Sersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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| Bqugrprei« vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post Se- ■ | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdrucker« : 5 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Kranz Funk, Hersfeld. ;
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
I Der Anzeigenprei» beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 110.
Sonntag, den 12. Mai
1918
Amtlicher Stil
HorSfel», den 26. April 1918.
An die Herren Bürgermeister xnö Gutsvorstsher -e- «reife-.
Die Speckablieferunge« auf Grün- -er HauS- fchlochtungen sin- noch sehr im Rückstände. Ich ersuche, die Pflichtigen auf ortsübliche Weise zur alS- baldigen Ablieferung «uf-ufor-ern. Jst-ieA»lief«rung bis 15 Mai ö. JS. nicht erfolgt, ss wird zur Beschlag, nahmuug geschritten und außerdem gerichtlich »i« Bestrafung herbei geführt werden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
3 . F. No. 734. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor
hersfeld, den «. Mai 1918.
Der preis für allen hafer, der seit Bekanntgabe der Requisitionsabficbt an die Zollbehörden usw. frühestens seit 23. April 1918 an die Bceresverwaltung abgeliefert worden ist oder noch wird, wird auf 450 Mark für die Conne erhöht. Ausgenommen ist jedoch derjenige hafer der bereits bei den Kommisionären zur Ablieferung an die heeresverwaltung gelagert hat. Einer Ablieferung an die Heeresverwaltnng ist gleich zu achten, eine dahingehende Erklärung-es Ablieferers an Sie BeitreibungSkommandos vor Beginn der Durchsuchung, »der an -en Gemein-evorsteher, -er die Er- klärxng sofort dem nächsten Proviantamt oder Bei- tr«ibu»gSkomma«öo zu übersende» hat. Hafer, der erst durch Nachforschungen -er Beitreibung-kommando- ermittelt wird, ist mit 170 Mark zu bezahlen.
Der _
I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
hersfeld, den 29. April 1918.
An die herren Müller des Kreises.
Bei der Revision der Mühlen ist wiederholt festgestellt worden, dass die Müller die Gewichtsbe- seheinigung bei der Annahme des Getreides nicht sofort auf die Mahlkarte setzen. Ich nehme daher Veranlassung, die Beachtung dieser Vorschrift nochmals in Erinnerung zu bringen. Bei der Annahme des Getreides ist das Gewicht sofort durch Verwiegen festzuftellen und das angenommene Gewicht sofort auf der Mahlkarte zu bescheinigen und zwar mit folgendem Wortlaut: . . . kg Roggen und . . . kg Metren erhalten. Ort, Datum und formen des Müllers.
Diejenigen Müller, die diese Bescheinigung nicht auf die Mahlkarte setzen, machen sich strafbar. Bei einem pieudruck der Mahlkarten wird die Ge- wichtsbescheinigung v er gedruckt werden, einstweilen ist sie handschriftlich zu vollziehen.
Cgb. Pio. K. G. 1153. Der Bandrat.
1. V.:
v. Bedemann, Reg.-Assessor.
'HerSfel», »en 8. Mai 1811.
In letzter Zeit haben
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in großem Umfange Ausflüge in -i« Lan-gemein-en -eS Kreises unternommen und hierbei die gesetzlichen Bestimmungen insofern übertreten, als sie Tier und andere öffentlich bewirtschaftete Lebensmittel in erheblichen Mengen aufgekauft haben. DieS ist ihnen besonders dadurch gelungen, daß sie den Landwirten gesagt haben, die Verpflegung im hiesigen Reservelazarett sei unzureichend, ich weise ausdrücklich darauf hin, daß dies nicht »er Fall ist. Die Verpflegung im hiesigen Reservelazarett ist, wie allgemein anerkannt gut und »oll ausreichend. Es liegt daher für die Verwundete« kein Anlaß vor, Lebensmittel auf dem Lande für ihre eigene Bedürfnisse zu kaufe«. Tatsächlich werden diese Leben-mittel auch zum größte« Teil nicht von den Verwundeten selbst ver. zehrt, sondern «ach auswärts verschickt, zum Teil mit erheblichem PreiSaufschlag.
