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Sersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

gaaesBUHHBaHaewueiaBeiaBaaMBBBeKesMeeaiflaBBaasaauMBaaaBasuaBBnsBBHMuuBaBBBBsnuHaBauaaEB | Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post bs- i | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ; : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5 UIZIIIHIBIiniaKIII||KI»||BHR>iaHS>l>llll»lilllll1lllSlli>iaillaSl»S|||asiBB|g|||sS^

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 170

Dienstag, den 33. Juli

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, der» 20. Juli 1918.

Die BezugSfcheinausgabestelle Hersfeld ist von Montag den 22. Jnli ab wieder täglich Werktags von 91/2 bis UVa Uhr vormittags geöffnet.

Tgb. No. l. 7684. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.,Afleffor.

Hersfeld, den 18 Juli 1918.

Betrifft: Sammlung von Neffelstengeln.

Das Sammeln der Brennesseln ist eine vater­ländische Pflicht und von großer Bedeutung, für die Versorgung unserer Heere, da die Nesselfaser einen vorzüglichen Ersatz für Baumwolle darstellt. Laut Bekanntmachung der Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsamtes vom 2. Oktober 1917 sind Brennesseln beschlagnahmt und 6*$ Verfüttern der Brennesseln sowie die Verwendung als Gemüse ist verboten. Der Kriegsausschuß für Sammel- und Helferdienst ist die amtliche Sammelstelle für Nesselstengel. Der beauf­tragte Sammelleiter Herr Winterschuldirektor Fürst nimmt vorschriftsmäßig getrocknete Nesselstengel gegen Bezahlung an, außerdem alle Ortssammelstellen (Schulen). Für 100 kg völlig getrockneter und ent- blätteter Stengel werden 28. Mark gezahlt.

Bei dem Einsammeln sind folgende Punkte zu­beachten :

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8. Abschneiden der Pflanze: Dicht an der Erbe

(nicht ausreißen!) mit dem Messer oder der Sichel.

4. Pflanzen glatt nebeneinanderlegen, bezw. nicht knicken.

5. Vortrocknen: In der Sonne wie Getreidegarben aufgesetzt. Auch können die Nesseln entweder an Zäunen oder gezogenen Leinen oder Draht «»ge­lehnt oder auf Horden gelegt werden, die mindestens 80 cm vom Boden entfernt sind, damit die Luft von allen Seiten freien Durchzug hat.

6. Nachtrocknen: Auf der Tenne, auf dem Boden, in Schulräumen.

7. Entblättern: Die Pflanzen müssen so trocken sein, daß die Blätter von selbst «bfallen oder bei leichter Berührung abbrechen.

8. Bündeln: Wie Getreide.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, vorstehendes ortsüblich bek«nnt zn geben. Die Herren Ortssammel- leiter (Lehrer) haben alsbald mit der Sammlung zu

Deulschlmdlmd dieporwMschen Kolonien

Die deutschen kolonialen Kreise wünschen und hof­fen, daß der Weltkriea auf kolonialem Gebiete für Deutschland mit einem stattlichen Mittelafrikanischen Reiche abschließt. Bei der Neuverteilung des afrika-

Nischen Kolonialbesitzes,

für den

ein solches Reich ist, kommen ------- ..,_ Kongo in erster Linie die portugiesischen Kolonien Af­rikas in Betracht. Portugal ist ja schon seit langer Seit nicht mehr in der Lage, seinen Kolonialbesitz selbständig mit Erfolg zu bewirtschaften. Es ist ganz auf die eng­lische Hilfe angewiesen, dessen Trabant es seit jenem berühmten Windsorvertrag, also nun gut 200 Jahre lang ist. Auch Deutschland hat ein erhebliches Interesse an dem Schicksal der portugiesischen Kolonien und die- " ' ...... ' arischer Seite wiederholt dafür 1. das Abkommen

fes Interesse ist auch von engß

anerkannt worden. Es liegen -...... .. ..............

von 1898 vor, das eine Verteilung der portugiesischen Kolonien enthielt, 2. jene Verträge, über die vor Äus- bruch des Weltkrieges zwischen Deutschland und Eng­land verhandelt wurde und die unmütelbar vor ihrem Abschluß standen. Daran wäre also gegebenenfalls

anzuknüpfen.

