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biete der russischen Republik nicht gedulvet werde«. Die Regierung der russischen föderativen sozialistischen Sow- jetregierung drückt die Ueberzeugung aus, daß Herr r/courens unverzüglich V0« »er französischen Regierung abver«fen wird."

PerPen armlliert aufgezurungene Verträge.

Der persische Geschäftsträger hat dem holländischen Minister des Aeußern eine Note übergeben mit der amt­lichen Mitteilung seiner Regierung, daß alle Verträge, die der persischen Regierung aufgezwungen wurden, be­sonders der Vertrag von 1907 zwischen Rußland und Großbritannien über die russische und englische Ein­flußsphäre, und alle Folgerungen für null und nichtig erklärt werden.

Bus den Parlamenten«

Deuttoer Reichstag*

, , Sitzung vom 3. Mai. .

' " Der Reichstag erledigte heute zunächst Auftage«. Bezüglich der brutalen Behandlung denMw Gefange­ner in Nnmanien wird erklärt, daß die Schuldigen, so­weit sie in unserer Hand sind, bestraft werden. Im übrigen sei aber bei den Verhandlungen mit Rumä­nien ihre Bestrafung sowie Sühne und Entschädigung für die Betroffenen gefordert.

In Beantwortung einer Anfrage des Abg. Hekscher (F. Vpt.) der Vergettungsmaßnahme gegen die Eng- länder wegen Verwendung von Dum-Dum-Geschosien fordert, macht

General von Wrisberg Mitteilungen über eine neue Art von Geschossen mit Papieretnlaae, die zahl­reiche Erkrankungsreime enthalten, ausgedehnte Ette- rungen und Wundenkrankheiten verursachchr und be­sonders schwere Leiden herrorrufen. Es wird alsbald bei der britischen Regierung Verwahrung gegen die Verwendung dieser völkerrechtswidrigen Geschope ein­gelegt und die Einstellung des Gebrauchs unter An­drohung von Vergeltungsrnaßnahmen gefordert werden.

Hierauf wird die zweite Lesung des Haushalts für das Reichswirtschaftsamt fortgesetzt.

Abg. Dr.Rietzer (ntl.): Die Bundesratsverordnun­gen für die Uebergangswirtschaft tragen einen allzu bureaukratischen Charakter. Wir müssen Bestimmun­gen treffen, damit die produktiven Kräfte m unsern Ar­beitern und Angestellten sich an dem Aufbau unseres Wirtschaftslebens beteiligen können. Wir dürfen den Frieden nicht verlieren, auch wenn wir den Krieg ge­wonnen haben.

Abg. Wild grübe (kons.): Größerer Schutz der deut­schen Eisenindustrie ist nötig,' er ist aber undenkbar ohne die Erzbecken von Briey unb Longwy. (Unruhe links.) Dieses ernste Problem machen Sie (zu den Sozraldemo- kraten) sich außerordentlich leicht. (Große Unriche bei den Sozialdemokratem) Ihr Allheilmittel ist Walter v. Rathenaus Vergesellschaftung der gesmnten Volks­wirtschaft. Soweit der Geist Rathenaus sich in den Bu­reaus des Reichswirtschaftsamtes breitmacht, muß er mit Pech und Schwefel ausgetrieben werden. (Zuruf bet den Sozialdemokraten.) Die Klagen über dre Papierver­teilung wollen nicht verstummen.

Staatssekretär Frhr. v. Stern: Einstwellen umß die Kriegswirtschaft fortbestehen, dauernd aber nicht. Un­zweifelhaft haben wir damit z« rechnen, daß das feind­liche Ausland nicht bereit ist, mit uns in Frieden und Freundschaft zn leben. Mag der Krieg auslaufen wre er will, mrd mögen Friedensverirage lauten, wie sie ^Abg^Carste« (Bp.): Die Kohlenversorgung muß besser organisiert werden. Die Beschlüsse der Pariser Konferenz darf man nicht zu leicht einschätzem Wir sind gegen jede Monopolisierung und Synorkalisierung, so­weit sie nicht die Gesamtinteressen unbedingt erfordern.

Weiterberatung Sonnabend.

icken Eisenindustrie die Erzbecken von 9

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Preu6iRh®i Hbaeordnefenhaue»

Sitzung vom 3. Mai. , _. .

