rsselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
• Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
■ Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ■ j amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 224
Dienstag, den 34. September
1918
Aufruf!
„Es wird das Jahr stark und scharf hergehn. Aber man muß die Ohren steif halten, und Jeder, der Ehre und Liebe fürs Vaterland hat, muß alles daran setzen." Dieses Wort Friedrich des Großen müssen wir uns mehr denn je vor Augen halten. Ernst und schwer ist die Zeit, aber weiterkämpfen und wirken müssen wir mit allen Kräften bis zum ehrenvollen Ende. Mit voller Wucht stürmen die Feinde immer aufs neue gegen unsere Front an, doch stets ohne die gewollten Erfolge. Angesichts des unübertrefflichen Heldentums draußen sind aber der Daheimgebliebenen Kriegsleiden und Entbehrungen gering. An alles dies müssen wir denken, wenn jetzt das Vaterland zur 9. Kriegsanleihe ruft. Es geht ums Ganze, um Heimat und Herd, um Sein oder Nichtsein unseres
Vaterlandes. Daher muß jeder
Kriegsanleihe zeichnen!
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 18. September 1918.
Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 31. Aug. — 1. 9396 — betreffend Einreichung der Verzeichnisse der Weidenkulturen noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 80. d. M. Dteran erinnert.
Tgb. Nr. I. 10065. Der Landrat.
J. V.:
v. H edemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung über Obstwein.
I.
In Nachachtung der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über das Verbot der Herstellung von Obstwein vom 23. Mai 1918 (Reichsanzeiger No. 123 vom 28. Mai 1918) geben wir hierdurch bekannt, daß wir die von uns nach § 3 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsgesetzblatt S. 46) zu erteilende Genehmigung zum Erwerb von Obst zu Kelterzwecken zunächst nur für Heidelbeeren und Kelterbirnen auf Antrag erteilen. Den Erwerb von Kelteräpfel werden wir erst dann gestatten, wenn uns seine vorherige ausnahmsweise Zulassung durch die zuständige Landes- stelle, in Preußen durch die Provinzial- oder Bezirksstelle, vom Antragsteller nachgewiesen wird.
II.
Auf Grund des § 2 der bereits erwähnten Verordnung vom 23. Januar 1918 versagen wir hiermit bis auf weiteres jeglichem Absatz von Heidelbeerwein, Birnenwein und Apfelwein des Jahrgangs 1918 durch Erzeuger ebenso wie durch den Handel unsere Genehmigung. _
Nur wer in diesem Jahre weniger als 30 dz. an Heidelbeeren, Kelterbirnen und Aepfel nicht gewerbsmäßig verarbeitet, bleibt hinsichtlich der daraus her- gestellten Weine von diesem Absatzverbot unberührt, doch wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß jeder weitere Absatz derartiger Weine, welche von solchen Herstellern erworben wurden, verboten und strafbar ist, wie jeder Handel damit überhaupt. Das gleiche gilt für andere Obst- nnd Beerenweine herrührend von nicht gewerbsmäßigen Herstellern, die in diesem Jahre weniger als 30 dz. Rohstoffe verarbeiten.
Stach Deckung des Bedarfs des Heeres und der Marine werden die hiermit bekänntgegebenen Absatzbeschränkungen unter Festsetzung von Höchstpreisen aufgehoben werden.
Berlin, den 12. August 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Geschttftsabteilung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gez. Kohlmann. gez. Vpa. H artel.
* * *
Hersfeld, den 16. September 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. 1. 9612.
Der Landrat
v. Hede mann, Reg.-Assessor,
Verordnung über die Preise für Margarine.
' Vom 11. September 1918.
Auf Grund der 88 25 ff. der Verordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 755) in Verbindung mit der Verordnung über Kriegsmaß- nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird bestimmt:
§ i.
Beim Weiterverkäufe von Margarine dürfen dem Herstellerpreise höchstens folgende Beträge zugeschlagen werden:
1) von dem Kommunalverband oder der Gemeinde, an welche die Lieferung erfolgt, zur Deckung
ihrer Unkosten, zu denen auch ein, an die empfangende Verteilungsstelle zu zahlender Betrag
5,50 Mk.
gehört ......
2) im Großhandel weitere
5,— 13,-
3) im Kleinhandel weitere für je 50 Kilogramm.
Der in Abs. 1 Nr.1 bezeichnete Zuschlag ermäßigt sich, soweit die daselbst bezeichneten Unkosten nicht
erhoben werden.
§ 2.
Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er Mengen von nicht mehr als 5 kg zum Gegenstände hat.
§ Z.
Liefert der Hersteller oder der Großhändler die Margarine in kleinen Packungen, in denen sie unmittelbar an den Verbraucher abgegeben werden kann, so darf dem Hersteller und dem Großhändler von dem Kommunalverband ein Zuschlag von 5 Mark für je 50 kg gewährt werden: um den gleichen Betrag vermindert sich der zulässige Zuschlag für den Kleinhändler.
