufassen. Eine Bewilli­gung dieser Zulage an die Angehörigen Kriegsge­fangener ist daher nicht angängig.

) :( Hersfeld, 14. Oktober. Der Wunsch nach wasserdichtem Schuhwerk drängt sich besonders lebhaft in dieser Zeit auf; denn der Sommer verläßt uns und der Herbst mit seiner Feuchtigkeit rückt heran. Mancher Vorsichtige hat daran gedacht, sich ein Paar derbe Stiefel oder ein kerniges Stück Leder zurückzulegen; aber nur die wenigsten habenBe­ziehungen" und selbst die Vorausberechnungen der eifrigsten Hamster wirft die Dauer des Krieges über den Haufen. Leder gehört in erster Linie den kämpfenden Truppen; für die Zivilbevölkerung ist jetzt schon eine empfindliche Lederknappheit eingetreten. Diese wird sich ständig verschärfen und wird nach Friedensschluß noch Jahre hmöurch anhalten. Deshalb hat die Reichsregierung schon seit vielen Monaten eine dem Reichswirtschaftsamt unmittelbar unterstellte Kriegsorganisation eingerichtet, die nichts anderes zu tun hat- als Ersatzstoffe für Sohlen auszuproben, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Das Wort Ersatz" hört niemand gern; in diesem Falle darf man aber doch Vertrauen dazu haben. Die emsige Arbeit der deutschen Technik hat einen Ausweg auch aus der Sohlennot gefunden. Es sind jetzt bereits Ersatzsohlen im Verkehr, die zwar nicht alle bequeme Eigenschaften des Leders besitzen, aber in dem Wich­tigsten, Wärme und Wasserdichtigkeit, den Ledersohlen nichts nachgeben. Sperrholzsohlen (leichtes Holz und Lederabfälle) und Holzhalbsohlen haben sich bereits in Stadt und Land gut bewährt; das heißt wenn sie sachgemäß verarbeitet worden sind. Dieser Pnnkt ist so wichtig, daß die erwähnte Kriegsbehörde in Berlin sogar eine eigene Lehrwerkstätte, für die Ver­arbeitungsweise der Ersatzsohlen errichten mußte, in der Schuhmacher aus allen Gegenden Deutschlands sich mjt der

NaVerr Sie haben in oer Heimat die neuerworbenen Kenntnisse auch an ihre Fachgenossen weitergegeben. Nur Vertrauen gefaßt zu den Kriegssohlen! Wer sie trägt, ist vor nassen und kalten Füßen sicher.

) :(Mengshauseu, 14. Oktober. Immer zahlreichere Opfer fordert der Tod auch in der Heimat. Erschreckend ist die Reihe der täglichen. Todesanzeigen in den Lokalblättern. Auch unsere kleine Gemeinde ist in diesen Wochen hart und schwer betroffen worden. Die Reihe der Todesfälle eröffnete ein liebes Mädchen im Alter von 17 Jahren. Ihm folgte nach kurzer Zeit der kräftige, brave Nachbarsohn, ebenfalls 17 Jahre alt, und dann schon nach 4 Tagen, zum größten Schmerz der Eltern, auch dessen blühende Schwester im Alter von 20 Jahren In derselben Nacht starb auch im besten Mannesalter Karl Becker, der Besitzer des hiesigen Dampfsägewerks, allgemein bekannt durch seine Kraft, Gewandtheit und Fleiß. Noch liegen mehrere Einwohner an der bösartigen Grippe schwer darnieder. Möchte doch diese heimtückische Krankheit nicht noch weitere Opfer fordern.

Alsfeld, 11. Oktober. Einem bedauerlichen Unfall, fiel der 14 jährige Friedrich Schickeburg zum Opser." Er hatte eine Buche erklettert, um die Eckern herab- zuschütteln, und stürzte ab. Er ist nun seinen Ver­letzungen erlegen.

Guutershaufen, 11. Oktober. Im benachbarten Holzhausen wurde Hente früh von einem Schäfer zwei Stück ausgeschlachtete Kühe im Chausseegraben aufge­funden. Der größte Teil des Fleisches war noch vor­handen. Das Fleisch wurde beschlagnahmt.

Cassel, 11. Oktober. Vor dem hiesigen Kriegs­gericht fand die Verhandlung gegen den berüchtigen Johann Schneider statt, der, wie erinnertlich, lanhe Zeit hindurch unsere Stadt durch schwere Einbrüche unsicher machte. Namentlich brach er in Ziggarren- lüden ein und setzte die Beute dann in Hamburg um. Auf einer Geschäftsreise nach Hamburg hatte man ihn und seinen Komplizen Elzner im Zuge entdeckt. Während Elzner aus dem Abteil in einen vorüber­fließendes Gewässer sprang und ertrank, sicherte die Festnahme dem Schneider das Leben und damit sieben Jahre Zuchthaus.

Bölkershausen, 11. Oktober. Verrohte Burschen hatten kürzlich abends einem hiesigen Einwohner den vor seinem Haus über den Bach führenden Steg be- feitigt-und den Hauseingang verbarrikadiert.

Wabern, 12. Oktober. In einer der letzten Nächte wurden in Bad Wildlingen aus einem großen Ge­schäftshause für mehr als 15000 Mk. Waren gestohlen. Nachmittags stellte der Gendarmeriewachtmeister von Wabern auf dem Bahnhof einen Mann mit einem großen Schließkorb, in dem sich fast die gesamte Beute befand. Das Märchen des Mannes, er habeden Korb gefunden", findet natürlich keinen Glauben. Es handelt sich um einen Arbeiter aus Cassel.

Carlshafeu, 11. Oktober. Wo die Butter steckt. Dem Gutsbesitzer M. in Friedrichsfeld wurden nachts 25 Pfund Butter sowie ein Schinkenknochen aus dem Keller gestohlen.__

Wettervoraussage für Dienstag den 15. Oktober.

Vorwiegend heiter, trocken, Temperatur wenig geändert.