Soll und Huben im Westen.
Wer ist Sieger?
Unser militärischer Mitarbeiter schreibt uns:
Die militärischen Erfolge, die die Westmächte in den letzten Wochen zu verzeichnen hatten, haben jenseits der Kampffront die Hoffnungen auf einen Sieg über ine Mittelmächte und damit zugleich ihre Kriegszielforde- rungen ins UnnenicHene wachsen lassen. Plan ist wieder einmal emsig dabei, oas Keil des Bären zu teilen, noch ehe er erlegt ist. Hatte man bei uns hier und da gehe äst, daß eine Wettünna des Kriegsglücks zugunsten unserer Feinde die Kriedensstialmung sei diesen ucr= aroßern würde, > insofern als sie nunmehr gegenüber dem fast unlillterorochenen Siegeszuge der Mrtlet- mächte auch ihrerseits aus ein paar Aktive verweisen körrnten, so sieht -soc, sich jetzt gewaltig enttäuscht. Im Gegenteil, der Lü :ue hat Blnt geleckt. Die Gut- scheidung samt ja i.ach der optirnistinhen AnffassUllg der Herren in London, Paris und Washington nicht anders als zugunsten der We^müctre caa >, also rnügen neue Forderungen angemcGel werden, die der oermeintlicheu Ueberlegenheit der „Sieger" entsprechen.
Auch das Kriegsglück macht blind. So wenig man bei uns verkennt, da«; die militärische Lage des Verbandes durch feine Unternehmungen eine gewisse Berbes serung erfahren hat, so sehr verkennt man auf der Gegenseite, das; diese augenblicklichen Erfolge bei aller ihrer tatsächlichen Bedeutung doch immer noch in keinem rechten Verhältnis zu der Gesamtlage stehen. Die deutschen Heere stehen immer noch tief in Feindesland. Von deutscher Seite ist immer betont worden, daß das räumliche Moment bei der Abschätzung der militärischen Lage nur eine» untergeordnete Bedeutung zu beanspruchen habe. Das gilt aber nur hinsichtlich des Bewegungskrieges. Kehren wir — unter der Annahme günstigster Voraus - setzunaeu — zu dem Sleürmgsrriege zurück, dann ist der Besitz einiger KilWueter gleichbedeutend mit dem Einsatz und Verbrauch einer lebendigen Straft, zu deren Ausbringung Mrüjv.xuiwere, ungeheure technische Mittel und Unsummen Geldes ausgewendet werden müssen. Nehmen wir also diesen unaiinstigsteu Fall an, der allerdings ein Ausgeben unserer für 1918 erhofften Pläne bedeuten würbe, nämlich aast wir einstweilen die Initiative nicht wieder an und zu reißen vermögen, uns wieder aus die Verteidigung beschränken uhö zum KteMnaskrieä zurückkehren, dam; käme der Raum, den wir hinter uns haben, wieder an seinem vollen Gewicht, und die Hoffnung innerer Feinde auf ein siegreiches Ende sänke auf ein Minimum herab.
Das vergißt man drüben nur allzu leicht, wie man itEcrümwi. fei es aus Berechnung, sei es aus Mangel in Mut, sich im feindlichen Lager nur ungern ein gelebt, daß die militärische $nge auf den allein maßgebenden europäischen Kricasschanplätzen taugst zugunsten Der Mittelmächte entschieden ist. Wenn man sieht, welcher Anstrengungen es bedarf, um unsere Linien an der sinen oder anderen Stelle auch nur um wenige Kilo- neter zurückzudrücken, obgleich der Bewegungskrieg verhältnismäßig günstige Aussichten zur Gelteudma- hung der zahlenmäßigen Ueberlegenheit bietet, dann sann nun sich ein etwaiges Bild davon machen, welche Rüheu — und vor allem welche Zeit! — es kosten nürde, um die Grenzen Frankreichs und Belgiens vom
fFortsetzung deS amtlichen Teils.)
