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Hersselder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

; Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ;

i zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : i Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. :

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 163

Sonnabend, den 13. Jnli

1918

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung Nr. W. IV. 1200/7. 18. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Höchstpreise von Papierrundgarnabsallen.

Dom 13. 3ult 1918.

Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des GesetzeS über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (RetchS-Gesetzbl. G. 813) des GesetzeS betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 sReichS- Gesetzbl. ®. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Be­kanntmachungen über die Aenderung dieses GesetzeS vom 21. Januar 1915, 23. März 1Ä6, 22 März 1917 und 8. Mai 1918 (ReichS-Gesetzbl. 1915 « 25), 1916 S. 183, 1917 S. 253 und 1918 S. 395), ferner auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministerums auf Grund der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegs- bedarf in der Fassung vom 26. April 1917 fReichs-Ge- setzbl. S. 376) und 17. Januar 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 37) sowie der Bekanntmachung über Auskunfts­pflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-G.setzbl. S. 604) und vom 11. April 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 187) mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gegen

a) die Höchstpreisbestimmungen gemäß der Ver­ordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai ISIS (Reichs-Gesetzbl. S. 3651

£ b) vie Beityiagnahmebcstit^i^tlg^n

Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376),

c) die Auskunftspflicht gemäß der Bekannt­machung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604) und 11. April 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 187) bestraft werden, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesesetzen höhere Strafen verwirkt sind.

Auch kann der Betrieb des Handelsge­werbes gemäß der Bekanntmachung zur Fern- Haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 28. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 608) untersagt werden.

8 1.

Don 8er Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:

Sämtliche vorhandenen und weiter anfallenden Papierrundgarnabfälle, welche bei der Herstellung oder Verarbeitung von Papierrundgarn anfallen, das aus Spapinnpier allein oder unter Mitverwendung von Faserstoffen hergestellt ist. Ausgenommen von dieser Bekanntmachung sind Abfälle von solchen Papierrund- garne«, die mit Bastfasern gesponnen sind*).

8 2.

Beschlagnahme.

Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hiermit beschlagnahmt.

8 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

Die Beschlagnahm« hat die Wirkung, daß Sie Vor­nahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Ver­fügungen über sie nichtig sind, soweit sie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen erlaubt werden. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Ver­fügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arestvollziehung erfolgen.

Veräußernugserlaubnis.

Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung der von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände erlaubt:

1. an die Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft, Berlin SW 19 Leipziger Straße 76,

2. an die von der Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft bezeichnenen Stellen.

Überschreitet der Bestand eines Eigentümers an den von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegen­ständen 1000 kg. und werden die Gegenstände nicht innerhalb 14 Tagen der Kriegs-Hadern-Aktiengesell- schaft zum Kauf angeboten, so hat der Eigentümer Enteignung zu gewärtigen.

8 5.

BerarbeitnugserlaubniS.

Trotz der Beschlagnahme ist die Verarbeitung der von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände durch die Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft und in deren Auftrag gestattet.

8 6.

Lagerbuchführung und Auskunstserteilung.

Die Meldepflicht über die von dieser Bekannt­machung betroffenen Gegenstände richtet sich nach den Bestimmungen der Nachtragsbekanutmachung Nr. W. M. 100/7. 18. K. R. A, vom 13. Juli 1918 zu der Bekanntmachung Nr. w. M. 312/10. 16. K. R. A.

Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Lagerbuch führt, braucht ein besonderes Lagerbuch nicht eingerichtet zu werden.

Beauftragten der Militär- und Polizeibehörden ist die Einsicht in das Lagerbuch, die Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher sowie ^Besichtigung und Unter­suchung der Betriebseinrich ungen und Räume zu gestatten, in denen meldepflichtige Gegenstände er­zeugt, gelagert, feilgehalter werden oder zu ver­muten sind.

8 7.

Höchstpreise.

Die Kriegs-Haöern-Aktiengesellschaft oder die von ihr gemäß § 4 bezeichneten Stellen dürfen beim An­kauf für 100 kg durch diese Bekanntmachung beschlag­nahmten PapierundgarnabfäUe höchstens 30 Mark bezahlen. Dieser Preis versteht sich auf Grund eines Feuchtigkeitsgehaltes der Abfälle von höchstens 20 v.H. des absoluten Trockengewicht. Für Mischungen von Papierrundgarnabfällen mit anderen Abfällen oder für nicht normale (imprägnierte, gezwirnte und ähn­liche) Abfälle sind entsprechend niedrigere Preise zu hpMhfen

8 8.

Zahlungsbedingungen.

Der Höchstpreis schließt den Umsatzstempel, die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güterbahn­hof bzw. Postamt oder bis zur nächsten Schiffsladestelle sowie die Kosten der Verladung und Besorgung der Bedeckung ein. Er schließt nicht die Kosten des Gebrauchs vo« Wagendecken ein; für sie gelten die Preise des Deckentarifs der Staatseisenbahn des Ab­gangsorts, auch bei Verwendung eigener Decken des Verkäufers,

Für Kapzüchen dürfen bis zu 1 Mark für 1 kg, für sonstige Säcke und Packhüllen bis zu 0,50 Mark für 1 kg vergütet werden. Die Kosten für eine vom Verkäufer bei Preßballenpackung verwendete Draht- und Bandeisexverschnürung sind im Höchstpreis ein­geschloffen.

