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Hersselder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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| Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; AlNÜichb^ Slit^CiüCt E Der Anzeigenpreis betrügt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im - zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei s "> ,, : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig, s

Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. : für den Hteis Herssew Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 18V " Mittwoch, den14. August 1918

Amtlich« Teil.

Sie betragen für 1 Kilogrammprozent wasserlösliche Phosphorsäure im

Hersföld, den 13. August 1918.

Die Brücke in Station 1,0 und 19 des Landweges GerterodeTann ist bis auf Weiteres für den öffent­lichen Verkehr gesperrt.

Tgb. No. !. 8810. Der Landrat.

J. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor. Hersfelö, den 13. August 1918.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die Arbeitgeber von französischen Kriegsgefangenen ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß sie den Gefangenen Gelegenheit geben, am Donnerstag, den 15. August ds. Js. vormittags 3/d0 Uhr in Hersfeld den Gottesdienst zu besuchen, wegen des an diesem Tage stattfindenden katholischen Feier­tags. Die Gefangenen müssen in geschlossenen Kom­mandos unter Führung von Wachtposten oder sonstigen geeigneten Zivilpersonen nach HersfE und wieder zurückverbracht werden.

Gebiet 1

Gebiet 2

Gebiet 3

Gebiet 4 ... 194 Pf.

Maßgebend ist der Höchstpreis des Gebiets, in dem die Bollbahnstation des Empfängers liegt. Liegt sie im Gebiet 1, 2 oder 3, so gilt der Höchstpreis fracht­frei Bollbahnstation des Empfängers; liegt sie im Gebiet 4, so gilt der Höchstpreis ab Frachtausgangs­station Bingen.

208 Ps.

Zahlung: Barzahlung mit IV? vom Hundert Abzug. B. Nur nach dem Stickstoffgehalte gehandelte Düngemittel.

Die Preise unter 1 bis 3 sind für zwei Gebiete festgesetzt.

Gebiet 1 umfaßt: Orte unmittelbar au der Elbe und westlich der Elbe.

Gebiet 2 umfaßt: Orte östlich der Elbe.

1. Schwefelsaures Ammoniak.

Tgb. No. I. 8811.

Der Landrat.

J. V°:

v. He d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 8. August 1918.

Der Bürgermeister Baumgardt in leba ist als solcher wiedergewählt und von mir bestätigt worden.

Der Vorsitzende des Kreisaussc-mffes.

J. A. No. 7151. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asstssor.

Preise für 1 kg Stickstoff

Gebiet 1 a) für gewöhnliche Ware . . 186 Pf.

b) für gedarrte u. gemahlene Ware 183,5 Pf.

Gebiet 2 a) für gewöhnliche Ware . . 181 Pf.

b) für gedarrte u. gemahlene Ware 184,5 Pf.

2.

Gebiet 1

Gebiet 2 .

Gebiet 1 und

0/0

Natrium-Ammoniumsulfat.

2 .

3. Kalkstickstoff.

180 Pf.

181 Pf.

140 Pf.

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Neben vorstehenden Preisen ommt für Kalkstick- stoff die besondere, von der Prei ausgleichsstelle für Kalkstickstoff bei dem Kriegsernähcungsamt in Berlin festgesetzte Umlage zur Hebung (Verordnung über Kalk- 24. Okt. 1917 m _ . . ,T - 963 ,

Gießen Cassel Halle Jüterbog Luckenwalde Süöende BerlinKüstrinKreuzSchnetdemühl BrombergThornAlexandrowo, so ist die Fracht­ausgangsstation Aachen-Rothe Erde maßgebend; liegen sie südlich dieser Bahnlinie, so ist die Ausgangsstation Diedenhofen maßgebend.

Die Stationen an der Bahnlinie zählen von Lengeler bis Südenöe Berlin einschließlich zur F.rachtansgangsstation Diedenhofen, von Südende Berlin bis Alexandrowo zur Frachtausgangsstation Achen-Rothe Erde.

Erfolgt die Lieferung in das Gebiet der Fracht­ausgangsstation Aachen-Rothe Erde auf Grund vorher getroffener Vereinbarung von Stationen aus, die im Gebiete der Frachtausgangsstation Diedenhofen liegen, so umfaßt der Höchstpreis die gegenüber der Fracht­grundlage Aachen-Rothe Erde entstehende Mehr­fracht nicht.

Ist nach Stationen zu liefern, die 500 Kilometer und mehr von der Frachtausgangsstation entfernt liegen, so ist dem Empfänger eine Frachtvergütung von 10 vom Hundert zu gewähren. Für die Be­rechnung der 10 vom Hundert sind die um 20 vom Hundert ermäßigten Eisenbahnfrachten nach den Sätzen des Ausnahmetarifs 3, Kalitaris, in der allgemeinen Ktlometertariftabelle vom 1. Oktober 1917 maßgebend.

Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Werke in haltbaren Papier- oder Gewebesäcken. Wird in Papiersäcken geliefert, so wird ein Aufschlag von 50 Pfennig für je 100 Kilogramm berechnet. Werden Gewebesäcke verwendet, so wird ein Aufschlag von 3 Mark für den Sack von 100 Kilogramm und von 2,50 Mark für den von 75 Kilogramm Fassungsraum be­

Vom 3. August 1918. (Schluß.) § 13.

Die Verordnungen über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 13), 19. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) und 7. Mai 1916 (Reichs-Gefetzbl. S. 365), die Verordnungen zur Abänderung der Verordnung über künstliche Dünge­mittel vom 11. Januar 1916, vom 11. Mai 1916 und 5. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 369, 440), Artikel 1 Nr. 4 bis 8 der Verordnung über Abänderung der Preise für künstliche Düngemittel vom 5. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 441), die Verordnung über die Preise für Düngemittelsäcke vom 23. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 580), die Verordnung über die Abänderung der Preise für Knochenmehl vom 12. Ok­tober 1916 Reichs-Gesetzbl. S. 1155) die Verordnung über Mischungen von Knochenmehl und Kali vom 24. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1192) die Verord­nung über die Preise für Verpackung von Kalkstickstoff vom 16. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) die Ver­ordnung über die Abänderung der Preise für künst­liche Düngemittel und die Mischung von Kunstdünger vom 28. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 819), die Ver­ordnung über die Preise und besonderen Lieferungs­bedingungen für Thomasphosphatmehl vom 10. Dez. 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1099) und die Verordnung über die Abänderung der Preise für künstliche Düug- 19. Dezember 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1110) Mittel Dezember 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1128) werden aufgehoben.

§ 14.

Diese Verordnung tritt am 10. August 1918 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des

Besondere Lieferungsbedingungen für 1 bis 3.

Maßgebend ist der Höchstpreis des Gebiets, in dem die Bahnstation oder der Schiffsladeplatz des Empfängers liegt. Der Höchstpreis gilt bei Nr. 1 und 2 frachtfrei Vollbahttstation oder Schiffsladeplatz des Empfängers, bei Nr. 3 frachtfrei jeder deutschen Vollbahn- oder normalspurigen Kleinbahnstation oder Schiffslaöeplatz des Empfängers.

Der Hersteller von 1 und 2 hat dem Händler einen Preisnachlaß von 85 Pfennig für je 100 Kilo­gramm zu gewähren. Beim Weiterverkauf an Händler findet auf die Teilung des Preisnachlasses § 3 Abs. 3 Anwendung.

Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

Verpackung: bei eisernen Trommeln 1,80 Mk. für 100 Kilogramm; bei verlangter 50 Kilogrammpackung

25 Pfennig für den Sack.

Wird Kalkstickstoff in Säcken oder eisernen Trommeln geliefert, (verfolgt die Berechnung brutto für netto.

4. Blutmehl .

5. Hornmehl .

Preise für1kg"/o Gesamtstickstoff 260 Pf.

220 Pf. für Nr. 4 und 5.

Besondere Lieferungsbedingungen

Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes. Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

C. Knochenmehl

Außerkrafttretens. ,

Die in der anliegenden Liste aufgefuhrten Preise für Superphosphat und schwefelsaures Amoniak sowie Natrium-Ammoniumsulfat gelten mit Wirkung 1. Juni 1918 ab.

Berlin, den 3. August 1918.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

vom

von Payer.

(aus entfetteten Knochen hergestellt, siehe § 6).

1. Unentleimtes, gedämpftes sowie entleimtes, ferner Stampfmehl, Trommelmehl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleischknochenmehl, Kadaverdünge- mehl und ähnliches, in handelsüblicher feiner Mahlung:

Preise für 1 kg > Gesamtstickstoff . . . 210 Pf.

Gesamtphosphorsäure . 40 Pf.

2. Die unter 1 aufgeführten Stoffe mit Schwefel­säure ganz oder teilweise aufgeschlossen:

Preise für 1 fg0 0

Gesamtstickstoff 210 Pf.

wasserlösliche Phosphorsäure 75 Pf.

nicht wasserlösliche Phosphorsäure 40 Pf.

Besondere Lieferungsbedingungen.

Fracht: Frei Waggon Station des Lieferwerkes. Zahlung: Barzahlung «ohne Abzug :

D. Rshphosphat.

Im Jnlanöe gewonnen, auch gemahlen:

Preise für 1 fg0 0

Liste der Düngemittel und Preise. A. Superphosphate. .

