Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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j Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- : ^^1^!l^b^ ^lu^ClGCJ : Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ; : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : .„ ~ : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. 5
i Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. ; für Den Kreis Herssew Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nrlvl Mittwoch den 1. Mai 1918
Amtlicher Teil.
Erste JWtr^WmMiins
Nr. M. 971/3. 18. K. R. A.
zur Bekanntmachung Nr. M. 1,9. 16. K.
R. N. vom 1. September 1916, betreffend
Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Platin.
Vom 30. April 1918.
Nachstehende Anordnungen werden zur allge- meinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Zuwiderhandlung auf Grund von § 5*) der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handesgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
Betrifft: JMeldebeftimmungen (§ 8 der Bekanntmachung pir. )M. i/g 16. K. R. H.)
Der letzte Absatz des i 8 der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandsmeldung von Platin, Nr. M. 19. 16. K. R. A. vom 1. September 1916 wird aufgehoben und durch nachstehende Bestimmung ersetzt:
„Die Bestände find in gleicher Weise fortlaufend alle 6 Monate aufzugeben unter Ein- ^^.bEuna einer Einrsichungsfrist bis zum 15. des
Alle übrigen Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. M. 1/9. 16. K. R. A. bleiben unverändert bestehen und gelten in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Nachtragsbekanntmachung.
Die nächste Bestandsmeldung für Platin der Klaffen 51 bis 56 der Bekanntmachung Nr. M. 1/9. 16. K. R. A. ist nach Sem Stande vom 1. September 1918 zu erstatten und muß spätestens bis zum 15. September 1918 eingereicht sein.
Cassel, den SO. April 1918.
Der Stellvertretende kommandierende General des 11. Armeekorps.
von Kehlen, Generalleutnant.
*) Wer vorsätzlich die Auskunft nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Geschäftsbücher oder die Besichtigung oder Untersuchung der Betriebseinrichtungen oder Räume verweigert wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urteil als dem Staate verfallen erklärt werden, ohne Unterschied!, ob sie dem AuskunftS- pflichtigen gehören oder nicht.
Wer fahrlässig Sie Auskunft nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.
Mittwoch vormittag kommen am Bahnhof Hersfeld
ungefähr 120 Ferlel
zum Verkauf.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Festsetzung von Frühgemüsepreise«.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 29. März 1918 (Regierungs-Amtsblatt Nr. 14) wird zur Kenntnis gebracht, daß unsere Preiskommisfion folgende Erzangerpreise ftr das Pfund festgesetzt hat.
Spargel, unsortiert ........66 Pfennig
sortiert l..........96 „
sortiert » unS 111......66 ,
Snppenspargel.......80
Rhabarber............14
Diese Preise gelten ftr Sie auf Grund von Liefe- rungsoerträgen gelieferte Ware als Vertragspreise (§ 4
I öes Normalvertrags über Frühgemüse der Reichsstelle für Gemüse und Obst) und gemäß § 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Süd-züchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 407) zugleich für das nicht durch Lieferungsverträge gebunden: Gemüse nach der Verordnung als Höchstpreise.
Caffel, den 27. April IV 8.
Bezirksstelle für Gemüse und Obst, gez. Spieß
Geheimer Regierungsrat.
An Sie Herren Landräte und Magistrate zu Cassel und Hanau.
* * *
Hersfelö, den 27. April 1918. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 4714. Der Landrat.
I. V.
F un k e, Kreissekretär.
Hersfelö, den 29. April 1918.
Der Kreisausschutz hat in seiner Sitzung am 12. April 1918 beschlossen, die Kriegßfamilienunter- stützungen mit Wirkung vom 1. Mai d. J. ab wie folgt zu erhöhen:
1. für alle Angehörige von Kriegsteilnehmern (Frauen, Kinder, Eltern etc.) die nicht aus einem landwirtschaftlichen Betriebe ihren Unterhalt größtenteils, bestreiten können, um 4 Mark monatlich auf 25 bezw 15 Mark.
2. für alle übrigen Unterstützten um 1 Mk. monatlich auf 22 bezw. 12 Mark.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden, ersucht, nach Empfang der Quittungsbogen zu Auszahlung der Unterstützungsbeträge für den Monat
April d». Js. unter Hinzu*' ' vng einer Orts- kommiffion zu ermttteltt Mezw. fejtzuneuen f«c welche Familie« der höhere Satz von 5 Mark für jeden Unterstützten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse zu bewilligen sein wird und diese Namen mit Rotstift zu unterstreichen.
Die Quittungtbogen sind hierauf möglichst umgehend zurückzureichen.
Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.
I. A. No. 2742. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor
Hersfelö, öen 25. April 1918.
Bekanntmachnng.
Die Familienunterstützungen für öie StaSt Hersfelö werden künftig, wie in meiner Bekanntmachung vom 23. April 1918 bereits erwähnt, nicht wehr in den Räumen des Landratsamtes, sondern in dem Geschäftszimmer der Bezugsscheinausgabestelle (Gasthaus Hohenzollern) ausgezahlt und zwar am 7, 8, 9. und 10. jeden Monats zu denselben Tageszeiten wie seither. Auszahlung zu Anfang des Monats findet nicht mehr statt.
