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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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5 Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- Amtlicher Anzeiger : Der Änzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im - zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwi, Funks Buchdruckerei - ' . / ö - amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. -

- Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. - für den «reis Hersselo Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8. 3

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Nr. 173 Freitag, den 26. Juli 1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 16. Juli 1918.

Der Kreisausschuß hält gemäß § 5 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den KreiSausschüfsen vom 28. Februar 1884 während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September ös. Js. Ferien.

Während dieser Zeit dürfen Termine zur münd­lichen Verhandlung der Regel nach nur tu eiligen Sachen abgehalten werden.

Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien »hne Einfluß.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 6612. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfelö, den 17. Juli 1918.

Der der Witwe Gg. Mohr in Wehrshausen gehörige Bulle Simmentaler Rasse, V/z Jahr alt, Gelbscheck, ist für zuchttauglich befunden worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. No. 1280. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 17. Juli 1918.

Der von der Gemeinde Lautenhausen angekaufte Zuchtbulle, Simmentaler Rasse, Rotscheck 2 Jahre alt ist als zuchttauglich befunden worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

J. A. No. 6274. I. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

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betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts

monatlich, im August 191$.

(Schluß).

8 7. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsver- bindlicher Namensunterschrist (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf den amtlichen Augustmeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirkskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegswirtschaftsstelle, wenn auch diese z fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle gegen eine

Die AnmSglichkeil eines Verbandssieges.

Der für

In dem als verbanösfreunölich bekannten Blatt der schwedischen Linken,Aston Tidningen" vom 16. Juli inden sich folgende Betrachtungen: Die Franzosen iuol= en von ihrer Forderung, Elsaß-Lothringen zurückzuer- halten, nicht ablassen und die Deutschen chrerflits wollen es augenblicklich wenigstens nicht zurückgeben. Hingegen verlangen sie die Wtederau^lreseruna der. ih- nen von den Engländern weggenommenen Kolonren. So lange sich solche Forderungen noch scharf gegenüber- stehen. ist an einen baldigen Frieden nicht zu denken. Auf beiden Seiten versichert man zudem laut, daß man durchhalten wolle. Wenn deutscherseits behauptet wird, man könne selbst einen sieben-, ja dreißigjährigen Krieg ausbalten, so mag das für heute juheffm; aber dre Verhältnisse können sich zum Nachteil andern. Auch der Verband baut auf Voraussetzungen, dre unter Um,lan­den wenig wirklichen Grund Ulster sich Haben. Friedensverhandlungen günstige Augenblick, den erst kürzlich Oesterreichs Notlage bot, wurde von ihm nicht genutzt, weil er infolge der amerikanischen Hilse vorn Siege träumt. Aber die Amerikaner werden kaum bedeutendere militärische Leistungen aufweisen als dre Engländer, die nur den Anforderungen des Stellungs­krieges, nicht jedoch denen des Bewegungskriegs ge­nügen. Sicherlich überschätzt der Verband die Bedeutung der amerikanischen Hilfe. Zugleich aber unterschatzt der Verband Deutschlands Möglichkeiten durchzuhalten. Sollte es ihm infolge von UeberzahI oder anderen gün­stigen Umständen etwa glücken, die deutschen Lmren zu durchbrechen, so stünde damit der Weg nach Berlin nicht offen. Kein Zweifel, daß die Deutschen jeden Fußbreit Bodens mit dem Mute der Verzweiflung verteidigen

würden.

Wie bislang, so dürfte auch ferner der Krieg sehr wahrscheinlich nicht zu den Zielen führen, die 1 ich beide Machtgruppen steckten. Je früher das die führenden Persönlichkeiten einsehen, desto besser: denn dann erst kann der Wille zum Frieden sich in die Handlung um- setzen. Hat man die Ueberzeugung gewonnen, daß der Krieg mit militärischen Mitteln nicht eutfchleden werden kann, so wird sich auch das Entgegenkommen einstellen, ohne das ein Verstündigunasfriebe unmöglich ist. An emem baldigen Frieden haben die Neutralen, die an den Kriegsnöten ihr gerütteltes Maß tragen, das gleiche Interesse, wie die Kriegführenden: aber kein Neutraler hatte das nötige militärische Gewiast, um sich bei den kriegführenden Mächten yidjtmtg an verschaffen.

