Hersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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■ Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ;
| zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : | Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. -
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im • amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprechrr Nr. 8.
Nr. »13
Mittwoch, den 11. September
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, am 9. September 1918.
Die auf Mittwoch den 11. September ds. Js. an= beräumte
Bürsermeifteroersammlung
Met nicht statt
Anderweiter Termin wird später bekannt gegeben-
Der Landrat.
v. Heöemann, Reg.-Assesfor.
Hersfelö, den 4. September 1918.
Die dem Bürgermeister Jffland in Mecklar und Nikolaus Grebe in Friedlos gehörenden Zuchtbullen, Simmentaler Rasse, 18 Monate alt, gelbscheck sind als zuchtauglich befunden worden.:
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.
I. A. Nr. 8241. I. V.
v. Heöemann, Reg.-Assessor.
Berordumg über Kolonialmmen.
Vom 1. September 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.
§ 1.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die für die
äst ^forderlichen vor-1 WWWWW ersorgung Deutschlands schalt. Die
ereitenden Ma
mit Kolonialwaren zu treffen.
Kolonialwaren im Sinne dieser Verordnung sind:
a) Kaffee (roh oder geröstet), die durch Verarbeitung von Kaffee gewonnenen Erzeugnisse sowie Mischungen von Kaffee und von solchen Erzeugnissen mit anderen Stoffen,'
b) Tee, die durch Verarbeitung von Tee gewonnenen Erzeugnisse sowie Mischungen von Tee und solchen Erzeugnissen mit anderen Stoffen;
c) Reis (roh oder verarbeitet), Reisabfälle sowie Mischungen von Reis und Reisabfällen mit anderen Erzeugnissen,'
d) Rohkakao (auch gebrannt oder geröstet), Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopreßkuchen, Kakaoschrot, Kakaopulver, auch in Mischungen mit anderen Erzeugnissen (z. B. Haferkakao, Bananenkakao, Nährkakao aller Art, usw.), Schokoladenmasse (auch Ueberzugsmasse), Schokolade aller Art.
§ 2.
Der Reichskanzler kann Bestimmungen über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr der im § 1 bezeichneten Waren erlassen und zur Durchführung dieser Maßnahmen Erhebungen vornehmen. Er kann ferner die Herstellung der im § 1 Abs. 2 d bezeichneten Waren regeln und mit Zustimmung des Bundesrats über den Verkehr mit Kolonialwaren, ihren Verbrauch und ihre Preisgestaltung Bestimmungen erlassen.
Der Reichskanzler kann die Befugnisse, die ihm nach dieser Verordnung zustehen, ganz oder teilweise durch Wirtschaftsstellen ausüben lassen. Die Wirtschaftsstellen unterstehen seiner Aufsicht. Er kann Bestimmungen über deren Errichtung, Geschäftskreis und Geschäftsgang erlassen sowie ihnen die Rechtsfähigkeit und die Befugnis zur Erhebung von Abgaben zwecks Deckung ihrer Unkosten beilegen.
Der Reichskanzler erläßt die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
§ 5.
Der Reichskanzler kann bestimmen, daß die Mitglieder und die Angestellten der Wirtschaftsstellen über diejenigen Tatsachen und Verhältniße, die durch ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung oder der Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen zu enthalten haben.
§ 6.
Wer einer nach § 5 erlassenen Vorschrift zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mitteilt oder verwertet, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark und mitGe- fängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein.
§ 7.
Der Reichskanzler kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund dieser Verordnung
erlassenen Anordnungen ------- bis zu ein- hunderttausend Mark und mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft
werden und daß neben der Strafe die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden sowie daß neben der Strafe die öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung auf Kosten des Täters angeordnet werden kann.
Der Reichskanzler kann ferner bestimmen, daß neben der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann, sofern eine der im Abs. 1 bezeichneten strafbaren Handlungen ge- werbs- oder gewohnheitsmäßig begangen wird.
§ 8.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft; der Bundesrat bestimmt, wann und inwieweit sie außer Kraft tritt.
Berlin, den 2. September 1918.
Der Reichskanzler.
I. V.: Freiherr von Stein.
Aus der Heimat
* Mi t schweren Steuer st rasen wurde nach dem „Frkf. G.-A" von der Darmstädter Ferien- strafkammer der 43 Jahre alte Mühlenbesitzer Michael Huber in Groß-Gerau belegt. Er machte den Steuerbehörden bei der Feststellung seines Vermögens wiederholt Schwierigkeiten und erhielt von der hessischen Steuerbehörde nach und nach etwa 127000 Mark Steuerstrafen. Nun hat er aber auch in bezug auf die Reichskriegssteuer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben gemacht und damals sein etwa 237 000 Mark betragendes Vermögen viel zu niedrig angegeben. Durch das Finanzamt wurde er deshalb mit 16 000 Mark als Strafbescheid belegt. Huber gab sich aber damit nicht zufrieden und legte Beschwerde ein. Daraufhin zog der Finanzamtmann in Groß- Gerau seinen Strafbescheid zuück und übergab das
ganze Material zur BeurteUrmg der Staatsanwalt-
nach eingehender Prüfung zu einer Geldstrafe von fünfundsiebzigtausend Mark und drei Monaten Gefängnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Außerdem hat er die eigentlichen Reichssteuern mit etwa 60 000 Mark sowie die hessischen Steuern und Strafen
in erwähnter Höhe und die großen Kosten zu tragen !
