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Sersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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| Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. - fUt SkN HtCld ^ttSfClV : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. - Fernsprecher Nr. 8. :

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Nr. 114. Freitag, den 17, Mai 1918

Amtlicher Teil.

HersfelS, -efi 14. Mai 1918.

Wegen der hohen Anforderungen, die die Be­wältigung des kriegswichtigen Verkehrs an die Eisen­bahnen stellt, ist es dringend geboten, alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den am Pfingfeste er­fahrungsgemäß stark einsetzenöen Personenverkehr zurückzuhalten.

Die Kreiseingesessenen werden daher gebeten, alle nicht unbedingt nötigen Reisen in diesen Tagen zu unterlassen. Die Herren Lehrer des Kreises ersuche ich, in der Schule darauf hinzuweisen, daß es -ei der durch den Krieg verursachten starken Inanspruchnahme der Eisenbahn vaterländische Pflicht eines jeden ist, die Eisenbahn besonders während der Festtage nur in den allerdringenösten Fällen zu benutzen und nur solche Ausflüge zu unternehmen, Sie ohne Eisenbahn­fahrten ausgeführt werden können. Diese Maß­nahmen gelten besonders denjenigen Schülern, die so« genannten Wandervogelvereinigungen angehören. Auch wird es zweckmäßig sein, den Schülern aufzu- geben, zu Hause von diesen Ermahnungen Mitteilung zu machen.

Tgb. No. I. 5345. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. Mai 1918.

An sämtliche Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

In den nächsten Tagen kommen die für die Vieh­bestandserhebung am 1. Juni 1918 nötigen Formulare zum Versandt. Es sind dies die Zählbezirkslisten C und die Gemeindeliste E. Sollten die Zählpapiere nicht rechtzeitig eintreffen oder nicht genügend sein, so ist mir sofort zu berichten nnd der Mehrbedarf anzufordern.

Im übrigen sind die auf den Listen gegebenen Anweisungen genau zu beachten. Die angesetzten Termine für die Etnreichung der Liste sind genau ein- zuhalten. Linzureichen sind je 2 Ausfertigungen der Zählbezirkslisten und der Gemeindelisten. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist besonders auf die Strafbestimmung des § 4 der Bundesratsverordnung vom 30. 1. 1917 hinzuweisen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor

Hersfeld, den 16. Mai 1918.

Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien deS Schlachtbezirks Hersfeld erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend und beträgt 125 g r. Fleisch und 50 gr. Wurst auf die Karte; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken des Kreises setzen die zuständigen Gendarmeriewacht- Meister die Kopfmenge fest.

Der Vorsitzende deS KreiSanSschnffeS.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Kriegsamtsstelle

Cassel. Cassel, den 14. Mai 1918.

Kriegsrohstoffstelle.

Tgb. No?7Sl2 Abt. D.

Auf Grund der Verfügung deS Reichskanzlers vom 10. April 1918 ist eine größer« Zahl von alten Sielengeschirren in erster Linie der Landwirtschaft, aber auch für Handel und Gewerbe und Industrie zur Deckung des dringensten Bedarfs zur Verfügung gestellt.

Die Anträge sind seitens der Verbraucher bei der Kriegsamtsstelle einzureichen. Es wird gebeten, die Verbraucher möglichst beschleunigst zur Stellung der Anträge beim dortigen Amt zu veranlassen und die Anträge alsdann, soweit sie die landwirtschaftlichen Betriebe betreffen, auf dem Wege über das Kriegs- wirtschaftSamt Cassel zum Kriegsamt, soweit sie Handel, Gewerbe und Industrie betreffen um Stellung­nahme direkt zum Kriegsamt weiter zu leiten.

Größte Beschleunigung wird im Interesse der Sache liegen.

Der Vorstand.

gez. Unterschrist.

* * *

Hersfeld, den 15. Mai 1018.

Wird veröffentlicht.

Bestellungen nehmen die Mitglieder der Kriegs­wirtschaftsstelle entgegen und ersuche die Herren Bürgermeister die etwa bei Ihnen gestelltes Anträge an diese weiterzugeben.

Tgb. No. i. 5403. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

' Bekanntmachung betreffend feftfetzung des Zufcbfags zu den friedens- preisen der zum Kriegsdienst ausgebobenen pferde.

Vom 6. Mai 1918.

Auf Grund des Artikel 1 Abs. 4 der Verordnung des Bundesrats vom 80. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 983), betreffend Aenderung des § 25 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873, bestimme ich in Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde, vom 2. No­vember 1917 jReichs-Gesetzbl. S. 986):

Der Zuschlag zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde wird mit Geltung vom 15. Oktober 1917 auf 125 vom

Hundert der Friedenspreise festgesetzt.

Berlin, den 6. Mai 1918

Der Reichskanzler Im Auftrage: Lewald.

Bus der Heimat.

* lSchonzeit). Als Beginn der Schonzeit für Birk-, Hasel- und Fasanenhähne wird für den Regierungsbezirk Cassel der gesetzliche Zeitpunkt der 1. Juni beibehalten.