Die jetzige Verteilung Afrikas an die Mächte ist durchaus nicht mehr sinngemäß: sie ist ein Werk des Zufalls und zum Teil ein Erbe aus historischen Zeiten, die sich vollkommen gewandelt haben. Portugal ist die erste große Kolonialmacht gewesen, zusammen mit Spa­nien. Was heute noch in portugiesischer Hand ist, das find Trümmer eines glänzenden Kolonialreiches, freilich Trümmer, die für unser gegenwärtiges Leben noch von großer Bedeutung sind, bezw. von großer Bedeutung werden können. Wir können die portugiesischen Kolo­nien in zwei Gruppen einteilen: die erste Gruppe um­faßt die beiden großen afrikanischen Gebiete, Angola und Mozambigue: die zweite Gruppe umfaßt die In­seln. maritimen Stützpunkte und sonstigen Ueberbleib- sel. Für diese Gruppe haben sich schon Interessenten gemeldet. Der südchinesische Hafen Makao ist durch Kauf an die Japaner übergegangen, und auf den Azo­ren haben sich die Nordamerikaner festgesetzt. Für das deutsche Reich kommen Angola und Mozambraue in erster Linie in Betracht. Angola ist die größte und wertvollste Kolonie PortugalS: es hat ein halbes Dut­zend wirklich gute Naturhäfen, die große Fischbai ist ioaar der beste natürliche Hafen der ganzen afrikanischen Westküste. Zum größten Teil ist Angola Hochland, und ster. auf den Hochländern des Südens, noch mehr aber

beginnen und auch während der teilen die Sammlung nach Möglichkeit zu fördern.

Tgb. No. 1. 7607. Der Laüörat.

I. V.:

». Hedemann, Reg.-Ilffeffor

Swrimi« I« ReWgetmWtkt

über den Saatgutverkehr gemäß § 8 Abs. 1 der Ver­ordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918 zu Saat­zwecken vom 27. Juni 1918 (RGBl. S. 677.)

(Schluß).

Die anerkannten Saatgutwirtschaften sind ver­pflichtet, über ihre Saatgutveräußerungennach anliegen. öemMusterV!i*)Vuch zu führen. DieBenutzung anderer Muster ist unzulässig. Jeder veräußerte Posten muß durch Saatkarte belegt sein. Durchschriften der Buch­ungen sind am Schlüsse jeder Kalenderwoche der Reichsgetreidestelle, Geschäftsabteilung, Abteilung Saatgutverkehr, einzureichen.

G. Landwirtschaftliche Betriebe, denen der Verkauf von Saatgut nach § 9 der Saatgutverkehrsverordnung-estattetist.

Die Erteilung einer allgemeinen Zustimmung durch den Kommunalverband nach § 9 darf nur er­folgen, soweit ein dringendes, anderweit nicht zu befriedigendes Bedürfnis nach Saatgut nachgewiesen ist. Die Vorschriften des § 9 Abs. 1 sind dabei genau zu beachten.

Anträge nach § 9 Abs. 2 sind beim Kommunal­verband zu fielen und von diesem mit einer gut­achtlichen Aeußerung an die höher e Verwaltungsbehörde

Itno etmoilR^ W^^Wf^W^ seiest ste Ver­äußerung des selbstgebauten SaatgetreideS nur innerhalb des Bezirks der höheren Verwaltungsbe­hörde erfolgen soll, nach Anhörung der Vertrauens­männer der Reichsgetreidestelle zu entscheiden. Die Genehmigung ist jedoch nur auszusprechen, wenn ein dringendes wirtschaftliches Bedürfnis nachgewiesen ist. Will ein Landwirt Saatgut über den Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde hinaus verkaufen, so hat die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Vertrauensmanns der Reichsgetreidestelle zu dem vom Kommunalverband vorgeprüften Antrag Stellung zu nehmen und ihn alsdann der Reichsgetreidestelle zur Entscheidung vorzulegen.

