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Hersfelder Kreisblatt

*eHefBa'aaaiieifiS«BaBaieiiaaaaeee«flseeee*eeeBaeeae8iiwsreeHieiKiseecrweflaiwBe«!eeaaBeeÄ«aa«aaeB : Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- - | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ! Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. | HaDKKMaaMMasBasaaaaaBaaBaQaMaawBwaBBawanaaaaasBaagaHaaiaaBBMaasaBBaBeaaaBBBBaaBsaaaB

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

aesasaflasaBaBaaaaweNBBwaewaaaaBeMaBaaasBGaaBeewBBaBeeBaflBBBBieBMMBBBMaBaBseaaBeaBaieee r Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im i amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 107. Mittwoch den 8. Mai

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1918

Amtlicher Teil.

Bersfeld, den Ly. April 191$.

An die Herren Müller des Kreises.

Bei der Revision der Mühlen ist wiederholt feftgeftellt worden, dass die Müller die Gewichtsbe- 6-Reinigung bei der Hnnahme des Getreides nickt sofort auf die Mahlkarte setzen. Ick nehme daher Veranlassung, die Beachtung dieser Vorschrift noch­mals in Erinnerung zu bringen. Bei der Hnnahme des Getreides ist das Gewicht sofort durch Verwiegen feftzustellen und das angenommene Gewicht sofort auf der Mahlkarte zu bescheinigen und zwar mit folgendem Wortlaut: . . . kg Roggen und . . . kg Heizen erhalten. Ort, Datum und Farnen des Müllers.

Diejenigen Müller, die diese Bescheinigung nicht auf die Mahlkarte setzen, machen sich strafbar- Bei einem Neudruck der Mablkarten wird die Ge- wichtsbesebeinigung vorgedruckt werden, einst­weilen ist sie handschriftlich zu vollziehen.

Cgb. JNb. K. G. 1153. Der Eandrat,

I. V :

v. Bedemann, Reg.-Hssessor.

Hersfeld, den 2. Mai 1918.

In Ausführung -es § 1 der Polizeiverordnung betreffend die Verwendung von Ti. r davern vnm AeBBäÄiitiHeilHlgiii^^ ^^»M.vte xM seu Gemeinden Kalkobes, Allmershausen, Gtttersdorf, Untergeis, Obergeis, Heenes, Friedlos, Mecklar, Kathus, Gorga, Malkomes, Wippershain, Reilos, Rohrbach und Wilhelmshof ablteferungspflichtigen Kadaver und Kadaverteile an den Abdecker Christian Noll in Schlitz zur Ablieferung zu bringen sind. Tgb. No. 1. 4659. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 8. Mai 1918.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher des Kreises, welche meine Verfügung vom 18. April I. 3872 betreffend die Enteignung von Gegenständen wie Türklinken, Fenstergriffe usw. aus Messing noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 15. Mai hieran erinnert.

Tgb. No. 1. 4798. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 3. Mai 1918.

Mit Zustimmung der Reichskartoffelstelle wird hier-urch gemäß § 2 der Verordnung vom 9. März 1918 (R. G. Bl. S. 110) der

Frühkartoffelerzeugerhöchftpreir für die Provinz Hessen-Nassau vorerst auf 10 Mark je Zentner festgesetzt und zwar für den Monat Juli. Tgb. N». L 4748. Der Landrat.

^, B,.

v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Mai 1918.

Die angeordnete Schließung der Mühle Friedrich Claus in Mecklar wird mit Wirkung vom 10. d. M. wieder aufgehoben.

Tgb. No. K. G. 1386. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Preußische Itffiiriuftivtifiii

zur

Nerordnung «der dir Geuchmigttng von Gr- sntzlrdrnsmMeln vom 7. Marx 1918.

(Reichs-Gesetzbl. Seite 113).

(Fortsetzung).

