Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr. 204
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Sonnabend, den 31. August
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 27. August 1918.
Dem Vernehmen nach haben zahlreiche Landwirte, die bereits ihr geerntetes Getreide ganz oder zum Teil ausgedroschen haben, entgegen der Anordnung des Kreisausschusses vom 2. Juli 1918, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 160, die ausgedroschenen Vorräte noch nicht angemeldet. Auch scheint die ortspolizeiliche Ueberwachung, die nach § 1 dieser Verordnung vorgeschrieben ist, vielfach nicht in ausreichendem Maße ausgeübt zu werden. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden ersuche ich, die Landwirte schleunigst darauf hinzuweisen, daß die Anmeldungen in der vorgeschriebenen Weise nachgeholt werden. Die Herren Gendarmerie-Wachtmeister sind angewiesen, überall festzustellen, wer die Anmeldung noch nicht vorgenommen hat. Gegen diese Landwirte ist un- nachsichtlich Strafanzeige zu erstatten.
Tgb No. K. G. 3357. Der Landrat.
I. V.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 27. August 1918.
Der Kommissionär Grenzebach in Niederaula ist vertragsmäßig verpflichtet, im kommenden Wirtschaftsjahre alle Auszahlungen für gelieferte Kartoffeln spätestens 14 Tage nach erfolgter Lieferung an die Lieferanten vorzunehmen. Der Auszahlung steht gleich die Ueberweisung des Betrages an die für den Lieferanten zuständige Darlehnskasse.
Tgb. No. I. 9069. Der Landrat.
v. Heöemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 27. August 1918.
Die Erledigung meiner Verfügung vom 2. August ds. Js. — I. A. Nr. 6974 — betreffend Vorlegung der Gemeindesteuerhebeliste zur Nachprüfung bringe ich in Erinnerung.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.
I. A. Nr. 7955. J. V.
v. Heöemann, Reg.-Assessor.
Stellv. Generalkommando
11. A. K.
I. d. (Abwehr) No. 16072/18.
Cassel, den 6. August 1918.
Veror-nung.
Auf Grund des § 46 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 verordne ich für den Bereich des 11. A. K.:
Den Offizieren und Beamten sämtlicher militärischen Polizeistellen des Heimatgebiets, mit Ausnahme von Bayern, verleihe ich bei Vornahme von Amtshandlungen innerhalb des Korpsbereichs die Rechte von Polizeibeamten und Hilfsbeamten -er Staatsanwaltschaft.
Der Kommandierende General. von Keßler,
Generalleutnant. * * *
Hersfeld, den 23. August 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. 1. 9140. Der Landrat.
v. Hedemann Reg.-Asfesfor.
Verordnung
gegen das Ausroden unreifer Kartoffeln.
Es liegt Veranlassung vor, erneut auf die gegen das Ausroden unreifer Kartoffeln unterm 4. Juli 1917 ergangene Verordnung hinzuweisen; sie wird hiermit nochmals zur Kenntnis gebracht, mit dem Hinweis, daß sie für die ganze Dayer des Kriegs Gültigkeit behält:
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1917 betreffend Erklärung des Kriegszustandes, des Artikels 68 der Reichsverfassung, der §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes vom 11. 12. 191» betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit für die Dauer des Krieges folgendes :
Das Roden (Ausmachen) unreifer Kartoffeln ist verboten.
8 2
Die unteren Verwaltungsbehörden (Landräte, Be- zirksdtrektoren, Kreisamtmänner, Magistrate usw.) find verpflichtet, bis spätestens den 1. September ö. J. einen Zeitpunkt zu bestimmen, vor dem in ihrem Bezirk das
Roden (Ausmachen) der Spätkartoffeln überhaupt verboten ist. Es ist dabei zulässig, den Zeitpunkt für einzelne Teile des Bezirks, sowie je nach Höhenlage, Bodenbeschaffenheit und Kartoffelarten verschieden festzusetzen, auch auf Antrag im Einzelfalle Ausnahmen zu gestatten.
8 3.
Es ist verboten, Kartoffeln, deren Roden (Ausmachen) nach § 1 und 2 verboten ist, abzusetzen und anzunehmen.
§ 4.
Wer den Vorschriften der §§ 1 bis 3 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
§ 5,
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Cassel, den 19./8. 1918.
Der Kommandierende General von Kehler, Generalleutnant. '• * * *
- Hersfeld, den 26. August 1918
Wird veröffentlicht.
Gemäß vorstehender Verordnung wird der Termin, vor dem das Roden von Spätkartoffeln überhaupt verboten ist, auf den 16. September ö. J. festgesetzt. Ausnahmen können in Einzelsällen auf Antrag vom Landratsamt genehmigt werden.