Wirtschaften, denen nach § 9 der Saatgutverkehrs- verordnung der Verkauf von Saatgut gestattet wird, haben ordnungsgemäß Bücher nach anliegendem Muster vn*) zu führen. Die Benutzung anderer

*) Die Muster sind hier nicht abgedruckt.

auf den Hochländern der Mitte, ist Europäersieölung im großen Umfange möglich. Hier können Kaffee, Baum­wolle, Zucker, Kautschuk, Tabak, Mais und Reis gut gedeihen, und die eingeborene Bevölkerung ist zahlreich genug, um die notwendigen Hilfskräfte zu stellen. Die Eingeborenen haben sich unter portugiesischer Herrschaft sehr wenig wohl gefühlt und haben, zuletzt während des Weltkriegs, wiederholt Aufstände gemacht. Bei einer gerechten und gleichmäßigen Behandlung, wie sie das deutsche Kolonialsystem garantiert, würden sie zweifel­los sehr fügsam sein und sich leicht einordnen. Der Handel Angolas ist in den letzten 25 Jahren um das Sechsfache gestiegen, und dies, trotz des mangelhaften Verwaltungssystems, der Kaprtalknappheit, der Unzu- länglichkeit der Verkehrswege und der Schwäche der Arbeitskräfte. Was könnte aus einer solchen Kolonie werden, wenn sie mit einer großen Macht jugendlicher Leistungsfähigkeit in Verbindung träte?

Mozambigue ist klimatisch weniger günstig: es ist das Vorland des nördlichen Teils von Britisch-Süd- afrika, und deshalb hat England von jeher Ansprüche auf dieses Gebiet gemacht. Aber auch hier käme der nördliche Teil für das angrenzende Deutsch-Ostafrika sehr in Betracht. Im ganzen darf man sagen: wir Deutsche haben auf die portugiesischen Kolonien histo­risch und wirtschaftlich gerechte, durch Portugals Teil­nahme am Weltkrieg gegen uns doppelt begrürrdete Ansprüche.

Dl-lomalische Offenste«.

Der österreichisch-ungarische Minister des Aeutzeren, Graf Burian, hebt in Mitteilungen über die aus- wärtige Lage, die an die beiden Ministerpräsidenten ge­richtet sind, hervor, daß für die großen Interessen der Menschheit, für Gerechtigkeit, Freiheit, Ehre, Völker­frieden und Gleichberechtigung, für welche die Gegner vorgeben, zu kämpfen, auch von den Mittelmächten ge- kämpft werde. Zwischen den kriegführenden Parteien stünden eigentlich nur Ziele territorialer Natur. Un- überwindbar scheine noch der Trotz, mit dem die terri­torialen Forderungen nach Elsaß-Lothringen, Trient, Trieft, den deutschen Kolonien usw. gestellt würden. Hier fei die Grenze unserer Friedensbereitschaft. Hinsichtlich der Schmähung des Friedensschlusses von Brest-Litowsk wandle Burian schlagend ein, die Gegner seien ja alle eingeladen gewesen, an den östlichen Friedensverhand- lungen teilzunehmen, und sie hätten mitsorgen können,

Muster ist unzulässig. Hierauf sowie auf die Pflicht, gemäß § 7 Abs. 2 a. a. O. die Abschnitte A der Saat, körten innerhalb einer Woche der Reichsgetreidestelle, Geschäftsabteilung, Abteilung Saatgutverkehr, einzu- senden, ist bei Erteilung der Genehmigung besonders hinzuweisen.

H. Zugelassene Händler.

Die zugelassenen Saatguthändler sind verpflichtet, über alle Saatgutgeschäfte nach anliegenden Mustern VII und VIII *) Buch zu führen. Die Benutzung anderer Muster ist unzulässig. Auch die Vermittlungsgeschäfte sind in diese Bücher einzutragen. Soweit es sich um Eigengeschäfte handelt, muß jeder Ausgangsposten durch eine Saatkarte belegt sein. Auch den zugelassenen Händlern liegt die Pflicht ob, die Abschnitte A der Saatkarten gemäß § 7 Abs. 2 der Saatgutverkehrs­verordnung, sowie Durchschriften ihrer Ein- und Verkaufsbücher innerhalb einer Woche der Reichs­getreidestelle, Geschäftsabteilung, Abteilung Saatgut­verkehr, einzusenden.