Am Ministertisch Dr. Drews. Präsident Graf von Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 11,15 Uhr. Die zweite Beratung der Wahlrechtsvorlage wird mit § 2, der Bestimmungen über den Ausschluß vorn^Wahl' recht enthält, fortgesetzt. Danach soll von der Wahlve rechtigung ausgeschlossen sein, wer die bürgerlichen Eh­renrechte nicht besitzt. Abg. Delbrück (kons.) beantragt die Streichung der Besttmmung, weil sie durch eme das­selbe besagende weitere Bestimmung des 8 2> Worfln na erfcfteine und wendet sich gegen den Antrag Heiuo (Hosp der Kons), nach dem von der Wahlberechtigung ausgeschlossen sein sollen alle sich in Preußen aufhattem denken gegen die Bestinmmngen des § 2 der Konnnis- si^nSbesMlüve. Vor allem dürfe nicht der von der Wahlberechtigung ausgeschlossen sein, der die fälligen C^^ÄÄ. 6ltt=i um Wlchnum -I. nes Konnuissionsbeschlnsses zu § 2, wonach von der Wabiberechtiauna ausgeschlossen werden alle, welche wegen eims Verbrechens oder Vergehens, das die Ab- erkennuna der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge ha­ben kann, mit Gefängnisstrafen von minde,teus 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden sind.

Abg Heins (Hosp. der Kons.) begründet seinen An- traa der wesentlich bezweckt, die Polen und Juden von'der Wahlverechttgung auszuschlietzen. Die deut­schen Juden, die mit englischen und amerikanischen in Verbindung ständen, seien es gewesen, die unsere Waf- fen M Kriege gebunden halten wollten. Darum sage er: Simms mit den Juden aus dem Wahlrecht! Dann könne man wieder Vertrauen zum deutschen Volke ha­ben. (Gelächter links.)

Der Abgcorbitete erhebt allgemeine Bedenken gegen die Wahlvorlage und wird deshalb vom Präsrden- ic wiederholt zur Sache gemahnt. Der Antrag richte sich nicht gegen die Polen, fonbent gegen die Juden, deren Rolle im öffentlichen Leben und in der Presse der Redner für besoriders verderblich- erklärt. Er will das allaemeine Wahlrecht erst dann dem preutzl,cherr Volk zuvilligem wenn der Einfluß dieser Elemente ausge- &S fe. Zum Schluß zieht der Redner aber seinen

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des Abg Henris.) Wenn er sagt: Heraus mit den Im den aus der Presse und aus der Politik, so sollte er doch auch gleich sagen: Heraus mit den Juden aus der Wissenschaft und der Wirtschaft. Am Schützengraben tun die Juden ebenfalls ihre vollste Pflicht.

Abg. Leinert (Soz.): Der 8 2 ist- der Dank, den die konservativen Großgnrndbesitzer und die nattonallibera- len Großkavitalisten den Kriegsteilnehmern abstatten wollen, die Gesundheit und Glieder für das Vaterland geopfert haben. DaS ist ein Hohn auf jedes soziale Em- >aindem Auch alle die verlieren das Wahlrecht, die we- zen Presse- oüex Streikvergehens Ät^ .ÄMM

Veksentzutty von Kotzten und Munition.

20 090 Tonnen.

Berlin, 3. Mai. (Amtlich. WTB) Eines unserer Uboote, Kommandant Kapitänlentuant Nenrenther, hat in der Irischen See und deren Zufahrtsstraße» mit gu­tem Erfolg gegen den Handelsverkehr unserer Feinde gearbeitet.

Fünf bewaffnete, zumeist tiekbeladene Dampfer «üb ein Segler fielen den Angriffe« ^.es Bootes zum Opfer. Die Ladungen der Dampfer bestanden vorwiegend aus Kohlen, ein Dampfer hatte Munition geladen, einer wurde aus stark gesichertem Geleitszng Herausgeschossen. Namentlich festgestellt wurden der bewaffnete englische Dampfer Brakondale (2093 ART.)

Im ganzen nach den eingegangenen Meldungen der Uboote versenkt: 20 000 BRT.

Der Chef des Admiralstabes der Marine,

15 000 englische Seeleute Opfer des Ubootkrieges.

Wie ein Amsterdamer Blatt aus London erfährt, teilte der Vorsitzende des Bundes der Matrosen und Hetzer, Havelock Wilson, mit, daß durch den Uboots- krieg seit dem August 1914 ungefähr 15 000 englische Seeleute ums Leben gekommen seien.

Hört!) Die Duellanten aber läßt man frei. Auch er­lassene Strafen werden noch angerechnet. Gegen diese niederträchtigen Bestimmungen erheben wir Einspruch.

Abg. Casiel (F. Vp.): Durch die Ausführungen des Abg. Heins ist das Andenken der Tausende von gefalle­nen Juden herabgesetzt und geschmäht worden. Die Juden haben voll ihre Pflicht getan.

