Hersfelder Tageblatt Hersfelder Kreisblatt i>»>IU>»HmiUI>»HUuu.....UHI».»>H».<.».HH..>.,l,„<.,l.n....l,.l. ......................................................................
i Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2-10 Mark, durch die Post be- ■ AMÜiÄbk ÄN^eMer s Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ■ - zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei - 3 ■ amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. *
: Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. : sur oen Hrets Herssew Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 157 Sonntag, den 7. Juli 1918
Amtlicher Teil.
Hersfelö, den 5. Juli. 1918.
Das Büro der Bezugsscheinausgabestelle I in Hersfelö ist in der kommenden Woche nur am Frei» tag den 12. d. M. Vormittags von SVr Uhr bis 12V1 Uhr geöffnet.
Tgb. Nr. I. 7372. Der Landrat.
_________________Funke, Kreissekretär.
Hersfelö, öen 6. Juli 1918. Zu einer am
Freitag, den 12. Juli 2 Uhr nachmittags im Gasthaus „Zum Stern" stattfindenden Versammlung des Kriegsausschusses für Sammet- und Helfer- dienst zwecks Erörterung der Laubheugewinnung lade ich die Herren Lehrer des Kreises und sonstige Interessenten ergebenst ein. Freifahrtscheine werd^ den Ortssammelleitern vom Kriegswirtschaftsamt in Cassel unmittelbar zugehen. Bei der Wichtigkeit der Frage ist das Erscheinen aller Ortsfammelleiter dringend erwünscht.
Tgb. No. I. 7276. Der Landrat.
Aachen . Berlin .
Braunsch«eig Bremen Breslau Bromberg Lasse! .
Eöln Danzig Dortmund Dresden Duisburg Emden . Erfurt . Frankfurt a. Gleiwitz
. 315 Mark
M.
v. Heöemann, Reg.-Asseffor.
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Hamburg Hannover Kiel Königsberg in Leip-ig .
Pr
Hersfelö, öen 4. Juli 1918.
Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, öaß das Gehenlassen von Enten auf Fischwässern unö fremden Teichen verboten ist. Nach dem noch gültigen Kurhessischen Fischtarif vom-0. Dezember 1832 werben Zuwiderhandlungen bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher öes Kreises ersuche ich die Ortseingesessenen hierauf Hin-
Magdeburg . Mannheim . München Posen Rostock . Saarbrücken Schwerin i. M. Stettin Straßburg i. & Stuttgart Zwickau
. 365
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T’t-fSÖft
* * DebL anMM.
I. B.:
Funke, Kreissekretär.
2. Der Höchstpreis für die Tonne Weizen, Spelz Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn ist zwanzig Mark söher als der nach Nr. 1 geltende Höchstpreise für Koggen.
3. Der Preis für die Tonne der nachbezeichneten
Hersfeld, den 8. Juli 1918.
Die Tollwut in den Gemeinden Bodes und Grosfentaft im Kreife Hünfeld ist wieder erloschen. Die Sperrmaßnahmen werden hiermit aufgehoben. Tgb. No. I. 7012. Der Lanörat.
Funke, Kreissekretär.
Hafer und Gerste .
Mais (Welschkorn, türkischer Weizen Kukuruz)...... ungeschältem Buchweizen .
geschälten Huchweizen wilder Buchweizen (Bockheidekorn, Eifeler Buchweizen) . ungeschälter Hirse .
geschälter Hirse und Bruchhirse
380
410
600
800
500
600
970
Mark
V
VreMche AurWrmgsanweilang zur Verordnung über die Preise für Heu aus der Ernte 1918 vom 24 Mai 1918. (Reichs-Gesetzbl. S. 421).
1 Ziffer, üttermittel.
Zuständige Behörde im Sinne Abs. 2 ist das Preußische LandeSamt § 2.
