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Soll und Huben im Westen.

Wer ist Sieger?

Unser militärischer Mitarbeiter schreibt uns:

Die militärischen Erfolge, die die Westmächte in den letzten Wochen zu verzeichnen hatten, haben jenseits der Kampffront die Hoffnungen auf einen Sieg über ine Mittelmächte und damit zugleich ihre Kriegszielforde- rungen ins UnnenicHene wachsen lassen. Plan ist wieder einmal emsig dabei, oas Keil des Bären zu teilen, noch ehe er erlegt ist. Hatte man bei uns hier und da ge­he äst, daß eine Wettünna des Kriegsglücks zugunsten unserer Feinde die Kriedensstialmung sei diesen ucr= aroßern würde, > insofern als sie nunmehr gegenüber dem fast unlillterorochenen Siegeszuge der Mrtlet- mächte auch ihrerseits aus ein paar Aktive verweisen körrnten, so sieht -soc, sich jetzt gewaltig enttäuscht. Im Gegenteil, der :ue hat Blnt geleckt. Die Gut- scheidung samt ja i.ach der optirnistinhen AnffassUllg der Herren in London, Paris und Washington nicht anders als zugunsten der We^müctre caa >, also rnügen neue Forderungen angemcGel werden, die der oermeintlicheu Ueberlegenheit derSieger" entsprechen.

Auch das Kriegsglück macht blind. So wenig man bei uns verkennt, da«; die militärische Lage des Verban­des durch feine Unternehmungen eine gewisse Berbes serung erfahren hat, so sehr verkennt man auf der Ge­genseite, das; diese augenblicklichen Erfolge bei aller ihrer tatsächlichen Bedeutung doch immer noch in keinem rech­ten Verhältnis zu der Gesamtlage stehen. Die deutschen Heere stehen immer noch tief in Feindesland. Von deut­scher Seite ist immer betont worden, daß das räumliche Moment bei der Abschätzung der militärischen Lage nur eine» untergeordnete Bedeutung zu beanspruchen habe. Das gilt aber nur hinsichtlich des Bewegungskrieges. Kehren wir unter der Annahme günstigster Voraus - setzunaeu zu dem Sleürmgsrriege zurück, dann ist der Besitz einiger KilWueter gleichbedeutend mit dem Einsatz und Verbrauch einer lebendigen Straft, zu de­ren Ausbringung Mrüjv.xuiwere, ungeheure technische Mittel und Unsummen Geldes ausgewendet werden müssen. Nehmen wir also diesen unaiinstigsteu Fall an, der allerdings ein Ausgeben unserer für 1918 erhofften Pläne bedeuten würbe, nämlich aast wir einstweilen die Initiative nicht wieder an und zu reißen vermögen, uns wieder aus die Verteidigung beschränken uhö zum KteMnaskrieä zurückkehren, dam; käme der Raum, den wir hinter uns haben, wieder an seinem vollen Gewicht, und die Hoffnung innerer Feinde auf ein siegreiches Ende sänke auf ein Minimum herab.

Das vergißt man drüben nur allzu leicht, wie man itEcrümwi. fei es aus Berechnung, sei es aus Mangel in Mut, sich im feindlichen Lager nur ungern ein ge­lebt, daß die militärische $nge auf den allein maßgeben­den europäischen Kricasschanplätzen taugst zugunsten Der Mittelmächte entschieden ist. Wenn man sieht, wel­cher Anstrengungen es bedarf, um unsere Linien an der sinen oder anderen Stelle auch nur um wenige Kilo- neter zurückzudrücken, obgleich der Bewegungskrieg verhältnismäßig günstige Aussichten zur Gelteudma- hung der zahlenmäßigen Ueberlegenheit bietet, dann sann nun sich ein etwaiges Bild davon machen, welche Rüheu und vor allem welche Zeit! es kosten nürde, um die Grenzen Frankreichs und Belgiens vom

fFortsetzung deS amtlichen Teils.)

