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Hers seid er Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

«aeRRB«aaaB«aacamB»BMalaafls J Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei i » Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5 BaBZBBBBaBBBBaBBaaBKBBBBBfBaBBaBaBBBBBBBSBBBBBRBBBBBBBaBBBBaBBBBBUBBSBflBBBBS

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 211

Sonntag, den 8. September

1918

Amtlicher Teil.

Hersfelö, den 5. September 1918. An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des

Kreises.

Ich ersuche unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß mir die Listen über die Zählungen am 2. Sept. bis spätestens zum 9. ö. Mts. eingereicht werden. (Allgemeine Viehzählung, Hühnerzählung und Zug- und Zuchtviehzählung.)

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfelö, den 6. September 1918.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

Ich weise darauf hin, daß die Bezahlung der Loos- holzgelder an die Königliche Forstkasse hierselbst bis spätestens zum 30. d. Mts. erfolgt sein muß und daß bei Säumigkeit der Gemeinde das Recht auf den Loos- Holzbezug verloren geht. Die Herren Bürgermeister bleiben mir deshalb für eine pünktliche Zahlung per­sönlich verantwortlich.

Der Vorsitzende des Kreisansschusies.

I. A. Nr. 8184. I. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. September 1918.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hierdurch benachrichtigt, daß Mahl- und Schrotkarten für die Landgemeinden des Kreises von jetzt ab nicht mehr mit dem Stempel des Kreisausschusses sondern mit dem Stempel der Kartenausgabestelle für die Landgemeinden Kreis Hersfeld abge- WOÄ

Der Lanörat.

J. SB.:

v. Hede mann, Reg.-Assessor.

Hersfelö, öen 3. September 1918.

An öie Herren Bürgermeister öes Kreises.

Ich erinnere nochmals an öie Vorlage öes Berichts über etwa eingetretenen Wechsel in der Person des Waisenrats.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 8065. J. V.:

v. Hebemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 4. September 1918.

Dem Händler Sußmann Goldschmidt in Hersfeld ist die Ausweiskarte des Viehhandelsverbandes ent­zogen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. Nr. 8257. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Kriegswirtschaftsamt Cassel.

Tgb. No. 21107.

Cassel, den 16. August 1918.

Im Anschluß an das Rundschreiben vom 14. v. M. No. 20720 kann das Kriegswirtschaftsamt Cassel mitteilen, daß ihm, obgleich sein Bezirk kein sogen. Frühdruschbezirk ist, auf seinen Antrag einige Riemensätze undetwas Ausbesserungsmaterial zur Ab­hilfe in dringensten Fällen zugewiesen sind und in kürze hier eintreffen werden.

Für die Abgabe derselben, die der Zuweisung ent­sprechend nur in geringem Umfange erfolgen kann, gelten folgende Bestimmungen:

Das Material wird vom Krlegswirtschaftsamt zum Selbstkostenpreis geliefert. Der Preis versteht sich ab Lager Cassel, Obere Königsstraße 37. Als Aus­weis zur Abholung des Materials ist eine Bescheini­gung des Vorsitzenden der zuständigen Kriegswirt­schaftsstelle erforderlich. '

Das Material ist gegen Barzahlungbeim Krregswrrt- schaftsamt abzuholen: Versendung erfolgt nur gegen Nachnahme. Eine Verwendung zu anderen als zu Druschzwecken ist streng verboten.

Es handelt sich in der Hauptsache um Baumwoll- treibriemen und nur ° in ganz geringem Umfänge kommen Ledertreibriemen in Frage.

Die alten Treibriemen, welche durch ine von hier überWiesenen ersetzt werden, sind von den Landwirten, soweit sie diese nicht in ihrem Betriebe nachweislich dringend benötigen, dem Kriegswirtschaftsamt abzu- liefern.

Der Vorsitzende. vonStockhausen.

Major. * *

Hersfeld, den 29. August 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 9927. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. September 1918.

Die diesjährige Herbstgehilfinnenprüfung in der Damenschneiderei für Stadt und Kreis Hersfeld findet Donnerstag den 3. Oktober ö. Js. nachmittags 3 Uhr Hersfelö, Neumarkt Nr. 29 statt.

Anmeldungen hierzu sind unter Einreichung von

1. eines selbstgeschriebenen Lebenslauf,

2. Zeugnis der Lehrmeisterin,

3. Zeugnis der Schule,

4. Nachweis des Eintrags in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer bis zum 20. September ö. J. an den Vorsitzenden des Gehilfinnenprüfungsausschusses, Obermeister Wilhelm Hild, Hersfelö, Neumarkt 29 einzureichen.

Tgb. No. I. 9622. Der Landrat

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. September 1918.

DieöiesjährigeHerbstgesellenprüfungimSchneider- Handwerk für Stadt und Kreis Hersfeld findet Mitt­woch den 2. Oktober d. J. nachmittags 3 Uhr Hersseld, Neumarkt 29 statt.

