Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

4iB>«CHmii»Ml»lRa«MiiR8aMiiR»8««ifliRaiNii*viiii*aoiv<iauR!i>RMiioMH>aiRVBQaaii8iaaq

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei ; ; Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |

»BBKBBBBBaBeBeBaBBBBBeiiBBBBMBWWBiiBaiBBBBeBSBBtiBewBewBiBeBawBWBBSBBBSwaMflHBBwaMBBBwaBie**

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im J amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile.40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprechrr Nr. 8.

iBBBBBBBBBBBeMBBBaBBBaBBBBBBBBBBaBBlBaBBBBaiBBBBBBBMBBBBBBBBBBBBBBBBSaBBBBBBBBBiegaS

Nr. 203

Amtlich« Teil.

Hersfeld, den 29. August 1918.

Fleischverkauf in dieser Woche.

Der Kopfanteil beträgt:

1. im Schlachtbezirk Hersfeld

a. für die Bewohner der Stadt Hersfeld 125 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst

b. für die Bewohner vom Lande 100 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst

2. in den übrigen Schlachtbezirken 100 gr. Fleisch und Wurst.

Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In dem Schlachtbezirk Hersfeld erfolgt der Verkauf am Sonnabend, in den übrigen Schlachtbezirken setzen die Gendarm.-Wachtmeister die Verkaufszeit fest.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 8025. I. V.:

v. He ö e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. August 1918.

Ich habe Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen, daß der Ankauf von Fleisch in den Metzgereien in Hersfeld den außerhalb des Schlachtbezirks Hersfeld wohnhaften Kreiseingesessenen verboten ist. Verstöße gegen die diesbezügliche Bestimmung werden in Zu­kunft unnachsichtttch zur Bestrafung gebracht werden. Die Polizeiverwaltung hier ist ersucht worden, in dieser Hinsicht strengste Kontrolle zu üben.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 7993. J. V.:

v. Hedetnann, Reg.-Assessor. ,

BekanntmaMna

über Erzeugerhöchstpreise für Gemüse.

Auf Grund des § 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:

§ 1.

Der Preis für folgende inländische Gemüse darf bis auf weiteres beim Verkauf dizrch den Erzeuger die nachstehenden Sätze je Zentner" nicht übersteigen.

Bei Lieferung auf Grund eines von der Reichsstelle für Gemüse und Obst abgeschlossenen oder von ihr genehmigten

LieserungSvertrages:

1. Weißkohl

4, M.

bis 30. Nov. 1918 . 3,75 M.

2. Dauerweißkohl

vom 1. Dez. 1918 ab 4,75

5/

3. Rotkohl

7,50

bis 30. Nov. 1918 . 7,

4. Dauerrotkohl

vom 1. Dez. 1918 ab 8,50

6/

5. Wirsingkohl

bis 80. Nov. 1918 . 6,50

7,

6. Dauerwirfingkohl

8,50

vom 1. Dez. 1918 ab 8,

7. Grünkohl

7,50 ,

bis zum 30. Nov. 1918 7,

vom 1. Dez. 1918 ab 8,

8,50

vom 1. Jan. 1919 ab 9,50

. 10,-

vom 1. Feb. 1919 ab 11,50

12,

8. rote Speisemöhren u.

längliche Karotten. 6,50

7#

8. gelbe Speisemöhren . 4,75

5/

10. kleine runde Karotten 12,

11. rote (Salat-) Rüben

(rote Beete) . . . 7,

8,

12. Zwiebeln, lose

bis 31. Okt. 1918 . 14,50

15,

vom 1. Nov. 1918 ab 15,

15,50

vom 1. Dez 1918 ab 15,50

16#

vom 1. Jan. 1919 ab 16,50

17/

vom 1. Feb. 1919 ab 18,50

19/

vom 1. März 1819 ab 20,50

21/

Für Saat- und Steckzwiebeln

bleiben die be-

sonderen Bestimmungen der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 15. November 1917 (Reichsanzeiger 273 vom 16. November 1917, auf-

rechterhalten.