* (Ersatz f ür abgelieferte Metallgegen- st ä n d e.) Die Metallmobilmachungsstelle verlangt für eine große Zahl von Gegenständen Abgabe ohne Ersatzbeschaffung. Deshalb müssen die Gegenstände gemäß der ergangenen Aufforderung abgeliefert werden, auch wenn kein Ersatz zur Stelle ist. Die Forderung erklärt sich daraus, daß die Sparmetalle zwar nötig gebraucht werden, die Ersatzteile aber erst später beschafft werden können. Es ist ganz unmöglich, in der für die Ablieferung gesetzten kurzen Zeit sowie bei dem heutigen Mangel an Arbeitskräften und an Rohmaterialien für die ablieferungspflichtigen Gegenstände, die in jahrzentelanger Tätigkeit bei einer großen und uneingeschränkt arbeitenden Industrie sowie bei reichlicher Rohstoffzufuhr hergestellt worden sind, den Ersatz sogleich zu beschaffen. Wer sich schon jetzt Ersatz beschaffen kann, möge dies tun, jeder sollte aber seine Ansprüche auf ein Mindestmaß -beschränken.
§ HersfelS, 10. September. (Fehler bei der Obsternte.) Das Herz tut dem Beschauer weh, wenn er zur Zeit der Obsternte an Straßen entlang geht oder in die Obstgärten sieht. Der Mensch behandelt da seine Obstbäume wie seine grimmigsten Feinde. Mit schweren Leitern ruiniert er die Kronen. Die Bäume werden geschüttelt, daß die Äeste nur so durcheinanderwirbeln. Der Obstpflücker tritt unge- scheut mit schweren, genagelten Schuhen auf die Aeste. Er stampft mit diesen Schuhen auf den Aesten herum, um sie zu erschüttern. Er denkt nicht daran, daß durch die groben Nagelschuhe Verletzungen des Baumes unausbleiblich sind, aus denen Krebs, Brand usw. entstehen. Unvernünftige Lan-leute schlagen mit den übel berüchtigten Obsthaken in die Kronen, daß die Aeste nur so knicken und brechen. Nach den letzten Früchten wird mit Steinen und Knüppeln geworfen, um auch sie noch hereinzuholen. Alle durch diese Werkzeuge herbeigeführten Verletzungen und Druckstellen haben sehr schwer heilende Rindenerkrankungen zur Folge. Diese Wunden können gar nicht behandelt werden, da sie sich im Innern der Krone befinden. Ist der Obstbaum solchergestalt abgeerntet sowie geplündert worden, dann kommen an einem schönen Herbstmorgen noch die Schulkinder und Jungburschen um die etwa übersehenen Früchte mit Rechen, Bohnen- und Hopfenstangen, Hippen usw. herunterzureißen. Daß bei diesem in vielen Orten noch üblichen „Stoppeln" die Bäume vollends ruiniert werden, ist begreiflich, da ja Fremde noch schonungsloser mit den Obstbäumen umgehen als die Besitzer. Kommen wir nach der Ernte an solchen Bäumen vorüber, so bieten diese einen trostlosen Anblick dar. Die Krone ist zerzaust, geknickte Aeste hängen überall trauernd aus der Krone, das Laub ist abgerissen und der Boden unter den Bäumen ist bedeckt, nein übersät mit den wichtigen Blattrosetten, in denen sich die Fruchtaugen für's kommende Jahr bilden. Der Mensch erntet
nicht, er verstümmelt in sinnloser Weise den Baum. Dadurch, daß er die kleinen Blattrosetten mit abreißt, vernichtet er mit der heurigen zugleich die nächstjährige Ernte, freilich, ohne sich dessen bewußt zu sein. Untersuchen wir nur einen der unzähligen mit Frucht besetzt gewesenen Zweige, die am Boden liegen, genau, so finden wir, daß er im Jahre der Fruchtbarkeit auch schon wieder Knospen ausgebildet hat, aus denen im nächsten Jahre Früchte hervorgehen sollen. Viele wundern sich darüber, daß der Baum
Je besser der Baum im vollkommener wird er s
zu gleicher Zeit eigentlich für zwei Ernten sorgt, indem er nämlich eine zur Entwicklung bringt und die künftige Ernte in seinen Knospen vorbereitet.