Zu 8 2 wird der Antrag Delbrück auf Streichung der Nr. 3 (Ausschluß von der Wahl wegen Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte) angenommen.

Im übrigen wird 8 2 unter Ablehnung der anderen Anträge unverändert angenommen.

Es folgt die Beratung über § 3f, Wahlpflicht.

Wer ohne hinreichenden Entschulöigunasgrund fein Stimmrecht nicht ausübt, soll nach dem Kommissions­beschluß ein Viertel des Jahresbetrages seiner Staats­einkommensteuer, nrinöestens aber 5 Mark, als Ord­nungsstrafe zahlen.

Hierzu liegt eine größere Anzahl Abänöerungsan- träge vor.

Minister des Innern Dr. Drews erklärt im Laufe der Debatte: Die Strafe muß so hoch sein, daß sie eine wesentliche Einbuße für die, die ohne ausreichenden Grund der Wahl fernbleiben, in sich schließt.

§ 3 f wird schließlich mit zwei Abänderungsanträ- gen, Porsch (Ztr.), wonach unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Ordnugsstrafe auf min­destens 3, höchstens 300 j£ festgesetzt werden soll, uüd Ludewig (natl.), daß die Ordnugsstrafe bis zur Höhe eines Viertels des Jahresbetrages der Staatseinkom­mensteuer gezahlt werden soll, angenommen.

Die 88 49 werden ohne Erörterungen an­genommen, ebenso 8 10, wonach jeder Preuße wählbar ist, der 30 Jahre alt ist und seit drei Jahren die Staatsangehörigkeit besitzt, unter Ablehnung eines Abänderungsantrages, wonach die Wählbarkeit auf 25 Jahre herabgesetzt werden soll.

Die folgenden Paragraphen werden unverändert angenommen.

Es folgt § 14: Geheime Wahl.

Der Paragraph wirb in der Hauptsache in der Kom- missionsfassnng angenommen mit der Einleitung: Die Wahl ist geheim. Gewählt wird mit verdeckten Stimm-

Hierauf werden die §§ 1523 im wesentlichen nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen und die Be­ratung des § 24, Abgrenzung der Wahlbezirke, be­

gonnen. - '

Weiterberatung Sonnabend. ? \ *

Die dritte Lesung. '

M Berlin, 4. Mai. (T. U.) Die dritte Lesung der Berfasiungsvorlage wird, wie die Vossische Zeitung hört, in etwa acht Tagen erfolgen. Der genaue Ter- min soll heute vom Seniorkonvent festgelegt werden. Wahrscheinlich beginnt der entscheidende Abschnitt der Wahlrechtsverhandlungen am Montag vor Pfingsten, falls nicht am Freitag nächster Woche, dem Tag nach Himmelfahrt, begonnen wird.

Sitzung des Staatsministeriums.

ÖS#| Berlin, 4. Mai. (T. u.) In der WahlrechtS- frage haben die Bemühungen, für die brüte Lesung zu einem Kompromiß zu gelangen, begonnen. Doch scheinen sie noch nicht aus den ersten Anfängen heraus gediehen zu sein. Interfraktionelle Bi'

gediehen zu sein. Interfraktionelle Besprechungen haben, wie der Lokalanzeiger aus parlamentarischen Kreisen hört, weder begonnen, noch sind sie angesetzt. Man erwartet übrigens von der Regierung, daß sie selbst mit Vorschlägen an die Parteien Herantritt, und es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das Staatsministermm gestern abend eine Sitzung abgehalten hat, um sich mit dem, was nun geschehen soll, zu beschäfttgen. In Abgeordnetenkreisen hält man die Möglichkeit, zu einem Kompromiß zu gelangen, das eine Mehrheit auf sich vereinigen könnte, nicht für ausgeschlossen. Die entschiedenen Gegner des gleichen Wahlrechts bleiben allerdings dabei, daß die Mehrheit erhalten bleibe und die Borlage auch in dritter Lesung abgelehnt werde.

Betfiänüigung?