IV. Die Ersatzmitelstellen haben sich mit einer leistungsfähigen öffentlichen Nahrungsmittel-Unter- suchungsanstalt oder mit mehreren Anstalten ihres Bezirks in ständiger engster Fühlung zu halten. In allen geeigneten Fällen ist von dem Vorsitzenden der Ersatzmittelstellen vor der Entscheidung über die Genehmigung eines Ersatzlebensmittels oder die Zurücknahme der Genehmigung eine Begutachtung durch eine öffentliche Untersuchungsanstalt, wenn nötig auf Grund einer eingehenden chemischen Unter­suchung, zu veranlassen. Al» Mitglieder der Ersatz­

mittelstelle sind in erster Linie die Vorsteher (stellver­tretenden Vorsteher) derjenigen Untersuchungsanstalten zu berufen (All Absatz 3), welche die Erstattung der Gutachten für die Ersatzmittelstelle übernommen haben, damit sie an den Verhandlungen und Ent­scheidungen der Ersatzmittelstelle mitwirken können. Die durch die Hinzuziehung der Anstalten erwachsen­den Kosten sind aus den Einnahmen der Ersatzmittel- stellen an Gebühren zu bestreiten.

V. Die Ersatzmittelstelle beschließt über die An­träge auf Genehmigung eines ErsatzlebensmittelS und über die Zurücknahme der Genehmigung in der Regel ohne mündlche Verhandlung.

Der Vorsitzende kann anordnen, daß mündlich verhandelt wird und daß der Antragsteller zu den Verhandlungen erscheint. Ist der Antragsteller in dem zur mündlichen Verhandlung anberaumten Termin trotz rechtzeitiger Ladung nicht erschienen, so wird gleichwohl in der Sache verhandelt und be­schlossen.

Die Verhandlungen der Ersatzmittelstelle sind nicht öffentlich.

Die Verhandlung beginnt mit einem Vortrag über die Sachlage, den der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied übernimmt. Der Vorsitzende ist befugt, Sachverständige zu der Verhandlung zuzu- ziehen.

Die Ersatzmittelstelle kann weitere Erhebungen beschließen.

Die Eutscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verfahrens. Bei der Ab­stimmung entscheidet Stimmenmehrheit.

Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich zuzustellen im Falle der Versagung oder der Zurück­nahme der Genehmigung sind die Gründe kurz an= zugeben, aus denen die Berl-tgunng oder Zurück­nahme erfolgt ist.

derrfatzmitteirtellen.

Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung kann der Reichskanzler für die Erteilung und Versagung der Genehmigung Grundsätze ausstellen. Die Grund­sätze sind durch die Bekanntmachung des Reichs­kanzlers vom 8. April d. Js. im Reichsanzeiger ver­öffentlicht. Die genaue Beachtung dieser Grundsätze wird den Ersatzmittelstellen zur Pflicht gemacht.

Es wird besonders hervorgehoben, daß mit der Versagung oder der Zurücknahme der Genehmigung ein persönlicher Makel nicht verbunden zu sein braucht. Neben den Versagungsgründen, die in der Person des Antragstellers und der Beschaffenheit feines Be­triebs liegen, z. B. Unzuverlässigkeit, Mangel an Sachkenntnis, Mangel ü*1 den für einen ordnungs­mäßigen Gewerbebetrieb erforderlichen Einrichtungen kann die Versagung oder die Zurücknahme der Ge- uehmigung auch auf Bedenken gesundheitlicher oder volkswirtschaftlicher Art gegründet fein. Das Nähere hierüber enthalten die Grundsätze des Reichskanzlers.