Die Landwirte deS KreiseS ersuche ich, a«- den »orstehen-en Gründen alle Untreue auf Abgabe von Lebensmitteln, die ihnen von Verwundeten gestellt
werden, abzulehnen, da sie sich hierdurch nicht nur strafbar machen, sondern auch die gleichmäßige Versorgung der großstädtischen Bevölkerung mit LebenS- mittel» sehr gefährde«.
Tgb. No. I. 5112. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Her-feld, den 7. Mai 1918.
Der Entwurf einer Anlage zur Entwässerung des We-eütergange- bei km 8,8+15 der Eisenbahnstrecke Gerstungen-Vacha im Dorf Widdershausen liegt während einer Zeitraum- von 14 Tagen vom Tage deS Erscheinen- dieses KreiSblattS ab gerechnet auf dem Bürgermeisteramt in WidderShaufen zu jedermanns Einsicht offen. Innerhalb der Offenlegungs- zeit sieht es jedem Beteiligten frei, im Umfange seines Interesse- bei dem Bürgermeisteramt in Widdershausen schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen geltend zu machen.
Tgb. No. I. 4904. Der Landrat.
J. D.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Verordnung
Auf Grund deS Z 63 in Verbindung mit § 65 der ReichSgetreideordnung für die Ernte 1117 »om 21. Juni 1SlWt.G.Bl.S.507) wird für denBereichdeSRegierungS- bezirkS Caffel folgendes bestimmt:
Geltftversorger dürfen ihr Getreide an die Mühlen zur Verarbeitung auf Mahl- und Schrotkarte in der Zeit von 8 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht ab. liefern und die daraus h-rgestellten Erzeugnisse in der gleichen Zeit nicht abholen.
SeS KommunalverbandeS Ausnahmen exlaffen.
§ -
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mark oder mit einer dieser Strafe» bestraft.
§ 4.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Caffel, den 27. April 1918.
Der Regiernug-präfibeut. gez Graf»»» Bernst 0 rff.
* ♦ * Hersfeld, den 6. Mai 1618.
Wird veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, die Bekanntmachung wiederholt i» ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen u«d auch die Müller ausdrücklich hierauf hinzuweisen.
Tgb No. K. G. 1465. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Bekanntmachung
über den Absatz von BrennspirituS in Flasche«.
Wie im Vorjahre, muß wege« -er knappen Branntweinbestände und der dauernd starken An- forderungen für die Zwecke der Landesverteidigung die in Höhe von 25 Hundertteilen deS früheren Verbrauchs für' den einzelnen Monat fretgegebene Menge auch während der kommenden Sommerzeit auf zwei Monate verteilt werden.
Die aus den Monat Mai ö. I. entfallende Verbrauchsmenge hat demnach für die Monate
Mai und Juni 1918 zusammen, die auf »ex Monat Juli ». I. entfallende Verbrauchs- menge für die Monate
Jxli «xd August 1118 zusammen auSzureichen.
Bon dieser Menge werden vier Fünftel zum Bezugspreise von 51 Pfennig für daS Liter gegen BezugS- marken, diewie bisher von den einzelnen VerwaltungS- stellen verteilt werden, in den Verkehr gelangen, während ein Fünftel zu dem höheren Bezugspreise von Mark 2,— für daS Liter ohne solche Marken verabfolgt werden darf.
Während bisher die Marken häufig ohne Prüfung deS tatsächlich vorliegenden BedürfniffeS ausschließlich an Minderbemittelt« verteilt wurden, dürfen die Marken in Zukunft an diese nur insoweit abgegeben werden, als sie dex BrennspirituS unbedingt zu Kochzwecken benötigen und dies nachzuweisen in der Lage sind.
Golltex bei dieser VerteilungSart Marken übrrg bleibe«, so können diese auch an andere Verbraucher abgegeben werden, soweit der BrennspirituS ausschließlich zum Erwärmen von Milch für Wöchnerinnen und kleine Kinder oder für Kranke gebraucht wird.
