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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im j amtlichen Teils 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr» 137

Sonntag, den 3. Juni

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 29. Mai 1918.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß am

Mittwoch, den 5. Juni d. J. vormittags 10 Uhr in Hersfeld im Hotel Stern, Zimmer Nr. 10 eine Versammlung der Schlosser, Schmiede, Klempner, Installateure nnd Kupferschmiede stattfindet, die den Zweck hat, über die Gründung einer Zwangsinnung zu beschließen. Die Zwangsinnung soll sich über den ganzen Kreis Hersfeld ausdehnen, sodaß von Wichtigkeit ist, daß auch die in den Landgemeinden und Gutsbezirken ansässigen Schlosser, Schmiede, Klempner, Installateure und Kupferschmiede zu der betreffenden Versammlung erscheinen. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, die in Ihrem Bezirk wohnenden Schlosser,Schmiede, Klempner, Installateure und Kupferschmiede hiervon persönlich zu benachrichtigen und sie aufzufordern, zu der Ver­sammlung zu erscheinen. Ferner ersuche ich die Herren Bürgermeister eine Liste der in Ihrer Gemeinde wohnhaften Schlosser, Schmiede, Klempner, Installa­teure und Kupferschmiedemeister, auch derjenigen, die sich zur Zeit im Felde befinden, an den Vorsitzenden des Ausschusses zur Förderung des Handwerks in Hersfeld, Herrn Kupferschmiedemeister Schüßler in Hersfeld zu senden.

Tgb. No. i. 5751. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär,

Hersfeld, den 80. Mai 1918.

essenb

Sammlung getragener Männeroberkleidung.

Zur teilweisen Deckung des Bedarfs an Ober­kleidung der in den kriegswichtigen Betrieben insbe­sondere auch bei der Eisenbahn und in der Landwirt­schaft beschäftigten Arbeiter hat die Reichsbekleidungs­stelle im Einvernehmen mit den Landeszentralbehörden angeordnet, daß alsbald eine allgemeine Sammlung von getragener Oberkleidung für Männer im ganzen deutschen Reich veranstaltet werde.

Der Kommunalverband Hersfeld soll hierzu eine von der Landeszentralbehörde nach Maßgabe der Einwohnerzahl festgesetzte Anzahl Anzüge beisteuern. Es wird erwartet, daß die erforderlichen Anzüge im Wege der freiwilligen Abgabe aufgebracht wer­den, um auf diese Weise strengere Maßnahmen der Reichsbekletöungsstelle zu erübrigen. Der Kommunal­verband ist auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundes­ratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekletdungs- stelle vom 22. März ermächtigt worden, Personen von denen anzunehmen ist, daß sie eine größere Anzahl Oberkleider besitzen, die Vorlegung eines Verzeichnisses über ihren Bestand von Oberkleidern und zur An- fertigung solcher geeigneten Stoffe aufzuerlegen, sofern sie nicht bis zum 25. Juni freiwillig (entgeltlich oder unentgeltlich) wenigstens einen noch brauchbaren Anzug abliefern. Bei Abgabe der Bekleidungsstücke wird dem Abliefernden eine Be­scheinigung erteilt, welche eine amtliche Zusicherung enthält, daß die jetzt abgegebenen Oberkleider bei einer im weiteren Verlauf des Krieges etwa noch notwendig werdenden Anforderung getragener Oberkleider in Anrechnung gebracht werde.

Die abgelieferten Anzüge werden nach einem ge­ordneten Schützungsverfahren angemessen bezahlt. Die Schätzungs- und Annahmestelle ist angewiesen, für Anzüge, die bis zum 25. Juni 1918 abgeliefert werden, einen besonderen Zuschlag von 10% zu den regelmäßigen Schätzungsbeträgen zu bewilligen.

An die wirtschaftlich besser gestellten Einwohner des Kommunalverbandes Hersfeld wird das dringende Ersuchen gerichtet, diese Sammlung, deren Ergebnis für das wirtschaftliche Durchhalten unseres Volkes von höchster Bedeutung ist, opferwillig zu unterstützen und möglichst viel Anzüge abzuliefern. Es wird die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß von dem obenerwähnten Recht des Kommunalverbandes zur Feststellung^der Kleiderbestände kein Gebrauch gemacht werden muß.

Die Ablieferung hat zu erfolgen an die Kriegs- bekleidungSstelle des ^Kommunalverbandes Hersfeld in Hersfeld, Breitenstraße 13 und zwar in den Ge­schäftsstunden von 912 Uhr vormittags.

Hochgeschlossene Joppe und Hose sind als ein An­zug anzusehen. Fracks, Smokings und Uniformen sowie baumwollene und Letnenanzüge sind von dieser Abgabe ausgeschlossen.

