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Hersfeld er Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post Le- ;

: zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei :

! Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

: Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 122

Dienstag, den 28. Mai

1918

Amtlicher Teil.

Das diesjährige Jnvaliöenprüfungsgeschäft für die im Kreise Hersfeld wohnenden zeitig anerkannten Militärinvaliden - Renten- und Unterstützungsem­pfänger findet vom 3. bis 10. Juni 1918 in Hersfeld auf dem Bezirkskommando statt.

Die Beteiligten erhalten hierzu noch einen be­sonderen Gestellungsbefehl.

HerSfeld, den 15. 5. 1918.

Königliches Bezirkskommando Versorgungsabteilung.

Hersfeld, den 23. Mai 1918.

Auf Abschnitt T der ländlichen Lebensmittelkarte für Versorgungsberechtigte werden

200 gr. Nudeln zum Preise von 26 Pfg. verabfolgt.

Außerdem gelangen in den Gemeinden Friede- wald, Herfa, Hillartshausen, Lautenhausen, Ransbach, Ausbach, Gethsemane, Philippsthal, Heringen, Bengen- öorf,Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfershausen, Heimboldshausen, Harnrode, Röhrigshof und Unter­neurode auf Abschnitt U der ländlichen Lebensmittel­karte für Versorgungsberechtigte

* 150 gr. Heringe

zur Ausgabe.

Die Verkaufsstellen werden auf ortsübliche Weise bekannt gegeben. Der Verkauf hat alsbald nach Eintreffen der Ware zu erfoken. Die Kartenab-

Schrmmelpfeng in Hersfeld einzureichen. Diejenigen Händler, die sich in der Einreichung der Lebensmittel- kartenabschnitte nachlässig zeigen und überhaupt Sei der Verteilung die Anordnung nicht beachten, haben zu erwarten, daß Ihnen der Verkauf von Lebensmitteln

entzogen wird.

Tgb. No. K. G. 1684.

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

Hersfeld, den 23. Mai 1918.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

In den beiden letzten Jahren sind unsere Schweine­bestände durch das Auftreten der Rotlaufseuche sehr zum Schaden der Fleischversorgung stark dezimiert worden. Daher ist es ein dringendes Erfordernis, alle Schweine gegen die Rotlaufseuche zu impfen. Der Schlachthofdirektor Friedrich hier ist bereit die Impfungen durchzuführen. Die Kosten stellen sich für jedes Stück aus 1,25 Mk. 1,50 Mk. Ich ersuche auf die Notwendigkeit der Impfung in ortsüblicher Weise hinzuweisen, und diejenigen, die bereit sind, die Impfungen vornehmen zu lassen, aufzufordern sich umgehend bei Ihnen zu melden. Ferkel im Ge- Wichte bis zu 40 Pfund werden an einer Sammelstelle im Orte, die schwereren Schweine dagegen in den Ställen geimpft. Die Zahl der zur Impfung ange­meldeten Schweine ist mir spätestens bis zum 6. Juni 1918 mitzuteilen. Dabei ist anzugeben, wieviel Tiere an der Sammelstelle, und wieviel Tiere in den Ställen zu impfen sind.

Der Vorsitzende des Kreisansschnffes.

I. F. No. 661. I. V.

v. H e d e m a n n, Reg.-Asseffor.

Cassel, den 8. Mai 1918.

Durch endgültige Entscheidung des Reichsver- sicherungsamts in Berlin vom 15. März 1918 sind die russisch-polnischen Zeitarbeiter, die seit Kriegs­ausbruch in Deutschland zurückgehalten wurden, auch nach Errichtung des Königreichs Polen als nicht der Jnvalidenversicherungspflicht unterliegend erklärt worden. Es sind für sie daher bis auf weiteres keine Beitragsmarken zu verwenden, auch kommt § 1233 der Retchsversicherungsordnung bezüglich der Zahlung der Beitragshälfte seitens der Arbeitgeber nicht in Betracht.

Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau.

111. No. 3815. J. B.:

gcz. Dr. Schröder.

An sämtliche VersicherungSämter. * »

Hersfeld, den 22. Mai 1918.

Wird veröffentlicht.

Königliches Versicherungsamt.

Der Vorsitzende.

I. V.: Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 15. Mai 1018.

Nachstehend veröffentliche ich erneut ein Merk­blatt, welches über die vom Hess. Kommunallandtage errichtete Hess. KriegshilfSkasse näheren Aufschluß gibt.

Gesuche um Zuwendung von Mitteln auS der Hess. KriegshilfSkasse sind nach einem besonderen hier­für vorgeschriebenen Formular einzureichen.