Heute sind die Militärmächte der gesamten Welt mebr oder minder in den Niesenkampf verwickelt. Selbst

Gebühr von 9,25 Mk. für ein Heft zu 4 Karteu be­ziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe § 5, I» und -, § 6, 11 und § 9,2) sind dort für 0,05 Mk. das Stück erhältlich.

2. HateinMeldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Be­triebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesent­lichste Teil seiner Betriebe- gehört. Ist ihm vom Reichskohlen kommissar eine Verbrauchergruppe ange­wiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durch­kreuzen.

Meldung im Falle der Annahmeommeigernng der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme feiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Melde­karte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§ 9.

Weitergabe der Meldungen önrch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und ^ F

EE! NN0 Wjh!f seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu demHauptlieferer" gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Mikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verkaufskartell oder Handels­firma) den Alleinvertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Melde­karte aufgeführten Brennstoffe von mehreren Bor- lieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die -er urschriftlichen Karte. Jede neue Melde­karte hat:

a) die auf diese Karte entfallende Menge,

die Vereinigten Staaten rüsten sich zn wirksamer Teil­nahme am Kriege und bilden 9J£Ülwuen Kämpfer aus. Aber, wie gesagt, die Rolle der Verewigten Staaten dürfte nicht ein entscheidendes Ergebnis mit sich brin­gen. Das Ziel, das sich die Vereinigten Staaten für ihre Teilnahme am Kriege steckten, wäre leichter zu er­reichen gewesen, wenn die große Republik ihre Neutrali- tät bewahrt hätte. Es war der Eintritt Amerikas in den Krieg im vorigen Jahre, der es verursachte, daß die öaumls günstige Friedenslage ungenützt vorüberging.

Iorischrille im Schmuggel.

Ludwig Bauer plaudert im Neuen Wiener Jour­nal : Das ist jetzt das Neueste, daß man Seife schießt. New, das ist kein Druckfehler, Seife wird heutzutage wahrhaftig geschossen. Natürlich nicht etwa im Kriege, wo man nach wie vor eine gesundheitsschädliche Muni­tion gebraucht, aber man schießt jetzt Seife aus Kinder­pistolen. Wenn der Leser nunmehr ungeduldig wird und noch immer nicht versteht, 10* beweist das bloß, daß er auf die neutralen Möglichkeiten sich nicht einge­stellt hat. Bei der stets strengeren Ueberwachung des Schmuggels in der Schweiz sind unternehmungslustige Zeitgenossen auf den Gedanken gekommen, die Führ- lichkeiten ihres bedrohten Berufes derart zu überwin- deu, daß sie die zu schmuggelnden Gegenstände, natitr- lich entsprechend verpackt, kleiner! Kindern übergeben, die in den Häusern an der Grenze wohnen./ Nun und diese Kinder spielen dann eben mit ihren Pistolen, und derart gelangen die Päckchen doch ins Kriegsland. Schließlich kann man doch nicht neben ein jedes Kind einen Soldaten stellen. Auch Zwirnspulen sind beliebte Geschosse. Der Empfänger weiß natürlich längst, wo er sich aufzustellen bat und warten muß, daß die er- febitte Gabe zu ihm berüberfliegt, und die arme Grenz­polizei hat das Nachsehen. Die kleinen Kinder kann sie nicht einsperren, und wenn sie bet diesen fragt, wer ih­nen die Gegenstände gab, so ist es stets ein fremder Mann von da drüben, der die Kleinen mit einer Tafel Schokolade bestach. Hie und da geht natürlich wohl ein Wurfgeschoß daneben, doch der Bedarf ist so groß, daß derartige Verluste eben zu den Unkosten des Schmug- gelgeschäftes gelegt werden.

Uebrigens, wenn man auch sogar die Kinder in Untersuchung zieht und peirllich verhört, wie will man den Hunden Prozeß machen? Sie sind noch titchtiaere Helfer tm Schmuggel, und es gibt da erneit kleinen, aber besonders bösartigen und unerurüdlichen schwar­

b) die auf die anderen Karten verteilte« Rest- mengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk Aufgeteilt" und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig auf- zubewahren.