Verbot betr. Kündigung von Miet-

In Ergänzung der Bundesratsverordnung vom 26. 7.1917, betr. den Schutz der Mieter fR.G.Bl. S. 659), wird auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassnng in Verbindung mit 8 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. 12. 1915 für die Dauer des Kriegszustandes im Interesse der öffentlichen Sicher­heit für den Befehlsbereich des xi. A.-K. verordnet:

Eigentümern, Besitzern, Nießbrauchern oder sonstigen Verfügungsberechtigten von Wohnungen, Schlafstellen oder anderen Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten wird verboten, den Mietern ohne deren ausdrücklich erklärtes Einverständnis das Miet- verhältnis zu kündigen, sofern nicht der Vorsitzende des zuständigen Mieteinigungsamtes zuvor seine Zu­stimmung erteilt hat.

Wenn das Mietverhältnis ohne Kündigung endigt, gilt es als zu den bisherigen Bedingungen, aber auf unbestimmte Zeit verlängert. Es treten die gesetz­lichen Kündigungsbedingungen ein. Der Vermieter kann jedoch nur nach der in Absatz 1 getroffenen Be­stimmung kündigen.

Wird dem Vermieter die Zustimmung zur Kün­digung vom Vorsitzenden des Mieteinigungsamts ver­weigert, so kann er das Mieteintgungsamt zur end­gültigen Entscheidung anrufen. Wird die Zustimmung erteilt, so ist der Mieter berechtigt, gemäß der Be­kanntmachung des Bundesrats zum Schutze der Mieter vom 26. 7. 1917 die Entscheidung des Mieteinigungs­amts unverzüglich anzurufen.

Die Bestimmung des Absatz 1,2,3 gilt entsprechend für das Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter.

§ 2.

a) Die Zustimmung zur Kündigung darf vom Vor­sitzenden des Mieteinigungsamts nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt. Als wichtiger Grund gilt es insbe­sondere, wenn der Mieter

mit 2 aufeinander folgenden Mietszahlungen ganz oder teilweise im Rückstände bleibt, die Wohnung mißbraucht oder böswillig beschädigt, oder sich in anderer Weise grobe Verstöße gegen seine Pflichten als Mieter schuldig macht, b) Die Zustimmung muß versagt werden, wenn die Kündigung in der Absicht erfolgt, den Mietpreis in unberechtigter Weise zu steigern.

c) Die Zustimmung soll insbesondere versagt werden, wenn die Beschaffung einer anderen geeigneten Wohnung für den bisherigen Inhaber unmöglich oder ernstlich in Frage gestellt ist.

§ 3.

Soweit besondere Mieteinigungsämter nicht be­stehen, treten die gemäß § 7 der Bekanntmachung vom 26. 7. 1917 von den Landeszentralbehörden mit den Besugnissen der Mieteinigungsämter betrauten anderen Stellen statt ihrer ein. Sind auch solche nichtjvorhanden, sind gemäß Bekanntmachung des Bundesrats vom 15. 9.1917 (R.G.BI. S. 834) die Amtsgerichte zuständig.

§ 4.

Die Beschränkung des Kündigungsrechts tritt in denjenigen Gemeinden außer Kraft, in welchen

