Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei j Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
- Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im • : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 223
Sonntag, den 22. September
1918
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung
betrifft Berteilung von Banmwollnähfäden, Leinennähzwirn, Strick- und Stopfgarn au Kleinhändler, Berarbeiter u. Anstalten
Sämtliche Kleinhändler, Berarbeiter, (Schneider, Schneiderinnen, Putzmacherinnen, Sattler usw.) «. Anstalten in der Stadt Hersfeld werden ersucht, die Bezngsberechtignngen für die ihnen für das 2te Halbjahr 1918 zustehenden Mengen Nähgarn, Leinen- nähzwirn, baumwoll. Strick- und Stopfgarn im Büro der Bekleidungsstelle Hersfeld vom
Montag den 23. September ab während der täglichen-Bürostunden abznholen. Die Abholung muß innerhalb 2 Tagen, spätestens am Mittwoch den 25. September beendet sein. Den übrigen Kleinhändlern und Berarbeiter« im Kreise gehen die Bezugsberechtigungen in derselben Zeit durch Vermittelung der Bürgermeisterämter zu.
Sobald die Kleinhändler die ihnen zustehenden Mengen Banmwollnähfäden, Letnennähzwirn, Strick- nnd Stopfgarne von den Großhändlern oder von den Sammelstellen erhalten haben, ist dies sofort der Bekleidungsstelle Hersfeld (Postfach 27) schriftlich mit- zuteilen.
Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 19. September 1918. ^_JB«U MchMMmÄMF.
Die Herren Lehrer des Kreises lade ich zu einer Besprechung am
Mittwoch den 25. September 1918 vormittags 10 Uhr
im Saale des Hotels Stern hier ergebenst ein.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, daß der Fahrpreis 2. Klaffe vom Kriegswirtschaftsamt erstattet wird und daß die Liquidationen über die Fahrkosten dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sammel- und Helferdienst, Lyzealdirektor Dr. Schoof hier, einzu- reichen sind.
Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.
I. A. Nr. 8818. I. V. '
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
betreffend JMeldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts
monatlich im Oktober 1918.
(Schluß).
§ 7.
Art der Meldung.
Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbind- licher Namensunterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Oktobermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirkskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegswirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle gegen eine Gebühr von 0,25 Mk. für ein Heft zu 4 Karten beziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe § 5, 1/ und S § 5,11 und § 9,-) sind dort für 0,05 Mk. das Stück erhältlich.
Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder an verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommtssar eine Verbrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen. $
Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit mibet, so hat er neben der für den Reichs kommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichkommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§ 9.
Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer" gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder wenn es einem Dritten (Verkaufskartell oder Handelsfirma) den Alleinvertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.
2. Falls ein Lieserer (Händler) die in einer Meldekarte aufgeführten Brennstoffe von mehreren Vor- lieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Meldekarten, als Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat:
a) die auf diese Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzel- mengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt" und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die urschriftliche Meldekarte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren.
(Fortsetzung auf der 4. Seite).
aus der Heimat.
* Ueber Kriegs traun ngs-Urlaub heißt es in Schreib", ' es. epische u.. ministeriums an den Meichstagsabgeordneten Dr. Müller-Meiningen u. a.: Besondere Bestimmungen über Beurlaubungen zu Kriegstrauungen sind nicht erlassen, weil diese nicht als dringender Notstand an- gefehen werden, der eine ausnahmsweise und bevorzugte Beurlaubung rechtfertigt. Es wird vielmehr im allgemeinen verlangt werden müssen, daß eine beabsichtigte Nottrauung gelegentlich eines Heimatsurlaubes vollzogen wird. Wird daher vom Truppenteil ein besonderer Urlaub zur Kriegstrauung bewilligt, kann die Dauer desselben auf den nächsten Heimatsurlaub gegebenenfalls angerechnet werden.
* (Herbstzeitlose.) In allen Teilen der Blume, besonders aber in der tief braunroten Zwiebel, ist ein überaus scharfes Gift enthalten, das Kolchizin. Es genügt schon, daß man ein paar Herbstzeitlosen pflückt und dann mit ungewaschenen Händen das Butterbrot verzehrt, um sich eine gefährliche Erkrankung zuzuziehen. Also Vorsicht!