Die Festsetzung der beim Umsatz durch den Handel zulässigen Höchstzuschläge zu den Preisen für Heu gemäß § 3 Abs. 3 erfolgt durch daS Landesamt für
Futtermittel.
Dieses wird mit Zustimmung des Herrn Staatssekretärs deS KriegsernährungSamts ermächtigt, die Befugnis zur Festsetzung der Handelszuschläge auf die Oberpräfibenten und Regierungspräsidenten sowie öenBorsitzenben der StaatlichenBerteilungsstelle für Groß-Berlin zu übertragen und Bestimmungen über die Art der Festsetzung der Zuschläge zu erlassen.
§ 3.
Diese AuSführungSanweisung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 10. Juni 1918.
Preußischer StaatSkommiffar für Dolksernahruug.
In Vertretung: Peters.
* Hersfeld, den 26. Juni 1913.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. i. 0779. Der Landrat.
J. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
§ 2.
In den im § 1 nicht genannten Orten (Nebenorten) ist der Höchstpreis gleich dem des nächstgelegenen, im § 1 genannten Ortes (Hauptort).
Die obersten LanöeSbehdröen ober die von ihnen bestimmten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis festsetzen. Ist für die Preisbildung eines Nebenortes ein anderer der nächstgelegene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinaufsetzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaat, so ist die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich.
r 3.
Die in dieser Verordnung sowie-auf Grund dieser Berorönuug bestimmten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise.
Die Höchstpreise gelten für den Verkauf durch den Erzeuger,- sie schließen die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn ober zu Wasser verrsandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst ein.
Der Staatssekretär des _ ,
erläßt die näheren Bestimmungen über die Preise; er bestimmt, welche Nebenleistungen in den Preisen einbegriffen sind und welche Vergütungen und Neben- leistungen im Höchstfall gewährt werden dürfen.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen zulassen. Er kann die Preise, soweit dies zur Sicherung rechtzeitiger Ablieferung erforderlich scheint für bestimmte Zeiten erhöhen oder herabsetzen- er kann besondere Bestimmungen über die Preise für den Verkauf ju Saat-wecken treffen.
i> KriegSernährungsamts
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver kündung in Kraft.
Berlin, den 15. Juni 1018.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Waldow.
Verordnung
über die Preise für Getreide, Buchmoi-en und Hirse.
Vom 15. Juni 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund deS § 3 deS Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. G. 327) folgende Verordnung erlassen : 8 1.
Für Getreide, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918 werden die nachstehenden Höchstpreise festgesetzt:
Der Preis für die Tonne Roggen darf nicht übersteigen in
Bekanntmachung
über die Einschränkung des Brennstoffbezuges im Landabsatz.
Um während der Zeit der günstigen Beföröerungs- Verhältnisse den Versand von Brennstoffen zugunsten der Hausbrandversorgung tunlichst zu steigern, wird auf Grund der §§ 1, 2 und 6 der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der §§ 1 und 7 der der Bekanntmachung über die Bestellung eines ReichS- kommissars für die Kohlenverteilung vom 38. Februar 1917 (RVBl. S. 193) bestimmt:
I. Die Besitzer von Stein- und Braunkohlenberg. werken, Brikettfabriken und Koksanstalten haben vom
16. Juni bis anf weiteres den Landabsatz so einzu- schränken, daß er in jeder Woche hinter der im Wochendurchschnittt des Monats April1918abgegebenen Menge um wenigstens a/3 der für Hausbrandzwecke vergl. § 1 meiner Bekanntmachung über die Brenn- stoffoersorgung der Haushaltungen usw. vom 80. März 1918) abgegebenen Landabsatzmenge zurückbleibt.
II. Für Hausbrandzwecke dürfen Brennstoffe im Landabsatz nur gegen eine von den Versorgun-sbe- zirken (vgl. § 5 der unter I genannten Bekanntmachung) abgestempelte Bescheinigung, daß ein dringendes Bedürfnis für den Brennstoffbezug vorliegt, abgegeben werden.