Tb. No. i. 9068. Der Landrat.
I V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat.
* (Der Knollenblätterschwamm.) Be- ^M-«MiaLäUgMaäihA^ WMEQ'IU^ ' äußerst grftigen Knollenblätterschwamm, dessen Oberfläche weiß, grün oder gelb ist und der dem Champignon täuschend ähnlich sieht, beim Durchschneiden aber weiß bleibt und einen widerlichen Geruch entwickelt.
* (Die Verkehrslage auf den Eisenbahnen.) Wie die vom Bund deutscher Verkehrsvereine herausgegebene Zeitschrift „Deutschland" feststellt, hat die Besserung im Eisenbahnverkehr leider nicht angehalten. Besonders die Vorratsschaffung von Kohle hat nicht weiter den gewünschten Fortgang genommen, vielmehr ist der Bestand, der schon für eine Versorgung der Eisenbahn mit Dienstkohle auf vier Wochen vorhanden war, wieder etwas zurückgegangen, was auf eine wenig rege Abfuhr von den Gruben schließen läßt. Die Schaffung größerer Vorräte ist bisher noch nicht möglich gewesen. Auch in diesem Winter wird der Personenverkehr hinter dem Güterverkehr zurückstehen müssen. Wenn sich auch noch nicht sagen läßt, ob zu so einschneidenden Einschränkungen im Personenzugfahrplan gegriffen wird wie im Vorjahre, so steht doch leider fest, daß an eine Verbesserung der Fahrpläne und eine Vermehrung der Züge im kommenden Winter nicht gedacht werden kann.
* (Die Ziegenzucht inHess en-Nassau.) Während bei der Viehzählung im Jahre 1913 in der Provinz Hessen-Nassau 198 049 Ziegen gezählt wurden, betrug deren Zahl im Jahre 1916 bereits 219 227 Stück, das ist eine Zunahme um 21178 Stück. Die nächste Vieh- zählungwird zweifellos eine noch größere Zahl ergeben, denn die Ziege ist bekanntlich, wie man zu sagen pflegt, „salonfähig" geworden und hat in viele herrschaftliche Häuser ihren Einzug gehalten.
* (Die Zucke r-Vorent Haltung b e i säumigen Eierablieferern). Der im Einverständnis mit dem Kriegsernährungsamt entstandene Brauch, säumigen Eierablieferern für eine regelmäßige Ablieferung die Zuckermarken durch die Behörden einzuhalten fand vor dem Amtsgericht in Waldenburg feine erste, für das ganze Reich bedeutungsvolle Entscheidung. Wie das Amtsgericht feststellte, sind Kommunalverwaltungen nicht berechtigt, säumigen Eierabliefern die Zuckermarken zu entziehen, um sie dadurch zur Ablieferung von Eiern an den Kommunalverband zu veranlassen. Die Zuckerverteilung erfolge auf Grund reichsgesetzlicher Verordnung, in der eine Bestimmung über Einziehung von Zuckermarken nicht enthalten ist. Die Kommunalverbände als untergeordnete Behörden seien nicht berechtigt,neue Bestimmungen in eineReichsverorörlung hineinzutragen.
* (Heranziehungvon Heeres um fähigen zum militärischen A r b e i t s d i e n st.) Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die seit einiger Zeit erwartete Verordnung, auf Grund deren Personen, die wegen ehrenrühriger Vergehen nicht heeresfähig sind, zum Arbeitsdienste herangezogen werden sollen. Die Ersatzbehörden erster Instanz haben innerhalb ihres Geschäftsbereichs die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung der unter das Gesetz fallenden Heeresangehörigen zu treffen. Die Ermittelungen
sind schonend und ohne Gefährdung der Stellung der Betroffenen anzustellen. Von einem öffentlichen Auf- ruf zur Meldung ist abzusehen. Befreit von der Heranziehung sind Heeresunfähig?, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht arbeitsverwendungsfähig sind, seit längerer Zeit ein geregeltes Leben führen und nutzbringende Arbeit verrichten; die Entscheidung über das Vorliegen dieser Voraussetzungen trifft die Ersatzbehörden erster Instanz. Ueber Beschwerden entscheidet die Ersatzbehörde dritter Instanz endgültig. Die Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Die herangezogenen Heeresun- fähigen werden zu allen im Interesse des Krieges erforderlichen Arbeiten verwendet und in Kompagnien, im Bedarfsfall Bataillonen, vereinigt. Diese Kompagnien oder Bataillone werden von Offizieren geführt und sind den Kommandostellen des Heeres, denen sie zur Verwendung zugeteilt werden, für die Dauer dieser Zuteilung dienstlich unterstellt.
