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(Fortsetzung deS amtlichen Teils).

1918 außer von den §§ 10, 11 und 16 Abs. 1 Nr. 8 und 4 werden folgende Ersatzlebensmittel (vergleiche Bekanntmachung über die Zugehörigkeit zu den Ersatz­lebensmitteln vom 8. April 1918, Deutscher Neichs- anzeiger vom 10. April 1918 dir. 84) ausgenommen:

1. Margarine und Kunstspeisesett;

2. Süßstoffe;

3. Lebensrnittel, die lediglich aus dem Grunde als Ersatzlebensmittel anzusehen sind, weil bei ihrer Herstellung Zucker in reichsrechtlich zugelassener Weise durch Süßstoff ersetzt worden ist;

4. Künstliche Mineralwässer;

5. Künstliche Zitronen-, Erdbeer-, Himbeer-, Kirsch-, Johannisbeer- und Waldmeister-Limonaden und -Brauselimonaden, sofern die bei ihrer Herstellung verwendeten Ersatzlebensmittel (Grundstoffe, Aromen, Essenzen, Extrakte, Sirupe, Farb­mittel uswi) von einer Ersatzmittelstelle ge­nehmigt sind;

6. Unter Verwendung von Ersatzlebensmitteln hergestellten Kuchen, Torten und Zuckerwaren, sofern die bei ihrer Herstellung verwendeten Ersatzlebensmittel (Backpulver, Schlagsahne- Ersatzmittel, Aromen, Essenzen, Sirupe, usw.) von einer Erfatzmittelstelle genehmigt sind oder

ükteiio^MOtü in ÄMeWn.

Auf Abschnitt £53 der allgemeinen Lebensmittelkarte kommen durch die Geschäfte I. H. Otto, Epple, Heß, . Fehling, Lorchheim und Fr. Weber

3 Mund Mtztartolfeln zum Preise von 14 Psg. fürs Pfund zur Ausgabe. Der Verkauf auf Karten findet bis einfchl. Montag statt.

'; zWmaHmq!

Im freiwilligen Auftrage verkaufe ich

Donnerstag, den 8. August 1918

nachmittags 2 Uhr

innrer Turnhalle zu Hersfeld, August-Gottlieb- straße, nachstehende, gediegen gearbeitete und gut erhaltene Mobilien und dergl. meistbietend gegen bare Zahlung:

2 Schlafzimmer in Eiche:

je 2 vollständige Betten mit Roßhaarmatratzen, Bett­decken, Kiffen, 2 Nachttische, Schränk, 2 Stühle, Waschtisch m. Marmorplatte und Spiegelaufsatz und 1 Handtuchhalter.

Salon in Mahagoni:

Tisch, Sofa mit Umbau, 2 Sessel, 2 Goldstühle, Salonschränkchen,Saloneckschränkchen m. Glasscheiben.

00

Vertikow, Schreibtisch, Tisch, 2 Stühle, Sofa mit Umbau, 2 Sessel, 1 Trumeauspiegel,

Wohnzimmer:

Tisch, Sofa, 4 Sesfel, 2 Stühle, 1 Vertikow und 1 GlaSschrank.

Einzelmöbel:

2 vollständige Betten m. Decken und Kiffen, 1 Sofa und 2 Sessel in Plüsch, 1 Sofa, 10 ovale pol. Tische, 1 Spieltisch, 20 Stühle, 3 Waschtische mit Marmorplatten, Blumentisch und Spiegel.

Ferner:

10 Teppiche, 30 Stück Bettdecken und Kiffen, 4 Stepp­decken, 10 Bettvorlagen, 3 Felle, Waschservice, 2 elekt. Kronen, Bilder und sonstige Sachen.

Besichtigung:

Mittwoch, den 7. Auguü 1918, nachmittags von 57 Uhr

und Donnerstag, den 8. August 1918,

2 Stunden vor Beginn.

H e r s f e l d, den 1. August 1918.

Schandua,

vereideter Versteigerer.

IHMSChe MIM

Aktiengesellschaft, Totale ßersfeld.

Oesehafts-l&etrieb:

Annahme von Spareinlagen zu günstigen Bedingungen An- und Verkauf von Wertpapieren.

Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen sowie gelösten Wertpapieren.

Handel in fremden Geldsorten.

Besorgung neuer Zins- und Dividendenscheinbogen

Diskontierung und Einzug von Wechseln.

Ausschreibung von Wechseln und Schecks und Ausland.

Domizilierung von Wechseln, Eröffnung von laufenden Rechnungen. Gewährung von Vorschüssen.