* lBücher nicht Gegenstände täglichen Bedarfs). Eine das Publikum und den Buch­handel interessierende Verhandlung beschäftigte das Schöffengericht Berlin - Mitte. Angeklagt wegen Kriegswuchers war der Prokurist einer Bahnhofsbuch­handlung. Von mehreren hohen Offizieren war dem Kriegswucheramt mitgeteilt worden, daß die in Frage kommende Firma, die auch auf den größeren Bahn­höfen in Belgien Verkaufsstellen unterhält, plötzlich den Preis für Bücher von 3 .Mark ani 450 Mark herausgeietzt yaoe. Da gtenn eine übermäßige Preis­steigerung für Gegenstände des täglichen Bedarfs erblickt wurde, leitete das Kriegswucheramt ein Strafverfahren ein. Ein als Sachverständiger geladener Buchhändler fühte aus, kürzich habe eine Konferenz von Mitgliedern des Buchhandels, Herren vom Reichsjustizamt und der Preisprüfungsstelle statt« gefunden, die sich mit der Frage beschäftigte, ob Bücher Gegenstände des täglichen Bedarfs seien oder nicht. Obwohl diese Frage noch nicht endgültig geklärt sei, könne er schon jetzt sagen, daß die Frage mit aller Bestimmtheit verneint würde. Das Gericht folgte dem auf Freisprechung aus objektiven und sach­lichen Gründen lautenden Antrag des Verteidigers.

):( HerSfeld, 15. Mai. (Die Reichsbekleiö- ungsstelle im Spiegel der Presse.) Im Berliner Tageblatt" nahm dessen verant­wortlicher politischer Redakteur in Nr. 195 Veran­lassung, in einem LeitaufsatzeDer Eingriff in den Kleiderschrank" sich mit den Maß­nahmen der ReichsbekleidungSstelle zu befassen. Der Artikel enthält eine Reihe schiefer Darstellungen, Sie bei einiger Sachkenntnis hätten vermieden werden können. Die Beschwerden die in dem Originalleit- aufsatze gegen die schlechte Bezahlung der Altkleider durch die Kommunalverbände vorgebracht werden, find keine Originale; sie sind aus anderen Zeitungen ohne Nachprüfung übernommen worden. Inzwischen ist vom Magistrat der Stadt Berlin festgestellt worden, daß die hauptsächlichsten Einwendungen deS Artikels jeder tatsächlichen Unterlage entbehren und auf leeres Gerede zurückzuführen sind. Weiter findet sich in dem Artikel der Satz:Die Bezugsscheinpflicht wurde eingeführt und anfänglich loyal, dann aber immer engherziger gehandhabt. Mit dem'Tuch schwand auch die Höflichkeit der Behörden zum Publikum." Diese Ausführungen sind eine glatte Berkennung der inneren Zusammenhänge, die das verschärfte Bezugsschein­verfahren zu einer unbedingten Notwendigkeit machten. Es gehört nur ein offener Blick für wirt- fchaftltche Tatsachen und reicht einmal eine besondere politische und wirtschaftliche Schulung zu der Erkennt­nis, daß bei dem fortwährend steigenden Mangel an Web-, Wirk- und Strickwaren nur ein scharfes Streckungsverfahren die vorhandenen Bestände sichern konnte. Di» ReichsbekleidungSstelle hat ihre ver­schärften Bestimmungen nicht erlassen, um die Bevölker­ung mit unnötigen und engherzigen Verordnungen zu verärgern, sondern einzig und allein, um für den Kleiderbedarf der Bevölkerung sichere Deckung zu schaffen. In dem Artikel wird weiter bemängelt daß die EinheitSbluse wegen ihrer grellen Farben und knappe« Machart nicht den Beifall der Bevölkerung gefunden habe und daß nun viele tausend« von Exemplaren -«lägen, ohn« daß sich Abnehmer dafür fänden. Diese Behauptung entspricht nicht den Tat- fachen. Die sogenannte Reichsware soll keine Luxus- kleidung, sondern Bedarf-kleidung sein. Wer eine Bluse wegen ihrer Farben oder Machart zurück- weist, der beweist damit, daß bei ihm von einem Kleidermangel »och nicht die Rede sein kann. Die ReichSware aber soll nur de» dringensten Kleiderbedarf

