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Hersselder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

immEamNKmiiiaaiHSiaim»miaiaiflaHBaiiia«ii»iiasiMKiiMiaiiiaisigBoiiiaa ; Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : i Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

BaaB»3ia6flBeaBBeiBaBe6MBWBeBBSBiß»iiaiBiflaBaBeeaBBBBgBeiieeB«iiBBSBBsaBBM8«eBieBa6eHeoaBaiefl ; Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 115

Sonnabend, den 18. Mai

1918

AmtWer Teil.

Bekanntmachung

über Erzengerrichtpreise für Frühgemüse.

Gemäß §§ 4 und 5 Set Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 1917 (Reich-gesetz- blatt Seite 307) und § 4 des Normalvertrage- der ReichSstelle für Gemüse und Obst über Frühgemüse gebe ich nachstehend die Erzeugerrichtpretse für Gurken und Kürbis bekannt:

1) Für erstklassige handelsübliche Freilandgurken, von denen

60 Stück etwa 16 Pfund

60 Stück etwa 23 Pfund

60 Stück etwa 32 Pfund

60 Stück etwa 35 Pfund

wiegen 8 Pf. je Stück, wiegen 10 Pf. je Stück, wiegen 12 Pf. je Stück, wiegen 14 Pf. je Stück,

für Ware, wie sie in Süddeutschland handelsüblich ist,

je nach Größe und zwar:

nicht unter 4 Z nicht unter 6 Z

enttmeter enttmeter

nicht unter 8 Zentimeter

10 Zentimeter .

nicht unter

. 2 Pf. je Stück, . 3 Pf. je Stück,

. 4 Pf. je Stück,

. 5 Pf. je Stück,

Württemberger sogen. Essiggurken 1 Pf. je Stück,

Die Landes-, Provinzial- und Bezirk-stellen für Gemüseund Obstwerden ermächtigt, für Krüppelgurken Erzeugerpreise festzusetzen.

2) Für Kürbis.......8 Pf. je Pfund,

Zugleich werden die Erzeugerrichtpreise für die üb­rigen Frühgemüsesorten (Bekanntmachung der ReichS- stelle für Gemüse und Obst vom 18. März 1918, Reichs- anzeiger 70 vom 22. März 1918) wiederholt bekannt­

gegeben :

Preise je Pfund in Pfennigen

Gemüsesorte Wirtschaftsgebiet

A B C D E

Spargel:

55

55

55

55

55

2) sortiert I ....

80

80

80

80

3) sortiert n und in .

55

55

55

55

55

4) Supponspargel . .

25

25

25

25

25

Rhabarber.....

10

11

12

12

12

Spinat ......

25

28

30

SS

30

Erbsen ......

Bohnen:

1) grüxe Bohnen

30

35

35

35

35

(Stangen-, Busch) . 2) Wachs- u«d Perl-

28

30

32

32

32

bohnen .....

85

40

40

40

40

3) Puff- (Sau-) Bohne» Möhren und längliche Karotten mit Kraut

20

20

20

20

20

(vom 1. Juli 1918 ab) ohne Kraut (vom 1. Juni

10

12

14

12

14

1918 ab) ......

18

20

22

20

22

Mairüben ohne Kraut Karotten:

10

12

12

11

12

runde kleine mit Kraut

15

20

20

29

20

ohne Kraut .... Kohlrabi (vom 10. Juni

25

39

35

SO

85

1918 ab) ......

FrühweiSkohl (vom

20

22

25

25

25

20. Juni 1918 ab) . .

14

15

16

16

16

Frühwirsing und Früh- rotkohl ......

16

18

28

20

20

Frühzwiebeln mit Kraut Tomaten......

25

39

30

32

80

35

30

35

30

35

Die Richtpreise gelten für die auf Grund von LieferungSverträge» gelieferten Waren als Vertrags­preise bis zu dem Zeitpunkte, an welchem die für die Erzeugerorte zuständige» PreiSkomunssronen der Landes-, Provinzial- und BezirkSstellen für Gemüse und Obst die maßgebenden Vertragspreise mit Ge­nehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, veröffentlichen. Gemäß A S der Verordnung vom 3. April 1917 darf nach der Ab- erntung auch das nicht durch Lieferungsverträge ge­bundene Gemüse nicht zu höheren Preisen oder günstigeren Bedingungen abgesetzt werden.