Verbot betr. Kündigung von Miet-
In Ergänzung der Bundesratsverordnung vom 26. 7.1917, betr. den Schutz der Mieter fR.G.Bl. S. 659), wird auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassnng in Verbindung mit 8 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. 12. 1915 für die Dauer des Kriegszustandes im Interesse der öffentlichen Sicherheit für den Befehlsbereich des xi. A.-K. verordnet:
Eigentümern, Besitzern, Nießbrauchern oder sonstigen Verfügungsberechtigten von Wohnungen, Schlafstellen oder anderen Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten wird verboten, den Mietern ohne deren ausdrücklich erklärtes Einverständnis das Miet- verhältnis zu kündigen, sofern nicht der Vorsitzende des zuständigen Mieteinigungsamtes zuvor seine Zustimmung erteilt hat.
Wenn das Mietverhältnis ohne Kündigung endigt, gilt es als zu den bisherigen Bedingungen, aber auf unbestimmte Zeit verlängert. Es treten die gesetzlichen Kündigungsbedingungen ein. Der Vermieter kann jedoch nur nach der in Absatz 1 getroffenen Bestimmung kündigen.
Wird dem Vermieter die Zustimmung zur Kündigung vom Vorsitzenden des Mieteinigungsamts verweigert, so kann er das Mieteintgungsamt zur endgültigen Entscheidung anrufen. Wird die Zustimmung erteilt, so ist der Mieter berechtigt, gemäß der Bekanntmachung des Bundesrats zum Schutze der Mieter vom 26. 7. 1917 die Entscheidung des Mieteinigungsamts unverzüglich anzurufen.
Die Bestimmung des Absatz 1,2,3 gilt entsprechend für das Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter.
§ 2.
a) Die Zustimmung zur Kündigung darf vom Vorsitzenden des Mieteinigungsamts nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt. Als wichtiger Grund gilt es insbesondere, wenn der Mieter
mit 2 aufeinander folgenden Mietszahlungen ganz oder teilweise im Rückstände bleibt, die Wohnung mißbraucht oder böswillig beschädigt, oder sich in anderer Weise grobe Verstöße gegen seine Pflichten als Mieter schuldig macht, b) Die Zustimmung muß versagt werden, wenn die Kündigung in der Absicht erfolgt, den Mietpreis in unberechtigter Weise zu steigern.
c) Die Zustimmung soll insbesondere versagt werden, wenn die Beschaffung einer anderen geeigneten Wohnung für den bisherigen Inhaber unmöglich oder ernstlich in Frage gestellt ist.
§ 3.
Soweit besondere Mieteinigungsämter nicht bestehen, treten die gemäß § 7 der Bekanntmachung vom 26. 7. 1917 von den Landeszentralbehörden mit den Besugnissen der Mieteinigungsämter betrauten anderen Stellen statt ihrer ein. Sind auch solche nichtjvorhanden, sind gemäß Bekanntmachung des Bundesrats vom 15. 9.1917 (R.G.BI. S. 834) die Amtsgerichte zuständig.
§ 4.
Die Beschränkung des Kündigungsrechts tritt in denjenigen Gemeinden außer Kraft, in welchen
Feinde zu säubern. Selbst unter den vorteilhaftesten Verhältnissen und eine höchst unwahrscheinliche Be- ständigkeit des Kriegsglücks vorausgesetzt, würde mindestens ein Jahrzehnt dazu gehören, um die alljährlichen Einzelerfolge zu einer solchen Gesamtwir- fmm zu steigern, daß sich die Mittelmächte als besiegt erklären müßten. Man vergesse nur nicht, daß das von uns besetzte Gebiet in Frankreich Anfang August immer noch 25 400 Quadratkilometer, in Belgien 29178 Quadratkilometer betrug, Zahlen, denen die Berbands- leitung als erobertes Land in ganz Europa nur ganze 2039 Quadratkilometer gegenüberzustellen hat. Diese Ziffern kennzeichnen das wahre Verhältnis der Parteien besser als alle Uebertreibungen unserer Feinde. Andererseits haben wir aber nicht die geringste Veranlassung, den oben gemachten ungünstigen Vorbehalt als Voraussetzung für die Zukunft gelten zu lassen. Die Geschichte dieses Krieges, der den Mittelmächten bisher im ganzen die Kleinigkeit von 770 000 Quadratkilometern eingetragen hat, gibt uns ein Recht zu der Feststellung, daß die Entscheidung längst zugunsten der Mittelmächte gefallen ist. Hat uns diese Entscheidung trotzdem nicht den Frieden bisher bringen können, so liegt dies nur daran, daß unsere Gegner sich aus politischen und wirtschaftlichen Gründen sträuben, diese harte Tatsache anzuerkennen.
berliner Brief.