Feinde zu säubern. Selbst unter den vorteilhaftesten Verhältnissen und eine höchst unwahrscheinliche Be- ständigkeit des Kriegsglücks vorausgesetzt, würde min­destens ein Jahrzehnt dazu gehören, um die all­jährlichen Einzelerfolge zu einer solchen Gesamtwir- fmm zu steigern, daß sich die Mittelmächte als besiegt erklären müßten. Man vergesse nur nicht, daß das von uns besetzte Gebiet in Frankreich Anfang August im­mer noch 25 400 Quadratkilometer, in Belgien 29178 Quadratkilometer betrug, Zahlen, denen die Berbands- leitung als erobertes Land in ganz Europa nur ganze 2039 Quadratkilometer gegenüberzustellen hat. Diese Ziffern kennzeichnen das wahre Verhältnis der Par­teien besser als alle Uebertreibungen unserer Feinde. Andererseits haben wir aber nicht die geringste Veran­lassung, den oben gemachten ungünstigen Vorbehalt als Voraussetzung für die Zukunft gelten zu lassen. Die Geschichte dieses Krieges, der den Mittelmächten bisher im ganzen die Kleinigkeit von 770 000 Quadratkilome­tern eingetragen hat, gibt uns ein Recht zu der Feststel­lung, daß die Entscheidung längst zugunsten der Mittel­mächte gefallen ist. Hat uns diese Entscheidung trotzdem nicht den Frieden bisher bringen können, so liegt dies nur daran, daß unsere Gegner sich aus politischen und wirtschaftlichen Gründen sträuben, diese harte Tatsache anzuerkennen.

berliner Brief.

Wir bleiben unverwüstlich! Noch haben sie uns das Fernschießen im Raume, das derlange Emil" Marian­nen so nett besorgt, nichtentfernt" nachgemacht da machen wir ihnen gar die Sache (in übertragenem Sinne) mit Fernwirkung in der Zeit vor. Auf Ziele ging's, die sie noch fest in der Hand haben und wähnten, vielleicht auf lange Zeit zu behalten- unsere Kolonien? Die beiden Opfertage für die Kolonialkrieger- spende haben gewirkt mit ihremschlagartig ein­setzenden Trommelfeuer" von Sparbüchsen, in tadelloser Offensive vorgetragen von unserer Schuljugend, unter der einsilbigen ParoleGib", die vom Werbeausschuß gegeben worden war undeinschlug". Der Berliner, der für die Hindenburg- und Ludeuöorsf-Spende freudi­gen Herzens gegeben hat, ließ sich auch diesmal nicht lumpen, da die Reichshauptstadt unter dem Zeichen von Lettow Vordecks stand, des Helden im fernen Afrika. Plaketten und Ansichtskarten mit feinem Bilde wurden flott abgesetzt, und auch den festlichen Veranstaltungen, di^ in verschiedener Aufmachung trefflich vorbereitet waren für die gleiche Mobilmachung der Herzen und Geldbehälter, hat man sich nicht verschlossen. In der Philharmonie gab es einen Festabend der Kolomalkrie- gcrvereine, im ZooKolonial-Tee" mit einer Tombola, die sogarleibhaftiges" Obst enthielt; am Sonntag schmetterten die Militärkapellen auf hen öffentlichen Plätzen Freimusik: Fanfarenklang war's und keine Sckamade etwa wegen der fleischlosen ersten Woche, die mit demselben Tage begann. Kurz: die Fernwirkung in der Zeit mit diesen; großzügigen Sammeln von Lie- besgaben für eine spätere Heilung der Wunden, die un­seren Helden und ihren Familien im Kampfe für Deutschlands Ehre auf verlorenem Posten geschlagen worden, ist nicht ausgeblieben. Sie wird ja auch bei bet: gleichem Zweck dienenden Veranstaltungen im Reiche erzielt worden sein, denn: Deutschland, Deutschland,

die Gemeindebehörde durch öffentliche Bekanntmachung das Vorliegen eines Bedürfniffes für eine allgemeine Beschränkung verneint.

Rechtsgeschäfte, welche gegen die vorstehenden Be­stimmungen verstoßen, sind nichtig.

§ 6.

Vermieter, welche dieser Bestimmung zuwider­handeln, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. erkannt werden.

§ 7.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Der stellv. Kommandierende General von Kehler, Generalleutnant.

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Hersfeld, den 21. August 1918. Wird veröffentlicht.