Berlin, Seit 27. April 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst, von Tilly.

Hersfeld, den 16. Mai 1918.

Für die katholischen Kriegsgefangenen im Kreise Hersfeld wird am ersten Pfingstfeiertag um 11 Uhr vormittags in der katholischen Kirche in Hersfeld Gottesdienst abgehalten. Die Heeresverwaltung legt Wert darauf, daß die Kriegsgefangenen an dem Gottes­dienst teilnehmen ohne daß jedoch ein Zwang zur Teilnahme auf sie ausgeübt wird. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, in deren Gemeinde (Gutsbezirk) katholische Kriegsge­fangene beschäftigt werden, ersuche ich die Arbeitgeber entsprechend zu benachrichtigen und sie zu veranlassen, die Kriegsgefangenen über die Möglichkeit des Be­suches des Gottesdienstes am ersten Pfingsttag zu verständigen. Diejenigen Kriegsgefangenen, die teil- zunehmen beabsichtige», sind unter Führung einer

zuverlässigen Person rechtzeitig nach Hersfeld zu be­gleiten und nach beendigtem Gottesdienst in ihre Arbeitsstätte zurückzuführen. In denjenigen Ort­schaften, in denen ein Wachkommando vorhanden ist, hat der Wachmann die Begleitung der Kriegsge­fangenen zu übernehme».

Tgb. No. I. 5492. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. Mai 1918.

Verteilung von Nähzwirn.

Personen, welche bei der jetzt stattfindenden Ber­teilung von Nähgarn und Zwirn nicht genügend Kartenabschnitte aufbringen können, um eine Rolle zu erhalten, sind befugt, diese Abschnitte bis zur nächsten Verteilung aufzubewahren und alsdann mit abzu- geben. Die Abschnitte werden auch dann noch als gültig angesehen werden.

Tgb. No. I. 5342. Der Landrat.

v. Hede mann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 15. Mai 1918.

Die Mühle des Heinrich Günther in Ransbach ist für die Dauer von 8 Tagen geschlossen.

Tgb. No. K. G. 1545. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld den 13. Mai 1918.

An sämtliche Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

In den nächsten Tagen kommen die für die Vieh­bestandserhebung am 1. Juni 1918 nötigen Formulare zum Versandt. Es sind dies die Zählbezirkslisten C und die Gemeindeliste E. Sollten die Zählpapiere nicht rechtzeitig eintreffen oder nicht genügend sein, so ist mir sofort zu berichten nnd der T-'efirbeSarf anzufordern.

Im übrigen sind die "Uten gegebenen Anweisungen genau zu oeuquen. w& «uMqtzM Termine für die Einreichung der Liste sind genau ein- zuhalten. Einzureichen sind je 2 Ausfertigungen der Zählbezirkslisten und der Gemeindelisten. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist besonders auf die Strafbestimmung des § 4 der Bundesratsverordnung vom 30. 1. 1917 hinzuweisen.

Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor

Bus der Heimat.

* Aus Anlaß vielfachen MißbrauchS der Feldpost wird erneut darauf hingewiesen, daß Ge- dührenfreiheiten und -Vergünstigungen im Feldpost­verkehr nur Sendungen in Privatangelegenheiten der Angehörigen des Heeres genießen. Den Angehörigen des Heeres gleich steht das Personal der deutschen Landesvereine vom Roten Krenz und der ihnen gleichzuachtenden Orden und Gesellschaften, soweit es in der freiwilligen Krankenpflege auf dem Kriegs­schauplatze wirklich tätig ist, also nicht auch bei ständigem oder vorübergehendem Aufenthalt in der Heimat, auch nicht bei Beurlaubung aus dem Felde krankheits- oder erholungShalber. Die Portover- günstigungen gelten nicht im Ortsverkehr.