Tgb. No. I. 5812. Der Landrat.

J. V.;

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 29. Mai 1918.

DaS Kriegswirtschaftsamt in Lassel hat mitgeteilt, daß vom Kriegsausschuß für Oele und Fette in Berlin die Firma Richard Hauptmann in Zittau mit der Herstellung vom Ernteplänen für die Raps- und Rüben- ernte beauftragt worden ist. Der Preis stellt sich für Größe 600 x 350 cm auf 138,50 Mark.

500 x 300 cm 102 Mark.

Etwaige Interessenten werden ersucht, sich an die genannte Firma zu wenden.

Tgb. No. 1. 5701. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Leimleder.

Vom 16. Mai 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom t August 1914 (ReichS-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung er­lassen :

§ 1-

WerLeimleder in trockenem, nassem oder gesalzenem Zustand gewinnt, ist verpflichtet, die Mengen getrennt nach Eigentümern, Arten und Sorten unter Bezeich­nung der Eigentümer und des LagerortS dem Kriegs­ausschusse für Ersatzfutter G. m. b. H. in Berlin unvorzüglich durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen sobald'100 Doppelzentner nasses oder 20 Doppelzentner trocknes Leimleder gewonnen sind. Geringere Mengen sind nach Anweisungen des KriegSauSschuffeS anzu- melden.

Wer aus dem Ausland Leimleder einführt, ist verpflichtet, dem Kriegsausschuß unter Angabe der Menge, des Einkaufspreises, des Empfängers und ^>eS Bestimmungsorts unvr. ^ialich nach der im Ausland erfolgten Verladung Anzeige an erstatten. Er hat den Eingang der Ware und ihren Aufbe­wahrungsort dem Kriegsauschuß unvorzüglich an­zuzeigen. Die Anzeige hat durch eingeschriebenen Brief zu geschehen.

Als Einführender gilt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger.

§ 2.

Als Leimleder im Sinne dieser Verordnung sind alle Abfälle der Rohhaut und be£ rohen Felles mit Ausnahme von Haaren, Hufen und Hörnern an­zusehen.

8 8.

Leimleder darf nur nach Zustimmung des KriegS- ausschuffes abgesetzt und nach seinen Angaben ver­arbeitet werden.

Betriebe, welche in einem Halbjahr mehr all 100 Doppelzentner nasses oder 20 Doppelzentner gesalzenes Leimleder gewinnen, dürfen das Leimleder nur nach Zustimmunr des Kriegsausschuß trocknen.

§ 4.

Wer Leimleder im Gewahrsam hat, hat es dem Kriegsausschuß oder einem von dem KriegsauSschusse zu bestimmenden Dritten auf Verlangen zu überlassen und auf Abruf zu verladen. Er hat es bis zur Verladung aufzube»ahren und pfleglich zu behandeln. Auf Verlangen hat er dem Kriegsausschuffe Proben einzusenden.

i 5.

Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so geht das Eigentum auf den Kriegsausschuß oder an einen von diesem zu bestimmenden Dritten mit dem Zeitpunkt über an welchem die Anordnung deS Kriegsausschusses über den Eigentumsübergang dem Inhaber des Ge­wahrsams oder Sem Eigentümer zugeht.

§ 6.

Der KriegSausschuß hat auf Antrag deS zur Ueberlassung Verpflichteten binnen 3 Wochen nach Eingang des Antrags zu erklären, welche bestimmt zu bezeichnenden Mengen er übernehmen will. Für Mengen, die er hiernach nicht übernehmen will, er­löschen die im § 3 vorgesehenen Beschränkungen. Das gleiche gilt, soweit er eine Erklärung binnen der Frist nicht abgiebt. Ist der Verpflichtete nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der Eigentümer den Antrag nach Satz 1 stellen.

Alle Mengen, die nach Abs. 1 übernommen werden, müssen von dem KriegsauSschuß abgerufen werden. Der zur Ueberlassung Verpflichtete hat dem KriegS- ausschuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit ist. Erfolgt die Abnahme nicht binnen 2 Wochen nach diesem Zeitpunkt, so ist der Kaufpreis vom Ablauf der Frist mit 1 vom Hundert über den jeweiligen RetchSbankdiskont zu verzinsen Mit -em Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr -es zufälligen Verderbens oder der * zufälligen Wertminderung auf dem Kriegsausschuß über.

§ 7.

Der Kriegsausschuß hat für daS von ihm über­

nommene Leimleder einen angemessenen Uebernahme­preis zu zahlen.

