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Hersfelder Tageblatt

Hersselder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- 5

: zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei ;

| Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. S

Nr. 134

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 5. Juni 1918.

Der Herr Kreistierarzt Hartmann in Homberg, der den Herrn Kreistierarzt Suder 'in Hersfeld ver­tritt, ist für die Zeit von 8. Juni bis 13. Juli d. J. beurlaubt. Sein Vertreter ist der Herr Kreistierarzt Dr. Meier in Melsungen.

Tgd. No. I. 6211. Der Lanörat.

Funke, Kreissekretär.

Kodenleder zur Instandsetzung orthopädischer

Schutze.

Kriegsministerium

Sanitäts- Departement. Berlin, den 18. Mai 1918.

Nr. 981. 5. 18. S. 1.

Kriegsrentenempfängern wird auf Antrag Boden- leder zu Reparaturzwecken für orthopädisches Schuhwerk zu nachstehenden Bedingungen abgegeben: 1. ist die amtliche Bestätigung beizubringen, daß sie entlassene Kriegsverletzte sind, welche orthopädisches Schuhwerk tragen müssen;

2. ist die Bestätigung des Kommunalverbandes über die Notwendigkeit der Reparatur sowie darüber einzusenden, daß der ortsansäffige Schuhmacher kein Reparaturleder besitzt; 3. ist der Schuhmacher anzugeben, welcher dem Kriegsbeschädigten die Schuhe reparieren soll. Anträge sind an die Kontrollstelle für freigegebenes Leder, Berlin W. 66, Leipzigerstraße 123 a, zu richten.

*

gez. Garlipp.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 6054.

Bedarf an Kleidung und Wäsche ausgestattet.

der bürgerlichen Bevölkerung bestimmt sind, alles zusammengenommen umfaßt ein so

):( Hersfeld, 10. Juni. (Achtung fürTabak- Pflanzer.) Im Jntresse unserer Leser weisen wir

Der Lanörat.

J. B.

Funke, Kreissekretär.

Hierzu kommen die zahlreichen Warenzuweisungen an die Kommunalverbände, die für den dringensten Bedarf

Sernfsschutzwerk für kriegswirtschaftlich wichtige Ketrirke.

Kriegsamtstelle Cassel.

Tgb. Nr. 2424. Abt. B vll.

Cassel, den 17. Mai 1918.

Durch die Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 29. April 1918 über die Sonder­zuteilung von neuem Berufsschuhwerk ändert sich die Verfügung der Kriegsamtstelle Cassel vom 25. Februar 1918 B VII. No. 535 K. K. V. Bl. 1918 No. 90, Seite 73 in folgenden Punkten:

Die bisher geltenden weißen Bedarfsanmeldungen sind durch neue ebenfalls auf weißem Papier gedruckte ersetzt. Dieselben sind bei den Buchöruckereien a) I. S. Preuß, Berlin S. 14, Dresdenerstraße 43, b) E. Huber, München, Schönfeldstr. 12, c) W. Kohl­hammer, Stuttgart, Urbanstraße 14/16, käuflich zu beziehen.

Die Betriebe haben gemäß obiger Bekanntmachung die Bedarfsanmeldungen in Zukunft nicht mehr bei den Gewerbeaufsichsbehörden, sondern unmittelbar bei der Kriegsamtstelle einzureichen.

Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß die unmittelbare Einreichung der Bedarfsan­meldungen bei der Reichsstelle für Schuhversorgung in Berlin oder bei dem Hauptverteilungsausschnß des Schuhhandels in Berlin nicht nur eine unnütze Be­lastung dieser Stellen, sondern vor allen Dingen eine Verzögerung zur Folge hat, da jede von den Betrieben eingereichte Anmeldung in jedem Falle über die Kriegsamtstelle gehen muß.

Der Vorstand.

Krause.

* *

Hersfeld, den 4. Juni 1918. Wird veröffentlicht.

Tgb. 9io. 1. 5887. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Bus der Heimat.

* Die Ob st preise und Gemüsepreise hätten, so erklärte Unterstaatssekrettär Dr. Müller im Ernährungsausschuß des Reichstags, gegenüber dem Vorjahre teilweise erhöht werden müssen, weil die Erzeugungskosten und die Unkosten des Handels gestiegen seien. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst habe aber vorläufig nur Richtpreise festgesetzt. Höchst­preise sollten erst dann festgesetzt werden, wann der Ausfall der Ernte sich übersehen lasse. Die Früh- druschprämien würden auch in diesem Jahre beibehalten.

