: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei i ■ Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. :
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: Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im • i amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Femsprechrr Nr. 8.
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Nr. 335
Mittwoch, den 35. September
1918
AmMer Teil
Verordnung
über die polizeiliche An- und Abmeldung.
(K. K. V. Bl. 1917, Nr. 432).
§ 2 der Verordnung vom 23. 6. 1917 in a. Nr. 5855 erhält folgenden Zusatz :
,,Die Ausfüllung des Formulars hat vor der Aufnahme des Zureisenden unmittelbar nach der Ankunft zu erfolgen."
Cassel, den 24. August 1918.
Der Kommandierende General von K ehler,
Generalleutnant.
* * *
Hersfelö, den 19. September 1918.
Wird veröffentlicht.,
Die Verordnung vorn 23. Juni 1917 ist im Kreisblatt Nr. 166 von 1917 veröffentlicht worden.
Tgb. No. l. 9466. Der Landrat.
B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung über Höchstpreise für Soda.
Vom 14. September 1918.
Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Verordnung über Höchstpreise für Soda vom 20. Mai 1916 (Neichs-Ge- setzbl. S. 417) wird bestimmt:
Die Verordnung über Höchstpreise für Soda vom 20. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 417) in der Fassung der Bekanntmachung über Aenderung der Höchstpreise für Soda vom 11. September 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 827) tritt mit Wirkung vom 15. September 1918 außer Kraft.
Berlin, den 14. September 1918,
Der Reichskanzler.
I. V.: Freiherr von Stein.
Bus der Heimat.
* Bezirksverband und Kriegsanleihe- Der in Cassel unter dem Vorsitze des Herrn Oberbürgermeisters a. D. Dr. Gebeschus zusammengetretene Landesausschuß hat beschlossen, für den Bezirksverband Cassel zur 9. Kriegsanleihe 6Va Millionen Mark zu zeichnen. Es entfallen davon auf die Landes- kreditkasse 3 Millionen, auf das ständische Schatzvermögen 2 Millionen Mark, auf die hessische Brandversicherungsanstalt IVa Millionen Mark.
»(KeineZwangseingriffe in den privaten Wäsche bestand.) Neuerdings wird wieder ein Gerücht verbreitet, daß die Enteignung der Tisch- und Bettwäsche in den Privathaushaltungen bevorstehe. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die Reichsbekleidungsstelle beabsichtigt keinen zwangsweisen Eingriff in die Wäschebestänöe der Privathaushaltungen.
»(Weiterer Tabakersatz). Der Bundesrat hat genehmigt, daß den Herstellern von Tabakerzeugnissen die Verwendung von Birnenblättern, Aepselblättern, Walnußblättern, Haselnußblättern und Tobinamburblättern bei der Herstellung von Tabakerzeugniffen und ähnlichen Waren mit der Maßgabe gestattet werden darf, daß die jährliche Mindestmenge je 20 Kilogramm beträgt und im übrigen die Bestimmungen der Tabakersatzstoffordnung Anwendung finden.
»(Einübung des Morsealphabets in der Schule.) Wie die „Dtsch. Turnztg." schreibt, wird von jetzt ab die Einübung des Morsealphabets nach den von dem Militär-Nachrichtenamt herausgegebenen Tafeln, die in allen Schulen aushängen sollen, im Turnunterricht betrieben, der für die Ueber- tragung der Kenntnisse in die Praxis, d. h. für die Winkerübungen, der gegebene Unterricht dazu ist.
* (Die Bekämpfung der Ruhr.) In verschiedenen Teilen des deutschen Reiches treten immer noch Ruhrerkrankungen auf. Es wird darauf yinge- wiesen, daß zur Vermeidung von Ruhrübertragungen rohe Nahrungs- und Genußmittel, besonders Obst, vor dem Genusse durch Abwaschen öder Abschälen zu reinigen sind. Auch ist allgemein auf die Beachtung größtmöglichster Sauberkeit, besonders der Hände, und aus die Verdichtung der Fliegen hinzuwirken.