Im Bedarfsfälle kann ein solches Formular von hier bezogen werden.

Ich mache hierbei jedoch darauf aufmerksam, daß nur beschränkte Mittel zur Verfügung gestellt sind und deshalb nur dann auf Bewilligung gerechnet werden kann, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. Nähere Auskunft kann mündlich auf dem Kreisausschußbüro erteilt werden.

Alle Zuwendungen können nur in Form von Krediteinräumungen (nicht feste Darlehn) erfolgen. Außer dem gewünschten Gesamtkredit, der 2000 Mark in der Regel nicht übersteigert darf, ist jedesmal die zunächst gewünschte Summe anzugeben.

Formulare zu Gesuchen der frl. Art sind vorrätig.

hier

Der Vorsitzende des Kreisansschnffes.

J. A. No. 4435. J. V.:

v. Hedemann Reg.-Asseffor.

Heffische KriegshilfSkasse.

Die vom Hess. KommunaLandtage im Februar 1916 beschlossene Hessische Kriegsdtlfskaffe wird demnächst ihre Tätigkeit eröffnen, nachdem ihre Geschäftsordnung von dem Herrn Oberpräsidenten genehmigt worden ist. Zur allgemeinen Aufklärung sollen daher folgende Fragen beantwortet werden:

Worin besteht die Aufa der KriegshilfSkaffe?

Kriegsteilnehmer oder deren Angehörige im Regierungsbezirk Cassel.

Wer kann ein Darlehn auS der KriegshilfSkaffe

1.

2.

3.

erhalte« ?

In erster Linie ein zurückgekehrter Kriegsteil­nehmer, unter Umständen die Frau (Witwe), der Vater, die Mutter oder die Kinder eines Kriegsteilnehmers;

nur ein selbstständiger Handwerker, Gewerbe­treibender oder Landmann, nicht Beamte, Ange­stellte, Arbeiter;

nur dann, wenn alle gewöhnlichen Kre-itguellen

den Betreffenden verschlossen sind;

4. nur dann, wenn damit gerechnet werden kann, daß durch die Gewährung der Darlehn die selbstständige Lebensstellung der Nachsuchenden erhalten oder wieder hergestellt wird;

5. nur dann, wenn die Verzinsung und Rückzahlung der Darlehn gesichert erscheint.

In walcher Höhe werden Darlehn gewährt? Höchstens bis zum Betrage von 2000 Mark.

Wie ist das Darlehn z« verzinsen?

Mit 4o/o.

Wann und in welcher Weise ist das Darlehn zurückzuzahlen.

Spätestens bis zum 2. Januar 1926 in Raten­zahlungen.

Bei welcher Stelle find die Darlehnsgesuche a»z«bringe« ?

In den Städten Caflel und Hanau bei dem Magistrat, in allen anderen Kreisen des Regierungsbezirks bei dem zuständigen Lanörat.

Anzeige von leerstehenden und gekündigten

Wohnungen und Vermietung an die

Gemeindebehörden.

Aus Grund des Artikel 68 der Reich-verfassung in Verbindung mit Z »b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 wird zur Steuerung der Wohnungsnot im Interesse der öffentlichen Sicher­heit für die Dauer des KriegszustandeS unter Aufhebung der unter dem 24. 9. 1916 ergangenen Verordnung (K.-K.-Bl. 1917, 107. Stück, Seite 609) für den Bezirk des 11. Armeekorps nachstehende

erlassen.

1.

Die Besitzer und die Vermieter von Wohnungen, Schlafstellen und von sonstigen zu Wohnzwecken ge­eigneten Räumen, wie Läden, Niederlagen, Schuppen, haben auf öffentliche Aufforderung der KriegsamtssteSe dieser oder den von ihr zu benennenden Stellen un­verzüglich Anzeige zu erstatten, sobald einer »er be­zeichneten Räume leer oder gekündigt ist, und dabei die Größe und den Mietspreis der Räume, auch die Mietsbedingungen anzugeben.

2.

Die zur Anzeige gekommenen Wohnungen und

sonstigen Räume sind der Gemeindebehörde auf deren Anfordern unter Einräumung deS Rechts der weiteren Vermietung und gegen Zahlung eines Mietzinses zu überlassen, den das Mietseinigungsamt festzusetzen hat, wenn eine Einigung nicht erzielt wird.

3.

Die Unterlassung der Anzeige, (1.) wie die Weigerung der Ueberlassung der genannten Räume (2.) wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geld­strafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Lasset, den 4. Mai 1918.