In keinem Falle dürfen in Zukunft Marken für
Spiritus zu Beleuchtuxgszwecken verteilt werden.
Es bleibt den Bewaltungen überlassen, ti« Marken für Mai/Juni im Mai un» für Juli/August im Juli oder auch in den einzelnen Monaten Getrennt zu verteilen.
Andere Bezugsmarkex alS die von der Spirituszentrale ausgegebenen, dürfen auch in Zukunft nicht zur Verwendung gelangen, ebenso dürfen auch andere Bescheinigungen irgend welcher Art für den Bezug von BrennfpirituS nicht ausgestellt werden.
Gewerbetreibende dürfen BezugSmarken, die den Gemeinden zur Verteilung überlassen sind, nicht erhalten- diese Verbraucher haben sich zur Erlangung der erforderlichen PezugSmarken nach wie vor an die zuständigen BetriebSstellen zu wenden.
Berlin, den 25. April 1918.
Der Vorsitzende der Reichsbranxtweinstell« Köhler.
Hut der Heimat.
§ Hersfeld, 11. Mai. (Tagesordnung für die Gitzxng der Gta-tver0rdnet«nver- sammlung am Montag, d«n 13. Mai 1918, nachmittags 4. Uhr i m Ra thau S f a a l.) 1. Aushändigung des Vermögens der in 1899 aufgelösten Schneid«r-Jnuung an die hiesige Schneider-ZwangS. ixnung. 2. Erhöhung d«r WafferverbrauchSabgabe von den Gartenbesitzer«. 3. Erhöhung der Elektrizi- tätS-BerbrauchSabgabe. 4. Erhöhung der Dergütung für die Unterhaltung des städtischen ZuchtbusienS. 5. Nachbcwisiigung für die städtische Obstbaumpflanzung.
6. Bewilligung einer Bergsitung für dt« Verwaltung
M StadtwaldeS. 7. Beschlußfassung *5« daS neu« Eparkaffex-Etatut. 8. Beschlußfassung über die Bildung einer KassenprüfungSkommiffion und Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung »er JahreSrechnuxg »er Gta»tkaffe. I. Anschluß »er Stadt an den Werra- Fulda-Kanal. An »ie öffentliche «itzxng schließt sich
):( HerSfeld 11. Mai. Der Gefreite Willi Bürkle, Sohn »et Polizeiserganten Bürkle hier wurde mit »er Württemhergtschex sil»ernen Militär- Verdienstmedaille ausgezeichnet.
):( HerSfeld, 11, Mai. Sergeant Leo Möllev im Ins. Regt. 188 wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.
-t- Oberhann 10. Mai. Der Jäger Heinrich Schacht im Jägerregiment 14 erhielt »aS Mecklex- burgische Beriten st kreuz 2. Klasse.
Northeim, 8. Mai AlS diebische Schwiegertochter erwies sich eine junge Rheinländerin, »ie hierher gekommen war, xm sich bei ihren künftige« Schwiegrr- eltern vorzustesien. Sie wollte deren Sohn angeblich in einem Lazarett gepflegt und sich mit ihm verlobt haben. Den Besuch benutzte daS Mädchen zu einem Diebstahl, indem eS eine größere Geldsumme mit, sich gehen hieß. Die Polizei konnte der Diebin jedoch den Betrag wieder abnehmen und sie in Haft setzen.
SimmeflaOrtstig 1918.
Heut weckt« mich lieblicher Lautexschlag, Jungmädchen zogen vorüber, Sie glichen dem jungen Maientaz An Glanz, an Lust un» Lieder.
Ich schaute ihne« nach. Erbat Vom Himmel, frohe- Freuen, Reich über jungen Volke- Pfad, Bollhändig auSzustreuen.
O J«gend, 0 Lust, 0 Liederklang, Findet man dich noch auf Erden? — Nun hoff' ich voll frohe« Ueberschwang Jetzt, endlich muß Frte-en werden.
M. L.
W Man lese -«
die amtlichen Bekanntmachungen.
Nicht nur an den Tagen, an denen man etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern w täglich -^s©
Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muss. Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.