* (Die Silbergeldhamster.) Im geschäftlichen Zahlungsverkehr macht sich neuerdings Mangel an Silbermünzen, insbesondere an Fünfzig- pfenntgstücken, geltend. Von dieser Münzsorte haben fortgesetzt bedeutende Ausprägungen stattgefunden, so daß die gegenwärtige Knappheit nur mit ^ Haltung in Privathänden erklärt werden kann. Dieses Hamstern ün Silbergeld bedeutet aber eine Gefahr, der nachdrücklichst begegnet werden muß. Das Silber
geld hat im Jnlandverkehr keinen höheren Wert als das Papiergeld,- jede Zurückhaltung kleinerer Münzen trägt aber zur Erschwerung unseres wirtschaftlichen Verkehrs und damit zur Teuerung bei. Weiten Kreisen fehlt leider die Kenntnis der Zusammenhänge zwischen den Zahlungsmitteln und dem Warenverkehr und diesem Umstände ist wesentlich das Hamstern zu- zuschreiben.
* (Einste llung aller „Amtsblätter" der Kriegsgesellschaften.) Aus Berlin wird amtlich berichtet, daß die Reichsregierung die Einstellung der vielen Amtsblätter der Kriegsgesellschaften und Reichsstellen beabsichtigt. Die Regierung geht hierbei von der Ansicht aus, daß für amtliche Verordnungen die örtlichen Amtsblätter und die zahlreichen Fachzeitschriften'völlig genügen, und daß deshalb bei dem herrschenden Papiermangel die „Amtsblätter der Kriegsgesellschaften und Reichsstellen überflüssig erscheinen.
* (Bezüge bei Urlaub und Entlassung. Ueber die Gebührnisse bei Beurlaubungen und Entlassungen während des Krieges haben das preußische Kriegsministerium und in Uebereinstimmung damit die bundesstaatlichen Kriegsministerien neue Bestim-' mungen getroffen. Bestimmte Personen der Unterklassen haben bei Urlaub zur Ausnahme der Arbeit im Zivilberus bis zur Beendigung des Entlassungs- v?rfahrens Anspruch auf die volle Löhnung, die Geldabfindung zur Selbstbeköstigung für einzelne Mannschaften und im allgemeinen freie Eisenbahnfahrt. Spätere Einschränkungen haben Zweifel und Uuzu- träglichkeiten ergeben. Es ist deshalb ungeordnet worden, daß jene Gebührnisse gewährt werden, wenn die Entlassung stattfinden soll, weil der Betreffende seines Gesundheitszustandes wegen im Heeresdienst nicht weiter verwendet werden kann. Es macht dabei keinen Unterschied, ob ein Versorgungsverfahren ein- a-'settet worden ist oder niH^ Die Zahlungen finden auch statt, wenn die Entlastungauf eigenen ÄvnuMMysr auf Reklamation erfolgen soll und dabei von Amtswegen oder auf Antrag ein Versorgungsverfahren eingeleitet worden ist. Eine Beurlaubung bis zur Beendigung des Entlassungsverfahrens ohne Gebühr- nisse kommt nur bei Personen in Frage, die aus eigenen Wunsch oder auf Reklamation entlassen werden sollen, und bei denen ein Anlaß zur Einleitung eines Versorgungsverfahrens nicht vorliegt.
8 Hersfeld, 24. September. Von den Arbeitskommandos Gersdorf und Kathus sind nachstehend bezeichnete Kriegsgefangene entwichen: 1. Kriwolewitsch, Moisei, 1913. Russe, Personalien unbekannt, 2. Abdulschoy, Gajenulin, 3 Komp. 1113 1,60 m groß, kleiner dunkler Schnurrbart, Gesicht Russentyp.
