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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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" : Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be-

: zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei 5 . Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. :

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 315

. Freitag, den 13. September

1918

Amtlicher Teil.

Mitteilungen der Rohmaterialstelle des Landwirtfchastsminifterinms

Neue Festsetzung von Richtpreisen für Klee- und Grassamen.

In einer Sitzung derOffiziellen Preiskommission für landwirtschaftliche Sämereien", die am 17. August 1918 im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten stattgefunden hat, sind die bisher geltenden Richtpreise für Rotklee, Weißklee, Schwedisch-Klee, Gelbklee in Kappen, Gelbklee enthülst, Wundklee und Timothe abgeändert und die für Luzerne und Esparsette am 7. Juli 1917 festgesetzten Richtpreise aufgehoben worden. Der Preisfestsetzung hat der Herr Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes mit Erlaß vom 21. August 1918 BI 7019 zugestimmt. Es gelten fortan für Klee- und Grassamen guter Qualität unter Beibehaltung der bisherigen Wertzahlen für Reinheit und Keimfähigkeit nachstehende Richtpreise für 50 kg:

1. Serradella.........

2. Rotklee, seidefrei, mitteleuropäisch

3. Weißklee, seidefrei......

4. Schwedisch-Klee, seidefrei, . . .

5. Gelbklee in Kappen .....

6. Gelbklee, enthülst, seidefrei . . .

7. Inkarnatklee, seidefrei.....

8. Wundklee..........

9. Engl. Raygras........

10. Jtal. Raygras........

11. Westerwoldisches Raygras . . .

12. Wiesenschwingel.......

13. Timothe, seidefrei......

15. Schafschwingel ........

Bei den Kleearten sind die harten Körner in den Keimzahlen ganz mitgerechnet.

Die Erfüllung der oben genannten Reinheitsziffern genügt nicht unbedingt, um den BegriffGute Qualität zu erfüllen; es kommt hierzu auch auf die Art des Besatzes an, und es muß auch, abgesehen von der ziffern mäßigen Reinheit, die Ware der handelsüblichen Anschauung von guter Qualität entsprechen.

* Einschließlich 10 v. H. Schwedisch-Klee. **) Einschließlich 10 v. H. Weißklee.

Berlin, den 24. August 1918

* * *

Hersfeld, den 3. September 1918.

Der Landrat.

Wird veröffentlicht.

1. 9495.

Bus der Heimat.

* (Was rauchen wir nach dem 1. Januar 1919 ?") Dazu schreibt demBerl. Lokalanzeiger "ein bekannter Fachmann, daß wir am Ende des Jahres 1918 auch von der Zigarre Abschied nehmen müssen; Holland, unser Hauptlieferant, habe selbst keine genügende Tabak­vorräte mehr, und sei zur Rationierung gezwungen. ' Ueber Dänemark erhalten wir auch keinen Tabak mehr, denn Skandinavien ist selbst in großer Not. Da auch Amerika trotz seiner großen Bestände, eben infolge Mangels an Schiffsraum, nicht viel nach Europa bringen kann, so steht für Freund und Feind in Europa die Zigarre auf dem Aussterbeetat. Ende Dezember wird der Vorrat der Deutschen Tabak- Handelsgesellschaft erschöpft sein, in der Theorie wenigstens in der Praxis bei den meisten Betrieben schon früher, während einige wenige Betriebe sich wohl noch kurze Zeit im kommenden Jahre werden aufrechterhalten können. Was rauchen wir dann? Nun, die Feldgrauen werden in erster Linie mit Zigaretten bedacht werden, für die wir noch aus dem Balkan reiches Material erhalten. Daneben sollen sie reichlich mit Rauchtabak für die Pfeife versehen werden, für den man eher zu Mischungen greifen kann. DieZivilarmee" daheim wird sich ebenso an die Pfeife und an die Zigarette gewöhnen müssen. Es schweben Verhandlungen über die Vermehrung der.Zigarettenfabrikation. Der eine Weg ist: Er­höhung der Herstellung der einzelnen Fabriken; der der andere: Hinzuziehung bisherigerZigarrenfabriken zur Zigarettenherstellung. Ueber den Tabakersatz er­klärte der Fachmann, die Mehrzahl der Fachleute habe vor einigen Monaten Streckungsmittel für Zigarren ausdrücklich abgelehnt mit der Begründung man möchte die Zigarre nicht in Verruf bringen und ganz von der leichtenSchwesterZigarette in denSchatten stellen lassen. Das oben genannte Blattmeint, vieleicht ändere sich angesichts der Notlage die Auf­fassung noch und wir erleben eine Notauflage der Zigarre aus Ersatzmitteln, allerdings in sehr be­scheidener Güte. Jedenfalls werden die Versuche mit Streckungsmitteln fortgesetzt.

* (D i e Z e i t d e r H a g e b u t t e » r e i f e n a h t.) Die Hagebutte kann in der verschiedensten Weise Ver­wendung finden. Das Fruchtfleisch ergibt eine vor­zügliche Marmelade. Aus den getrockneten Schalen

Stufe I.