(Von unserem Berliner Vertreter.)

a;

Die Regelung der preußischen Wahlrechtsvorlage wird keine Verzögerung erfahren, und noch vor Beginn der Pfingstferien soll die dritte Lesung beendet werden. Innerhalb der nächsten Woche muß also demnach die endgültige Entscheidung fallen. Hat Staatsminister Dr. Friedberg keinen Zweifel darüber gelassen, daß das Haus aufgelöst werden würde, falls auch in der dritten Lesung die Regierungsvorlage eine Ablehnung erfahre, so scheint es jetzt, daß es vielleicht zu diesem letzten Mittel viel­leicht doch nicht kommen wird. Es sind nämlich zwischen der Regierung und den Wahlrechtsgegnern Aus- gleichsverHandlungen eingeleitet, die auch.be­reits ihren Anfang genommen haben. Bon konservativer Seite nimmt man zwar vorläufig diesen Verhandlungen Ömüber einen ablehnenden Standpunkt ein, es ist je-

i ziemlich wahrscheinlich, daß diese kühle Sprödigkeit der Rechten einer entgegenkommenderen Stimmung Platz machen wird. Die Verhandlungen, zu denen der freikonservative Abgeordnete von Dewitz eingeladen hat, sollen von allen Landtagsfraktionen durch Vertrauens­männer beschickt werden. Mit anderen Worten: man wird interfraktionelle B e r a t u n'g'e'n ab-

Das Ziel dieser Beratungen geht öahm, eme Reihe sogenannter Sicherheiten zu schaffen, durch die ge­wisse Wirkungen des gleichen Wahlrechtes eingeengt werden, Wirkungen, die die Wahlrechtsgegner vermieden sehen wollen. Eine dieser Sicherungen besagt,. daß zu Aenderungen der Berfassung und zu einer etwaigen M--

M erforderlich sein M Die Abführung SeS gkM«, Wahlrechts für die Kommunen würde sich dann nicht so

ohne weiteres durchführen lassen. Außerdem hat bat Zentrum einen Antrag eingebracht, in dem zum Aus­drücke gebrächt wird, daß eme Abgrenzung der Wahl­bezirke oder der Verteilung der Abgeordneten auf sie nur hei einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln in beiden Kammern, Abgeordnetenhaus und Herrenhaus Giltigkeit hat. Endlich liegen auch weitere Anträge vo^ die sich mit der Ostmarkenpolitik befassen und für eine Reihe von Wahlkreisen, die gemischtsprachlichen, das Verhältnis-Wahlsystem vorschlagen. Andere Anträach sind in Vorbereitung. Es fragt sich jetzt in erster Linie, wie sich die Regierung und wie sich die wahlrechtsfrennd» lichen Parteien des Abgeordnetenhauses zu diesen Sich»

run!

Die Regierung wird an den Beratungen fett» nehmen. Zweifellos wird sie alles daran setzen. uM eine Möglichkeit des Ausgleiches zu finden und die eiw» ander gegenüberstehenden Meinungen zu nähern. Demi eine Auflösung und die daraus sich ergebende allgemein« und tiefgehende Erregung will ja die Regierung ver­meiden, wenn sie

Erregung will ja die Regierung vev» __________ _______nur irgend einen Ausweg findet. Auch die Regierung teilt viele Gesichtspmikte der Wahlrecht»-' gegner, und der einzige Unterschied zwischen ihr und den letzteren ist nur die Ueberzeugung, daß die Einfüh­rung des gleichen Wahlrechts unvermeidlich sei. 3« Kantelen, die an dem Bestand des gleichen Wahlrechtes an und für sich nicht rütteln, wird die Regierung be­stimmt ihre Hand reichen. Dr. Ä

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Politische Rundschau. M

Die Fürstin-Mutter Marie An«a zu SchaumbukM Lippe ist im Alter von 54 Jahren an Herzschwäche ge­storben. Sie war eine Prinzessin von Sachsen-Alter» burg.

Die Biersteuer. Im Ausschuß des Reichstages zur Borberatung der Getränkesteuer hat bei der Beratung des Biersteuereutwurfs Staatssekretär Graf von- dern erklärt: Die künftige Belastung des Bieres mürbe bei einem Preise von 60 Mark 20 Prozent betragen. Im Verhältnis zu den sonstigen Lasten in Reichs Staat und Gemeinden erscheint das nicht zu hoch. Dt« Schätzung des Verbrauchsrückganges um 25 Prozent infolge der neuen Belastung haben die Sachverständi­gen für richtig gehalten. Die Freilassung des HauS- trunks für die Brauereiarbeiter würde ein Geschenk an die Brauer bedeuten.

Die Umsatzsteuer auf geschäftliche Lieferungen be­schränkt. Bei Beratung des Umsatzsteuergesetzentwuv« fes im Hauptausschuß des Reichstages wurde in b« Abstimmung gegen Zentrum und Nationalliberale bis Besteuerung der Leistungen abgelehnt und 8 1 Abs. 1 entsprechend dem fortschrittlichen Antrag dahin gefaßt: Der Umsatzsteuer unterliegen die im Inlande gegen Entgelt ausgeführten geschäftlichen Lieferungen."