Die Preise sind für vier Gebiete festgesetzt:

Gebiet 1 umfaßt: Pommern, Ost- und Westpreußen, Posen, Schlesien, beide Mecklenburg, Brandenburg Ost | (d. i. östlich der Linie Belzig-Wiesenburg-Berlin OranienburgStrelitz).

Gebiet 2 umfaßt: Mittel- und Westdeutschland außer Rheinland, Westfalen und dem Fürstentume Birkenfeld, ferner Königreich Sachsen, Schleswig-Hol­stein, Brandenburg West (d. t. an und westlich der ....., , .

Linie BelzigWiesenburgBerlinOranienburg Die Preise betragen für 1 kg %

Strelitz). - Gesamtphosphorsäure . , . 34'^ Pf.

Gebiet 3 umfaßt: Rheinland, Westfalen und das zitronensäurelösltchePhosphorsäure 39V« Pf. Fürstentum Birkenfeld. Besondere Lieferungsbedingungen.

Gebiet 4 umfaßt: Königreich Bayern einschließlich Fracht: Ab Frachtausgangsstation Aachen-Rothe Erde Pfalz, Königreich Württemberg, Großherzogtum Baden, oder Diedenhofen.

Elsatz-Lothringen, Provinz Starkenburg und Rhein- Liegt die Bahnstation oder der Schiffsladeplatz Hessen desGroßherzogtumsHessen, SieHohenzollernschen des Empfängers nördlich der Bahnlinie Lengeler Lande. I Prüm Gerolstein Mayen - AndernachKoblenz

Gesamtphosphorsäure . . 20 Pf.

Besondere Lieferungsbedingungen.

Fracht: Frei Station des Empfängers.

Zahlung: Barzahlung ohne Abzug.

E. Thomasphosphatmehl.

rechnet.

Säcke aus Webstoff werden, wenn sie unbeschädigt und zur Füllung und Versendung von Thomasmehl noch verwendbar sind, gegen eine Vergütung nach

oder 75 Kilogramm Fassungsvermögen haben, wenn die Rückgabe erfolgt:

vor Ablauf der 4. Woche . . . 2,50 Mk. oder 2,00 Mk.

5. . . 2,40 ,, 1,90

6. . 2,15 ,, 1,65 ,,

7. ... 1,90 1,40

8. ... 1,6a 1,1a

Die Frist wird jeweils vom Tage des Empfangs der Lieferung an gerechnet. Nach Ablauf der 8. Woche sind die Werke zur Rücknahme der Säcke nicht mehr

verpflichtet.

Die Entscheidung über die Brauchbarkeit und Zurücknahme der Säcke steht den Werken zu.

Zahlung und Berechnung: Barzahlung mit IVa vom Hundert Abzug.

Bus der Helmut.

* (Zuschüsse zu den Hinterbliebenen­renten.) Mit Wirkung vom 1. Juli 1918 erhalten die Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unter­klaffe aus dem gegenwärtigen Kriege, die Kriegs­witwengeld oder Kriegsweisengeld empfangen, Zu­schüsse zu diesen Kriegsversorgungsgebührnissen. Voraussetzung ist, daß die Hinterbliebene Familie Unterstützung bezieht und bezogen hat. Die Zuschläge betragen ohne Rücksicht auf den Dienstgrad des Ver­storbenen monatlich für die Witwe 8 M., für die Halb­weise 3 M. und für Vollwaise 4 M.; sie sind im voraus zahlbar. Den Hinterbliebenen von Militär­personen der Unterklasse aus dem gegenwärtigen Kriege, die Kriegswitwengeld oder Kriegsweisengeld empfangen, die aber keine Familienunterstützung be­ziehen oder bezogen haben, können mit Wirkung vom 1. Juli 1918 auf Antrag im Bedürfnissalle Zuschläge zu diesen Kriegsversorgungsgebührnissen bewilligt werden. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen von Militärpersonen der Unterklasse aus früheren Kriegen, die Kriegsversorgung empfangen.

):( Hersfeld, 13. August. Theater in Hersfeld (Turnhalle). Gastspiele des Kasseler Residenztheaters. Sonntag 18. August sowie Dienstag 20. und Mitwoch 21. August abends 8 Uhr ist das Ensemble des Lasseler Residenztheaters für drei Gastspiele gewonnen worden. Zur Ausführung gelangt am Sonntag Abend unter Mitwirkung von Mitgliedern der 83er Reg.-Kapelle Cassel die Schlager-OperetteUnter der blühenden Linde", am Dienstag das hochinteressante Schauspiel Totentanz" von A. Strindberg, am Mittwoch das spannende Dramader Weibrteufel" von Schönherr. Alle drei Stücke wurden mit großem Erfolg durch das Residenztheater bereits in Cassel zur Aufführung gebracht. Alles Nähere siehe Inserate und Zettel.