Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

...........................* ................................................................

; Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- - Amtlicher Anzeiger ; Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im f - zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruüerei - , 2 ° - amtlichen Teile 25 Pfennig, Ncklamsn kosten die Zeile 40 Pfennig. -

| Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5 für oen )^rers Hersfew Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Femsprecher Nr. 8.

Nr. 164 Dienstag, den 18 Juli 1918

Amtlicher Teil.

Verordnung

über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918 zu Saatzwecken.

Äom 27. Juni 1918.

l Schluß).

§ 10.

Die Lieferung von Wintergetreide zu Saatzwecken darf nur in der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. No­vember 1918, von Sommergetreide zu Saatzwecken nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. Juni 1919 erfolgen.

Saatgut, das nach Ablauf der im Abs. 1 bezeichneten Fristen sich noch im Besitze von Saatgutwirtschaften, zugelassenen Händlern oder Verbraucher befindet, ist an die Neichsgetreidestelle oder an den von dieser bezeichneten Kommunalverband abzuliefern. Der Erwerber hat für diese Mengen den in der Ver­ordnung über die Preise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 15. Juni 1918 (Reichs-Gesetzbl. 6. 657) festgesetzten Höchstpreis zu zahlen. Im Streitfall entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Sie be­stimmt, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.

Den Züchtern von Originalsaatgut kann durch die Neichsgetreidestelle aus der Ernte ihrer Zuchtgärten und - selber ein angemessener Anteil als Züchterreserve belassen werden.

2. Besondere Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten.

§ 11.

Saatgut von Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchten sowie Gemenge, in dem sich Hülsensrüchte befinden, mit Ausnahme des Saatsguts von Winterw

--^rw^ uno von Gmrrengr-vou MMjaerk nuAMtu Wicke, darf nur an die Neichsgetreidestelle abgesetzt werden. Die Neichsgetreidestelle bestimmt, welche Mengen sie erwerben will, und setzt die Bedingungen fest. Sie kann das von ihr erworbene Saatgut durch Kommunalverbände, Saatstellen oder durch zugelassene Händler dem Verbraucher zuführen.

Die Neichsgetreidestelle kann Erzeuger des im Abs. 1 genannten Saatguts ermächtigen, Saatgut unmittelbar an Verbraucher abzusetzen. Sie kann Erzeuger von Originalsaatgut und von anerkanntem Saatgut ferner ermächtigen, dieses an Saatstellen, landwirtschaftlich^ Berufsvertretungen und Vereine oder zugelassene Händler abzusetzen. Die Ermächtigung kann an Bedingungen geknüpft werden.

§ 12.

Als Saatgut im Sinne des $ 11 gilt nur solches Saatgut, das von der Neichsgetreidestelle oder einer

von ihr mit 6er Prüfung beauftragten Saatstelle alS zur Saat geeignet erklärt worden ist.

§ 13.

Auf Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Ge­müseanbau bestimmt ist (Gemüfesaatgut), finden die Vorschriften dieser Verordnung mit folgender Maßgabe Anwendung:

1. Als zum Gemüseanbau bestimmte Hülsenfrüchte gelten nur solche Sorten, die in einem von der Reichs­getreidestelle im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffent­lichenden Verzeichnis aufgeführt sind.

2. DieReichsgetreidestelle kannErzeuger ermächtigen Gemüsesaatgut auch an Händler abzusetzen. Die Er­mächtigung kann an Bedingungen geknüpft werden.

3. Der Handel mit Gemüsesaatgut ist außer den im 8 6 genannten Personen gestattet:

ö) Personen, denen gemäß § 1 der Verordnung über den Handel mit Sämereien vom 15. No­vember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1277) eine Er­laubnis zum Betriebe des Handels mit Sämereien erteilt ist.

5) Inhabern von Kleinhandelsgeschäften, die Säme­reien ausschließlich im Kleinverkauf in Mengen bis zu 50 Kilogramm an Verbraucher absetzen. Die Ausstellung von Saatkarten für Händler, die nicht nach § 6 zugelassen sind, erfolgt durch den Kommunalverband, in dessen Bezirk der Händler seine Niederlassung hat.