§ 4.
Die Reichsstelle für Speisefette kann Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung erlassen. Sie kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn die Rücksicht auf besondere wirtschaftliche Verhältnisfe in einzelnen Landesteilen es erfordert.
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver-
Berlin, den 11. September 1918.
Der Staatssekretär des Kriegsernährnngsamts. von W aldow.
Aus der Heimat.
* Zum Papiermangel wird geschrieben: Die Zuweisung des Zeitungspapieres an die Druckereien erfolgt jetzt so knapp, daß die Zeitungen ihren Umfang weiter einschränken müssen. So ist die „Co- burger Zeitung" bereits einige male mit nur zwei Seiten erschienen, bei der Allgemeinen Zeitung" in Bamberg ist es schon Brauch geworden, ein paar Tage wöchentlich nicht über diesen Umfang hinauszugehen. Die Sonntagsbeilagen vieler Blätter sind infolgedessen längst verschwunden; das Kreisblatt in Saalfeld mußte seine Kriegschronik einstellen: die meisten Thüringer Zeitungen haben den Umfang eingeschränkt. Eine Besserung ist in der Zuweisung auch nicht zu erwarten, weitere Einschränkungen stehen für das vierte Quartal noch bevor.
* (Umänderung von Uniformen zu Zivilanzügen.) Dem Schneiderhandwerk wird demnächst, wie der „Konfektionär" berichtet, ein großer Auftrag zuteil werden. Die Reichsbekleidungsstelle läßt eine sehr bedeutende Anzahl von alten Uniformen zu Zivilanzügen umarbeiten. Hiervon soll das Herren-Matz-Schneidergewerbe 300 000 Stück alte Uniformen zur Umarbeitung erhalten. Die Verhandlungen darüber werden in der allernächsten Zeit zum Abschluß gebracht.
h. Hersfeld, 28. September. (Zur Bucheckern- ernte.) In diesem Jahr hängen die Buchen so voll von Bucheckern, wie wir es seit Jahren nicht erlebt haben. Werden die Eckern zur rechten Zeit gesammelt, so läßt sich aus ihnen ein vorzügliches Speiseöl herstellen. Für jedes Kilo Bucheckern, daß an die öffentliche Abnahmestelle abgeliefert wird, bekommt der Sammler oder die Sammlergruppe bis zu 1,65 Mk. Sammlerlohn, außerdem hat der Sammler (Sammlergruppe) ohne Anrechnung auf die Fettration für jedes abgelieferte Kilo Bucheckern Anspruch auf eine vom Landratsamt auszustellenden Anweisung zum Bezug von 60 Gr. Speiseöl gegen Bezahlung von 90—9o Pfg., was nahezu der Hälfte der in den Bucheckern enthaltenen Oelmenge entspricht. Das Speiseöl wird von den Verteilungsstellen der Kommunalverbanöe ausgegeben werden. Statt der Anweisung auf Oel kann sich der Sammler einen Schlagschein ausstellen lassen, der ihn berechtigt, ebensoviel Bucheckern für seinen Hausbedarf zu Oel schlagen zu lassen, als er an die öffentliche Abnahmestelle abgeliefert hat.. Die Mühle, in der er schlagen lassen darf, ist auf dem Schlagschein-anzugeben. Die beim Schlagen anfallenden Oelkuchen, ein gutes Futter für Schweine und Rindvieh, darf er gleichfalls für seine eigene Wirtschaft behalten. Bucheckern sind nicht beschlagnahmt. Jeder darf sie sammeln, dem es der Waldeigentümer erlaubt. Die fiskalischen Wälder werden freigegeben werden, soweit nicht für einzelne Waldteile dringende wirtschaftliche Rücksichten entgegenstehen. Außerdem
wird das Kriegsamt durch die Kriegswirtschaftsämter und Kriegswirtschaftsstellen (Landratsämter unter Heranziehung der Kriegsamtsstellen (Sammel- und Helferüienst) öffentliche Sammlungen öurch- führen, die keiner Erlaubnis des Walöetgen- tümers bedürfen. Private Sammler können sich nach näherer Anweisung des Sammler- und Helferdienstes den öffentlichen Sammlungen anschließen. Die bei der öffentlichen Sammlung gesammelten Bucheckern hat der Sammler entweder in voller Höhe an die öffentliche Abnahmestelle abzuliefern: er erhält dann außer dem Sammellohn einen Bezugschein über Oel im Gewicht von 6 Prozent der abgelieferten Bucheckern. Oder er Hat7 falls er dies vorzieht, nur die Hälfte der gesammelten Früchte abzuliefern: er erhält dann außer dem Sammellohn einen