Stufe II.

Stufe III.

Stufe IV.

Höchst-

Höchst- Verkaufspreis

Höchst- einkaufspreis der Händler

Höchst-

Verkaufs-

der Händler

von Händler

einkaufspreis

Reinheit

fähigkeit

preis an Verbraucher

an Händler zum Verkauf an

zum Verkauf an Händler und beim Einkauf vom

der Händler von Produzenten

Verbraucher

Auslande

Mark

Mark

Mark

Mark

90

70

100,

92,-

85,

80,

92

70

400,

365,

335,

320,

90*)

80

400,

365,

335,

320,

88**)

65

400,-

365,

335,

320,

118,

105,

96,-

90,

92

70

200,

180,-

164,

155,

92 *

80

196,

176,

160,

150,

80

70

400,

365,

335,

320,

75

75

196,

176,

160,

150,

86

80

196,

176,

160,

150,

90

70

196,

176,

160, 160,

150,

80

70

196,

176,

150,

90

70

176,

156,

140,

130,

75 .

80

70

70

115,

100,

88,'

80,

//

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

werden Suppen hergestellt. Die Kerne der Frucht können zur Bereitung eines nach Vanille schmeckenden Tees benutzt werden. Gebrannte Hagebuttenkerne ergeben einen guten Kaffee-Ersatz.

*(Das Steuervorrecht der Einberufenen.) Das Kommunalsteuervorrecht steht nach einer Ent­scheidung des Oberverwaltungsgerichts auch den Militärpersonen des Reurlaubtenstandes für ihre Pensionen und laufenden Unterstützungen zu, die aus Staatsfonds oder aus sonstigen öffentlichen Kassen zahlbar sind. Soweit solche Bezüge jährlich 750 Mark nicht erreichen, sind sie von allen direkten Kommunal- auflagen befreit, sonst werden sie nur mit dem halben Betrage veranlagt. Die Verstümmelungszulage, die Krietzszulage und die Alterszulage bleiben von allen Steuern und öffentlichen Abgaben frei. Die Witwen und Waisen der Militärpersonen des Friedens- und des Beurlaubtenstandes sind für ihre Pensionen und laufenden Unterstützungen stets von allen direkten Kommunalauflagen befreit, wenn die Zahlung aus Staatsfonds oder aus einer öffentlichen Versorgungs­kasse erfolgt. Wie das Kriegsministerium jetzt mit- teilt, gelten diese Bestimmungen im ganzen Gebiet des ehemaligen Norddeutschen Bundes. Sie werden auch auf den einberufenen Landsturm angewandt.

* fV o r s i ch t b e i m Verkauf von Kriegs­anleihe!) Feindliche Agenten versuchen nachge- wiesenermaßen das Gerücht auszustreuen, an deutscher Kriegsanleihe wurde man unsinnige Verluste erleiden. Dieses Gerede gehört zu den allerraffiniertesten feindlichen Mitteln, unsere deutsche Sache zu schädigen, wenn wohl auch kaum jemand so töricht sein dürfte, darauf hereinzufallen. Als Warnung aber mag immerhin jene Feststellung veröffentlicht werden, da­mit jedermann weiß, wer dahinter steckt, wenn der­artige Gerüchte irgendwo auftauchen. Ausgeschlossen ist natürlich nicht, daß ein findiger, aber schmutziger Menschenfreund aus reiner Gewinnsucht Kriegsanleihe unter der Hand aufzukaufen versucht, indem er sich jenes Gerede zu eigen macht. Aber die Hauptsache ist, daß sich niemand durch solche Redereien beirren läßt und seingutes Geld sinnlos verschleudert. Wer verkaufen muß, gehe graden Weges zur Reichs- oder einer anderen Bank, einer Kreditgenossenschaft oder Spar­kasse.

§ Hersfeld, 12. Sept. (Hessen-Nassauische Lebensversicherungsanstalt.) Die durch die Beschlüsse der beiden Kommunallandtage in Eaffel

und Wiesbaden im Mai ds. Js. errichtete Hessen- Nassauische Lebensversicherungsanstalt in Wiesbaden, hat nunmehr dielandesherrliche Genehmigung erhalten. Arbeitsgebiet der Anstaltist vorerst dteProvinz Hessen- Nassau. Der baldige Uebergang auf das Großherzog- tum Hessen und das Fürstentum Waldeck ist vorgesehen. Der Verwaltungsrat der Anstalt besteht aus den Direktionen der einheimischen Lanüeskreüitanstalten, Landeskreditkasse in Cassel und Nass. Landesbank in Wiesbaden. Die staatliche Aufsicht wird ausgeübt von dem Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau und dem Minister des Innern Berlin.