Wir bleiben unverwüstlich! Noch haben sie uns das Fernschießen im Raume, das der „lange Emil" Mariannen so nett besorgt, nicht „entfernt" nachgemacht — da machen wir ihnen gar die Sache (in übertragenem Sinne) mit Fernwirkung in der Zeit vor. Auf Ziele ging's, die sie noch fest in der Hand haben und wähnten, vielleicht auf lange Zeit zu behalten- unsere Kolonien? Die beiden Opfertage für die Kolonialkrieger- spende haben gewirkt mit ihrem „schlagartig einsetzenden Trommelfeuer" von Sparbüchsen, in tadelloser Offensive vorgetragen von unserer Schuljugend, unter der einsilbigen Parole „Gib", die vom Werbeausschuß gegeben worden war und — „einschlug". Der Berliner, der für die Hindenburg- und Ludeuöorsf-Spende freudigen Herzens gegeben hat, ließ sich auch diesmal nicht lumpen, da die Reichshauptstadt unter dem Zeichen von Lettow Vordecks stand, des Helden im fernen Afrika. Plaketten und Ansichtskarten mit feinem Bilde wurden flott abgesetzt, und auch den festlichen Veranstaltungen, di^ in verschiedener Aufmachung trefflich vorbereitet waren für die gleiche Mobilmachung der Herzen und Geldbehälter, hat man sich nicht verschlossen. In der Philharmonie gab es einen Festabend der Kolomalkrie- gcrvereine, im Zoo „Kolonial-Tee" mit einer Tombola, die sogar „leibhaftiges" Obst enthielt; am Sonntag schmetterten die Militärkapellen auf hen öffentlichen Plätzen Freimusik: Fanfarenklang war's und keine Sckamade etwa wegen der fleischlosen ersten Woche, die mit demselben Tage begann. Kurz: die Fernwirkung in der Zeit mit diesen; großzügigen Sammeln von Lie- besgaben für eine spätere Heilung der Wunden, die unseren Helden und ihren Familien im Kampfe für Deutschlands Ehre auf verlorenem Posten geschlagen worden, ist nicht ausgeblieben. Sie wird ja auch bei bet: gleichem Zweck dienenden Veranstaltungen im Reiche erzielt worden sein, denn: Deutschland, Deutschland,
die Gemeindebehörde durch öffentliche Bekanntmachung das Vorliegen eines Bedürfniffes für eine allgemeine Beschränkung verneint.
Rechtsgeschäfte, welche gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, sind nichtig.
§ 6.
Vermieter, welche dieser Bestimmung zuwiderhandeln, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. erkannt werden.
§ 7.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Der stellv. Kommandierende General von Kehler, Generalleutnant.
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Hersfeld, den 21. August 1918. Wird veröffentlicht.
I. A. No. 7748. Der Landrat.
I. V.: v. H e d e m a n n, Reg.-Affessor.
LekmtmchWtn Der SiMtWe«.
Die bei uni Anfang Juli ds. Jr.
bestellten Magergönse
können laut Mitteilung der Bezirksfleischstelle in Casfel nicht geliefert werden.
Sie W ii. Lilbemkachstelle befindet sich bis auf weiteres im Geschäftslokal des
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wo jederzeit Goldwaren, Gold- und Silbermnnzen, Platin «nd Edelsteine angenommen werden.
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Hersfeld.