):( Hersfeld, 15. Mai. (Sitzung der Stadt- verord n etenversammlung). Anwesend: Herr Vorsteher Becker und 17 Stadtverordnete, vom Magistrat: Herr Bürgermeister Wagner, die Herren Beigeordneten Schimmelpfeng und Rehn, sowie Herr Stadtrat Hirschberger. Zu Punkt 1 T. O. lag ein Antrag der hiesigen Schneider-Zwangsinnung vor dahingehend, der Innung den von der früher be­standenen, i» 1899 aufgelösten freien Schneider-Innung f. Z. nach Maßgabe des Jnnungs-Statuts an dl« Stadt Hersfeld übergebenen Vermögensbestand in Höhe von 192,30 Mk. auszuhändigen. Der Magistrat hatte beschlossen, dem Anträge unter der Bedingung zu entsprechen, daß das Geld nur im Interesse von Kriegsteilnehmern der Innung Verwendung finden dürfe. Die Versammlung erteilte ihre Zustimmung. Ferner erklärte sie sich mit einer Erhöhung der Wasserverbrauchsabgabe für die Gartenanschluffe von 5 auf 10 Mk. für das Lommerhalbjahr einverstanden und ebenso mit einer Erhöhung der Verbrauchsabgave für elektrisches Licht auf 50 Pfg. und für elektrische Kraft auf 25 Pfg. pro Kilowattstunde, aber nicht, wie der Magistrat beschlossen, vom 1. April d.J. ab, sondern erst vom 1. k. Mts ab. Auf Antrag des städtischen Bullenhalters hat der Magistratdie Vergütung für Haltung und Pflege der städtischen Zuchtbullens vom 1. April d. A. ab bis auf weiteres von 2 Mk. aus 2,50 Mark täglich erhöht. Die Versammlung erklärte sich im Hinblick auf die heutigen Verhältnisse damit einverstanden. Die Uebertragung einer rm Etats­jahre 1917 ausgesprochenen Nachbewilligung für An­lage einer Obstbaumpflanzungauf das laufende EtatSjahr genehmigte man mit Rücksicht darauf, daß

es im abgelaufenen Jahre nicht möglich gewesen war, die Pflanzung zur Ausführung zu bringen. Daran anschließend bewilligte man dem Königl. Förster Herrn Hammer für Ausführung der Holzverwertungsar- beiten beim Stadtwald für das Etatsjahr 1917 eine Ver­gütung von 400 Mk. Der Magistrat hatte nur 300 Mk. dafür vorgesehen. Gegen den offengelegt.n Entwurf einer neue» Satzung für die hiesige städtische Spar­kasse waren während der Offenlegungssrist Ein­wendungen nicht erhoben worden. Auf Wunsch des Herrn Regierungspräsidenten waren vor der Offen- legung noch einige Abänderungen an dem Entwurf vor» genommen und vom Magistrat genehmigt worden. Die Versammlung erklärte sich ebenwohl damit ein­verstanden und erteilte dem Entwurf endgültig ihre Zustimmung. Um die jährlich einmal stattfindende außerordentliche Prüfung der städtischen Kassen zu gleicher Zeit und Stunde vornehmen zu können, hat der Herr Regierungspräsident die Bildung einer aus je 3 Mitgliedern des Magistrats und der Stadtver­ordnetenversammlung bestehenden Kassenprüfungs- kommission empfohlen. Der Magistrat erklärte sich damit einverstanden und wählte seinerseits die Herren Beigeordneten Schimmelpfeng und Rehn, sowie Herrn Stadtrat Auel zu Mitgliedern jener Kommission. Die Versammlung stimmte der Kommissionsbildung zu und wählte zu Mitgliedern derselben die Herren Stadtverordneten H. Becker, Alex. Rehn und Schüßler. Dieselben 3 Herren wählte man auch als Ausschuß zur Vorprüfung der Stadtkasse-Jahresrechnung. Als Beitrag zu den Kosten für Ausführung der Vor­arbeiten für einen Werra-Fulda-Kanal hatte der Magistrat eine Summe bis zur Höhe von 3000 Mk. unter der Voraussetzung bewilligt, daß unsere Stadt Anschluß an den Kanal erhalte. Die Versammlung stimmte der Bewilligung zu. Endlich wurde noch die baldige Ausführung einer Beleuchtungsanlage für die Meisebacherstraße für erforderlich gehalten und der Magistrat ersucht, die deshalbigen Akten bis zur nächsten Sitzung an die Stadtverordnetenversammlung 3 ' noen zu innen. Da" ^ war die öffentliche Sitzung beendigt uno sie Berfau.^««^ «u*^ ^^^ Beratungen ein.