§ Hersfeld, 11.September. (Pflegt dieObst - bäume nach der Ernte.) Je schneller der Baum die Erschöpfung überwindet, um so vollkommener wird er im nächsten Jahre wieder seine Schuldigkeit tun können. Wir können dem Baum bei diesem Bestreben insofern behilflich sein, als wir jetzt alle Kraftquellen öffnen und dem Baum zuleiten müssen. Wir müssen im Herbste die zweite Hälfte des bekannten Garten­spruchs beherzigen, der da lautet:Und pflege sein, er bringt dir's ein!" Die Baumkrone muß einer ge­nauen Durchsicht unterzogen werden. Hier und da stehen noch die Baumstützen. Sie haben für dieses Jahr ihren Zweck erfüllt. Sie werden darum an einen trockenen Ort für das nächste Jahr zurückgestellt. Auch die alten Krouenteile, die dürr sind, werden entfernt. Diese dürren Aeste sind ja besonders jetzt vor dem Laubfall am besten zu erkennen. Aber auch Baumscharre und Baumbürste müssen jetzt hervorge­sucht werden, um von Aesten und Stamm Borke, Moose und Baumflechten zu entfernen. Außerdem erhalten diese Teile des Baumes ihren Kalkanstrich. Der Stamm muß schließlich einen Leimgürtel zum Abfangen der Frostspannerweibchen erhalten. Während der Ernte ist das lockere Land unter der Baumkrone sehr festgetreten worden. Die Luft kann darum nicht in den Boden eindringen. Darum müssen iMä^ Mft Herbstdüngung zu verabreichen. Wir graben darum beim Auflockerndes Bodens zugleich Asche, Ruß, Jauche, Kompost und alten Dünger mit ein. Besonders vor­teilhaft ist es, dem Baumjetzt feste Dungstoffe zu geben. Die reichlichen Regenmengen des Herbstes lösen die Dungstoffe auf und führen sie den Wurzeln zu. Auch die schwer löslichen künstlichen Dünger werden jetzt am besten gegeben. Das Umgraben im Herbste ist deswegen so vorteilhaft, weil der in groben Schollen umgebrochene Boden durch die Kälte des Winters zer­mürbt wird. Die eindringende Feuchtigkeit löst in Verbindung mit der eindringenden Luft die Nährstoffe und macht sie so erst für die Wurzeln aufnehmbar. Besonderer Pflege bedürfen die Bäume, die im Wiesen- land, an Rainen oder an Wegen und Straßen stehen. Diese Bäume sind meist Stiefkinder, für die kaum einmal etwas Dünger übrig bleibt. Auch haben solche Bäume beständig unter Wassermangel zu leiden. Wenn es nicht geht, das Land unter der Krone zu lockern, so muß man entweder mit einem Erdbohrer oder einem Pfahleisen Löcher in das Gras­land stoßen. Die Löcher werden nicht im Innern der Baumscheiben angebracht, sondern mehr nach dem äußern Teile zu nach der Kronentraufe. Die Dünglöcher werden öfter mit kräftiger Jauche gedüngt. Sind sie zur Düngung nicht mehr notwendig, so werden sie mit Komposterde geschlossen. Die verkümmerten und ver­gessenen Bäume sind für solche Düngung sehr dankbar. Sie erwachen gleichsam zu neuem Leben und bringen Früchte hervor, wie man sie von ihnen nicht erwartet hätte. Das notwendigste im Obstgarten ist Düngung, die bei vielen Obstbauern noch sehr im argen liegt. Die Nachlässigkeit der Besitzer bringt ihnen selbst den größten Schaden. Nur derjenige, der feine Bäume pflegt und jedes Jahr regelmäßig düngt, wird auch alljährlich Ernten halten. Wir können die Obstgarten­besitzer nicht oft genug an diese ihre Pflicht erinnern. Die Sicherung der Apfelbüume gegen Hasenfraß darf nicht unterlassen werden. Damit der Mangel an Obst nicht noch größer wird, ist es Pflicht, daß jeder Obst- baumbesitzer dafür sorgt, daß keiner seiner Bäume beschädigt oder gar vernichtet wird. Ein sehr schlimmer Feind des Apfelbaumes ist der Hase. Der Schaden, den dieses Nagetier durch das Abnagen der Rinde den jungen Bäumen verursacht, ist viel größer, als man meistens annimmt. Je härter' der Winter auftritt, desto größer ist der Schaden. Viele Obstbauer denken: Der Winter wird schon nicht zu streng werden!" Dadurch schläfern sie ihr Gewissen ein und unterlassen das Einbinden der jungen Bäume. Wenn dann das Unglück geschehen ist, will man schnell das Versäumte nachholen. Aber dann ist es meist zu spät. In diesem Jahre sind viel der Obstbauer, die sonst die not­wendigen Pflege- und Sicherungsarbeiten ausgeführt haben, im Feld. Die Zurückgebliebenen können leicht die Anbringung der Hasenschutzmittel vergessen. Warum seien sie besonders an ihre Pflicht erinnert. Diese notwendige Arbeit darf nicht aufgeschoben wer­den ; man erledige sie sofort. Den besten und sichersten Schutz geben Baumschutzmittel aus Drahtgeflecht. Wo man sich solche nicht verschaffen kann, genügt auch ein Einbinden der Stämme mit Tannenreisig. Auch mittelstarke Bäume binde man aus Vorsicht ein.