Urteil im Melslinger Saubmordprozeß

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(Eigener Bericht.) J

§§ Casfel, 4. Mai. 3

Die Schlußverhandlung gegen die Angeklag­ten Heidkamp und Kämpfer gestaltete sich in der Nacü-- mtttagsverhandlung noch besonders aufregend. Die Kämpfer, die bis gegen den Schluß der Verhandlung nie und erstaunlicher Schlagfertigkeit fortgesetzt in dre Verhandlung ein griff, um alles, was irgendwie zu ihren Gunsten ausgewertet werden konnte, zu erfassen und für ihre Zwecke z:l verwenden, merlte nunmehr an der Ge­staltung der Schlutzverlranölungen doch, daß ihre Hoff­nungen auf geringe Strafe oder gar Freisprechung von dem Hauptverbrechen zu Schanden gingen. So verlor sie denn jede Fassung, und mehrere Male stürzte sie wie leblos ohnmächttg zusammen, sodaß sie hinausgetragen werden mußte. In der Zwischenzeit wurde die Ve» Handlung jedesmal auf kurze Zeit unterbrochen.

Die Geschworenen berieten an den ihnen gestellten 49 Schuldfragen fast drei Stunden. Sie bejahten nur die Schuldfragen nach fahrlässiger Tötung zum Zwecks^ der Wegräumung eines Hindernisses für Vornahm« eines Diebstahles, und zwar nur gegen die Kämpfer, fer­ner gegen sie auch nach Raub, schwerem Diebstahl und Betrug. Heidkamp wurde des schweren Raubes im sammenhange mit vorsätzlicher Körperverletzung mit Todeserfolg, der Begünstigung zum schweren Diebsiahl und der Hehlerei für schuldig befunden. BtUdernde Hut« stände wurden beiden Angeklagten versagt. Daraufhin beantragte Gerichtsassessor Dr. Schmitz, der Vertreter der Anklagebehörde, gegen beide Angeklagten lebens­längliche Zuchthausstrafen, um zu verhindern, daß, da das Gesetz keine höhere Strafe als 15 Jahre Zuchthaus kenne, sie nach der Verbüßung dieser. Strafen nueder di« menschliche Gemeinschaft schädigen konnten. Beide Am« geklagten wären noch jung; sie würden mit 51 bezw. 50 Jahren sonst wieder ihre Freiheit fnrden, und bet Ver­brechern von ähnlicher Willensstärke wie gerade bet bet Kämpfer sei es angebracht, sie für immer unschädlich zu machen. Er beantragte gegen die Kämpfer außerdem wegen Betruges 450 Mark Geldstrafe. Es folgten bis Plädoyers der Verteidiger. Die Geschworenen vernein­ten bei beiden Angeklagten die Frage nach Mord. Sie bejahten bei der Kämpfer die Frage nach vorsätzlicher Tötung im Sinne des Par. 214 des Strafgesetzbuches nach schwerem Raub, nach schwerem Diebstcchl in drei Fällen und betrug in drei Fallen. Den Angeklagte- Wilhelm Heidkamp sprachen dre Geschworenen be» schweren Raubes, der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todeserfolg, der Begürrstigung und der Hehlerei schul- dig. Vttlöeruöe Umstände wurden beiden Angeklagten versagt.

Das Gericht verurteilte daraufhin die Kävtpfer zu einer Zirchthansstrafe von 15 Jahre« sowie 450 Mark Geldbuße, den Heidkamp z« 12 Jahren 5 Monate« Zuchthaus. Beide Angeklagten wurden unter Polizei- aufsicht gestellt, und es wurden ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte für 5 Jahre. aberkannt In der Stampfet hatte das Gericht die Ansttfterin und Urheberin des Ver­brechens gesehen. Heidkamp nahm das Urteil ohne Er­regung entgegen, während die Stampfer wieder in Ohn- macht fiel.

Vermischtes.

Essens neuer Oberbürgermeister Der Syndiki^ des Preußischen Städtetages, Dr. Hans Luther (Berlin), wurde zum Oberbürgermeister von Essen geumült.

Alle Sendungen an die Front zulässig.. An M» Truppen der Westfront usw. werden jetzt wieder all« Isrtcn von Feldpostsendungen, also mich nicht amtlich« Feldpostbriefe über 50 Gramm, angenommen.

Giftige Morcheln. In Schlochan Mcstpreuß«» starb nach dem Genuß, von. MorMn die Frau des Drogisten Nitschwager: ihr Diemttmidchm und die Gat­tin des Justtzrats Sitten sind schwer MraM