§ Hersfeld, 23. September. Mit dem Eisernen: Kreuz wurden ausgezeichnet: Unteroffizier Hans Kromm, Musketier Josef Stiehl, Musketier Breil, Wehrmann Peter Schütrumpf sämtlich aus Hersfeld, Fahrer Chr. Schott, Rohrbach.
§ Hersfeld, 24. September. In letzter Zeit sind räuberische Ueberfälle auf Güterzüge verübt worden, bei denen die Täter die Züge auf freier Strecke gestellt und deren Begleitpersonale durch Schüsse einge- schüchterr und bedroht haben. Abgesehen von weiteren Anordnungen zur Ermittelung der Täter — Aussetzung hoher Belohnungen, Verwendung von Spürhunden — ist beabsichtigt, zum Schutze des Bahn- gebietes und der Züge das männliche Zugbegleitpersonal mit Schußwaffen auszu- rüsten und militärische Streckenpatrouillen einzurichten. Im öffentlichen Interesse empfiehlt es sich, vor unbefugtem Betreten des Bahnkörpers zu warnen.
m Untergeis, 23. September. Der Sergeant Valentin Mentel von hier, Inhaber deS Eisernen Kreuzes 1. und 2. Klasse, wurde mit dem MtUtärver- dienstkreuz in Gold ausgezeichnet.
Gerstungen a. d. Werra, 23. September. In der Nacht zum 20. August hatte ein Schuhwarenhändler tu dem benachbarten Großensee vorsätzlich Gift auf den offenen Flurweg und in den Garten eines im Feld stehenden Einwohners gelegt. Durch diese ruchlose Tat wurden letzerem und zwei anderen Bewohnern 17 Gänse und mehrere Hühner getötet. Der Täter muß für jedes der eingegangenen Tiere 40 Mark bezahlen und wurde obendrein von der Staatsanwaltschaft mit 300 Mark belegt.
Cassel, 22. September. Eine sehr vernünftige Verordnung des hiesigen Generalkommandos spricht sich gegen die Anzeigen von Kleiuhamstern aus und sagt: Da, wo es sich um gewerbsmäßigen Wucher handelt, greife man zu, aber die, die Zeit und Geld daran
setzen, um etwas auf den Mittagstisch zu bekommen, oder etwas zur Hebung des gesunkenen Gesundheitszustandes der Familie zu tun, die lasse man ungeschoren,' zum Spatz werden solche Fahrten nicht unternommen.
Cassel, 23. September. Auf dem Verschiebebahnhof sah eine Bremserin am Sonnabend aus einem Güterwagen eine rote Flüssigkeit ausrinnen, die der herbeigerufene Rangiermeister als Blut erkannte. Man brach den Wagen auf und fand darin einen jungen Menschen, der sich auf Stroh zwischen zwei Stapel von Explosivkörpern schlafen gelegt hatte, die beim Rangieren ins Rutschen gekommen waren. Die schweren Körper hatten dem Unglücklichen den Schädel zertrümmert und ihm die Halsschlagader zerrissen, sodatz der Tod sofort ingetreten sein muß.
Baake (bei Veckerhagen), 23. Sept. Bei Arbeiten in einer Sandgrube wurde ein Kriegsgefangener durch die einstürzente Wand begraben und ihm die Wirbelsäule gebrochen
Homberg, 22. September. Der zum Landeshauptmann gewählte Landrat Reinhard v. Gehren, der 23 Jahre lang an der Spitze unseres Kreises gestanden hat und uns am 1. Oktober verläßt, um in Cassel sein neues Amt anzutreten, wurde einstimmig zum Ehrenbürger von Homberg ernannt.