4. Die Vorschriften dieser Verordnung über Saat­karten finden auf Gemüfesaatgut keine Anwendung, soweit es sich um Mengen von nicht mehr als 125 Gramm handelt.

Die Neichsgetreidestelle kann Ausnahmen von den Vorschriften im Abs. 1 zulassen. Sie kann weitere einschränkende Bestimmungen über den Verkehr mit Gemüsesaatgut erlassen.

§ 14.

Saatgut, daS sich am 1. Juni 1919 noch im Besitze

ommunalv'erband

v-^^.y^... ------..... .... an.

an den von dieser bezeichneten ______________________ abzuliefern. Die Neichsgetreidestelle kann Ausnahmen zulassen.

Der Erwerber hat für diese Mengen den in der Verordnung über die Preise für Hülsen-, Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 119) festgesetzten Höchstpreis zu zahlen. Die Vorschriften im § 10 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 3 finden entsprechende Anwendung.

§ 13.

Erweist sich ein Veräußerer von Saatgut in der Befolgung der Pflichten, die ihm durch diese Ver­ordnung oder auf Grund dieser Verordnung auf­erlegt sind, unzuverlässig, so kann ihm die Reichs­getreidestelle die weitere Veräußerung von Saatgut untersagen. Mit der Untersagung wird die weitere Veräußerung von Saatgut unzulässig.

Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Beschwerde entscheidet der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

Wird die Veräußerung von Saatgut untersagt, so sind auf Antrag der Neichsgetreidestelle durch die zuständige Behörde dievorhandenen Vorräte zugunsten der Reichsgetreidestelle zu enteignen. Die Reichsge­treidestelle hat für die enteigneten Vorräte einen angemessenen Preis zu zahlen, bei dessen Festsetzung der zur Zeit der Enteignung geltende allgemeine Höchstpreis, nicht der Sonderpreis für Saatgut zu berücksichtigen ist. Im Streitfälle entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Sie bestimmt, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.

§ 16.

Die Landeszentralbehörden können den Saatgut­verkehr weitergehenden Beschränkungen unterwerfen. Sie bestimmen, wer als zuständige Behörde und als untere und höhere Verwaltungsbehörde anzusehen ist.

§ 17.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 bestraft.

§ 18.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Trosts

Berlin, den 27. Juni 1918.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Bus der Heimat.

§ Hersfeld, 15. Juli. Neue Fernspr ech- ) an ick küsse: Brandau. Peter, Malermeister, Nr. 209 wu^r«t< , I> ^amei, Gustav, Manufakturwaren, Nr. 283 Landwirtschaftliche An- und Verkaufsgesellschaft Hessenland, G. m. b. H., Geschäftsstelle Hersfeld, Geschäftsführer Fritz Henke, Klaustor 2, Nr. 168 Köhne, Wilhelm, Metzgerei, Nr. 157.

Sprendlinge« in Rheinhessen, 13. Juli. Wenig nobel zeigte sich ein Handelsmann aus dem benach­barten Wöllstein, der auf einer Bahnfahrt von hier nach Bingen ein Wertpaket mit 20 000 Mark Inhalt liegen ließ. Das Paket wurde von einem hiesigen Bahnwärter, der dieselbe Strecke auf einer Dienst­fahrt fuhr, aufgefunden und sofort unterwegs in Gensingen abgeliefert. Der Handelsmann war über­glücklich, als er seinen verlorenen Schatz so rasch wieder erhielt, und schenkte dem ehrlichen Finder ganze fünf Mark.

Sasere Vorllmzeu SkaalsmöWer.