* Ueber die Verarbeitung der s üß - früchtigen Ebereschen-Beeren schreiben die „Obstbaulichen Nachrichten für den Regierungsbezirk Casfel": Sie eignen sich sowohl zur Herstellung eines preißelbeerähnlichen Kompotts, als auch zur Geleebereitung recht gut. Die Bereitungsweise des ersteren ist jener der Preißelbeeren ähnlich. Die Früchte werden mit einer Kleinigkeit Wasser aufgesetzt, weichgekocht und dann mit einer Zuckerzugabe von 300 bis 400 Gramm auf 1 Kilogramm Beeren noch etwas nachgekocht. Den Gelee kann man in der Weise bereiten, daß man die Früchte bis zum Weichwerden kocht, dann den Saft abgießt bezw. abpreßt und in der üblichen Weise, weit bis zu 500 Gramm Zucker auf 1 Kilogramm Beeren versetzt, zu geleeartiger Maße einkocht. Wenn es sich nicht um große Mengen Gelee handelt, verfährt man am zweckmäßigsten so, daß man von den vorgekochten Beeren einen Teil der sich bildenden Kochbrühe abgießt und zu Gelee verarbeitet, den Beerenrest aver zu Kompott mit Zucker verkocht. Beiden Erzeugnissen ist ein etwas herber Geschmack eigen. Viele lieben diesen. Er kann aber dadurch gemildert werden, daß man die Beeren vor dem Kochen etwas mit kochendem Wasser überbrüht.
* (G. v. - und a. v. - L e u t e.) Auf eine Anfrage hat das preußische Kriegsministerium dem Abg. Dr. Müller-Meiningen folgende Antwort erteilt: G. v.- und a. v.-Leute «Garnisondienst- und Arbeitsverwendungsfähige) können in der vordersten Linie Verwendung finden (z. B. als Burschen, Ordonnanzen, Schreiber, Köche, Handwerker, Trainpersonal, Wachmannschaften usw.); zu dem eigentlichen Gefechtsdienst sind sie jedoch nicht heranzuziehen. Für die Handhabung des Urlaubs sind nur die ergangenen kriegs- ministeriellen Urlaubsbestimmungen maßgebend. *
) :( Hersfeld, 21. Sept. (Das Sammeln der Bucheckern.) Wenn die Bucheckern reif sind, lockern sie sich in ihrer Schale, die stachligen Fruchtbrecher springen auf und die Kerne fallen zu Boden. Das geschieht nicht gleichmäßig, weil der Standort, Sonnenseite oder Schattenseite für den Zeitpunkt des Ausstoßes derKerne maßgebend ist. Regelmäßig zuerst fallen aber die tauben Kerne und die von den Insekten beschädigten, die beide für die Oelbereitung wertlos
sind. Ein Nachtfrost lockert auch die noch festsitzenden Kerne in ihren Bechern und aus diesem Grund wird die Sammlung nach einem Nachtfrost ergiebiger. Das Aufsammeln der Eckern im alten Bodenlaub ist mühfam. Um die Arbeit lohnend zu gestalten, fegt man das alte Bodenlaub bevor die Frucht abfällt sorgfältig unter dem Baum fort, das hat dann die Möglichkeit auf dem kahlen Boden die Eckern schnell zu finden. Hat man Plane oder Leinentücher zur Verfügung, so breitet man sie wohl auch über das alte Bodenlaub und fängt damit die abfallenden Früchte auf. Nun nimmt man eine lange Hakenstange und schüttelt damit die Aeste bis alle Eckern zu Boden sind. Auf diese Weise läßt sich die Stundenleistung ganz erheblich steigern und da für das Kilogram gesunder, gereinigter, waldfrischer, trockner Eckern M. 1,65 bezahlt wird, wozu noch das Recht auf den Bezug von 60 g Oel kommt, ist es von erheblichem Wert, möglichst große Mengen zu sammeln.