3. Jeder Lieferer (Händler), der einem melde- Pflichtigen Verbraucher Brennstoff abgegeben hat, ohne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm einge­reicht und gemäß § 9/ von ihm weitergegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Einzelheiten dieser Meldung sind durch dieBekanntmachung, be­treffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer", vom 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger" Nr. 145) geregelt.

4. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen be­zieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldelarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Ver­teilungsstelle München (§ 6,9), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (§ 6,7) zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Auf­schriftAuSlsndskohle" zu versehen.

§ 10.

Unzulässigkeit von Doppelmeldnngem

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.

§ 11.

Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Melde

'"-^"Lii Tl^ unvoll-

känöige ngaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn der Reichskom- missar oder die Amtliche Verteilungsstelle von der Belieferung ausschließt.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Pflückt Waldhimbeeren für die Kreissammelstelle Firma Sophie Reh» in Hersfeld.

zen Pudel, der geradezu der Schrecken einer ganze, Kompagnie der Grenzwache war. Immer strich er übel die Grenze, und dabei besaß.er doch gar seinen Patz. Nicht Legitimation, Hewlatschein oder Photographie mit seiner Unterschrift, und nicht einmal seine Staatsange­hörigkeit war jernals festzirstellen. Sogar durch Sta- cheldrahtvel'haue schlüpfte er rnuhelos durch. Immer aber trug er um feinen Hals ein Mckchen gebunden. Er hörte auf keinen Zuruf, und es half gar nichts, wenn man ihn mit Knochen oder Wurst zu sich locken wollte. Scheu strich er durch die Felder, und er hatt« sich einen so eigentitmlichen Lauf im Zickzack ange­wöhnt. daß auch die besten Schützen ihn verfehltem Wie zum Hohn sprang er dann weiter, trug seine verbotem Ladung über die Grenze.

Es hat wohl nie einen boshafteren, verhaßteren und doch auch genialeren schwarzen Pudel gegeben. In bei ganzen Gegend heißt er derSacharinhund", weil er verdächtigt ward, ausschließlich Sacharin Hertiberzu- bringen: uveitz Gott, wie viele Kilogramm er schon so auf seinem Halse fortgeschlevvt hatte, er, der süßeste Hund, den es jemals gegeben hat. Wie konnte, man entdecken, auf welche Weise er dann ein jedesmal in die Eidgenossenschaft zurückkehrte: er unternahm die Aus­flüge ja nur in der Nacht, wo seine schwarze Farbe ihm sehr zu statten kam- aber dann kam und ging er nach seinem Belieben. Es wurde auf ihn ein Preis gesetzt, doch lauge,,lange gelang es niemandem, diesen Preis zu verdienem einmal glaubte ein Soldat ihn getrof- feu zu haben, wenigstens fand man Blutspuren, wo er getroffen ward, aber er selbst war nicht zu greisem Man streute giftigen Köder für ihn aus: wahre Braten wurden für ihn lnugelegt. aber man fand am nächsten Tage in ihrer Nähe wohl eine ahnungslose Katze als unschuldiges Opfer, doch nicht ihn, öeri großen und ge­heimnisvollen Uebeltäter. Drei Nachte nach jenem Schuß, wo man ihn ereilt glaubte von seinem Ver­hängnisse, ward er wieder gesehen, und mit Entsetzen dachte der Hauptmann der Grenzwache, daß der Pudel vielleicht tagsüber uod) als Zuchtvund diente, ganze Rudel von schwarzen Pudeln erzeugend, alle gleich tür­kisch, rastlos und unsichtbar wie er und allmählich die Erzeugnisse einer ganzen Sacharinfabrik völlig zollfrei der Schweiz entführend. Das Geheinmis, das stets um das rätselhafte Tier war, schwand nie. Eines Tages ward er nicht mehr gesehen, dann wieder eines Tages nicht, und als so eine ganze Woche vergangen war, da veranstaltete die jubelnde Grenzwache ein Freuden- mahl und feierte festlich ihren Sieg. .

Als die Teilnehmer vergnügt mit ihren Glasern anstießen, hörte man es drüben bellen: der schwarze Pudel war wieder jenseits der Schweiz und hatte seine Tätigkeit aufgenoNMLM