I. Ständige Ueberwachung des Saatguts­verkehrs durch den Kommunalverband und die Reichsgetreidestelle.

Die Ueberwachung des Saatgutverkehrs ist in erster Linie Aufgabe der bei den höheren Verwaltungsbe-

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Bus der Helmut.

h.Hersfeld,22. Juli. (Fr«uenhaarsammlung.) Die am 20. Juli abgeschlossene Sammlung von Frauen, haar (5. Ablieferung) für die Monate Mai und Juni hat im Kreis Hersfeld 48 Pfnnd und 435 Gramm er­geben. Damit sind mit den vier ersten Ablieferungen 171 Pfund 380

6tenf$iurSI6ue^ Heeresverwaltung ge­kommen. An der letzten Ablieferung waren außer dem Stadtbezirk Hersfeld mit 17 Pfund und 125 Gr. 15 Kirchspiele mit 81 Pfund 300 Gramm beteiligt. Die größten Mengen lieferten die Kirchspiele Heringen, Kerspenhausen und Unterhaun. Die 6. Ablieferung findet Anfang Oktober statt.

):( Hersfeld, 22. Juli. (La ubheus a«m l un g.) Die Laubheusammlung im Kreise Hersfeld macht gute Fortschritte. Während im ersten Drittel des Monat- Juli 230,35Zentner getrocknetes Laub verladen wurden, sind im zweiten Drittel bis zum 20. Juli wiederrum 802,82 Zentner durch die Abnahmestelle versandt worden, sodaß vom 6. Juni an bis jetzt insgesamt 583,05 Zentner abgeschickt werden konnten. Dazu kommen noch be­trächtliche Mengen lagernden Laubheus aus dem Landecker Amt und Kirchspiel Friedewald, die in den nächsten Tagen verladen werden.

daß sie miders ausfielen. Hinsichtlich der feindlichen Zer> stückelungsabsichten gegenüber Oesterreich-Ungarn be­merkte er, daß der österreichisch-ungarische Nationali­tätenstaat kein Zufallsgebilde sei, sondern das Erzeugnis einer geschichtlichen, völkergeographischen Notwendigkeit, welcher sein Entstehungs- und Erhaltungsprinzip in sich selbst trage und Elastizität genug, um innere Krisen unter Ausschluß unberufener auswärtiger Einmischung selbst zu losem

Dies ist der Kern der durch Draht und Presse dem In- und Ausland zur Kenntnis gebrachten Burianschen Ausführungen. Sie sind eine diplomatische Of­fensive, die den Erklärungen des Reichskanzlers auf dem Fuße folgt, und doppelt zu begrüßen in einer Zeit, wo es das heiße Bemühen englischer und andrer Ber- bandsstaatsmänner und Politiker ist, die Geister und die Sachlage möglichst zu verwirren, um im Trüben desto besser fischen zu können. So sinnlos, so plump und so töricht dre auf die Mafien berechneten Kniffe und Schlagworte unserer Gegner oft sind, es lohnt doch, sie nicht schweigend öinzunehmen, sondern von Zeit zu Zeit für eine Abrechnung, für eine Klärung in all der ab­sichtlichen Verwirrung zu sorgen und den Phrasenschleier zu zerreißen, mit dem die Verbandsdemagogen die Wirk- lichkeit zu verdecken bestrebt sind. Damit dämmt Graf Burian die Kriegshetze der Westmächte empfirrdlich ein.

Den tiefsten Sinn erlangen Burians Ausführungen, wenn er die Frage in den Vordergrund stellt: wofür kämpfen wir heute noch, warum muß noch mehr Blut vergossen werden? Weil der Verband erobern will. Sein Hunger nach Elsatz-Lothringen, Trieft, Trient, den deutschen Kolonien usw. ist der Beweis dafür: diese ter­ritorialen Fragen sind es, die den Frieden, zu dem wir stets bereit waren und stets bereit sind, hindern. Des­halb müssen wir unfern entschlossenen Abwehrkampf mit aller Kraft neiterführen, aber neben dieser Arbeit der Waffen und Hand in Hand mit ihr muß ebenso nach­drücklich die diplomatische, die politische Arbeit betrieben werden, und wir müssen stets darauf bedacht sein, die blutende und leidende Weltdaran zu erinnern, daß wir diesen Krieg für ein sinn- und zwecklos gewordenes Blutvergießen halten", dem so weit es auf uns an- konnnt jederzeit ein Ende bereitet werden könnte. Daß dies dennoch nicht der Fall ist, leider nicht der FM sein kann, ist die Folge des einseitigen Vernichtungs­willens unserer Femde, den wir unserseits nicht teilen. Sie haben also die volle und die alleinige Verantwortung für den Fortgang der Kämpfe.