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Gut deutschen Wesens auch, an dem ja wohl die Kriegswelt genesen könnte, wenn sie wollte, war die herrliche Darbietung der „Meistersinger von Nürnberg", mit der das Königliche Opernhaus nach acht Wochen Ferien aufs neue seine Pforten öffnete. Dce schönste, idealste Blüte deutscher dramatischer Musik, die wir hierin von Richard Wagner empfangen, hat in den fünf Jahrzehnten seit ihrer Münchner Erstaufführung um nichts von ihrer köstlichen Frische und blühenden Jugendpracht eingebüßt. Das ausverkaufte Haus war in erwartungsvoller, feierlicher Stimmung, als aus dem Orchester die Klänge des Vorspiels herauftönten. Man folgte der fünfstündigen Aufführung bis zum Schluß mit vollster Hingebung. Der Abend gehörte überwiegend dem „Hans Sachs" Bohnens, der den Nürnberger Schusterpoeten stimmlich und deklamatorisch prachtvoll verkörperte. Bedeutungsvoller als sonst, einem Kampfruf gleich in schwerer Zeit, erklang Hans Sachsens feierliche Mahnung an uns Nachgeborene, die es alle angeht: „Ehret eure deutschen Meister, dann bannt ihr gute Geister!"
„Zu „Höchstverdtenern" mit erstaunlichen Zahlen entwickeln sich unsere — Dreijährigem Ich meine nicht Munitionsarbeiter dieser Altersstme, die zivildienstlich noch nicht erfaßt ist, sondern die Rosse, die anch im Felde in der Heimat noch was wert sind. Im „Gladia- toren-Rennen", der Hauptnummer des letzten Grune- walörennens, das ein sportliches Ereignis ersten Ranges war, ging „Prunus" aus dem Stall Oppenheim als so überlegener Sieger durchs Ziel, daß die Leute mit dem zünftigen Pferöeverstaud den Gaul als das zur Zeit allerbeste Pferd ansprechen. Er hat seinem Hause nicht nur hohe Ehre, sondern auch 100 000 Mark in Bar eingebracht. Im Anschluß haben die Statistiker des grünen Rasens dem Stall Oppenheim seinen diesjährigen hohen Kriegsgewinn im einzelnen nachgerechnet. So bat „Prunus" außerdem in diesem Jahre noch 34 000 Mark eingebracht, und sein Stallgefährte „Marmor" brächte es auf 184 500 Mark. Auf mehr als 100 000 Mark kam von Vertretern des Derbnganges sonst noch „Orilus" mit 103 930 Mark, während „Land- stürmer" nahezu 100 000 Mark „verdient" hat. Man sielst, den vierbeinigen „Tüchtigsten" steht durchaus die Bahn des Kriegsgewinnlers frei. ...
Was lange schon in der Luft lag. ist nun Wirklichkeit geworden. Die Rancherkarte ist da! Aber nicht von der Hand einer weisen Verteilnngsbehvrde auf die allgemeine und gleiche Bezugsberechtigung zugeschnitten; sondern privat ist sie eingeführt worden von den wenigen Großfirmen, die noch zu erschwinglichem Preise an Polonaisesteher ab und zu Zigarren abgegeben haben, und nur an bevorzugte „Stammkunden" soll eine Rancherkarte verabfolgt werden. So sind denn die Zigarrenpolonaisen, das immerhin schätzbare notwem füge Uebel in schweren Rauchernöten, im Keime erstickt worden. Gewöhnliche Laufkunden bekommen nichts mehr. Der Schmerz ist groß bei denen, die keine „Beziehungen"' haben. Und im Großzignrreuladeir. ziehen keine Bestechungskünste, wie beim Butterfräuldiu oder der Schuhwarendame, von deren besonderer Liebenswürdigkeit man soviel munkelt.
ksßsViel Del WlerRHeiMMs (Leitung: Alfred Lommatzsch)
(Turnhalle).
Donnerstag, 29. Angust, abends 8 Uhr:
Aus vielseitigen Wunsch!
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Der Weibsteufel
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Abendkasse: 3,10 Mk. unnumeriert: Vorverkauf: 1,60—1,10 Mk.
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