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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- »

: zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : j Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, s

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

: Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfenpig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 204

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Sonnabend, den 31. August

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 27. August 1918.

Dem Vernehmen nach haben zahlreiche Landwirte, die bereits ihr geerntetes Getreide ganz oder zum Teil ausgedroschen haben, entgegen der Anordnung des Kreisausschusses vom 2. Juli 1918, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 160, die ausgedroschenen Vorräte noch nicht angemeldet. Auch scheint die ortspolizeiliche Ueberwachung, die nach § 1 dieser Verordnung vor­geschrieben ist, vielfach nicht in ausreichendem Maße ausgeübt zu werden. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden ersuche ich, die Landwirte schleunigst darauf hinzuweisen, daß die Anmeldungen in der vorgeschriebenen Weise nachgeholt werden. Die Herren Gendarmerie-Wachtmeister sind angewiesen, überall festzustellen, wer die Anmeldung noch nicht vorgenommen hat. Gegen diese Landwirte ist un- nachsichtlich Strafanzeige zu erstatten.

Tgb No. K. G. 3357. Der Landrat.

I. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. August 1918.

Der Kommissionär Grenzebach in Niederaula ist vertragsmäßig verpflichtet, im kommenden Wirtschafts­jahre alle Auszahlungen für gelieferte Kartoffeln spätestens 14 Tage nach erfolgter Lieferung an die Lieferanten vorzunehmen. Der Auszahlung steht gleich die Ueberweisung des Betrages an die für den Lieferanten zuständige Darlehnskasse.

Tgb. No. I. 9069. Der Landrat.

v. Heöemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. August 1918.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 2. August ds. Js. I. A. Nr. 6974 betreffend Vorlegung der Gemeindesteuerhebeliste zur Nachprüfung bringe ich in Erinnerung.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

I. A. Nr. 7955. J. V.

v. Heöemann, Reg.-Assessor.

Stellv. Generalkommando

11. A. K.

I. d. (Abwehr) No. 16072/18.

Cassel, den 6. August 1918.

Veror-nung.

Auf Grund des § 46 des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 verordne ich für den Bereich des 11. A. K.:

Den Offizieren und Beamten sämtlicher mili­tärischen Polizeistellen des Heimatgebiets, mit Aus­nahme von Bayern, verleihe ich bei Vornahme von Amtshandlungen innerhalb des Korpsbereichs die Rechte von Polizeibeamten und Hilfsbeamten -er Staatsanwaltschaft.

Der Kommandierende General. von Keßler,

Generalleutnant. * * *

Hersfeld, den 23. August 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 9140. Der Landrat.

v. Hedemann Reg.-Asfesfor.

Verordnung

gegen das Ausroden unreifer Kartoffeln.

Es liegt Veranlassung vor, erneut auf die gegen das Ausroden unreifer Kartoffeln unterm 4. Juli 1917 ergangene Verordnung hinzuweisen; sie wird hier­mit nochmals zur Kenntnis gebracht, mit dem Hinweis, daß sie für die ganze Dayer des Kriegs Gültigkeit behält:

Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1917 betreffend Erklärung des Kriegszustandes, des Artikels 68 der Reichsverfassung, der §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes vom 11. 12. 191» betreffend Abänderung des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit für die Dauer des Krieges folgendes :

Das Roden (Ausmachen) unreifer Kartoffeln ist verboten.

8 2

Die unteren Verwaltungsbehörden (Landräte, Be- zirksdtrektoren, Kreisamtmänner, Magistrate usw.) find verpflichtet, bis spätestens den 1. September ö. J. einen Zeitpunkt zu bestimmen, vor dem in ihrem Bezirk das

Roden (Ausmachen) der Spätkartoffeln überhaupt verboten ist. Es ist dabei zulässig, den Zeitpunkt für einzelne Teile des Bezirks, sowie je nach Höhenlage, Bodenbeschaffenheit und Kartoffelarten verschieden festzusetzen, auch auf Antrag im Einzelfalle Aus­nahmen zu gestatten.

8 3.

Es ist verboten, Kartoffeln, deren Roden (Aus­machen) nach § 1 und 2 verboten ist, abzusetzen und anzunehmen.

§ 4.

Wer den Vorschriften der §§ 1 bis 3 zuwider­handelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

§ 5,

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündigung in Kraft.

Cassel, den 19./8. 1918.

Der Kommandierende General von Kehler, Generalleutnant. ' * * *

- Hersfeld, den 26. August 1918

Wird veröffentlicht.

Gemäß vorstehender Verordnung wird der Termin, vor dem das Roden von Spätkartoffeln überhaupt ver­boten ist, auf den 16. September ö. J. festgesetzt. Aus­nahmen können in Einzelsällen auf Antrag vom Land­ratsamt genehmigt werden.