Dieser Preis darf für den Doppeltzentner bei den in nachstehender Übersicht aufgeführten Leimledersorten die nachfolgenden Grenzen frei Vollbahnwagen -es Verladeorts nicht übersteigen:

Rindleimleder ohne Schwefelnatrion, naß handgeschoren......9,90

Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, maschinengeschoren.....6,60

Rindleimleder mit Schwefelnatrium, naß handgeschoren......9,00

Rindleimleüer mit Schwefelnatrium, maschinengeschoren f. 6,00 Rindköpfe und Abschnitte enthaart . . 13,00 mit Haaren . 11,00

Rindspaltleimleder, naß gekälkt, enthaart 14,00 Roßleimleder, handgeschoren naß . . 6,00

, maschinengeschoren naß . 4,00 Roßspaltleimleder, naß . 7,80 gesalzene Rohhautabschnttte .... 8,50 Reh- und Rehkitzleimleder, naß . . . 9,00

Wildleimleder (Hirsch-, Kanin-, Renntier-, Dachs-, Elenleimleder), naß . . . 7,00 Schweine-, Hunde-, Katzenleimleder, naß . 4,50 Hasen- und Kaninnudeln, trocken . . 45,00 Schaf- und Lammleimleder, ohne Schabsel naß........7,50'

Schaf- und Lammleimleder, mit Schabsel naß........5,00 Ziegen- und Zickelleimleder, naß . . 12,00 Kalbleimleder, naß gekälkt, enthaart 1 Sorte.......80,00 Kalbleimleder naß gekälkt, enthaart 2. Sorte.......20,00

(von Mastkalb- und Fresserfellen) Kalbleimleder, trocken.....75,00 Kalbsköyfe, gesalzen mit Haaren . . 45,00 , trocken . w^ . . . 8ü,0ü Kalbsschabsel.......6,60

(Schluß folgt.)

Bus der Heimat.

-k- Hersfeld, 30. Mai. (Hundebesitzer). ES ist Futter für solche Hunde bereitgestellt, deren Er- ! Haltung und Förderung der Nachzucht im militärischen Interesse sind. Deutsche Schäferhunde, Dobermann, Pinscher, «iredale, Terries, rauhaarige Jagdhunds- stämme und Rottweiler, auch Kreuzungen aus diesen Rassen. Ferner Leonberger, Neufundländer, Bern­hardiner und Doggen kommen in Frage. Nähere Auskunft erteilt: Kriegshundemeldestelle Hanau, Rosenstraße 1, Fernruf 919.

):( Hersfeld, 1. Juni. Zirkus Blumenfeld veranstaltet am kommenden Sonntag zwei große Fest- Vorstellungen, nachmittags 4 Uhr und abends 8 Uhr. Auf die Nachmittags gegebene Vorstellung machen wir besonders das auswärtige Publikum auf. merksam, da das noch vorhandene vorzügliche Pferde- material in hocheleganter Aufmachung im vergangenen Winter im Zirkus Busch in Berlin und Breslau gradezu Sensation erregte. Es war das Tagesgespräch aller Zirkusfreunde. Außerdem bezahlen Kinder unter 12 Jahren zur Nachmittagsvorstellung nur halbe Eintrttispreise auf allen Plätzen. Sonntag abend

8 Uhr findet die Gala-Abschieds-Vorstellung statt. Der ZirkuS begibt sich nach Franfurt a. M.

):( Hersfeld, 1. Juni. Der Kreisbote Luttrop zu Frankenberg ist in gleicher Eigenschaft an das Land- ratSamt in Homberg au der Eize und der Kreisbote Beriet zu Homberg an der Efze in gleicher Eigen­schaft an das Landratsamt zu Hersfeld versetzt worden.

-d- Willingshain, 1. Juni. Der Garde-Füsilier Hans Dippel, vom Lehr-Jnft-Regt, Sohn deS Bürgermeisters Dip pe l, wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.

Mit Gold und Meo!

Nachdruck verboten.

1. Noch trinkt Sie Erde deutsches Blut Im Kampf, dem wilden, heißen, Doch bricht der Feinde Sturmesflut An Gold sich und an Eisen!

2. Sprich nicht vom Frieden! Ruf den Sieg, Die Liebe zu beweisen, Die wuchs im schweren, langen Krieg-- Ruf ihn mit Gold und Eisen!

3. Dich schützet Deiner Brüder Wehr, Und willst Du recht sie preisen: So stärk' das sturmerprobte Heer: O Volk, gib Gold für Eisen!

4. Das Volk sei wie ein einziger Mann, Ein Herz, daß Ströme kreisen, Ein Wille, der nur siegen kann: Mit deutschen Gold und Eisen!

Armiu Kraft.