Diese Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware frei verladen in Bahnwagen oder in

Schiff.

Hat der Anbauer besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Aufbewahrung gehabt (Einmieten, Einkellern und dergleichen), so erhalt er als Vergütung

a. bei den zu 1, 3 und 5 genannten

Gemüsearten im November 1918 . b. bei den zu 2, 4 und 6 genannten Gemüsearten bis zum 81. Dez. 1918 später je Monat mehr..... c. bei den zu 8 bis 11 genannten Ge-

je Zentner 1,- M.

1,-

0,50

Freitag, den 30. August

müsearten bis zum 30. Nov. 1918 0,50 M. später je Monat mehr..... 0,25 § 3.

Diese Bekanntmachung tritt am 26. August 1918 in Kraft. Im gleichen Zeitpunkte treten die Bekannt­machungen vom 31. Juli 1918 Reichsanzeiger 182 vom 3. August 1918), vom 7. August 1918 (Reichsanzeiger 187 vom 9. August 1918) und 15. August 1918 (Reichs­anzeiger 193 vom 16 August 1918) außer Kraft.

Berlin, den 22. August 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst.

Der Vorsitzende. I. V.: Wilhelm.

Bus der Heimat«

* (Samme 1 t Laubfutter!) Täglich lesen wir von den schwersten Entscheidungskämpfen, von gewalt­igen Märschen und unerhörten Leistungen. An einzelnen Schlachttagen werden mehr Geschosse ab- gefeuert, wie der ganze Krieg im Jahre 1870/71 verbraucht Hat. An unsere Munitionskolonnen und Artilleriegespanne werden also gewaltige Anforder­ungen gestellt, und dabei leidet die Ernährung der Tiere. Auch hier muß Ersatz eintreten, der sich im Futterlaub gefunden hat. Das Futterlaub wird ge­trocknet, auf Maschinen zerrissen und dann in Form von Kuchen gepreßt, die wenig Raum einnehmen und sehr haltbar sind. Der Soldat führt in einem Sacke eine große Zahl solcher Kuchen mit sich in die .Kampf­front und versorgt so sein Tier, wo er gerade hält, und einen Augenblick Zeit findet. Deshalb ist die Sammlung des Futterlaubes für die Erhaltung der Schlagkraft und Beweglichkeit unseres Feldheeres dringend notwendig und wird zur Zeit in ganz Deutschland durchgeführt. Unermüdlich erklingt die Einladung unserer OberGrstereien und Forstämter

* (Teuerungszulage für - ie Arbeiter beiPostundTelegraphie.) Den bei derReichs- Post- und Telegraphenverwaltung tätigen Arbeitern und sonstigen Hilfskräften wird eine einmalige Teuerungszulage gewährt. Die Zulage beträgt das Sechsfache der laufenden monatlichen Teuerungs­zulagen, höchstens jedoch 500 Mark. Lohnempfänger, die erst kurze Zeit beschäftigt sind, ferner alle Jugend­lichen unter 18 Jahren erhalten das Dreifache der laufenden Teuerungszulage.

* (Die Frage der Anzu gszahl.) Einzelne Bezugsscheinstellen im Reiche hatten die Ausstellung von Bezugsscheinen Berufsangehörigen, bei denen ein angemessener Anzug Voraussetzung der Berufstätig­keit ist, aus dem Grund verweigert, weil der Antrag­steller bereits einen oder mehrere Anzüge besitze. Auf die Eingabe eines Reichstagsabgeordneten an den Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes, worin die Notwendigkeit betont wurde, daß in solchen Fällen mehrere Anzüge zur Verfügung gestellt werden müßten, antwortete ö^r Staatssekretär u. a.:Zurzeit sind ge­stattet : als Bestand der Oberkleidung für Männer u. a. ein Werktagsanzug, ein Sonntagsanzug, sowie zwei weitere aus Einzelstücken bestehende Arbeits- anzüge. Ausnahmsweise können überdies an Personen, die durch ihren Beruf oder ihre Beschäftigung zu einem größeren Aufwand an Kleidung gezwungen sind, was für Geschäftsreisende nicht bestritten werden soll, Bezugsscheine auch über diesen Bestand hinaus, aber nur in mäßigem Umfange, ausgefertigt werden. Hierbei sind die Antragsteller zunächst aber darauf hinzuweisen, sich durch Abgabe gebrauchter Stücke einen Bezugsschein ohne Prüfung der Anschaffungs- notwendigkeit zu verschaffen. Nur wenn aus zu­treffenden Gründen diese Art der Bezugsscheinver- schaffung unmöglich erscheint, soll von der bezeichneten Ausnahme Gebrauch gemacht werden. Eine weitere Erleichterung ist nach Lage der Vorräte an Web- usw. Waren zurzeit nicht angängig."