Tb. No. i. 9068. Der Landrat.

I V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Der Knollenblätterschwamm.) Be- ^M-«MiaLäUgMaäihA^ WMEQ'IU^ ' äußerst grftigen Knollenblätterschwamm, dessen Ober­fläche weiß, grün oder gelb ist und der dem Champig­non täuschend ähnlich sieht, beim Durchschneiden aber weiß bleibt und einen widerlichen Geruch entwickelt.

* (Die Verkehrslage auf den Eisen­bahnen.) Wie die vom Bund deutscher Verkehrs­vereine herausgegebene ZeitschriftDeutschland" fest­stellt, hat die Besserung im Eisenbahnverkehr leider nicht angehalten. Besonders die Vorratsschaffung von Kohle hat nicht weiter den gewünschten Fortgang genommen, vielmehr ist der Bestand, der schon für eine Versorgung der Eisenbahn mit Dienstkohle auf vier Wochen vorhanden war, wieder etwas zurückge­gangen, was auf eine wenig rege Abfuhr von den Gruben schließen läßt. Die Schaffung größerer Vor­räte ist bisher noch nicht möglich gewesen. Auch in diesem Winter wird der Personenverkehr hinter dem Güterverkehr zurückstehen müssen. Wenn sich auch noch nicht sagen läßt, ob zu so einschneidenden Ein­schränkungen im Personenzugfahrplan gegriffen wird wie im Vorjahre, so steht doch leider fest, daß an eine Verbesserung der Fahrpläne und eine Vermehrung der Züge im kommenden Winter nicht gedacht werden kann.

* (Die Ziegenzucht inHess en-Nassau.) Während bei der Viehzählung im Jahre 1913 in der Provinz Hessen-Nassau 198 049 Ziegen gezählt wurden, betrug deren Zahl im Jahre 1916 bereits 219 227 Stück, das ist eine Zunahme um 21178 Stück. Die nächste Vieh- zählungwird zweifellos eine noch größere Zahl ergeben, denn die Ziege ist bekanntlich, wie man zu sagen pflegt,salonfähig" geworden und hat in viele herr­schaftliche Häuser ihren Einzug gehalten.

* (Die Zucke r-Vorent Haltung b e i säumigen Eierablieferern). Der im Ein­verständnis mit dem Kriegsernährungsamt entstandene Brauch, säumigen Eierablieferern für eine regelmäßige Ablieferung die Zuckermarken durch die Behörden einzuhalten fand vor dem Amtsgericht in Waldenburg feine erste, für das ganze Reich bedeutungsvolle Entscheidung. Wie das Amtsgericht feststellte, sind Kommunalverwaltungen nicht berechtigt, säum­igen Eierabliefern die Zuckermarken zu entziehen, um sie dadurch zur Ablieferung von Eiern an den Kommunalverband zu veranlassen. Die Zuckerver­teilung erfolge auf Grund reichsgesetzlicher Verord­nung, in der eine Bestimmung über Einziehung von Zuckermarken nicht enthalten ist. Die Kommunal­verbände als untergeordnete Behörden seien nicht berechtigt,neue Bestimmungen in eineReichsverorörlung hineinzutragen.

* (Heranziehungvon Heeres um fähigen zum militärischen A r b e i t s d i e n st.) Der Reichsanzeiger" veröffentlicht die seit einiger Zeit erwartete Verordnung, auf Grund deren Personen, die wegen ehrenrühriger Vergehen nicht heeresfähig sind, zum Arbeitsdienste herangezogen werden sollen. Die Ersatzbehörden erster Instanz haben innerhalb ihres Geschäftsbereichs die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung der unter das Gesetz fallenden Heeresangehörigen zu treffen. Die Ermittelungen

sind schonend und ohne Gefährdung der Stellung der Betroffenen anzustellen. Von einem öffentlichen Auf- ruf zur Meldung ist abzusehen. Befreit von der Heranziehung sind Heeresunfähig?, die infolge körper­licher oder geistiger Gebrechen nicht arbeitsverwen­dungsfähig sind, seit längerer Zeit ein geregeltes Leben führen und nutzbringende Arbeit verrichten; die Entscheidung über das Vorliegen dieser Voraus­setzungen trifft die Ersatzbehörden erster Instanz. Ueber Beschwerden entscheidet die Ersatzbehörde dritter Instanz endgültig. Die Beschwerden haben keine auf­schiebende Wirkung. Die herangezogenen Heeresun- fähigen werden zu allen im Interesse des Krieges er­forderlichen Arbeiten verwendet und in Kompagnien, im Bedarfsfall Bataillonen, vereinigt. Diese Kom­pagnien oder Bataillone werden von Offizieren ge­führt und sind den Kommandostellen des Heeres, denen sie zur Verwendung zugeteilt werden, für die Dauer dieser Zuteilung dienstlich unterstellt.