Beleihung von Wertpapieren, Scheckverkehr, Reise-Kreditbriefe

auf In

nach dieser Bekanntmachung von der Genehmig- ungspsticht ausgenommen sind;

7. Zum alsbaldigen Verzehr bestimmte küchenmäßige Zubereitungen (Kaffee- Tee- Ersatzgetränke, Puddings, Salate, Speiseeis, usw.) die unter Verwendung von Ersatzlebensmittel hergestellt sind, sofern diese von einer Ersatzmittelstelle ge­nehmigt sind oder nach dieser Bekanntmachung von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind.

Artikel 2.

Bei Veräußerungen von Ersatzlebensmitteln, die in Packungen oder Behältnissen an Verbrancher ab­gegeben werden sollen und auf der Packung oder dem Behältnis den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptniederlassung desjenigen enthalten, der die Ware hergestellt oder sie in der Verpackung unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr bringt, ist die Aushändigung einer Be­scheinigung nach § 9 der Verordnung über die Genehmig­ung «.Ersatzlebensmittel vom7.März1918 nicht erforder­lich wenn aus der Packung oder dem Behältnis angegeben ist, von welcher Stelle, wann und unter welcher Nummer das Ersatzlebensmittel genehmigt ist, und zu welchem Preise die Packung abzuzeben ist.

Die Vorschriften der Bekanntmachung über die

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Aufforderung des Kriegamts zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst.

Wenn es auch im Osten Frieden geworden ist, so hat unsere heldenhafte Wehrmacht im Westen doch noch schwerste Entscheidungskämpfe zu bestehen, um auch dort den Frieden zu erzwingen. Damit sie weiterhin zu Taten, wie sie die Geschichte noch nie gesehen hat, befähigt bleibt, ist es eine zwingende Pflicht der in der Heimat Zurück­gebliebenen, alles zu tun, was dazu beitragen'kann, sie mit allen Kräften zu stärken und besonders die unver­meidlichen Verluste auszugleichen.

Gelegenheit dazu ist in besonderem Maße dadurch gegeben, daß Jugendliche, Hilfsdienstpflichtige, Männer über 60 Jahre und Kriegsbeschädigte sich für den Etappen­dienst als Helfer anwerben lasten. Sie dürfen dann das erhebende Bewußtsein in sich tragen, durch ihre frei­willigen Meldungen Kämpfer für die Front freigemacht zu haben.

Die nachstehenden Bedingungen für die Anwerbung

sind besonders hinsichtlich der Entlohnung außer < Barlohn freie Unterkunft und Verpflegung, welches um vieles reichlicher und besser ist, als z. Zt. in^ der Heimat äußerst günstige. 8

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bei militärischen Behörden im besetzten Gebiete Hilss- dienstpflichtige, auch 15jährige und 16jährige Jugendliche, die erst in 3 Monaten ihr 17. Lebensjahr vollenden.

Bedarf besteht besonders an: Schreibern, Maschinenschreiben, Stenolypisten, Kaufleuten,

Ordonnanzen, Telefonisten, Barbieren, Pserdepflegern

Auch andere Berufsarten können Verwendung finden.

Kriegsbeschädigte, die 50% und mehr erwerbs­unfähig find, werden ««geworben; ihnen wird neben dem Barlohn die volle Rente weiter ausbezahlt.

Es dürfen Nicht angeworben werden:

Im wehrpflichtigen Alter stehende Hilfsdienstpflichtige (1748jährige), bisher in land-, forst- und kriegswirt­schaftlichen Betrieben tätig gewesene Leute und Facharbeiter.

Zunächst wird mit den älteren Helfern aus 3 Wochen, mit den Jugendlichen (unter 17 Jahren) auf 3 Monate ein vorläufiger Dienstvertrag abgeschlossen.

Die Hilssdienstpflichtigen erhalten:

freie reichliche und sehr flute Verpflegung, freie Unterkunft, sowie auf JMilitärfabrscbein freie 6Uen- babnfabrt vom Mobnort zur Kriegeamtstelle, freie eisenbabnfabrt vom Cransport-Sammelort (Cassel) zum Bestimmungsort und zurück, freie Benutzung der feldpost, freie ärztliche und Eazarettbebandlung für die Dauer des Vertrages.

Der tägliche Barlohn beträgt 24 Mk. und kann sich nach Hbfcblu^ des endgültigen Vertrages den Leistungen entsprechend erhoben.

Auch besteht bei längerer Dienstleistung im besetzten Gebiet die Möglichkeit, Bekleidung durch Vermittlung der beschäftigenden Dienststelle gegen angemessene Be­zahlung zu erhalten.

Im Falle der Bedürftigkeit werden in der Etappe Zulagen für in der Heimat zu versorgende Familien­angehörige gewährt.

Bei den Zivilverwaltungen in Brüssel und Warschau können auch als D. U. ausgemufterte (nicht mehr unter militärischer Kontrolle Stehende) eingestellt werden. Die Angestellten der Zivilverwaltung haben kein Recht auf freie Wohnung und Verpflegung. Der Barlohn ist entsprechend höher.

