Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger : Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im |
i amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. I fUY OCH • Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr 108. Donnerstag, den 9. Mai 1918
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: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- 5 zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei ■ Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im • amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. S Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 7. Mai 1918.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß am
Sonntag, den 12. Mai d. I.
vormittags 10 Uhr in Hersfeld im Hotel Stern, Zimmer Nr. 10 eine Versammlung der Maler und Anstreicher und um 12 Uhr eine gleiche Versammlung der Bäcker stattfindet, die den Zweck hat, über die Gründung von Zwangsinnungen zu beschließe«. Die Zwang-innungen sollen sich über den ganzen KreiS Hersfeld auSdehneu, sodaß es von Wichtigkeit ist, daß auch die in den Landgemeinden und Gut-bezirken ansässigen Maler und Anstreicher bezw. Bäcker zu der betreffenden Versammlung erscheinen. Die Herren Bürgermeister und Gut-vorfteher ersuche ich, die in Ihrem Bezirk wohnenden Maler und Anstreicher bezw. Bäcker hiervon persönlich zu benachrichtigen und sie aufzufor-ern, zu der betreffenden Versammlung zu erscheinen. Ferner ersuche ich die Herren Bürgermeister eine Liste der in Ihrer Gemeinde wohnhaften Maler und Anstreicher sowie der Bäcker, auch diejenigen, die sich zur Zeit im Felde Befinden, an den Vorsitzenden des Ausschusses zur Förder- unng des Haudwerks in Hersfeld,HerrnKupferschmieöe- meister Schüßler in Her-feld zu senden.
Tgb. No. I. 4968. Der Landrat.
$ V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
HerSfeld, & n 8. Mai 1918.
In letzter Zeit haben
StiMütk M dem MmlMktt
in großem Umfange Ausflüge in die Landgemeinden des Kreises unternommen und hierbei die gesetzlichen Bestimmungen insofern übertreten, als sie Eier unS andere öffentlich bewirtschaftete Lebensmittel in er- heblichen Mengen aufgekauft haben. Dies ist ihnen besonders dadurch gelungen, daß sie den Landwirten gesagt haben, die Verpflegung im hiesigen Reservelazarett sei unzureichend, ich weise ausdrücklich darauf hin, daß dies nicht der Fall ist. Die Verpflegung im hiesigen Reservelazarett ist, wie allgemein anerkannt gut und voll ausreichend. Es liegt daher für die Verwundeten kein Anlaß vor, Lebensmittel auf dem Lande für ihre eigene Bedürfnisse zu kaufen. Tatsächlich werden diese Lebensmittel auch zum größten Teil nicht von den Verwundeten selbst verzehrt, sondern nach auswärts verschickt, zum Teil mit erheblichem Preisaufschlag.
Die Landwirte des KreiseS ersuche ich, auS den vorstehenden Gründen alle Anträge auf Abgabe von Lebensmitteln, die ihnen von Verwundeten gestellt werden, abzulehnen, da sie sich hierdurch nicht nur strafbar machen, sondern auch die gleichmäßige Ver. forgung der großstädtischen Bevölkerung mit LebenS- mitteln sehr gefährden.
Tgb. No. i. 6113. Der Landrat.
J. V.:
v. Hebemann, Reg.-Asseffor.
HerSfeld, den 8. Mai 1918.
Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien deS Schlachtbezirks Hersfeld erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend und beträgt 125 gr. Fleisch und $5 gr. Wurst auf die Karte; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken des Kreises setzen die zuständigen Gendarmeriewachtmeister die Kopfmenge fest.
Der Vorsitzende »es KreiSauSschuffe».
v. Hebemann, Reg. - Assessor.
Preußische 8M^iirHi|5iiitiiii|
zur
Uererdnung «der die Genehmiguns von Er- satzlrdenrmittrln v»« 7. März 1918.
(ReichS-Gefetzbl. Seite 113).
(Fortsetzung).
D. Ueberwachung des Verkehrs mit 6rfatzleben smitteln.
1. Die Ersatzmittelstelle» haben sich durch regelmäßige undunvermutete Nachprüfungen zuüberzeugen, ob bie von ihnen genehmigten ErsatzlebenSmittel entsprechen- ten im GenehmigungSantrag enthaltenen Angaben und den bei der Erteilung der Genehmigung aufgeführten Bedingungen hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Diese Nachprüfuugen find
von -er größten Bedeutung, wenn der mit der Ver- ordnung angestrebte Zweck des Schutzes der Allgemein- heit gegen ungeeignete Ersatzlebensmittel wirklich erreicht werben soll. Die Ersatzmittellstellen haben daher hierauf besondere Sorgfalt zu verwenden. Die Erhebung einer laufenden JahreSgebühr für die genehmigten Ersatzlebensmittel gewährt ihnen die Möglichkeit, Beauftragte zur Ueberwachung derHerstestung u. des Vertrieb» dieser Ersatzlebensmittel i» ausreichender Zahl anzustellen und häufiger zu wiederholende chemische Untersuchungen von Proben zu veranlassen. Alle Zuwiderhandlungen sind unnachsichtlich zu verfolgen.
u. Darüber hinaus haben die Ersatzmitstellen in ihrem Bezirk auch den Verkehr mit denjenigen Ersatz- leben-mitteln, welche nicht von ihnen genehmigt find, sorgfältig zu überwachen und Verletzungen -er Verordnung zur Kenntnis der zuständigen Ersatzmittelstelle und gegebenenfalls zur Strafverfolgung zu bringen.