I. A. No. 7748. Der Landrat.

I. V.: v. H e d e m a n n, Reg.-Affessor.

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Gut deutschen Wesens auch, an dem ja wohl die Kriegswelt genesen könnte, wenn sie wollte, war die herrliche Darbietung derMeistersinger von Nürn­berg", mit der das Königliche Opernhaus nach acht Wochen Ferien aufs neue seine Pforten öffnete. Dce schönste, idealste Blüte deutscher dramatischer Musik, die wir hierin von Richard Wagner empfangen, hat in den fünf Jahrzehnten seit ihrer Münchner Erstaufführung um nichts von ihrer köstlichen Frische und blühenden Jugendpracht eingebüßt. Das ausverkaufte Haus war in erwartungsvoller, feierlicher Stimmung, als aus dem Orchester die Klänge des Vorspiels herauftönten. Man folgte der fünfstündigen Aufführung bis zum Schluß mit vollster Hingebung. Der Abend gehörte überwiegend demHans Sachs" Bohnens, der den Nürnberger Schusterpoeten stimmlich und deklamato­risch prachtvoll verkörperte. Bedeutungsvoller als sonst, einem Kampfruf gleich in schwerer Zeit, erklang Hans Sachsens feierliche Mahnung an uns Nachgebo­rene, die es alle angeht:Ehret eure deutschen Meister, dann bannt ihr gute Geister!"

ZuHöchstverdtenern" mit erstaunlichen Zahlen entwickeln sich unsere Dreijährigem Ich meine nicht Munitionsarbeiter dieser Altersstme, die zivildienstlich noch nicht erfaßt ist, sondern die Rosse, die anch im Felde in der Heimat noch was wert sind. ImGladia- toren-Rennen", der Hauptnummer des letzten Grune- walörennens, das ein sportliches Ereignis ersten Ran­ges war, gingPrunus" aus dem Stall Oppenheim als so überlegener Sieger durchs Ziel, daß die Leute mit dem zünftigen Pferöeverstaud den Gaul als das zur Zeit allerbeste Pferd ansprechen. Er hat seinem Hause nicht nur hohe Ehre, sondern auch 100 000 Mark in Bar eingebracht. Im Anschluß haben die Statistiker des grünen Rasens dem Stall Oppenheim seinen diesjäh­rigen hohen Kriegsgewinn im einzelnen nachgerechnet. So batPrunus" außerdem in diesem Jahre noch 34 000 Mark eingebracht, und sein StallgefährteMar­mor" brächte es auf 184 500 Mark. Auf mehr als 100 000 Mark kam von Vertretern des Derbnganges sonst nochOrilus" mit 103 930 Mark, währendLand- stürmer" nahezu 100 000 Markverdient" hat. Man sielst, den vierbeinigenTüchtigsten" steht durchaus die Bahn des Kriegsgewinnlers frei. ...

Was lange schon in der Luft lag. ist nun Wirklich­keit geworden. Die Rancherkarte ist da! Aber nicht von der Hand einer weisen Verteilnngsbehvrde auf die allgemeine und gleiche Bezugsberechtigung zuge­schnitten; sondern privat ist sie eingeführt worden von den wenigen Großfirmen, die noch zu erschwinglichem Preise an Polonaisesteher ab und zu Zigarren abgege­ben haben, und nur an bevorzugteStammkunden" soll eine Rancherkarte verabfolgt werden. So sind denn die Zigarrenpolonaisen, das immerhin schätzbare notwem füge Uebel in schweren Rauchernöten, im Keime erstickt worden. Gewöhnliche Laufkunden bekommen nichts mehr. Der Schmerz ist groß bei denen, die keineBe­ziehungen"' haben. Und im Großzignrreuladeir. ziehen keine Bestechungskünste, wie beim Butterfräuldiu oder der Schuhwarendame, von deren besonderer Liebens­würdigkeit man soviel munkelt.

ksßsViel Del WlerRHeiMMs (Leitung: Alfred Lommatzsch)

(Turnhalle).

Donnerstag, 29. Angust, abends 8 Uhr:

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