Aus dem Felde schreibt man der Kölnischen Zeitung:

Es ist geradezu unbegreiflich, warum sich unsre Regierung zu den fast täglichen Auslassungen der Staatsmänner des Verbandes. so vollkommen aus- schweigt. Man muß sich bald die bange Frage stellen, wohin werden wir noch kommen, rote werden unsre gewaltigen militärischen Siege sich, auswirken können, wenn unsre politische Front in völliger Erstarrung ver­harrt, einer Erstarrung, die nicht einmal üre Bezeich­nung Defensive für sich in Anspruch nehmen darf. Und dabei bietet die politische Front der Gegner doch wirk­lich der Blößen genug, nicht nur zu erfolgreicher Durchführung kleiner Stotztruppunternehmnngen, nein auch zu Gegenangriffen auf breitester Front. Warum fehlt unsrer politischen Führung so ganz und gar tener für das deutsche Heer geradezu traditionelle Ofsensiv- geist, der doch allein den Erfolg verbürgt: der gleiche Offensivgeist, der auch dem deutschen Kaufmann eigen ist und ihn zu seiner Kraftentfaltung und Machtstellung in der Welt vor dem Kriege geführt hat? Warum sind unsre verantwortlichen Minister so mit Ressort-Arbeiten überbürdet. daß sie die Reden der gegnerischen Staats­männer nicht in öffentlicher Rede welches Forum immer dafür gesucht ''nd gefunden werden möge -t- aui ihre Nichtigkeit zurückführen können? Wie kann der milstärische Sieg zum politischen Siege gestaltet wer­den, wenn seine Waffenwirkungen nicht auch gleichzei­tig mit eingesetzt werden? Das Thema selbst ist so alt wie der Krieg und noch einige Jahrzehnte älter. Es kann nicht der geringste Zweifel darüber herrschen, daß die Passivität der deutschen politischen Führung auf dem Gebiet der politischen Propaganda, dem Engländer un­sere Einkreisung wesentlich erleichtert, und auch während des Krieges uns schwere Nachteile zuae- füat hat. Dieser Einsicht kann sich ein denkender Mensch unmöglich verschließen. Soll es nun trotzdem bei die­ser Tatenlosigkeit bleiben, nur immer so weiter gehen auf längst ausgetretenem, unwegsamem Pfad?! Das ist doch widersinnig und wird nachgerade zur unerträg- lichen Zumutung für unser in unermüdlicher Frische rümpfendes Heer, für das ganze schwer ringende deut­sche Volk."

Herolde der Ewigkeit.

Die siebenhundertjährige Linde bei Bruchhausen im Sauerland ist einem starken Orkan der letzten Tage

Born bayrischen Biet.

Viele Jahrzehnte lang galt der sogenannte Malz- aufschlag als das Rückgrat der bäuerischen Staatsfinan- zen. Vermochte er doch in Friedenszeiten bei seiner außerordentlichen Ergiebigkeit fast die gesamten Heeres­kosten zu decken. Und dabei trank man in Bayern nicht bloß das beste sondern auch das billigste Bier auf der Welt. All das dürfte jetzt wesentlich anders werden. Während infolge des Krieges zwar Gehalt und Güte des Bieres stark gesunken, der Preis jedoch nicht erheblich gestiegen war, wird voraussichtlich vom nächsten Jahre an der jetzt schon in Norddeutschland übliche Bierpreis erreicht, roenn nicht überschritten werden. Damst ver­hält es sich wie folgt: Bayern muß für das Sonderrecht feiner eignen Bierbesteuerung Ausaleichsbeiträge an das Reich zahlen, die nach der Volksziffer auf Grund dessen berechnet werden, was in der norddeutschen Brausteuer- gemeinschaft an Biersteuern auf den Kopf der Bevölke­rung entfällt. Im letzten Friedensjahre zahlte Bayern 17 279 007 Mark, wird aber künftig, da das neue nord- öeutscke Brausteuergefetz eine Kopfbelastung von 7,7 Mk. vorsiebt, 58 618 249 Mark, oder ungefähr das Dreifache des bisherigen Betrags, abzuliefern haben. Nun beab­sichtigt der bäuerische Finanzminister v. Breunig, wie der K. Z. aus München geschrieben wird, nicht nur diese Mehrbelaftuug durch eine Umwandlung der Biersteuer zu decken, sondern außerdem noch die gewaltige Summe von 110 420 043 Mark für die eigene bayerische Staats- kasse herauszuschlagen. Als Mittel zu diesem Zweck dient der Uebergang von der Rohmaterialienbesteuerung zur Fabrikatsteuer. Der alte Wolzauftchlag soll also weg­fallen, und das Hektoliter des lerftoen Bieres, je nach­dem es sich um Einfachbier oder Starkbier handelt, mit Steuersätzen von 9,50 Mark bis 12,50 Mark bedacht werden. Obwohl die Notwendigkeit dieser Maßnahme im allgemeinen anerkannt wird, hat man sich im Finanz­ausschuß der bayerischen Abgeordnetenkammer doch noch nicht über den Zeitpunkt einigen können. Da das Zen­trum den Brausteuergesetzentwurf nicht jetzt schon gegen Schluß der Kammertagung, sondern erst in der voraus­sichtlichen Nachsession erledigen möchte, so ist die Sache einstn'.ctlen bis znm Herbst verschoben worden. Die Folge ist, daß jener Fehlbetrag von rund 49 Millionen Mark, mit dem der bayerische Äaatshaushalt abschließt, voraus­sichtlich durch einen 58prozentigen Steuerzuschlag gedeckt werden muß.