" n Herbste gedüngt wird, um so diese Arbeit verrichten können.
Wenn nun aber mit der Frucht auch der Zweig abgebrochen wird, an dem sie hängt, so ist zu verstehen, daß damit dem Baum seine nächstjährige Ernte ebenfalls genommen wird. Dies geschieht natürlich von dem Obstzüchter nicht absichtlich; es geschieht aus Unachtsamkeit. We^en einer Frucht werden so oft zehn des nächsten Jahres in den Blütenknospen zerstört. Wir brauchen uns dann nicht zu wundern, wenn allgemein die Ansicht vertreten wird, saß nach einem fruchtbaren Obstjahr ein unfruchtbares Obstjahr folgt. Werden die Obstbäume richtig behandelt, gedüngt und gewässert, und wird bei der Ernte sorgfältig verfahren, dann tragen die Obstbäume alljährlich. Das beweisen uns die großen Obstplantagen, von denen wir in dieser Beziehung recht viel lernen können.
§ Hersfeld, 10. Sept. Ueber Einschränkungen im Güterverkehr vom 11. ös. Mts. ab erläßt die Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. in der heutigen Nummer eine Bekanntmachung, auf welche wir besonders aufmerksam machen.
):( Hersfeld, 10. Sept. Herrn Kaufmann Heinrich Altenburg und Herrn Kaufmann Eduard
Kriegshilfe verliehen.
Cassel, 9. Sept. Während eines schweren Gewitters, welches sich Sonnabend Nachmittag in Cassel und im unteren Fuldatal entlud, traf ein Blitzstrahl das Gespann eines Landwirts auf der Feldgemarkung in der Nähe des Dorfes Körle bei Guntershausen. Die beiden Pferde wurden erschlagen. Der Dienstknecht, welcher unter einem Busche vor dem Regen Schutz gesucht hatte, kam mit dem Schrecken davon.
Hedemünden, 9. Sept. Vom Schnellzug Cassel- Halle überfahren und getötet wurden der Lokomotiv- führerUmbach ausCassel und der Wagenwärter Söring aus Halle, die den heranbrausenden Zug übersehen hatten.
Brakel, 9. Sept. Dem Buchdruckereibesitzer und Zeitungsverleger E. Ruthe wurde das Berdienstkreuz für Kriegshilfe verliehen, dessen Verleihung an Zeitungsleute bisher ziemlich selten ist-
Mitteln a. d. Weser, 7. September. Während des gestrigen schweren Unwetters wurde ein junges Mädchen von 21 Jahren in der Feldgemarkung Löhne bet den Erntearbeiten vom Blitz getroffen und auf der Stelle getötet.
Eisenach, 9. September. Die Kommission zur Bekämpfung der Auswüchse des Fremdenverkehrs forderte in ihrer ersten Sitzung, daß dem Schleichhandel in jeglicher Form, insonderheit dem von den in Kurorten sich aufhaltenden Fremden betriebenen, mit allen zu Gebot stehenden Mitteln zu'Leibe gegangen wird. Es wurde beschlossen, den Polizeidezernenten des Gemeindevorstandes zu ersuchen, die Polizeiorgane in unbeschränktem Umfang für Revisionen von Gastwirtschaften, Fremdenheimen und größerenErziehungs- anstalten zur Verfügung zu stellen.
Marburg, 8. September. Ein junger Mann aus einem Nachbarorte hatte sich im Zorn dazu verleiten lassen, gegen seine eigene Mutter, eine alte Frau, handgreiflich zu werden. Dafür muß er nun, weil es zur Anzeige kam, nach dem Urteil des Schöffengerichts drei Monate in das Gefängnis.
Vacha (Rhön), 6: Sept. Hier erfolgte die Festnahme einer Händlerin, bei der man 160 Pfund Honig, 12 Pfund Butter, 129 Eier und auch Weizenmehl fand, womit sie nach Berlin abreifen wollte.
Gießen, 9. Sept. Der Großherzog verlieh der siebzehnjährigen Martha Loh die Rettungsmedaille. Das junge Mädchen Hat am zweiten Pfingsttag unter eignet Lebensgefahr zwei junge Leute vom Tod des Ertrinkens aus der Lahn gerettet.
Frankfurt a. M., 6. Sept. Mit welcher Frechheit heute gestohlen wird, beweist ein kaum glaubliches Vorkommnis vom hiesigen Hauptfriedhof. Dort ist von einer Grabstätte ein Grabstein aus Granit mit schwarzer Marmorplatte gestohlen worden. Der Grabstein trägt die Inschrift: „Hier ruht in Gott Wilhelm Golz." Nicht mal die Ruhestätte der Toten wird von dem Diebsgesindel respektiert._____________
Wettervoraussage für Mittwoch den 11. September.
Fortdauer der regnerischen, unveränderlichen Witterung. Temperatur unverändert.