Sersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ■ zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei i Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, i
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im • amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 240
Sonnabend, den 12. Oktober
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 11. Oktober 1913.
Fleischverkauf in dieser Woche.
Der Kopfanteil beträgt:
1. im Schlachtbezirk Hersfeld
a. für die Bewohner der Stadt Hersfeld 125 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst
b. für die Bewohner vom Lande 100 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst
2. in den übrigen Schlachtbezirken 100 gr. Fleisch und Wurst.
Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In dem Schlachtbezirk Hersfeld erfolgt der Verkauf am Sonnabend, in den übrigen Schlachtbezirken fetzen die Gendarm-Wachtmeister die Verkaufszeit fest.
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.
I. A. No. 025. J. V.:
v. He ö e m a n n, Reg.-Assessor.
Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwangs erklärt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Januar 1919 eine Zwangsinnung für das Maler- u. Anstreicherhandwerk im Bezirk des Kreises Hersfeld mit dem Sitz in Hersfeld und dem Namen „Zwangsinnung für das Maler- und Anstreicherhandwerk im Bezirke des Kreises Hersfeld" errichtet werden.
Von dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibenden des vorbezeichneten Bezirks, welche das Maler- und Anstreicherhanöwerk betreiben, gleichviel, ob sie Gesellen und Lehrlinge beschäftigten oder nicht, dieser Innung an. (A. li. G. 6714a) Lassel, den 14. September 1918.
Der Regierungspräsident.
J. A. Küynema nn.
♦ * *
Hersfeld, den 4. Oktober 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. I. 10303. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwangs erklärt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Januar 1919 eine Zwangsinnung für das Stellmacher- (Wagnerhandwerk) im Bezirk des Kreises Hersfeld mit dem Sitz in Hersfeld und dem Namen „Zwangsinnung für das Stellmacher- (Wagner- handwerk )im Bezirke des Kreises Hersfeld" errichtet werden.
Von dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibenden des vorbezeichneten Bezirks, welche das Stellmacher- (Wagnerhandwerk) betreiben, gleichviel, ob sie Gesellen und Lehrlinge beschäftigten oder nicht, dieser Innung an. (A. n. G. 4304b)
Caffel, den 14. September 1918.
Der Regierungspräsident.
I. A. Kühnemann. .
Hersfeld, den 4. Oktober 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 10805. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor..
Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwangs erklärt hat, ordne ich hiernnt an, daß zum 1. Janur 1919 eine Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk im Bezirk des Kreises Hersfeld mit dem Sitz in Hersfeld und dem Namen „Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk im Bezirke des Kreises Hersfeld" errichtet werden.
Von dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibenden des vorbezeichneten Bezirks, welche das Bäckerhandwerk betreiben, gleichviel, ob sie Gesellen und Lehrlinge beschäftigen oder nicht, dieser Innung an. lA. ll. G. 8713a)
Casse!, den 14. September 1918
Der Regierungspräsident.
J. A. Kühnem« n n,
Hersfeld, den 4. Oktober 1918.
Wird veröffentlicht. _ _
Tgb. Nr. 1. 10802.
v. Hedema n'n, Reg.-Assessor.
Bin der Helmut«
»(Erziehung der Kriegsbeschadigten 'zur S e l b st ä n d i g k e i t. Der Pressedienst des Reichsausschusses der Kriegsbeschadig enfürsorge schreibt: Die Kriegsbeschädigten wollen wieder ganze
Menschen, vollwertige Glieder der Gesellschaft sein die sich von Gesunden möglichst wenig unterscheiden Sie wollen im öffentlichen Verkehr nicht auffallen und nicht angegafft werden, alle Verrichtungen des täglichen Lebens wieder so wie andere gesunde Menschen und möglichst ohne in die Augen fallende besondere Hilfsmittel vornehmen, und dies läßt sich, wie viele Beispiele Gebrechlicher beweisen, weit leichter erreichen, als man allgemein annimmt. Die Aerzte und Schwestern sind demgemäß — bei aller Hilfsbereitschaft — von Anfang an bemüht, die Verwundeten, die ein Organ oder Glied oder doch seine Gebrauchsfähigkeit ganz oder teilweise eingebüßt haben, zu möglichster Unabhängigkeit von fremder Hilfe anzuleiten. Mag es dem gedankenlos Zuschauenden auch manchmal unbarmherzig erscheinen, der Kriegsbeschädigte erkennt rasch und dankbar, wie sehr diese Erziehung zur Selbständigkeit in seinem Interesse liegt. Aber zu Hause stellen sich seinem Streben vielfach größere Hindernisse in den Weg. Dort sind meist alle: Frau, Eltern, Geschwister und sonstige Verwandte — zweifellos in bester Absicht — bemüht, dem Kriegsbeschädigten alle Tätigkeiten ab- zunehmen, die ihm vielleicht Schwierigkeiten bereiten und daher den alten Seelenschmerz wieder aufleben lassen könnten. Sie würden den Kriegsbeschädigten aber so nur für kurze Zeit über den nicht mehr zu ändernden Verlust hinwegtäuschen, und um so schwerer ist dann die Enttäuschung, die zweifellos kommt, wenn der Kriegsbeschädigte einmal ihre Hilfe entbehren muß, z. B. wenn er allein verreist. Deshalb mögen alle, die mit Kriegsbeschädigten in engere Berührung kommen, ihrem Streben zur Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit Verständnis entgegenbringen und es nach Kräften fördern.