§ Hersfeld, 21. September. Die vorläufigen Zeichnungen der Kreditorganisation des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften auf dieneunteKriegsanleihe belaufen sich auf 330 Millionen Mark. Bei den früheren acht Anleihen wurden insgesamt 3,1 Milliarden Mark gezeichnet.
An die heimgekehrten Kriegsteilnehmer.
In mehr als vierzigjähriger Friedenstätigkeit haben die Kriegervereine Deutschlands ihre segensreiche« Wohlfahrtseinrichtungen ausgebaut. Groß sind die Unterstützungssummen, die alljährlich aus d^n Verbands- und Vereinskassen an bedürftige Kameraden und Kameradenwitwen gezahlt werden. Es waren im letzten skahre vor dem Kriege mehr als .6 Millionen Mar^ lünf dem deutschen Krieger- Hunde gehörigen WalsenySlrter«, 5 evangertflye nn» 2 katholischen, finden die Kinder verstorbener Mit- glieder Aufnahme. Besondere Mittel für allgemeine Notstände, die durch Naturereignisse oder Unglücks- fälle ganze Ortschaften betreffen, find vorhanden. Sterbe- und Versicherungskassen sind angegliedert. Ueber den Rahmen ihrer Mitglieder hinaus sind die Kriegervereine eifrig bestrebt, durch innige Zusammenarbeit mit großen Fürsorgeeinrichtungen im Dienste der Allgemeinheit zu wirken. Eine Nationalstiftung will für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen sorgen. Der Reichsausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge und der von den Kriegervereinen ins Leben gerufene Reichs-Krieger-Dank sind neben der Reichsmarine-Stiftung und dem Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen Einrichtungen, die zum Segen aller Kriegsteilnehmer und ihrer Familien zu wirken berufen sind.
Alle Wirtschafts- und Wohlfahrtseinrichtungen stehen dem Heimkehrenden zur Verfügung und können nach Bedarf erweitert und ausgebaut werden. Wie bisher schon im Frieden die Pflege werktätiger Kameradschaft eine der schönsten Aufgaben der Kriegervereine war, so wird es besonders nach diesem furchtbaren Kriege eine ihrer vornehmsten Bestimmungen sein, vor allem die kriegsbeschädigten Kriegsteilnehmer durch Rat und Tat in jeder Hinsicht zu unterstützen und ihnen nach Kräften bet ihrer röirtschaftlichen Sicherstellung behilflich zu sein.
So wenden wir uns dann an alle Kriegsteilnehmer ohne Unterschied der politischen Parteistellung und des religiösen Bekenntnisses, ohne Unterschied des Standes und der Berufszugehörigkeit, ohne Unterschied der Zugehörigkeit zu Arbeitgebervereinigungen, zu Gewerkschaften oder anderen Arbeitervereinigungen den laden sie kameradschaftlichst ein, in unsern Reihen
einzutreten. , ,
In den schweren Jahren dieses blutigen Krieges hat unser Volk erfahren, daß nur Einigkeit stark macht.
Möchten sich die heimkehrenden Feldgrauen, die in Sturm und Wetter, in Not und Tod mit kameradschaftlicher Treue Schulter an Schulter gekämpft und geblutet, gedarbt und gelitten haben, deshalb auch im Frieden in Einigkeit zusammenscharen, geeint durch die unauslöschlichen Erinnerungen an die erhebenden und furchtbaren Eindrücke, an die gemeinsamen Leiden und Entbehrungen dieses großen Völkerringens, um den Geist vaterländischer Gesinnung zu pflegen und auf kommende Geschlechter zu übertragen und um in treuer kameradschaftlicher Liebestätigkeit die Wunden vernarben und heilen zu helfen, die dieser Krieg geschlagen hat. ,
In diesem Sinne herzlich willkommen in unseren Reihen.
Cassel, im Mai 1918.
Mit kameradschaftlichem Gruß!
Der Vorstand des Kurhessichen Kriegerbundes: B e r n d t, Generalleutnant z. D. Ehrenvorsitzender. Studienrat Dr. F e « « e l, Major d. L., Vorsitzender.