§§ Hersfeld, 17. Mai. Da die Umlage und Aus- bringung der dem Reg.-Bez. Cassel auferlegten Schlachtviehablieferungen sich immer schwieriger gestaltet, werden stärkere Eingriffe in die Milchviehbestände für die nächsten Monate un­vermeidlich sein. Insbesondere werben solche Halter von Milchkühen besonderer Schonung bedürfen, welche durch restlose Ablieferung ihrer Milcherzeugung an Molkereien oder zur Frischmilchversorgung der Städte in erster Linie an der Versorgung der Bevölkerung mit Milch, Butter und Käse beteiligt sind. Die Be- zirksstelle für Speisefetts des Reg.-Bez. Cassel ersucht deshalb dringend die Ablieferungsergebnisse und Leistungen der einzelnen Gemeinden, wie auch der einzelnen Milcherzeugungsstätten bei der Vtehab- lieferung zu berücksichtigen und die Aufbringung von Schlachtvieh im engsten Benehmen mit den dortigen Kreisrevisoren und Molkereien vorzunehmen, damit die säumigen und schlecht liefernden Viehhalter und Milcherzenger i« erhöhtem Maße znr Viehablieferung herangezogen werden.

):( Hersfeld, 17. Mai. Am 28. April wurde im Lehrervereinshaus zu Berlin der B und d e u t s che r Amtsanwälte" gegründet. Der Bund, der bisher ca. 300 Mitglieder und zwar vorwiegend Neben­amtliche Amtsanwälte umfaßt, erstrebt in erster Linie die Verbesserung derwirtschaft- lichen Lage der Amtsanwälte. In den Bundes­vorstand wurden in der Gründungsversammlung ge­wählt: Amtsanwalt Laufer-Hanau zum 1. Vor­sitzenden, Amtsanwalt Bürgermeister K i r s ch -Lnbben zum 2. Vorsitzenden, Amtsanwalt Bürgermeister Neu mann-Genthin zum 1. Schriftführer, Amts­anwalt Polizetkommissar Braune-Hersfeld zum 1.

Kassenführer.

):i Hersfeld, 17. Mai. Vom Sonnabend den 18. bis Dienstag den 21. wird im hiesigen Ltchtschauspiel- Haus die große indische TragödieDie Königs­tochter vonTravankore" vorgeführt. Trotzdem der Film erst kurze Zeit läuft, hat die Direktion keine Kosten gescheut, um den Prachtfilm hier in ihrem Theater vorführen zu können. Es wird uns Gelegen­heit geboten, etwas wirklich Wunderbares zu sehen und ist zu hoffen, daß der Besuch ein recht reger wird. Auch können wir den Hilfskreuzer Wolf, heim­kehrend von seinen erfolgreichen Kaperfahrten sehen. An dieser Stelle möchten wir noch darauf Hinweisen, daß in den hiesigen Lichtspielen auch in allen Programmen wirklich gute Sachen gegeben werden und darf sich dasselbe in seinen Leistungen und Dar­bietungen jedem großstädtischen Lichtspielhaus eben­bürtig stellen. Gegner des Lichtspielwesens sollten ihr Vorurteil aufgeben und die Lichtspiele besuchen. Viele von ihnen würden bald ständigeBesucher desselben sein. Wie uns die Direktion mitteilt, wird Sonntag nach PfingstenDie zweite Frau" nach dem berühmten Roman von E. Marlitt gegeben.