Die Genehmigung ist stets an die Bedingung zu knüpfen, daß

1. die im Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthaltenen Angaben sowie die dem Antrag beigefügten Muster (§ 3 Absatz 1 Nr. 1-4 der Verordnung dauernde Beachtung finden,

2. jeder reklameartige Hinweis auf die Genehmig­ung zu unterbleiben hat,

3. der Antragsteller verpflichtet ist, der Ersatz­mittelstelle auf Anfordern jederzeit unent­geltlich Proben des Ersatzlebensmittels zur Vornahme einer Nachprüfung ohne Ent­schädigung zu übersenden und an Gebühren für die Nachprüfung der Erfatzmittelstelle so­lange das Ersatzlebensmittel im Verkehr ist, eine laufende Jahresgebühr von 10 Mk. zu entrichten.

Die Hinzufügung weiterer Bedingungen bleibt dem Ermessen der Ersatzmittelstelle überlassen. Er­wünscht ist namentlich auch, daß einer im Mißverhältnis zum Wert des Ersatzlebensmittels stehenden Art der Packung durch zweckentsprechende Bedingungen ent­gegengewirkt wird.

(Fortsetzung folgt). .

Bus der Heimat.

*(Sonderzu Weisungen von Schuhwerk). Während die Bevölkerung im allgemeinen bei der Deckung ihres Bedarfs an Schuhwerk auf die Mengen angewiesen ist, die vom Hauptverteilungsausschuß des Schuhhandels nach bestimmtem Schlüssel an die Händler verteilt werden, ist für gewisse Gruppen eine Sonderzuteilung von Schuhwaren vorgesehen. Auf dem Wege der Sonderzuweisung können beliefert werden: einmal Behörden und öffentliche Anstalten, auch Wohlfahrtseinrichtungen, deren Gemeinnützig­keit die höhere Verwaltungsbehörde ihres Sitzes anerkannt hat, soweit eS sich um Schuhwerk handelt, das im Betriebe selbst benötigt wird und zur aus­schließlichen Berfttgungderansordernden Stellen bleibt. Des ferneren können Gemeinden undGemeindeverbände

Schuhwerk zur Abgabe an '.die minderbemittelte Bevölkerung zugewiesen erhalten. Endlich wird Schnhwerk für bestimmte Berufsgruppen im Wege der Sonderzuteilung zugewiesen, und zwar: für Bergwerks- und Grubenarbeiter aller Art, für Arbeiter in Rüstungsbetrieben, . für Eisenbahnarbeiter im Außendienst, für Wald- und Forstarbeiter, für in der Landwirtschaft und im Weinbau erwerbstätige Personen, für (Fischerei und Wasserbauarbeiter, für Hilsdienstpflichtige, die zum militärischen Wachdienst einberufen sind, für Telegraphenbauarbeiter und Landbriefträger und für sonstige staatliche und gemeindliche Angestellte, -t« im Außendienst einen kriegswichtigen BerufauSüben, in besonders dringenden Fällen. Für die Sonderzuweisungen kommt in erster Linie Kriegsschuhwerk mit Holzsohlen in Betracht. Die Zuteilung von Lederschuhwerk ist nur für solche Fälle vorgesehen, in denen Benutzung von KriegS- schuhwerk die Ausübung des Berufes unmöglich machen oder Leben und Gesundheit geführten würde. Schuhwerk, das die Arbeiter durch Sonderzuteilnng erhalten, wird bet der Prüfung der Bedarfsschein­berechtigung nicht in den Bestand von gebrauchs­fertigen Schuhen und Stiefeln miteingerechnet.

* Ein rechtes Maikäferjahr ist das laufende geworden. Die braunen Gesellen schwirren in gewaltiger Zahl umher und man sollte allgemein die Jugend zum Fange anhalten. Nicht nur, daß durch die Vernichtung dieser gefräßigen Tiere großen Schaden im Feld und Garten vor- gebeugt wird, sondern die großen Mengen gefangener Maikäfer geben geschrotet ein gutes Hühnerfutter.