§ Hersfeld, 11. Oktober. (Gemüse aus Roten Beeten). Dieses Gewächs, auch Rote Rahne und Rote Rübe genannt, wird im größten Teil Deutsch- ^nvm «'tn Salatoder- Kompott genossen. n den' MUWen ^reirstfr^m^-l^^ allerdings ist auch die „Rote Beeten-L-uppe" von jeher eingebürgert, in Ost- und Westpreußen und Posen ist sie geradezu eine Art provinziellen Nationalgerichts. Ganz besonders wohlschmeckend und nahrhaft aber ist Gemüse von Roten Beeten. Der Krieg nötigt uns, unseren Organismus noch immer mehr auf pflanzliche Nahrung einzustellen, als es bereits geschehen ist. Aber die pflanzliche Ernährungsweise verlangt auch viel Abwechselung. Jedes neue Gemüsegericht ist daher willkommen. Hier das Rezept für Gemüse von Roten Beeten: Gewaschen, weich gekocht, abgeschält und sein geschnitten oder noch besser fein gehobelt, werden sie mit wenig Wasser, das den Boden des Kochgefässes etwa 3 cm bedeckt, zum aufwallen gebracht. Dann verdickt man sie mit etwas vorher angerührtem Mehl oder Kartoffelmehl, oder mit 2—3 feingeriebenen rohen Kartoffeln und schmeckt das Gericht süß-sauer ab. Ein Zusatz von Aepfeln und Verwendung von Nelken oder anderen'Gewüzen und Zucker erhöht den Wohlgeschmack. So zubereitet geben die Roten Beeten ein vortreffliches und auch jetzt unter Berücksichtigung -es Mangels an Fett und Fleisch leicht herstellbares, nahrhaftes Gemüse, das sich als Hauptmahlzeit für die Spätherbst- und Wintermonate für jedermann eignet. Wer es noch nicht kennt, versuche es! Die Ernte von Roten Rüben ist in diesem Jahre außerordentlich reich ausgefallen. Während frischer Rotkohl nur bis Weihnnachten zu haben ist, kann die Hausfrau mit frischen Roten Beeten den ganzen Winter hindurch und bis in das späte Frühjahr hinein Essen bereiten. Jede Familie weis es zu würdigen, wenn sie gerade in den schwierigsten Monaten nicht auf Dörrgemüse angewiesen ist. Wie wir hören, sollen demnächst in den öffentlichen Küchen, der meisten Städte Gemüseportionen von Roten Beeten ausgegeben werden.
h. Hersfeld, 11. Oktober. In Rtnteln starb nach langem schweren Leiden der Königl. Gymnasial-Ober- lehrer a. D. Professor Alfred Berlit im 73 Lebensjahre. Der Verstorbene, ein alter Hersfelder, war Kriegsteilnehmer von 1870 71 und besaß das Eiserne Kreuz und andere hohe Orten. Er war Ehrenbürger der Stadt Rinteln.
§ Hersfeld, 11. Oktober. Am 5. Oktober 1918 tritt die Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von Ferngläsern sowie Objektiven für Photographie und Projektion Nr. Bst. 200/10.. 18, K. R. A. in Kraft. Es werden Prismenfernrohre, Ziel- und terrestrische Ferngläser aller Art, Galtletsche Gläser mit einer Vergrößerung von 4 mal und darüber sowie die optischen Teile aller vorgenannten Gläser, ferner anastigmatische Objektive für Photographie und Projektion, deren vordere Linsenöffnung 55 mm über- steigt, isofern ihre Lichtstärke gleich oder größer als 1 : 6,0 ist beschlagnahmt. Die Gegenstände dürfen zu ihrem bisherigen Zweck weiter verwendet werden. Ihre Veräußerung und. Lieferung ist jedoch nur beschränkt zulässig. Di^ Veräußerungsgenehmigung wird soweit sie erforderlich ist, für anastigmatische Objektive für Photograhie und Projektion durch die !