zum Opfer gefallen. Eine Zeitgenossin des letzten Ho- i Henstaufenkalsers! Zu welch kurzer Zeitspamre schrumpft selbst das längste Menschenleben zusammen vor diesem Lebervesen, das mehr als 20 Generationen unseres Volkes überdauert hat! Und doch gibt es noch ältere Bäume in unserem Vaterlands. So die Eichen im Park zu Jvenack bei Siavenhagen in Mecklenburg und einige Eiben in der Rostocker Heide. Auch das Alter der Eichen tat Schloßpark zu Nieder-Schönhausen wird von vielen auf etwa 1000 Jahre geschützt. Minde­stens dasselbe Alter gibt man jener Linde, nach der sich das schwäbische Städtchen Neuenstadt a. KocherNeuen­stadt an der Linde" nennt. Hat dieser Baum vielleicht schon in den Tagen Karls des Großen zu keimen be­gonnen, so schaute die Platane im Tale Bujukdere bei Konstantinopel damals bereits auf reichlich anderthalb Jahrtausende zurück. Denn sie sah schon jene Bürger Megaras aus Land steigen, die im Jahre 658 v. Chr. Byzanz gründeten.

In die Anfänge der Geschichte der Menschheit aber, verletzten uns einige Eremplare der Adansonia digitata . zurück. So heißt ein Baum, der zwischen dem Senegal und dem Krokodilflusie gedeiht. Seefahrer des 15. Jahr­hunderts haben in einige Stämme ihre Namen geschnit­ten. Aus einem Vergleich der Dicke der Holzschicht, mit der diese Einschnitte sich überzogen haben, mit der Dicke der Stämme selbst hat man berechnet, daß diese Bäume zum Teil 5000 Jahre alt sein müssen. Noch 1000 Jahre älter soll der berühmte Drachen baum auf Teneriffa ge­wesen sein, als er vor 100 Jahren endlich eitlem Or­kan zum Opfer fiel und so doch endlich der Vergäng­lichkeit den Tribut entrichten wußte, der keinem Ge­schöpf erspart bleibt. Gleichwohl aber können wir diese Werke des Schöpfers Herolde der Ewigkeit nennen. Denn vor ihnen schwindet jeder Zeitbegriff. RepräseN- tauten aber der Ewigkeit möchte nran beinahe die ge- waltigsten Exemplare des indischen Feigenbaums nen- nem In dem unvergleichlich fruchtbaren Hindostan treiben diese Bäume ihre Luftwurzeln von den weit ausladenden Steifen in den Boden. Allmählich wachsen diese Luftwurzeln zu treuen Stämmen aus, und so ent­wickelt sich oft ein einziger Baum zu einem recht um­fangreichen Hain. Der gewaltigste Feigenbaum foll sich am Nerbuddafluffe oberhalb von Baroösch befinden. Ob­wohl der Strom und mancher Sturm sich um seine Ver­nichtung bemüht haben ragen doch noch 1500 Neben- stämme trotzig empor: So kämpft dieses Ungetüm des Pflanzenreiches gegen den Tod, immer neues Leben er­zeugend. Mari versteht es, wenn der Baum den Brah­manen als ein Sinnbild der ewig schaffenden Natur- , kxaft erscheint. i