Marburg, 22 Sevtember. Die seit Jahren unter Leitung des Herrn Prof. Dr. Wolf aus ^ranffurt am Main und Mitgliedern des Hessischen Geschichts- und Altertumsvereins in den Lahn bergen und im Ebsdorfer Grund stattgefundenen erfolgreichen Ausgrabungen wurden auch in diesem Sommer fortgesetzt. Bei den Nachgrabungen im Walde in unmittelbarer Nähe des Elisabethbrunnens bei dem Dorfe Schröck wurden vier vorgeschichtliche Gräber aufgedeckt und dabei außer sonstigen Gerätschaften noch recht gut s erhaltene Urnen rariage gefördert., Aus allem geht gut besiedelt war. ' v
Fulda, 23. September. Auf dem Schweinemarkt standen zum Verkaufe 140 Ferkel bis zum Lebendgewicht von 50 Pfund zum Verkauf. Es wurden bezahlt 60, 100 und 140 Mark.
Frankfurt a. M., 21. September. Eine hiesige Zigarrenfirma hat in ihrem Hause im Erdgeschoß einen Verkaufsladen und im ersten und zweiten Stock Lagerräume für Zigarren und Zigaretten. Seit Beginn des Jahres 1917 bemerkte der Geschäftsführer Abgänge aus diesen Lagerräumen, die den Verdacht rechtfertigten, daß hier ein Dieb fortgesetzt und systematisch sein Handwerk ausübte. Die Inventur für das Geschäftsjahr 1916 17 brächte die Bestätigung. Sie ergab ein Warenminus von 30000 Mark nach dem Einkaufspreis gerechnet, und bei der Inventur für das Geschäftsjahr 1917 18 wurde ein weiteres Warenminus von 65 000 Mark festgestellt. Der Geschäftsführer tat alles Mögliche um dem Dieb auf die Spur zu kommen, aber erfolglos. Dabei war nie etwas an den Türen zu sehen. Da fiel dem Geschäftsführer der Luftschacht im Hause ein. Sollte der Dieb von oben kommen? Am nächsten Samstag abend ließ er sich mit einem Kollegen im Hause einschließen um zu beobachten und richtig, am Sonntag mittag um 2 Uhr stieg einer nach Schornsteinfegerartin dem engen Luftschacht in den ersten Stock herunter, ging in den Lagerraum und füllte einen großen Sack mit vollen Zigarrenkisten. Jetzt packten ihn die Beobachter am Kragen: es war der im 4 Stock wohnende etwa 30 Jahre alte verheiratete Wäscherei-Ausläufer Franz Stiegeler. Im Luftschacht baumelte ein Seil, an dem Stiegeler die gefüllten Säcke in die Höhe zu ziehen pflegte. Nach der Ansicht des Geschäftsführers muß er große Hehler hinter sich haben, denn solche Mengen hätte einer allein in kleinen Gebinden nicht absetzen können. Stiegeler weigerte sich vor der Strafkammer, seine Hehler zu nennen und zu sagen, wo er das Geld versteckt habe; er Haffe überhaupt nur für 3000-4000 Mark gestohlen. Dagegen gab er zu, daß er auch eine früher im 3. Stock wohnende Weinwirtin, die noch Wein und Lebensmittel aus ihrer Wirtschaft hatte, fortgesetzt bestohlen habe. Obwohl Stiegeler noch unbestraft war, versagte ihm das Gericht mildernde Umstände und verurteilte ihn zu sechs Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. Seine Frau erhielt wegen Hehlerei ein Jahr Gefängnis.
Hanau, 21. September. Mit dem Ausspruche „Ich verdiente damals 300 Mark die Woche, hatte also nicht nötig, Zwiebeln zu stehlen", versuchte sich der Fabrikarbeiter Ludwig Müller von hier vor dem Schöffengericht zu verteidigen. Er wurde zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, da er den gefüllten Ruckfack auf dem Rücken, in Gemeinschaft mit einem Dreher einem Schutzmann in die Hände gelaufen war.
Wettervoraussage für Mittwoch den 25. September.
Vielfach heiter, trocken, wärmer.