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Dienstag, den 11. I

ymn

* Die Entstehungsursache von S o m m er­kälte, wie wir sie in den letzten Tagen hatten, ist stets die gleiche: Infolge vorangegangener starker Er­wärmung bildet sich über dem Osten und Südosten Europas ein großes Gebiet niedrigen Luftdrucks, während der höchste Druck über dem Nordatlantik ge­lagert ist. Diese Regionen find entweder überhaupt noch nicht erwärmt, oder es ist dort durch das Auf­treten bedeutender Eisberge zu starker Abkühlung ge­kommen, die eine Znnahme des Luftdrucks bedingt. Jedenfalls hat eine solche Luftöruckverteilung einen Zustrom kalter Winde aus der Polarregion nach Mittel­europa zur Folge, die die niedrigen Temperaturen der arktischen Zone wett nach Süden, gelegentlich selbst bis über die Alpen hinaustragen. Sinnfällig läßt das ein Blick auf die Wetterkarten der letzten Tage er- kennen. So war es in der ersten Hälfte dieser Woche in Nord- und Mittelschweden nicht kälter als in Mitteleuropa; beispielsweise hatten am Morgen des

Wilna 4 Grad ärme. Am 4. Juni e Haparanda eine Morgentemperatur von 7 Grad, ebenso wie Hanover und Bromberg. Aber an vielen Orten Deutschlands war eS an diesem Morgen noch kälter als am Polarkreise und Memel hatte nur 5 Grad Wärme als Tagesmaximum der Temperatur, ebenso wie München.

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darauf hin, daß Tabakpflanzungen bis zum 15. I bei dem Zollamt hier angemeldet sein müssen. N

dem 15. Juli bepflanzte Grundstücke müssen spätestens an dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung angemeldet werden. Formulare zur Anmeldung sind auf dem Zollamt erhältlich. Befreit find Pflanzungen von höchstens 50 Stück, wenn sie lediglich zu Zierzwecken dienen und dieses aus der Art der Benutzung deS Grundstücks unzweifelhaft heroorgeht.

Der Frieden Kommt bald,

wenn unsere Feinde einsehen, daß sie uns auch wirtschaftlich nicht bezwingen können. Helft deshalb die Wirtschaftskraft des Reiches stärken durch Verkauf allen Goldschmucks bei den Goldankaufsstellen!

Juwelen- und Gold-finkaufswodie für Bellen -Donau 16.-23. 3uni.

§ Hersfeld, 10. Juni. (Die Reichs b ek lei ö- ungsstelle im Spiegel der Presse.) Von der reichshauptstädtischen Presse sind jetzt die Beispiele beispielloser schlechter Bezahlung" der Altkleider in den Altbekleidungsstellen in die Provinz überge­gangen. Dort werden dieseschreienden Fälle", die längst widerlegt worden sind, mit allerlei Glossen versehen, und dabei wird recht wacker, aber ohne richtige Kenntnis der Dinge auf die Reichsbekleidungs- stelle als Sündenbock losgeschlagen, obgleich die Altkleiderbewirtschaftung den Kommunal­verbänden selbst obliegt. Insbesondere kehrt immer der Vorwurf wieder, daß die Reichsbekleidungsstelle eine Zwangsenteignung beabsichtige und jeder Wehrbeitragspflichtige zur Abgabe eines Anzuges herangezogen werde. Selbst im Preußischen Abgeordnetenhause wurde diese Ansicht vertreten. Dabei hat die Reichsbekleidungsstelle nichts unterlassen, um diese durchaus falsche Darstellung ihrer Absichten zu widerlegen. Zum so und so vielten Male sollen deshalb nochmals die Anordnungen der Reichsbekleidungsstelle ganz kurz erklärt werden. Zur Beschaffung von einer Million Anzügen fük die Rüstungsarbeiter, für die landwirtschaftlichen, berg­baulichen und Eisenbahnarbeiter wird durch die Landeszentralbehörden auf jeden Kommunalverband die Anzahl der von diesen zu beschaffenden Anzüge umgelegt. Um nun zu verhindern, daß ein wirt­schaftlich weniger leistungsfähiger Kommunalverband genau so wie ein Kommunalverband mit durchweg wohlhabender Bevölkerung zur Beschaffung der An­züge herangezogen wird, ist von der Reichsbekleidungs-

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zelle 40 Pfennig. :