111. Die Polizeibehörden werden beauftragt, die Ersatzmittelstellen bei der Ueberwachung des Verkehrs mit Ersatzlebensmitteln zu unterstützen und von den Befugnissen der §§ 9 und 10 der Verordnung in möglicht weitem Umfang Gebrauch zu machen. Die etwa festgestellten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind stets auch der für den Bezirk zuständigen Ersatzmittelstelle anzuzeigen.
E. Befchwerdeverfahren.
I. Gege» die Bersagung und Zurücknahme der Genehmigung eine» Ersatzleger smittels findet innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde an d-. i „Beschwerdeausschuß für Ersatzmittel in Berlin" yD.
Der Beschwerdeausschuß w^rd -er Staatlichen Nahrungsmittel-UntersuchungLaastalt in Berlin C. 25, Aleranderftraße 8—6 angefibloffen. Vorsitzender statt, stellvertretender Vorsitzender sein Vertreter. Zu Mitgliedern des BeschwerdeausschusseS werden Ver- Vertreter der ErsatzlebenSmittelindustrie, des Groß- u. Kleinhandels in LebenSmitteln und der Verbraucher durch den Staat-kommissar für Volksernährung und den Minister des Innern ernannt.
Der BeschwerdeauSschuß entscheidet einschließlich des Vorsitzenden in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen zwei Vertreter der Ersatzlebensmittelindustrie, und deS HandelS in Lebensmitteln, die beiben anderen Vertreter der Verbraucher sein sollen.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Mitglieder deS Beschwerdeausschusses sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und GeschäftSverhältnisse, welche durch die Ausübung ihrer Befugnisse zu ihrer Kennt- niffe kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäftsund der Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Die Mitglieder sind vom Vorsitzenden bezw. seinem Vertreter auf getrene Pflichterfüllung zu vereidigen.
Die dem Beschwerdeausschuß angehörenden Beamten werden für Dienstreisen nach de» für sie maß. gebenden allgemeinen Bestimmungen entschädigt. Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen eine Aufwandsentschädigung von täglich 20 Mk., außerdem Ersatz der baren Auslageu an Fahr- kosten.
Die Einnahmen und Ausgaben deS Beschwerde- ausschuffeS find bei der Staatlichen Nahrungtmittel- NntersuchungSanstalt außerplanmäßig zu verrechnen.
11. Dir Beschwerde ist bei dem BeschwerdeauSschuß unmittelbar schriftlich einzureichen. Sie muß die Gründe bezeichnen, aus welchen die Entscheidung der Ersatzmittelstelle angefochten wird. Eine Abschrift des Antrags an die Ersatzmittelstelle bezw. der gegen die Zurücknahme der Genehmigung erhobenen Einwendungen feintet ein zur Untersuchung geeignetes Muster des Ersatzleben-mittels in der für den Kleinverkauf vorgesehenen Packung mit Bezettelnng, Gebrauchsanweisung und Ankündigungsentwurf (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 der Beiordnung) ist beizufügen. Gleichzeitig mit der Einreichung der Beschwerde ist die Beschwerdegebühr von 100 Mk. einzuzahlen.
Auf das Beschwer-everfahren finden im übrigen die Bestimmungen über das Verfahren vor den Sr- satzmittelstcüen (B. n V) Anwendung. Bei Versäumung -er Beschwerdefrist wird die Beschwerde durch Bescheid deS Vorsitzenden -es BeschwerdeausschusseS zurückgewiesen. In klarliegende» Fällen kann schriftliche Abstimmung erfolgen, sofern nicht von einem Mitglied Widerspruch erhoben wird. Eine Rückzahlung -er Beschwerdegebühr findet in keinem Falle statt.
Die Ersatzmittelstellen haben dem BeschwerdeauSschuß und seinem Vorsitzenden auf Verlangen Auskunft zu erteilen und ihre Akten einzureichen. (Schluß folgt.)
Fortsetzung auf der 4. Seite.