* (DieschlechtenPostkar t e n.) Die Handels­kammer Leipzig ersuchte den Deutschen Jndustrie- und Handelstag, beim Reichspostami dahin vorstellig zu werden, daß die Postkarten durch eine bessere Leimung gebrauchsfähiger gemacht werden. Beim jetzigen Zustand läuft beim Beschreiben der Karte die Tinte aus, ein Kopieren ist unmöglich.. Die Leimersatzmittel, die in jüngster Zeit von der einschlägigen Industrie herausgebracht worden sind, können sicher für eine bessere Leimung der Postkarte Verwendung finden.

§ Hersfeld, 29. August. iGottvertrauen und Hindenburgvertrauen). Ein als Kriegs­freiwilliger im Felde stehender 62 jähriger Regie­rungsbeamter mahnt die Heimat:Denkt an die sogenannte Northeliffe-Propaganda! Deutscher Michel, sei wach und halte Augen und Ohren offen! Denke daran, daß alles aufregende Gerede und alle beunruhigenden Gerüchte von den mit englischem und »leerer Felnöe ausgehen, und laß dich nicht dadurch betören! Bedenke ebenso, daß ein jeder, der solche Flau- und Mies­macherei weiterträgt, von allen treuen deutschen Herzen als einer jener bestochenen Helfer oder als ihr Mit­schuldiger angesehen und verachtet wird! Bringe dich daher nicht selbst in solchen Verdacht! Halte fest am Gottvertrauen und amHindenburgvertrauen und schöpfe daraus Klugheit, Klarheit, Ruhe und Festigkeit!" So kernig und zuversichtlich schreibt ein alter Krieger, der sein Vertrauen, seine Gewißheit aus der Front­luft schöpft. Soll die Heimatluft dumpf und stickig sein, wo an der Front, draußen beim Mann, der's auszufechten hat, der Glaube unerschüttert ist, daß wir's trotz allem schaffen? Nimmermehr! Der Stellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps warnt in einer Bekanntmachung unter Androhung von Strafen vor dem Herumtragen beunruhigender Gerüchte und dem Ausplaudern von Vorkehrungen zur Verteidigung des Vaterlandes.

Friedewald, 28. August. Am letzten Sonntag, >den 25. August, fand in schön geschmückter Kirche. Sie Einführung unseres neuen Pfarres, Herrn Dr. Fr. Schaub, statt. Zu dieser Feier waren außer dem stellv. Landrat des Kreises Hersfeld, v. Hedemann, der Superintendent Feyerabend von Hersfeld und der Metropolitan Roth von Rotenburg erschienen. Als assistierender Geistlicher wirkte noch Herr Pfarrer Klingender aus Hilmes mit. Herr Pfarrer Schaub war zuletzt am Diakonissenhaus in Cassel tätig und studierte nebenher in Marburg Medizin. Möge ihm in der neuen Heimat ein gesegnetes Wirken ver­gönnt sein.

Kirchhain, 28. August. Der jüngste Schweine­markt war mit 150 Ferkeln befahren. Der Handel war anfangs schleppend, da die Verkäufer hohe Preise forderten. Es wurde für das Stück bis 85 Mark ge­zahlt. Später gingen die Preise zurück, und die Ferkel wurden für 455# Mark pro Stück abgesetzt.

Holzminden a. W., 29. August. Bei einem Land? wirt in der Umgegend gewahrte ein Gendarm ein schweres Schwein das bedenklich stark gemästet war. Der wißbegierige Hüter des Gesetzes erkundigte fidx bei der Bauernmutter womit sie das Schwein gefüttert habe.Mit Angst und Bange, Herr Wachtmeister," war die kurze Antwort. So belehrt, räumte der Gendarm schmunzelnd die Wahlstatt.

Aus der Rhön, 28. August. Bei Dorndorf Über­fuhr die Fulda-Bahn, die dort teilweise die Landstraße benutzt, unter den Augen der Mutter das zweijährige Kind eines Kutschers. Dem Kinde wurde der Kopf vom Rumpfe getrennt.

Elm, 27. August. Der schon häung gerügte Unfug, Petroleum zum Feueranzünden zu verwenden, hat schon wieder ein Menschenleben gefordert. Das 11jährige einzige Töchterchen des Hüttners Bauer in RückerS goß Petroleum auf das glimmende Feuer, um das Mittagessen zu richten, als die Flammen emporschlugen und das arme Kmd verbrannten.

Wettervoraussage für Sonnabend d^i 31. August. Ziemlich heiter, trocken, kühl.