Inspektion des Lichtbildwesens, Berlin W 35, Genthiner Straße 34, im übrigendurchdasWaffen-undMunitions- Beschaffungs-Amt, Berlin W. 15, Kufürstendam 193/194, erteilt. Wer gewerbsmäßig derartige Gegenstände feil hält, hat ein Lagerbnch zu führen. Das von den Militärbefehlshabern im Jahre 1916 erlassene Verbot des Verkaufs von (Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion wird durch die neue Bekanntmachung aufgehoben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
Niederaula, 10. Oktober. In dem benachbarten Hattenbach ist am vergangenen Freitag nachmittag die Scheune nebst Stallung des Zimmersmeisters Neuber völlig abgebrannt. Das Feuer fand an Stroh- und Heuvorräten reiche Nahrung: glücklicherweise war die Ernte ausgedroschen und die Körnerfrüchte in Sicherheit gebracht. Infolge des tatkräftigen Eingreifens der Feuerwehr konnte ein Umsichgreifen des Feuers verhindert werden.
Heringen a. -. A., 9. Oktober. Eine gutgekleidete * korpulende Schwindlerin schädigt neuerdings viele Bewohner unserer Gegend dadurch daß sie Schirme zum Ausbessern annimmt und wiederzubringen vergißt.
Lauterbach, 10. Oktober. Zwei kleine Kinder des Vorarbeiters Keil hatten mit Feuer gespielt. Als der Vater nach Hause kam, fand er das ältere verbrannt hinter der Haustür vor, während das jüngere infolge des Rauches bewußtlos war.
Ziegenhain, 9. Oktrber. Einer der vier schweren Verbrecher, die aus dem hiesigen Zuchthaus entwichen sind, wurde am Bahnhof in Marburg festgenommen. Ebenso wurde ein von der Außenarbeit entlaufener Zuchthäusler am Bahnhof in Neustadt wieder festgenommen.
Rotenburg, 10. Oktober. Beim Rangieren auf dem hiesigen Bahnhof geriet der in den 60 er Jahren ,. ^^.o^ tt^«^. ■ r.;.;..^
zwischen einen abgestoßenen Wagen und die Laderampe und erlitt dabei derart schwere Verletzungen, daß er auf dem Transport nach seinem Wohnort starb. Der einzige Sohn des Genannten verunglückte voriges Jahr im Bahndienst ebenfalls tödlich.
Lasse!, 11. Oktober. Beim „Kriegspielen" schlug ein Schüler einen 13jährigen Spielgenossen mit einem Holzschwert derart auf den Kopf, däß der Getroffene blutüberströmt zu Boden sank. Er wurde ins Krankenhaus gebracht.
Marburg, 8. Oktober. (Was alles gestohlen wird) In der Kirche zu Sindersfeld war vor einiger Zeit der Schlüssel zur Sakristei abhanden gekommen. Eine Nachbarin half schließlich dem Kirchendiener, der schon alle möglichen Schlüssel versucht hatte, und gab ihm einen Schlüssel, der von einem alten zerbrochenen Schränkchen stammen sollte und der auch zufällig ganz genau paßte. Deshalb sollte er auch als Muster zu dem neuen Schlüssel dienen, den ein Marburger Kunstschlossermeister in Auftrag bekam. Der Handwerksmeister erklärte jedoch das Muster als den so lange gesuchten Sakristeischlüssel, den er auch ange- serttgt hätte. Es folgte jetzt eine Verhandlung vor der hiesigen Strafkammer, und zwar nicht nur wegen Entwendung des Schlüsiels, sondern auch wegen -es Berschwindes geweihter Kerzen und bestimmter Mengen Petroleum aus dem Gotteshause. Die Verhandlung, bei welcher der Geistliche, der Kirchendiener, der Handwerksmeister, ein Eisenhändler und andere Zeugen vernommen wurden, endete mit der Freisprechung der Angeklagten, weil der Strafantrag fehlte und die Sache nicht genügend aufgeklärt werden konnte.
Marburg, 10. Oktober. Der im Tagesbericht vom Sonnabend genannte Leutnant Eucker der 9. Batterie des bayerischen Feldartillerie-Regiments Nr. 8, der sich bei der Abwehr feindlicher Panzerwagen besonders auszeichnete, ist ein Marburger, und zwar ein Sohn des Bäckermeisters Louis Eucker.
Hanau, 10. Oktober. Der bei der Fleischerinnung angestellte Buchhalter Mensel hatte durch Fälschung von Schecks nach und nach einen Betrag von 4900 Mk. veruntreut. Vor der Strafkammer gab er an, daß er mit seinem Gehalt von 250 Mark monatlich den Unterhalt seiner aus Frau und einem Kind bestehenden Familie nicht habe bestreiten können. Er wurde wegen Untreue zu 1 Jahr Gefängnis und 309 Mark Geldstrafe verurteilt.
Frankfurt a. M., 9. Oktober. Aus den Eingängen der Juwelenwoche konnten bisher für 800 000 Mark Juwelen im neutralen Auslande verkauft werden. Verkaufsobjekte von großem Wert stehen noch zur Veräußerung, und immer noch gehen Juwelen und Gold in beträchtlichem Wert ein.
Fürs deutsche Heimatheer heißt die Lösung: Kriegsanleihe zeichne»!