Der Höchstpreis versteht sich für Nettogewicht und Barzahlung innerhalb 30 Tagen vom Tage des Ver­sandes der Waren ab. Wird der Preis über 30 Tage hinaus gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über den Reichbankdiskont vereinbart werben.

Ausnahmen.

Ausnahmen vox den Vorschriften der Beschlag­nahmebestimmungen können von der Kriegs-Rohstoff- Abteilung des Königl.Preußischen KriegsministeriumS bewilligt werden. Die Entscheidung über AuSnahme- anträge, welche die Festsetzung der Höchstpreise betreffen, behält sich der unterzeichnete zuständige Militärbefehls­haber vor.

8 10.

Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge sind an die Kriegs-Roh- stoff-Abteilung, Sektion w. IV des Königlich Preußischen KriegsministeriumS, Berlin SW. 48, Verl. Hedemann­straße 10, zu richten 'und am Kopfe des Schreibens mit der AufschriftBetrifft Papierrundgarnabfälle"

zu versehen.

§11-

Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 13. Juli 1918 in Kraft.

Lasfel, den 13. Juli 1918.

Der Stellvertretende Kommandierende General des 11. Armeekorps.

Generalleutnant.

*) Die von dieser Bekanntmachung ausgenommenen Papiergarnabfälle sind durch die Bekanntmachung Nr. W 111. 3000/9. 16. K. R. A. vom 10. November 1916 beschlagnahmt.

HerSfeld, ben 8. Juli 1918.

Die Herren Bürgermeister in Allmershausen, Asbach, Austach, Beiershausen, Bengendorf, GerS- Hausen, Gethsemane,» Heenes, Heimboldshausen, Heringen, HillartShausen, Hilmes, Holzheim, KathuS, KemmeroSe, Kirchheim, Kohlhausen, Landershausen,

Lautenhausen, Leimbach, Meckbach, Mecklar, !Motzfeld, Niederaula, Oberhaun, Philippstal, Ransbach, Reilos, Röhriashof, Rohrbach, Sorga, Stärklos, Tann, Unter- geis, Wehrshausen, Wippershain und Wüstfelderinnere ich wiederholt an die Erledigung meiner Verfügung vom 23. November 1917 I. A. No. 11312., betreffend Personalveränderungen der Empfänger von KriegS« familienunterstützung.

Der Vorsitzende des KreisausschusseS

I. A. No. 6085. I. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 11. Juli 1918.

Die Fletsch- undWurstabgabe in den Metzgereien des Schlachtbezirks Hersfeld erfolgt in dieser Woche Sonnabends und beträgt 125 gr. Fletsch und 50 gr. Wurst auf die Karte- Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken des Kreises setzen die zuständigen Gendarmeriewachtmeister die Kopfmenge fest.

Der Vorsitzende des KreisausschusseS.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bezirksstelle für Gemüse und Obst .

Verwaltungsabteilung

Cassel, den 1. Juli 1918.

Die Preiskommission unserer Bezirksstelle hat mit Zustimmung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, folgende Erzeugerpreise für den Regierungsbezirk Caffel festgesetzt:

Frühgemüs e.

Erbsen........

Möhren und längliche Karotten mit bis zu 15 cm langem Kraut

ohne .

HWWp^o« . - , ^ -

Frühweißkohl .....

Frühwirsing......

Frühzwiebeln mit Kraut .

Mairüben......

Spinat.......

Grüne Bohnen.....

Wachs- und Perlbohnen Puffbohnen......

Ferner folgende Erzeugerhöchstpreise für

Frühobst

Kirschen süße i. Wahl . . . .

Johannisbeere weiße und rot« . schwaoze

Erdbeeren i. Wahl .

11. Wahl . . . .

Himbeeren auserl. unbesch. Früchte flachen Schalen alle übrigen

Heidelbeeren. .....

Stachelbeeren.....

in

je Pfund Pfg. 40

23

33

21

30

12

30

40

50

25

45

35

40

50

120

75

80

50

40

40

Die Verordnung tritt am 1. Juli 1918 in Kraft. Bezirksstelle für Gemüse und Obst.

gez. Spieß.

* * ' *

Hersfelö, den 5. Juli 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 7180.

Der Lanörat.

Funk«, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

(§) Hersfeld, 12. Juli. Bon beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die aus den Straßen feil gehaltene «Mineralwasser stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers leichte ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe. Die Verkäufer von Mineralwäffern im Ausschank sind angwiesen,e das Getränk fernerhin nur in einem der Trinkwasser- Temperatur von etwa 10® CelS. abzugeben. Gleich­zeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch des kalten Bieres, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.

):( Hersfeld, 12. Juli. Bon den Arbeitskommandos zu Lautenhausen und Meckbach sind nachstehend be­zeichnete Kriegsgefangenen entwichen: Nikolai Makaroni 3 94/18 Größe Mittel, Haare röt­lichblond, Schnurrbart blond, Augen grau, Kleidung Ziviljacke, braune Manschesterhose, mit Gefangenen­streifen, Russenmütze. Komtat Gabriel 6 Komp. Gruppennummer 5218, Größe 1,65, etwas spitze Nase, Mund gewöhnlich, schwarzes Haar, kurzen Schnurrbart, Kleidung »lauer Gefangenenrock, graue Hose mit Gefangenenabzeichen, Wickelgamaschen, Schnürschuhe und schwarze Zivilmütze.