* (Die 3 - Pfennig - Marke lebt weiter.) Die braune Dreiermarke ist doch nicht ganz ein Opfer des Weltkrieges geworden, wie es neulich in einem ihr vom Standpunkt des Briefmarkensammlers aus gewidmeten Nachruf hieß. Sie lebt weiter und zwar in den Zeitungssendungen und Nachrichtensendungen an Zeitungen. Denn auf Grund der Befreiungen des Gesetzes über die Erhöhung der Reichsabgabe von den Post- und Telegraphengebühren vom 26. Juli 1918 sind von der Reichsabgabe befreit: Drucksachen, die nur Zeitungen oder Zeitschriften enthalten, wenn die Zeitungen oder Zeitschriften vom Verleger an andere Zeitungsverleger oder an Personen verschickt werden, die sich nicht gewerbsmäßig mit dem Vertrieb dieser Zeitungen oder Zeitschriften befassen: ferner solche Drucksachen, die nur politische Handels- oder andere Nachrichten allgemeiner Bedeutung enthalten, wenn diese Nachrichten von Nachrichtenbureaus an Zeitungen, Zeitschriften oder Zeitungsverleger verschickt werden. Die näheren Bestimmungen werden durch die Post­ordnung erlassen.

(§) Hersfeld, 29. August. (Kommunalverband und Reichskleiderlager). Die Bewirtschaft­

1918

ung der gesammelten Männeranzüge durch Reichs- kleiderläger erspart den Kommunalverbänden viele Mühe. Wollte die Reichsbekleidungsstelle die zu ver­sorgenden Einzelbetriebe viele Tausende an Zahl anweisen, die für ihre Arbeiter passende Kleidung bei ca. 1200 Kommunalverbänden bezw. bei deren Einzel- Sammelstellen sich zusammenzufuchen, so entstünden hieraus für beide Teile Unannehmlichkeiten, viele Wege, Zeitverluste und Kosten: ja die Aufgabe, die Ware schnell an die richtige Stelle zu bringen, würde so kaum durchzuführen sein. Mit der Ablieferung der gesammelten Kleidung an das Reichskleiderlager bekommt der Kommunalverband sein aufgewandtes Geld zurück und ist weiterer Mühe enthoben. Das Reichskleiderlager, das von Fachleuten geleitet wird, sortiert die Anzüge nach Größe, Form und Qualität und ist, da bei ihm große Kleidungsmengen zusammen­strömen, in der Lage ganze Gruppen von wenigstens einigermaßen gleichartigenAnzügen zusammenzustellen. Hieraus ergibt sich für die Abnehmer (d. s Kriegs­wirtschaftsämter für die Landwirtschaft, Eisenbahnen und andere Verkehrsbetriebe und sonstige kriegs­wichtige Unternehmungen, deren Arbeiter Textilfaser- kleidung zur Arbeit keines/all entbehren können) der große Vorteil, daß sie das für ihre Arbeiter jeweils Geeignetste beim Reichskleiderlager finden können. Die Versorgungsinteressen der Gemeinden werden durch die Ablieferung an die Retchskleiderläger nicht im geringsten geschädigt, im Gegenteil: die Reichs- kleiderläger dürfen ja nicht frei über die Ware ver­fügen, sondern nur an diejenigen Unternehmen ver­kaufen, denen die Reichsbekleidungsstelle Ankaufsscheine auf bestimmte Mengen und Sorten und auf ein bestimmtes Reichskleiderlager ausgestellt hat. Die Reichsbekleidungsstelle sorgt dafür, daß die in einem Bezirk gesammelten Kleidungsstücke möglichst auch diesem Bezirk wieder zugeführt werden. Den