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

1918

stelle im Einverständnis mit den Bundesregierungen und den Kommunalverbänden ein Berechnungsschlüssel gewählt worden, der zunächst die Kopfzahl und dann auf Grund des Wehrsteuerbeitrages des ganzen Kommunalverbandbezirkes dessen wirt­schaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Ausschließ­lich zu diesem Zwecke der Beteiligung der einzelnen Kommunalverbände an der Beschaffung der Anzüge, nicht aber zur Heranziehung des einzelnen Wehrbei­tragspflichtigen zur Abgabe, ist der Ver­rechnungsschlüssel geschaffen worden. Diese Erklärung hat die Reichsbekleidungsstelle sofort abgegeben, als die irrtümliche Auffassung von der zwangsweise« Heranziehung des einzelnen Wehrbeitragspflichtigen zur Abgabe eines Anzuges in der Presse auftauchte. Wenn trotzdem in der Provinzialpreffe fortwährend von einer Zwangsenteignung der Wehrbeitrags­pflichtigen die Rede ist, so sollte man von der loyalen Gesinnung der Schriftleitungen annehmen können, daß sie auch die gegenteilige Feststellung der Reichs­bekleidungsstelle ihren Lesern zur Kenntnis bringen. DenKardinalfehler" der Reichsbekleidungsstelle hat der Verfasser derBamberger Allerlei" in den Bamberger NeuestenNachrichten" endeckt; er schreibt:Ihr Grundfehler liegt darin, daß sie keine Waren für die bürgerliche Bevölkerung beschafft, sondern nur in einem fort Eingriffe in das Eigen­tumsrecht der einzelnen Person wie der Geschäftsleute macht. Diese Erörosselungspolitik ist leider das charakteristische Merkmal der ganzen Kriegswirtschaft". Der Schreiber dieser Zeilen scheint rein garnichts davon zu wissen, - wir seit vier Jahren auf die knappen heimischen Bestände an Web-, Wirk- und Strickwaren angewiesen, und daß uns nur in ganz beschränktem Maße fremde Bestände zugefloffen sind. Bar die Reichsbekleidungsstelle davonbeschaffen konnte, hat sie getan; fie hat in weitestem Matze die in den

-, , e > gM wuu« versehen, sie hat die Versorgung der Hilfsdienst- pflichtigen in den besetzten Gebieten übernommen, den Bedarf der Behörden gedeckt und über 12000 Anstalten, insbesondere Krankenhäuser, mit dem notwendigsten

Dieses reiches

Tätigkeitsfeld, daß von einer Versäumung der notwendigen Vorkehrungen für die Versorgung der bürgerlichen Bevölkerung mit Bekleidung durch die Reichsbekleidungsstelle nicht gesprochen werden kann. Wenn die Reichsbekleidungsstelle durch ihre StreckungsmaßnahmenEingriff in das Eigentums, recht der einzelnen Personen", wie es in dem Artikel heißt nicht vorgesorgt hätte, so ständen wir heute vor dem Nichts. Wer diese Vorbeugungsmaßnahmen Erörosselungspolitik" nennt, besieht sich die Welt denn doch durch ein gar zu winziges Kensterchen.

):( Hersfeld, 10. Juni. (Juwelen- und Gvld - Ankaufswoche für Hessen-Nassau.) Zur Förderung der Sache des Gold- und Juwelen-Ankaufs der nach wie vor eine dringende kriegswirtschaftliche Notwendigkeit darstellt, von deren Erkenntnis nicht nur die gegenwärtige, sondern vor allem auch die zukünftige Stärke der Wirtschaftskraft Deutschlands abhängt, findet in der Zeit vom 16. bis 23. Juni in der Provinz Hessen-Nassau eine besondere Juwelen- und Gold-Ankaufswoche statt. Se. Exzellenz der Herr Oberpräsident, Staatsminister von Trott zu Solz, hat die Schirmherrschaft über die Veranstaltung über­nommen. Die Provinz Hessen-Nassau ist zwar gegen­über anderen Provinzen und Bundesstaaten hinsichtlich der Aufbringung von Gold und Juwelen bisher nicht zurückgeblieben, es läßt sich aber zweifellos noch er­heblich mehr aufbringen, wenn Jeder nochmals ernst­lich Einkehr hält. Die Juwelen- und Gold-Ankaufs- woche soll dazu dienen, erneuten Ansporn zu geben und unter dem Gesichtspunkt der Gemeinsamkeit die Opferfreudigkeit zu heben, soweit von wirklichem Opfer überhaupt gesprochen werden kann, da ja der volle Goldwert aller Einlieferungen ersetzt und für Juwelen hohe Auslandspreise gezahlt werden. In anderen Provinzen und Bundesstaaten haben die Goldankaufswochen ganz erhebliche Erfolge gebracht. Die Bevölkerung der Provinz Hessen-Nassau wird an Einsicht und Opferfreudigkeit sicher nicht zurückstehen.

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Heff.-Lichtenan, 5. Juni. Nachdem Bohrungen nach Kohle in hiesiger Gemarkung und Nähe Rui Reichenbach erfolgreich waren und die Verhandlungen mit der Behörde gut verlaufen sind, schreiten die Arbeiten zur Erlegung eines Bergwerks gut fort.

Das Feldheer braucht bringe «b Käfer, Kett «nd Strotz!

Kandtvirtr helft dem Feldheere!