Abtransport erfolgt einzeln (nicht mit den oben ge­nannten Transporten).

Schriftliche Meldungen sind zu richten entweder an die nächstgelegene Hilssdienstmeldestelle oder an die

WMe W MMW1

äußere Kennzeichnung von Waren vom Mtzuft ißK (Reichs-Gesetzbl. S. 422, 962) und vom 5. Dezember 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 1093) werden durch die Bestimm­ung in Absatz 1 nicht berührt.

Artikel 3.

Die im § 14 Absatz 1 der Verordnung über die Genehmigung von Ersatzlebensmitteln vorgesehene Frist, innerhalb deren nicht genehmigte Ersatzlebens­mittel, die sich vor dem 1. Mai 1918 bereits im Ver­kehr befanden, noch im Verkehr bleiben dürfen, wird bis zum 1. Oktober 1918 erstreckt.

Berlin, am 14. Juni 1918.

Der Staatssekretär des Kriegsernährnngsamts. gez^ von Waldow.

* * *

Hersfelö, den 24. Juli 1918. Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. K. G. 2586. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Asfefsor.

(Bm With- BersteißerMg. MntU Den d.ÄWß19!8, nachmittags G Uhr verkaufe ich in meinem Ge­schäftslokal, die auf den Namen der Frau Katharina GaveliS geb. Rechberg und auf den Namen der Frau Louise Bolz geb. Rechberg im Grundbuch von Hersfeld eingetragenen Grundstücke, nämlich:

K. J. Nr. 173 u. 178, An der Haune, Wiese 21,41 ar

K. L. Nr. 134a, Im Helfers­grund , Acker 15,67 ar

K. H? dir. 130, An der Haune, Wiese 35,40 ar

K. Z. Nr. 183, Auf der alten Leimenkaute 24,68 ar öffentlich an den Meist­bietenden.

Hersfeld, den31.Juli1918.

Schanlma,

oereideter Versteigerer.

--------

Ein großer Transport

Belg.

Wen 11. Werk darunter mehrere gut einge­fahrene

Fllchssttlte»

ist eingetroffen.

Freund, Fulda

Adalbertstraße 12.

Telefon 396.

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für ein Kolonialwarsn-Gc schüft sofort gesucht.

Offerten m. Gehaltsanspr. unter E an die Geschäfts­stelle des Tageblattes.

Gesucht für alsbald ein töcht. Mädchen oder

bei Familien- anschluß nach Ostpreußen.

Näheres bei Frau Rent- meister F^sold.

ISO Stühle, Kleiderschränke,Vertikos, Kommoden, Tische, Blumenkrippen, Spiegel, Spiegelkonsolen, Flurtoiletten, Sofas, Sport- n. Kinderwagen, Neisekörbe, Tischdecken, Teppiche, Bettvorlagen.

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Alle Arlc« Wen f. Holz- u. Metallbearbeitung, auch sonstige maschinelle Anlagen, Motors, Flaschen- u. andere Auf­züge, Geld- und Akteu- schräuke usw. kauft jederzeit 6. Kiibnricb Leckn. Büro im Hause des Ksm. Jean Göbel, Klausstraße.

Sirchliche 1WW«.

Sonntag, den 4. August.

Vormittags 8 Uhr: Herr Missionar Müller.

Vormittags %10 Uhr: Herr Pfarrer Scheffer (Dank- und Bittgottesdienst).

1. Wie entferne ich den z Hflitai lafiolgtsiintüdi? zugleich Anleitung z. Beizen. 2. Selbstherst. v. Zigarren, Zigarretten, Kautabak usw.

ohne Hilfsmittel.

3. Ernte d. angebauten Tabak­pflanzen u. Verarbeiten zu

4

Kouchlabak

Verarbeiten von Laub Blüten ja WMsch

u.

leichte Anleitungen, jede 80 Psg.

(ähnlich Varinasgeschmack) leicht M.1.90, mittet M. 2.50, stark M. 2.90. Jede Packung reicht für 5 Psd. Tabak.'

G. Wetter, Rösrath (Rhld.)

PeterSberg.

Mittags 1 Uhr- Gottesdienst.

Unterhaun.

Nachmittags 2 Uhr MissionSgottesdienst.

Mittwoch, den 7. August abends 8 Uhr

Kriegsbetstunde in "der Stadtkirche.

Kathol. Gottesdienst.

^7 Uhr hl. Messe. s/410 Uhr: Amt u. Predigt. %3 Uhr: Andacht.

Wochentage 7 Uhr hl. Messe: Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend 5 u. L Uhr.

Sonntag 6 Uhr.

Freitag abend 8 Uhr: Bitt- Andacht.

Gemeinschaftliche hl. Kom­munion d. Mütter-Vereins.

Versammlung der Frauen- Bundes.