* (Die Kapitalabfindung). Wiederholt ist es vorgekommen, daß KriegSrentenempfänger und Kriegerwitwen zum Zwecke des Erwerbes eigenen Grundbesitzes eine Abfindung ihrer Kriegsver sorgungs- streben, nicht selten Grundbesitz als grundbuchmäßiges Eigentum erwerben, bevor das Kriegsministerium das Gesuch um Kapitalabfindung genehmigt hat. Da­bei besteht jedoch die große Gefahr späterer Enttäuschung, wenn z. B. die beantragte Kapitalabfindung versagt wird, weil entweder dem Kriegeministerium die nützliche Verwendung des Geldes nicht genügend gewährleistet erscheint oder die für die Bewilligung gebotenen Bedingungen mit den mit Hypothekengläubtgern oder Grundstücksverkäufern schon getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nicht in Einklangzu bringen sind. Daher empfiehlt es sich für die Beteiligen, mit dem notariellen Ankauf von Grund­stücken undAnw 'senbiszurendgültigen Verabschiedung des Kapitalabsindungsantrages durch das Kriegs­ministerium zu warten. Zum Zwecke der Prüfung der Gesuche genügt in der Regel die Vorlage eines Vertragsentwurfs oder die Angabe der in Aussicht ge­nommenen Vertragsbedingungen.

§ Hersfeld, 7. Mai. Die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk versteigert am Freitag den 17. Mai d. Js., vormittags 9 Uhr in Kirchhein auf dem Viehmarktplatze 19 in der Schweiz angekaufte Simmentaler. Näheres siehe Anzeigenteil.

):( Hersfeld, 7. Mai. Bei dem hiesigen Fern- sprechnetz sind folgende Aenderungen eingetreten: Zu streichen ist Rolshoven, Eichmühle, dafür zu setzen Febbenhoff, Eichmühle No. 188. Nachzutragen sind: Wilhelm Rechberg, Fabrikant, Wehnebergerstraße 7 (No. 23), Jakob Schmelz, Korb- und Spielwarenge­schäft, Weinstraße 15, No. 218, Karl Huth, Metzger­meister , Obere Frauenstraße 3, 267, L. Pfeiffer, Depositenkasse, No. 96.

):( Schenklengsfeld, 5. Mai. Zur Feier des 100jährigen Geburtstages Vater Raiff. e i s e n s, des Gründers des ländlichen Genossenschafts­wesens, hatten sich heute eine Anzahl Mitglieder und zahlreiche Gäste auf Einladung des Vereinsvorstehers, Herrn Pfarrer Schenk hier, im Gehev'schen Saale dahier zusammengefunden. Die Begrüßungansprache hielt Herr Pfarrer Schenk. Gemeinschaftlich gesungene Lieder und Schülerchöre wechselten mit Borträgen auf Harmonium, Klavier und Geige ab, welche Frl Schönewald, Herr Pfarrer Schenk und Herr Haupt- lehrer Schönewald in meisterhafter Weise darboten. Fräulein Schönewald trug etliche Lieder vor, die ebenso wie die übrigen musikalischen Darbietungen reichen Beifall der Zuhörer ern.eten. Im Haupt- vortrag entwarf Herr Pfarrer Klingender aus Hilmes in einem packenden Vortrage das Lebensbild Ratff- eifens und führte im zweiten Teile des Bortrages die allmähliche Entstehung des Dahrlehnskassen-Veretns vor Augen. Die Entstehung der Raiffeisenvereine tm Kreise Hersfeld vom ersten in Friedewald, der am 16. Februar 1879 gegründet wurde, bis zur voll­ständigen Ausbreitung im ganzen Kreis und die Gründung und Entwickelung der Schenklengsfelder Vereins schilderte Herr Lehrer Hetze! in einem zweiten Vortrage. Die Schlußansprache hielt Herr Haupt- lehrer Schönewald, der mit dem Kaiserhoch schloß. Es war eine anregende Feier, die jedenfalls zum besseren und tieferen Verständnis [ber Raiffeisensache beitragen wird.