Der Kommandierende General, gez. von Kehl er, Generalleutnant.

* * *

Hersfeld, den 17. Mai 1918.

Wird veröffentlicht. Tgb. No. I. 5397.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat«

»(Das Laub in der Futternot). Ander Front ist Mangel an Futter, und wir haben die dringende Pflicht, diesen Mangel zu beheben. Deutsch­land besitzt 21/2 Millionen ha. Laubwälder, und mit diesen gewaltigen Laubmengen ist eS sicher möglich, den Futtermangel an der Front zu beseitigen. Sorgfältig gewonnenes Laubheu hat einen höheren Futterwert als gutes Wiesenheu, darum rechnet man in der Praxis 85 kg Laubheu aus 100 kg Wiesenheu. Esche, Ahorn, Linde, Pappel, Ulme und Vogelbeere neben das beste e. Ebbe JMe und

gleich. Es kommt darauf an, daß sich überall alle verfüg­baren Kräfte, vor allem die Jugend, sofort beim Laubsammeln beteiligen, da es sich um ungemein große Mengen handelt. Das Laub wird schattentrocken angeliefert und in Briketts gepreßt der Front zu- geführt werden.

§ Hersfeld, 27. Mai. Zirkus Blumenfeld, am Donnerstag nachmittag mittelst Extrazuges von Eisenach kommend, gibt in Hersfeld vom Freitag bis einschließlich Sonntag Vorstellungen auf dem Markt­platz. Das Unternehmen, einer der größten und be­deutendsten Zirkusse Deutschlands, über 150 Jahre bestehend, gastiert nur deshalb in Hersfeld, um die Reise nach Frankfurt a. M. zu unterbrechen. Nur diesem Umstand hat es Hersfeld zu verdanken, auch einmal einen wirklich erstklassigen Zirkus, wie wir ihn hier in solcher Ausdehnung und Eleganz noch nicht gesehen haben, auf 3 Tage zu beherbergen. Schon der altbekannte Name Blumenfeld genügt, um weiteres zu ersparen. Der Zirkus gastiert seit 5 Tagen in Eisenach bei täglich ausverkauftem Zelte, und sind die Eisenacher geradezu voll des unbegrenzten Lobes über die Darbietungen und die Eleganz, sowie über das prachtvolle erstklassige Pferdemate^al. ES dürfte sich in absehbarer Zeit wohl kaum dre Gelegen­heit wieder bieten, einen derartigen Zirkus in Hers­feld bewundern zu dürfen. Versäume daher niemand diese seltene Gelegenheit zu benutzen. Der ZirkuS führt eigene elektrische Lichtanlage mit sich.

-w- Hersfeld, 27. Mai. (Verbesserung der Zugverbinöungen von Fuldanach Hersfeld.) Dem Abgeordneten Werner (Hersfeld) ist von der Eisenbahn - Direktion zu Frankfurt a. M. folgender Bescheid zugegangen. Auf die an den Herren Minister der offenlichen Arbeiten in Berlin gerichtete Eingabe vom 12. 4. 18, betreffend Verbesserung der Zugverbindungen von Fulda nach Hersfeld, teilen wir Ew. Hochwohlgeboren ergebenst mit, daß der 12.10 Uhr Nachmittags tn Frankfurt a. M. Hbf. abfahrende und 12.d4 Nach- mittags in Hanau Ost eintreffende Werktagspersonen, zug 808 vom 1. Juni ds. Js. an täglich verkehren und bis Bebra durchgeführt wird. Der Zug fahrt 12.58 Nachmittags in Hanau Ost ab und trifft 8 54 Nachmittags in Fulda, 4.57 Nachmittags in Hersfeld, und 5.1S Nachmittags in Bebra ein. In Bebra werden die Anschlüsse an die Pz. 803 nach Thu^ngen, Berlin (Bebra ab 5.30 Nachmittags) und 648 (Wonach Cassel (Bebra ab 5.26 Nachmittags) erreicht. A^ Gegenzug wird ein ebenfalls täglich verkehrender Personenzug 806 gefahren, der 11.50 Nachmittags in Bebra abfahrt und 5.30 Vormittags in Frankfurt a. M. Hbf. ein. trifft. Der Personenzug 808 Bebra nb 1-0/ Bor- mittags, Frankfurt a. Main an Hbf 5.42 Vormittag- kommt dafür in Fortfall, gez. Rouleaux." _______

Das Feldheer braucht dringend Hafer. He« und Ktrah!

Landwirte helft dem Feldheere!