i Verfahren ganz besonders zu Gute; denn obwohl das Land bisher verhältnismäßig wenig aufgebracht hat, erhalten laut Vereinbarung mit den Kriegswirtschaftsämtern die landwirtschaftlichen Arbeiter fast ein Drittel der ganzen Reichssammlung. Der Zuschlag der Reichs- kleiderläger ist genau begrenzt, die Reichsbekleiöungs- ftelle übt über das Geschttstsverfahren eine ständige Kontrolle aus und hat die Gewißheit, daß die Anzüge durch die Bewirtschaftung im Großen in den Retchs- kleiderlägern billiger geliefert werden können, als i dies bei weiterer Bearbeitung in mehreren tausend Einzelsammelstellen möglich wäre. Aus den Beständen der Reichskleiderläger wird den Arbeitern nur das­jenige gegeben, was als Arbeitskleidung am ehesten tauglich ist: die besonders guten Stücke bleiben am Lager; denn die Reichsbekleidungsstelle hat die Hoffnung, zu gegebener Zeit, wenn die Verhältnisse es gestatten, die aufgesparten besseren Anzüge anderen unter der Kleidungsnot leidenden Bevölkerungskreisen zuführen zu können.

§ Hersfeld, 29. August. Am 7., 8. u. 9. September ü. I. findet in Hanau im RestaurantZum Kaiserhof" die 4. Verbands-Aus st ellung der Eisen­bahn-Kleintierzuchtvereine im Kgl. Eisen­bahndirektionsbezirk Frankfurt a. M. (61 Vereine mit über 6000 Mitgliedern) statt. Die Ausstellung umfaßt Ziegen, Kaninchen, Geflügel aller Art sowie Produkte. Die Zahl der Anmeldungen läßt eine außer­gewöhnlich hohe Befriedigung für die Besucher er­warten. Ganz bedeutende Mittel sind bereits zur Verfügung gestellt, um die hohen Ziele: Förderung der Kleintierzucht und ihre Bedeutung für die Volkswirtschaft im weitesten Maße zu fördern. Neben einer großen Anzahl Geldpreise ist eine stattliche An­zahl Ehrenpreise für beste Tiere aller Rassen und Klassen in Aussicht gestellt.

Stadtlengsfeld,» 26. August. Ein schauerliches Un­glück ereignete sich heute in unserer Stadt. Das 4 Jahre alte Söhnchen der Familie Skel fiel an dem Grundstück des Christian Fr. in den Mühlgraben. Es wurde von dem Räderwerke der Hornschuhschen Drechs­lerei erfaßt und buchstäblich zerrissen.

Hofgeismar, 26. August. Der durch Blitzschlag entstandene Kasernenbrand wurde nach mehrstündiger Löscharbeit der Feuerwehren bewältigt. Es istqelungen, den nördlichen Flügel des großen dreistöckigen Ge­bäudes zu erhalten, dagegen ist der Dachstuhl des südlichen Flügels der Kaserne sowie des Mittelbaues vollständig von den Flammen zerstört worden. Größere Vorräte sind, soweit bekannt geworden, durch das Feuer nicht zerstört worden, doch sind Holzeinbauten umfangreicher Art vernichtet worden.

Marburg a. L., 29. August. Im Südviertel der Stadt hat ein Assessor aus unbekannten Gründen seinem Leben durch Erschießen ein Ende gemacht. Ein hiesiger Kriminalbeamter nahm einem feinen Hamsterherrn" zwanzig Pfund Butter und hundert Eier ab.

Wettervoraussage für Freitag den 30. August.

Anfklärend, vorwiegend trocken, etwas kühler.