In denjenigen Bezirken, in denen laut besonderer Bekanntmachung für den Landabsatz überhaupt die Beibringung von Landabsatzscheinen" vorgeschrieben ist, bedarf es der hier genannten Dringlichkeitsbe- scheinigung nicht.
in Alt Landabsatz gilt jede Abgabe von Brennstoffen bei weder die Haupteisenbahn noch Schiffe beansprucht werden.
IV. Die Bestimmungen unter 1 und 11 gelten nicht: 1. für Werke, die weder Hauptbahn- noch Schiffsanschluß haben.
2. für Deputatkohlen der Berg- und Hütten, arbeiter vgl. § 81 der unter 1 genannten Be- kanntmachung),
3. für »askokt,
4. für Schlammkohlen,
5. für Rohöraunkohlen,
6. für Grudekoks,
7. für Brannkohlennaßpreßsteine,
8. für Kokslösche.
v. Die Bewilligung von Ausnahmen behalte ich mir vor. Ausnahmeanträge sind durchlaufend bei den Amtlichen Verteilungsstellen (vgl. § 4 der unter I ge» nannten Bekanntmachung) an mich zu richten.
Berlin, öen 5. Juni 1918.
Der Reich-kommissar für bie Kohlenverteilung.
I. V.: Keil.
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Bus der Heimat.
):( Hersfeld, 5. Juli. Am 2. Juli 1918 ist eine Bekanntmachung (Nr. M. 703/3. 18. K. R. A), betreffend Bestandserhebung von Wismut, in Kraft getreten, durch welche eine Meldepflicht für WiSmnt als Wismutmetall mit einem Reingewicht von mindestens 90 vom Hundert deS Gewichts, für Wismut in Wismutlegierungen und für Wismut in Salzen 'und sonstigen chemischen Verbindungen mit einem Wismutgehalt von mindestens 10 vom Hundert des Gesamtgewichts, angeordnet ist. Die Meldungen sind nach den vorhandenen Vorräten vom 2. Juli bis zu« 12. Juli an das SanitätS-Departement(Meötzinal- Abteilung) des Einigt Preußischen Kriegsministerums in Berlin zu erstatten. Ausgenommen von der Melde- Pflicht sind Bestände an Wismut als WiSmutmetall bis zu 1 kg, an Wismut in WtSmutlegierungen und in Salzen oder sonstigen chemischen Berbindungen biS zu 5 kg. Die näheren Bestimmungen der Bekanntmachung ergeben sich aus ihrem Wortlaut, der bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen ist.
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Deutsche Jugend, gedenke Deiner edelsten Pflichten gegen das Vaterland!
Sammelt L a n b h e u für die Heerespferde, Obstkerue, Teekränter Vrennveffeln!
freist alle mit, dann wird das Werk gelingen!
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):( Hersfeld, 6. Juli. Es liest Veranlassung vor, auch in diesem Jahr vor verbrecherischen Anschlägen der Kriegsgefangenen zu warnen unb unsere Bevölkerung auf die Anstrengungen der Feinde, nnsere ernte zu gefährden, hinzuweisen. Da iusolge des Friedensschlusses mit Rußland und durch daS Berner Abkommen mit Frankreich den Kriegsgefangenen größere Bewegungsfreiheit gewährt wurde, ist die Gefahr um so größer.
):( Her-feld, 6. $ult. (Volkslieder-Abend.) Wir weisen auch an dieser Stelle auf den morgen nachmittag V15 Uhr in der Stistsruine stattfindenden VolkSlieder-Abend des ChorvereinS hin. Mit Rücksicht aus auswärtige Besucherist die Nachmittagszeit gewählt worden. Der Besuch der Veranstaltung kann wärmsten- empfohlen werden. Die Rückfahrt nach SchenklengS. selb und Oberaul« ist möglich, da die Vorträge zeitig genug beendet sein werden.