der bürgerlichen Bevölkerung decken. Bei Herstellung der ReichSware, zu der der ReichsbekleidungSstelle keine anderen Stoffe als die polnischen Muster auS den besetzten Gebiete« zur Verfügung standen, konnt» auf Eleganz u»ö Mode keine Rücksicht genommen werden; eS galt dauerhafte Kleidung zu schaffen, die für die verschiedenen Bevölkerungsklassen und Lebens­alter für Stadt und Land gleich verwendbar war. DaS ist gelungen und damit der Zweck der EinheitS­bluse vollständig erreicht worden. Endlich macht der Artikel die ReichsbekleidungSstelle für Anordnungen verantwortlich, die gar nicht in den Geschäftsbereich der ReichsbekleidungSstelle fallen. In dem Artikel heißt eS:Statt dessen hat die Reichs-ekleidungs- stelle mittlerweile ihre« Geschäftskreis noch bedeutend erweitert. Auch der Schuhe hat sie sich angenommen, und den bereits bestehenden 395 Schuhverordnungen hat sie eine neue hinzugefügt, wonach künftig inner» halb eines Jahres überhaupt nur ein einziger Be- zugsschein auf Lederschuhe ausgestellt wird." Der Redaktion desBerliner Tageblatts" scheint auch heute noch die Existenz der Reichsstelle für Schuhver­sorgung unbekannt zu sein. Der Angriff auf die ReichsbekleidungSstelle, die auf die Schuhversorgung keinerlei Einfluß hat, war an die falsche Adresse ge. richtet. Der Artikel desBerliner Tageblatt" zeigt zu offensichtliche Mängel, die auf Unkenntnis der grundlegenden Materie zurückzuführen find, als daß er Anspruch auf Beachtung als ernste und sachliche Kritik erheben könnte. Bedauerlich und unverant­wortlich ist es, wenn in mangelhafter Kenntnis der Dinge in großen führenden Blätter« Ausführungen erscheinen, die geeignet sind, breite Bevölkerungskreise auf das schwerste zu beunruhigen. In der Stadt- verordnetensttzung in Frankfurt a./M. ist die Tätig­keit der dortigen Altbekleiöungsstelle kritisiert worden. DieFrankfurter Nachrichten" berichten darüber und schreiben:Das Verhältnis ist ungefähr so, daß die ReichsbeN^dnnEelle

Gegenstand ungefähr das Zehnfache verdienen muß. Diesen Unfug mitzumachen, bedankt sich natürlich das Publikum, denn es sieht nicht ein, weshalb eS sich auf dem Wege freiwilliger vaterländischer Opferpflicht der selbst in abgetragenstem Zustand «och immer einen gewissen Wert repräsentierenden Altkleider entäußern soll, damit die ReichsbekleidungSstelle damit ein Geschäst macht. Und zwar ein Geschäft, das weit über die zulässigen Grenzen jeder sozialen Norm hinnaus- geht". Die ReichsbekleidungSstelle hat in ihren Anordnungen an die Kommunalverbände fortgesetzt mit Nachdruck betont, daß die Altkleiderbewirtschaftung für die Kommunalverbände kein auf Gewinn ab- zielendesUnternehmen sein darf. DieReichsbekleidungs- stelle selbst steht der finanziellen Durchführung der Altkleiderbewirtschaftung im übrigen vollständig fern, sie hat auS den Geschäften keinen Nutzen. Die Aus­führungen derFrankfurter Nachrichten" sind daher irreführend und haltlos. DieRheints ch-W e st- fälische Zeitung" veröffentlicht unter der Ueber- fchrift:Diefreiwillige" Kleiderabgabe" eine Zu­schrift, in der es u. a. heißt:Die Abgabe von Altkleidern und daS Fortbestehen der Anfertigung neuer Kleidung ist ein wirtschaftlicher Narrenstreich. Folgerichtig wäre eine allgemeine Beschlagnahme aller brauchbaren Stoffe, die im Handel noch vorhanden sind, für die Anfertigung von Arbeiterkleidung. Die Preis­frage ist doch belanglos gegenüber der notwendigen Weise auf die der geplanten Methode folgenden Wucherwirtschaft". Die auch in anderen Zeitungen empfohlene allgemeine Beschlagnahme der Stoffe in den Geschäften und deren Verarbeitung zu Arbeiter­kleidung hat große Bedenken gegen sich. Die Reichs- bekleidungsstelle konnte sich zu einer solchen Maßnahme nicht entschließen mit Rücksicht darauf, daß dadurch eine erhebliche Schädigung von Handel und Industrie eingetreten und ohne Grund einer weiteren Komm- untsierung unseres Wirtschaftslebens Vorschub geleistet worden wäre. Praktisch hat die Beschlagnahme nur dann Zweck, wenn sie schnell durchgeführt werden kann. Dazu fehlen aber der Reichsbehörde und auch den Kommunalverbänden die nötigen Hilfskräfte. Endlich aber wären durch eine allgemeine Beschlagnahme gerade die V-lkskreise, die nicht direkt von der Reichsbe- kleidungsstelle versorgt werden, geschädigt worden, weil ihnen der Einkauf auf Grund ihres Bezugsscheines unmöglichgemachtworden wäre. Die Reichsbekleidungs­stelle hat aber die Aufgabe, für die gesamte Be­völkerung, nicht nur für einzelne Schichten zu sorgen.

):( Hersfeld, 16. Mai. Ein Sohn uuserer Stadt hat zum Andenken an seine drei Söhne, die im Krieg den Heldentod erlitten haben, eine Stiftung v»n 10 000 Mark gemacht, aus deren Zinsaufkommen während der Wintermonate armen und schwachen Schulkindern Milch in der Frühstückspause verabreicht werden soll. Die städtischen Behörden haben die Stiftung unter dem Ausdruck herzlichsten Dankes und vollster Anerkennung über die hochherzige Art» in der der Stifter das Andenken seiner Söhne pflegt, angenommen. Die Nennung des Namen- des Stifters unterbleibt auf seinen Wunsch.