§ Hertfeld, 7. Mai. (Die Festigung unserer inneren Front.) Maßnahmen der ReichSbe- kleidungsstelle zur Versorgung der Rüstungsindustrie, der Landwirtschaft, der Eisenbahnen und des Bergbaues. Die steigenden Anforderungen für den Bedarf der Arbeiter in der Landwirtschaft, der Kriegs, industrie, den Verkehrsbetrieben und sonstige» kriegswichtigen Betrieben an Arbeitskleidung hat die Reichsbekleidungsstelle vor die Aufgabe gestellt in kurzer Zeit 3 Millionen Männeranzüge zu be- schaffen. Die Deckung dieses Bedarfs aus den Beständen der Geschäftsabteilung der Reichsbekleidungsstelle — der Kriegswirtschafts -Aktiengesellschaft — war nur zu kleinerem Teil möglich, weshalb die Reichsbekleidungsstelle zunächst mit Hilfe der Verbände der Großkonfektion und des Schneider- handwerks eine größere Anzahl von Anzügen zu beschaffen versuchte. Die Verbände haben sich verpflichtet, rund 840 000 Anzüge zu liefern, doch konnte bis jetzt insgesamt nur ein Teil als für den gedachten Zweck geeignet beschafft werden. Durch die Kriegsrohstoffabteilung sind für rund 350 000 Mäneranzüge Stoffe und durch die Bekleidungsabteilung des Kriegsministerium annährend 500 000 getragene Uniformen in Aussicht gestellt worden, so daß rund eine Million Anzüge übrig bleiben, die auS den Beständen an Altkleider aus der Bevölker. ung genommen werden müssen. Nach langen Verhandlungen über die Art und Möglichkeit der Beschaffung dieser Anzüge und nach Anhören der maßgebenden Ausschüsse sowie im Einvernehmen mit Sem Reichswirtschaftsamt wird der Reichskommissar für bürgerliche Kleidung jetzt eine Verfügung an die Kommunalverbände erlassen, die diese Beschaffung regeln soll. Diese Regelung steht eine Sammlung von getragener Männerkleidung im ganzen Reiche vor. Für jeden Kommunalverband wird die Landeszentralbehörde die Zahl der zu beschaffenden Anzüge fest. Joppe und Hvse tu., u - «rite 'MRkö- SmoktrHS »«$ Uniformen von der Sammlung ausgeschlossen sind. Die Reichsbekleidungsstelle erwartet, daß die erforderlichen Kleidungsstücke durch die eingeleitete Sammlung freiwillig aufgebracht werden und daß dadurch eine Einforderung auf anderer Grundlage vermieden wird. Die Kommunalverbände sind von der Reichsbekleidungsstelle ermächtigt worden,». den wirtschaftlich besser gestellten Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie Oberkleidung in größerer Anzahl besitzen, die Anzeige ihres Besitzstände» an Oberkleidung ein. zufordern, wenn diese den Aufruf zur freiwilligen Abgabe unbeachtet lassen. Wer freiwillig auS seinen Beständen mindesten» einen Anzug abliefert, ist von der Verpflichtung zur Bestandsanzeige seiner Oberkleidung von vornherein befreit. Bei der Abgabe der Oberkleidungsstücke wird dem Abliefernden eine Bescheinigung mit der amtlichen Zusicherung erteilt, daß bei einer im weiterem Verlauf des KriegeS etwa notwendigen Einforderung getragener Oberkleidung die jetzt abgenommenen Stücke mit in Anrechnung kommen. Diese Bescheinigung wird nur in dem Falle nicht erteilt, wenn die Abgabe der Kleidungsstücke von dem Abliefernden an die Bedingung der Ausstellung einer Abgabebescheinigung zur prüfungslosen Ausstellung eines Bezugsscheines geknüpft wird. Die abgelieferten Anzüge werden nach einem geordneten EchätzungSverfahren ange- messen bezahlt, wobei auf ausreichende Bezahlung auch von der Reichsbkleidungsstelle Wert gelegt wird. Zur Anregung einer beschleunigten Abgabe hat die Reichsbekleidungsstelle ferner bestimmt, -aß die Annahmestesten für die getragenen Kleider, die innerhalb 3 Wochen abgeliefert werden, lO°/o Zuschlag zu den regelmäßigen SchätzungSbeträgen zahlen. Die Reichsbekleidungsstelle verhehlt sich nicht, daß sie zur Beschaffung von einer Million Männer- anzüge» auf die Mitwirkung allerKreise angewiesen ist, die durch ihre wirtschaftliche Stellung über größere Kleiderbestände verfügen. Von diesen Bevölkerung-schichten erwartet die Reichsbekleidungsstelle volles Verständnis für die Notwendigkeit der geforderten Abgabe; es gilt jetzt in dem Augenblick, wo der Krieg seinen Höhepunkt erreicht hat und alle Kräfte angespannt werden müssen, unsere Heimat, front zu sichern. Mtllio»en von arbeitsamen Händen müssen in der Landwirtschaft und in der Rüstungsindustrie regsam und arbeitsfähig erhalten werden, um das entgiltig« Ziel de- Sieges sicher z» erreichen. Es ist eine moralische Pflicht eines jeden Deutsche», nach seinen wirtschaftlichen Kräften beizusteuern und opferfreudig alle Maßnahmen zu unterstützen, die -a- wirtschaftliche Durchhalten unseres Volke- ermöglichen. Getragen von dem Be. wußtsein, -aß da» ganze Volk in allen seinen Schichten sich dieser Pflichten voll bewußt ist, vertraut die Reich-bekleidung-stell« darauf, daß ihr Aufruf an die Kreise, die irgenwie in der Lage sind, von ihren Kleiderbeständen etwa- abzugeben, nicht unbeachtet verhallen wird. Die weitere Entwicklung in -er Herstellung und Verwendung von Ersatzstoffen wird jeden wirklichen Mangel an Bekleidung für alle Zeit ausschließen.