* (DieschlechtenPostkar t e n.) Die Handelskammer Leipzig ersuchte den Deutschen Jndustrie- und Handelstag, beim Reichspostami dahin vorstellig zu werden, daß die Postkarten durch eine bessere Leimung gebrauchsfähiger gemacht werden. Beim jetzigen Zustand läuft beim Beschreiben der Karte die Tinte aus, ein Kopieren ist unmöglich.. Die Leimersatzmittel, die in jüngster Zeit von der einschlägigen Industrie herausgebracht worden sind, können sicher für eine bessere Leimung der Postkarte Verwendung finden.
§ Hersfeld, 29. August. iGottvertrauen und Hindenburgvertrauen). Ein als Kriegsfreiwilliger im Felde stehender 62 jähriger Regierungsbeamter mahnt die Heimat: „Denkt an die sogenannte Northeliffe-Propaganda! Deutscher Michel, sei wach und halte Augen und Ohren offen! Denke daran, daß alles aufregende Gerede und alle beunruhigenden Gerüchte von den mit englischem und »leerer Felnöe ausgehen, und laß dich nicht dadurch betören! Bedenke ebenso, daß ein jeder, der solche Flau- und Miesmacherei weiterträgt, von allen treuen deutschen Herzen als einer jener bestochenen Helfer oder als ihr Mitschuldiger angesehen und verachtet wird! Bringe dich daher nicht selbst in solchen Verdacht! Halte fest am Gottvertrauen und amHindenburgvertrauen und schöpfe daraus Klugheit, Klarheit, Ruhe und Festigkeit!" — So kernig und zuversichtlich schreibt ein alter Krieger, der sein Vertrauen, seine Gewißheit aus der Frontluft schöpft. Soll die Heimatluft dumpf und stickig sein, wo an der Front, draußen beim Mann, der's auszufechten hat, der Glaube unerschüttert ist, daß wir's trotz allem schaffen? Nimmermehr! — Der Stellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps warnt in einer Bekanntmachung unter Androhung von Strafen vor dem Herumtragen beunruhigender Gerüchte und dem Ausplaudern von Vorkehrungen zur Verteidigung des Vaterlandes.
Friedewald, 28. August. Am letzten Sonntag, >den 25. August, fand in schön geschmückter Kirche. Sie Einführung unseres neuen Pfarres, Herrn Dr. Fr. Schaub, statt. Zu dieser Feier waren außer dem stellv. Landrat des Kreises Hersfeld, v. Hedemann, der Superintendent Feyerabend von Hersfeld und der Metropolitan Roth von Rotenburg erschienen. Als assistierender Geistlicher wirkte noch Herr Pfarrer Klingender aus Hilmes mit. Herr Pfarrer Schaub war zuletzt am Diakonissenhaus in Cassel tätig und studierte nebenher in Marburg Medizin. Möge ihm in der neuen Heimat ein gesegnetes Wirken vergönnt sein.
Kirchhain, 28. August. Der jüngste Schweinemarkt war mit 150 Ferkeln befahren. Der Handel war anfangs schleppend, da die Verkäufer hohe Preise forderten. Es wurde für das Stück bis 85 Mark gezahlt. Später gingen die Preise zurück, und die Ferkel wurden für 45—5# Mark pro Stück abgesetzt.
Holzminden a. W., 29. August. Bei einem Land? wirt in der Umgegend gewahrte ein Gendarm ein schweres Schwein das bedenklich stark gemästet war. Der wißbegierige Hüter des Gesetzes erkundigte fidx bei der Bauernmutter womit sie das Schwein gefüttert habe. „Mit Angst und Bange, Herr Wachtmeister," war die kurze Antwort. So belehrt, räumte der Gendarm schmunzelnd die Wahlstatt.
Aus der Rhön, 28. August. Bei Dorndorf Überfuhr die Fulda-Bahn, die dort teilweise die Landstraße benutzt, unter den Augen der Mutter das zweijährige Kind eines Kutschers. Dem Kinde wurde der Kopf vom Rumpfe getrennt.
• Elm, 27. August. Der schon häung gerügte Unfug, Petroleum zum Feueranzünden zu verwenden, hat schon wieder ein Menschenleben gefordert. Das 11jährige einzige Töchterchen des Hüttners Bauer in RückerS goß Petroleum auf das glimmende Feuer, um das Mittagessen zu richten, als die Flammen emporschlugen und das arme Kmd verbrannten.
Wettervoraussage für Sonnabend d^i 31. August. Ziemlich heiter, trocken, kühl.