Anmeldungen hierzu sind unter Einreichung von

1. eines selbstgeschriebenen Lebenslauf,

2. Zeugnis des Lehrherrn,

3. Zeugnis der Fortbildungsschule,

4. Nachweis des Eintrags in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer

bis zum 20. September ö. I. an den Vorsitzenden des Gesellenprüfungsausschusses, Obermeister Wilhelm Hild, Hersfeld, Neumarkt 29 einzureichen.

Tgb. Nr. I. 9623. Der Lanörat.

J. sb. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

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*KeineBeschlagnahme des Kleinvie h s. Ein unsinniges Gerücht behauptet, daß im Anschluß an die Viehbestandsaufnahme sofort alle Kaninchen, Schweine, Hühner beschlagnahmt werden sollen. Nach amtlichen Mitteilungen entbehrt das Gerücht jeglicher Grundlage. Vielleicht ist es auf Machenschaften gewisser Händlerkreise zurückzuführen, die sich dadurch in den fleischlosen Kochen Kaninchen und Hühner zu be­schaffen suchen.

* (Erhöhung des Verpflegungsgeldes? Infolge der großen Teuerung hatte der national­liberale Reichstagsabgeordnete Marquardt an das Königlich Preußische Kriegsministerium die Bitte ge­richtet, daß eine neue Erhöhung des Verpflegungsgelöes für die Soldaten eintreten möchte. Das Königlich Preußische Kriegsministerium hat hierauf dem Reichs­tagsabgeordneten folgende vorläufige Antwort zu­kommen lassen:Die eingeleiteten Verhandlungen über die Erhöhung der Geldabfindung zur Selbstbe­köstigung werden voraussichtlich in Kürze zum Abschluß gelangen."

* (September, Naturund Aberglaube.) Mast hat den September dasgefährliche Alter" des Jahres genannt. Nicht mit Unrecht; denn in diesem Monat steht das Jahr an der Schwelle seiner Reife. Alle Schönheit und alle Kraft des Jahres ver­einigt sich hier noch einmal mit den Reizen der Jugend, und die Natur bietet sich uns in ihrem schönstem Glänze dar, in dem sie zugleich unseren Tisch mit Gaben füllt. Der September nimmt auch im Volksaberglauben eine besondere Stelle ein. Familien- ereigniffen, die auf den 1. September fallen, wird allerlei Schlimmes nachgesagt,- denn auf diesen Tag sollen Sodom und Gomorha untergegangen sein. Ein besonder wichtiger Tag ist Michaelis, der 29. des Monats. Er ist dadurch bedeutsam, daß man an ihm in der Regel zum ersten Male bei der Arbeit künstliche Beleuchtung nötig hat. Nicht minder wichtig ist der Micheltag für die abergläubischen Wetterpropheten, die aus der Wetterlage an diesem Tag Schlüsse ziehen wollen für die Wettergestaltung des kommenden Jahres. Um sicher das Wetter vor­aussagen zu können, muß man an einen Bach oder an einen Fluß gehen; denn: Stehn zu Michaeli die Fische hoch, Kommt viel schönes Wetter nöch. Weht aber zu Michael rauer Wind, Wird das Wetter nicht gelmd!

§ Hersfeld, 4. September. (Zur Milderung d e r F e t t n o t.) Am meisten leidet unsere Ernährung durch die Fettnot. Sie zu mildern muß von unge­heurer Bedeutung für das ganze Volk sein. Und sie kann gemildert werden. Der große Blütenreich- tum unserer Laubbäume in diesem Frühjahr ist be­kannt. Unsere Eichen und Buchen tragen gegenwärtig eine Befruchtung, wie sie kaum alle 100 Jahre vor- kommt, und zwar ohne Unterschied des Alters.! 60jährige Buchenstgmme wollen unter der Last ihrer Früchte brechen, genau wie Jungholz oder alte Bäume. Die Frucht der Buche (Eckern oder Bucheln) enthält über 28 Prozent Fett, das als gutes Oel bekannt ist und in der Hauptsache aus oleinsaurem Glycerin besteht, wenig Palmitin und Stearin enthält, also

auch schwer ranzig wird. Es gibt Buchen, die gegen­wärtig 8 bis 10 Zentner Eckern tragen. Die Oelaus- beute hält sich so um 20 Prozent. Man kann also er­messen was bei unserem Buchenbestand von 650 000 ha. an Oel gewonnen werden kann. Die Bucheckernsamm- lung, die jetzt bald beginnt, wird durch die Kriegswirt­schaftsämter mit Hilfe der Schulen, ähnlich wie beim Laubsammeln, öurchgeführt. Für die öffentlichen Sammlungen sind die Staats- und Privatwälder frei­gegeben. Das Kilogramm Bucheckern wird in Preußen mit M. 1,65 bezahlt, wozu noch ein Bezugsschein auf 6 Prozent Oel kommt, das sich der Sammler neben seiner Fettration gegen Bezahlung der Kosten sichert. Eine andere Art der Bezahlung ist folgende: Der Sammler liefert eine bestimmte Menge Bucheckern ab, erhält dafür die übliche Bezahlung und außerdem einen Schlagschein auf die gleiche Menge Eckern, die er für seinen Bedarf auf seine Kosten schlagen' lassen darf.