Schlagschein, auf den er die andere Hälfte zu Oel schlagen lassen darf. Eine Familie von 6 Köpfen kann an einem Tage leicht 30 Kilo Bucheckern sammeln. Dafür erhält sie in bar: 49,60 Mk. und einen Oelschein, auf den sie 1800 Gr. Oel beziehen kann: sie hat für dieses Oel 28,50 Mk. zu zahlen, sodaß ihr für den Tag neben dem Oel noch 21 Mk. Reinverdienst bleibt. Wenn diese Familie statt des Oelscheines sich einen Schlag- schein geben läßt, so hat sie nur 15 Kilo Bucheckern abzuliefern. Sie erhält für 15 Kilo abgelieferte Bucheckern 24,75 Mk. Sammellohn und einen Schlagschein auf die anderen 15 Kilo Eckern, die sie dann zur Oel- mühle geben und auf eigene Kosten schlagen lassen kann. Die beste Sammelzeit wird Mitte Oktober sein, je nach der Witterung kann auch im November und darüber hinaus gesammelt werden. Die im Spätherbst gesammelten Eckern sind die besten. So ist Gelegenheit gegeben, daß sich jeder ein gutes Stück Geld verdienen und daneben sein Haus mit Oel und Futterküchen versorgen kann. Wer ohne Anschluß an die vom Kriegsamt durchgeführte öffentliche Sammlung Bucheckern fcrtmrteln will, hat zuvor die Erlaubnis
stelle im Kr«i^ Hersfeu ist w W*BtraWn. fammlung Herr Hans Guntrum in Hersfelö bestimmt worden, der zu weiterer Auskunft gern bereit ist. Die Königl. Forstbehörde wird im Amtsblatt den Termin, an welchem die Ernte für den Kreis Hersfeld beginnt, öffentlich bekannt geben. Jedenfalls darf vorläufig nicht vor dem 10. Oktober gesammelt werden. Weitere Aufklärungen für das Publikum werden demnächst noch erfolgen.
-h- Hersfeld, 23. September. Jsfried Hahn, Vizefeldwebel-Offiziers-Aspirant im Jnf.-Regt. Nr. 32, erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse.
Brakel, 19. Septbr. Die an der Strecke von hier nach Ottbergau gefundene Leiche ist als die des Hilfs- schaffners Koch aus Büke festgestellt worden, der im Altenbekener Tunnel von einem Güterzug abgestürzt und bis hierher geschleift worden war. Auch in dem Tunnel wurden Leichenteile gefunden.
Salzuugeu, 19. Sept. Im Betriebe der hiesigen Marmeladefabrik verunglückte am gestrigen Abend die dort beschäftigte Frau Traut dadurch, daß sie durch Ausgleiten in die Transmission geriet und gegen die Wand und Decke geschleudert wurde, sodaß der Tod gleich eingetreten sein muß. Der Ehegatte der verunglückten Frau steht im Felde: außerdem trauern acht Kinder um den Verlust der Mutter.
Meiuinge», 21. September. In Waldorf sollte die Hochzeit eines jungen Landwirts mit einer Gutsbesitzerstochter begangen werben. Wie man vermutet, kühlte irgend ein abgewiesener Freier seine Rach- gefühle dadurch, daß er der Behörde Mitteilung machte von den für Festbraten und dergl. zusammengebrachten Vorräten. Der Gendarm beschlagnahmte die Herrlichkeiten.
Eisenach, 17. September. Einem Bauernfänger zum Opfer gefallen ist ein etwa 17jähriger junger Mann hierselbst. Ein in der Uniform eines Flieger- unteroffiziers befindlicher Mensch bot verschiedenen Personen 2 Paar Schuhe zum Verkauf an. Der fragliche junge Mann gab dem Soldaten 80 Mark und seine Uhr, um dafür die Schuhe in Empfang zu nehmen. Der Pseudosoldat überreichte ihm einstweilen einige „Wertbriefe" und wollte inzwischen die Schuhe holen. Er entschlüpte jedoch in der Alexanderstraße, indem er durch die „Passage" ging und verschwand.
Erfurt, 19. September. Ein Arbeiter, der im Bahnhofsvorraum einer Frau, als diese eine Fahrkarte löste, einen Karton mit Kirschen und ein Feldpost- paket entwendete, wurde in Anbetracht seiner Vorstrafen zu zwei Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt.
Aus Rheinheffen, 19. Sept. Hier blüht nicht nur die Jagd nach Wein, Obst und ähnlichen Dingen, sondern auch nach fetten Schweinen. Auf den Preis kommt es nicht an. 1500-2000 Mk. spielen keine Rolle, wenn es ein fettes Schwein zu erschleichen gibt.
Wettervoraussage für Dienstag den 24. September Wechselnd bewölkt, teilweise Regenfälle, kühl.