§ Hersfeld, 5. Sept. Die in Landwirtschaftskreisen verbreitete Ansicht, daß die Kohlen menge, die den einzelnen Ortschaften für Heiz- und Kochzwecke zugewiesen wird, eine Verminderung erführe durch die Kohle, die ebenfalls unter der BezeichnungHaus­brand" zu Druschzwecken überwiesen wird, ist irrig. Unter Hausbrand ist nicht nur der reine Hausbrand, d. h. der Bedarf für Heiz- und Kochzwecke, sondern auch der Bedarf für die Landwirtschaft oder das Klein­gewerbe zu verstehen, der bei der Festsetzung der Liefermengen Berücksichtigung gefunden hat. Die Zuweisung der Hausbrandmenge zu Koch- und Heiz- zwecken erfolgt also neben den landwirtschaftlichen Betriebskohlen und etwaige wetteren Anforderungen, wie Dreschen und Pflügen. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung ist jedoch durch die allgemeine Kohlenknappheit und im Interesse der gleichmäßigen Berücksichtigung aller Verbraucher leider gezwungen,

Kürzungen bei den Mengen zu Hetz- und Kochzwecken eintreten zu lassen. Mit der Zuweisung von Kohlen zu Heiz- und Kochzwecken, die einem Verbauch, wie er im Frieden üblich war, entsprechen würde, ist nicht zu rechnen

§ Hersfeld, 7. September. (Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten­versammlung am 9. September 1918nach­mittags 4 Uhr, im Rathaussaal.) 1. Ein­führung und Vereidigung des 2. Beigeordneten. 2. Wahl eines Magistratsmitgliedes an Stelle des zum 2. Beigeordneten gewählten Herrn Stadtrats Hermann Braun. 3. Jahresrechnung der Stadtkasse für 1914 und 1915. 4. Bewilligung der Kosten für 3 neue Oefen für das städtische Gaswerk. 5. Desgleichen für Instand­setzung des städtischen Dampf-Desinfektionsapparates.

6. Gaspreiserhöhung. 7. Nachbewilligung eines Be­trags zur Kohlenbeschaffung für's Kurbad. 8. Be­willigung der Kosten für Erstattung eines Gutachtens in Sachen Wasserversorgung der Stadt. 9. Bewilli­gung von Umzugs kosten. 10. Bewilligung einer Ent­schädigung für Fahrradbenutzung. 11. Tagegelder und Reisekosten für Dienstreisen. 12. Erhöhung der Ver­gütung für Feuerschau. 13. Bewilligung einer Ver­gütung an die Lehrpersonen der Bürgerschulen, als Anerkennung für die unter schwierigen Verhältnissen geleistete Arbeit. 14. Erhöhung der Vergütungen für Unterrichtserteilung an der gewerblichen Fortbildungs­schule. 15. Beschlußfassung über die Beteiligung der Stadt an der gemeinnützigen Baugesellschaft m. b. H. für den Kreis Hersfeld. 16. Bewilligung eines Bei­trags an den Touristen klub. 17. Bewilligung von Beiträgen an Vereinigungen für Kriegswohlfahrts­pflege usw. 18. Ehrenfriedhof für gefallene Krieger. An die öffentliche Sitzung schließt sich eine vertrau­liche an.

-t- Hersfeld, 7. September. (Die Rose von Stambul.) Wir wollen nicht versäumen noch ein­mal auf das am Mittwoch stattsindende Gastspiel der obengenannten schönen Operette hinzuweifen. Die Direktion von L. W. Brodeck ist bemüht nicht nur in der Darstellung, sondern auch in den Kostümen und sonstiger Ausstattung wirklich bestes zu bringen.

Altenbnrg (Oberh.), 6. September. Der 12 Jahre alte Schulknabe Paul. Borrmann hatte wiederholt die Schule geschwänzt und sich Unehrlichketten zuschulden kommen lassen. Als die Mutter ihren Sohn nach der Schule bringen wollte, feuerte der Junge einen Revolver auf seine Mutter ab. Während Frau B., - der die Kugel in die rechte Hüfte gedrungen war, be­wußtlos zusammenbrach, flüchtete der Knabe in die Anlagen, wo er den Revolver gegen sich richtete und sich einen gefährlichen Bauchschuß betbrachte. Im Kinderhospital starb er. Auch die verletzte Mutter wurde nach dem Krankenhause gebracht.

Göttingen, 6. September. Einen Fußtritt ins Gesicht hatte ein wegen Körperverletzung vorbestrafter 54 Jahre alter Ztmmermann seiner Frau versetzt und war deshalb vom Schöffengericht Münden zu 1 Monat Gefängnis verurteilt worden. Seine Be­rufung wurde von der Göttinger Ferienstrafkammer verworfen. Der Mann ist 30 Jahre verheiratet und hat 14 Kinder.