Die Auszahlung erfolgt in nachstehender Reihenfolge:
1. am 7. von Buchstabe A bis F
mehr statt. Wer an den genannten Tagen an der Abhebung behindert ist, kann Sie Unterstützung durch eine dritte mit schriftlicher Vollmacht versehene Person abheben lassen.
Der Vorsitzende des KreisansschnsseS.
I. A. No. 3698. J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Der Umstand, daß infolge des KriegeS die Zufuhr von Pflanzendrogen und Tees aus dem Ausland wesentlich beschränkt ist, hat erfreulicherweise dazu geführt, den einheimischen Arzenei- und Teepflanzen mehr alS bisher Beachtung zu schenken.
Zur Förderung der Sammeltätigkeit der Be- völkerung hat daS Kaiserliche Gesundheitsamt in Gemeinschaft mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft in Berlin Merkblätter Ser wichtigsten einheimischen Arzneipflanzen sowie eine Anleitung zum Gammeln, Trocknen und Aufbewahre» der Pflanzen und Pflanzenteile ausgearbeitet und in Sem Verlag von Julius Springer in Berlin W. S, Link-straße 23/24, erscheinen lassen. ES handelt sich um ein wertvolles Hilfsmittel bei künftigen Sammlungen, dessen weiteste Verbreitung erwünscht ist.
Nachstehend das Verzeichnis der Arzneipflanzen- Merkblätter: .
1. Allgemeine Sammelregeln, 2. Barentrauben-
blätter, 3. Herbstzeitlosensamen, 4. Bitterkleeblätter, 5. Arnikablüten, 6. Huflattichblätter, 7. Kamillen, 8. Löwenzahn, 9. Wildes Stiefmütterchen, 10. KalmuS- wurzeln, 11. Schafgarbe, 12. Ehrenpreis, 13. Stech- apfelblätter, 14. Tausendgüldenkraut, 15. Quendel, 16. Hauhechelwurzel, 17. Wollblumen, 18. Rainfarn, 19. Eisenhut- (Akonit-) Knollen, 20. Malvenblüten und -blätter, 21. Wermutkraut, 22. Tollkirschenblätter 23. Fingerhutblätter, 24. Bilsenkrautblätter, 25. Wach- Holderbeeren, 26. Bibernellwurzel, 27. Schachtelhalm, 28. Isländisches Moos, 29. Steinkleekraut, 30. Bärlappssporen, 81. Katzenpfötchenblüten.
Als 82 ist ein Merkblatt erschienen, welches da» sammeln von Blättern und Blüten, die zur Bereitung von Tee Verwendung finden, behandelt, z. B. Erd» beerblätter, Brombeerblätter, WalnuSblätter, Birken» blätter, Lindenblüten, Holunderblüten,Schledornblüten, Blüten der weißen Taubnessel.
Preis jedes Merkblattes 10 Pfennig (einschließlich Porto und Verpackung 15 Pfennig; von 20 Exemplaren eines Merkblattes a« 6 Pfennig; von 100 Exemplaren eines Merkblattes an 4 Pfennig zuzüglich Porto. Außerdem ist eine Buchausgabe aller 32 Merkblätter auf besserem Papier in festem Umschlag erschienen, deren Preis 1,80 Mark beträgt. (A. n. 3181.).
■ Cassel, am 11. April 1918.
Der Regierungspräsident.
I. A.:
gez. Dr. Rockwitz.
* * * Hersfelö, den 23. April 1918. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I 4339. Der Landrat.
J. V.
v. HeSemann, Reg°.Affeffor.
Bus der Heimat.
* (Der be st raste Revisor.) Aus Sänger» WWW wum 4*c4U4«u-,«^.,£ia^ her Provinzial» fleischstelle in Magdeburg kam neulich von Nordhausen nach hier und versuchte, in einem Hotel ein Fleischgericht ohne Fleischmarke zu erhalten. Das gelang ihm auch: er zeigte später den Hotelbesitzer an. Die Folge war, daß dieser sowohl wie sein Kellnerlehrling Strafbefehl über 20 und 5 M. erhielten. Aber auch der Revisor lief nicht leer aus, sondern wurde mif einem Strafbefehl, aber in Höhe von 30 M. bedacht. Das Schöffengericht erhöhte indessen die Strafe auf 50 Mark.
* (Scheuklappen zur Bekohlung). Fuhr» und Pferdebesitzer erwerben sich ein besondere» Verdienst, wenn sie Sie in ihrem Besitze befindlichen Scheuklappen an die zuständigen Ledersammelstellen abliefern, damit sie für Sie Besohlung von Schuhen und Stiefeln nutzbar gemacht werden können. Einer solchen freiwilligen Ablieferung dürften feiten» der Fuhrhalter umsoweniger Bedenken entgegenstehen als Scheuklappen nach zuständigen Urteilen in »er Regel nur eine Behinderung der Pferde darstellen.
8 Hersfeld, 29. April. Am 25. April 1918 ist ein kleiner Nachtrag Nr. W. I. 1771/1. 18. K. R. A. zn der Bekanntmachüng Nr. w. 1. 1771/5. 17. K. R. A. vom 1. Juli 1917, betreffend Beschlagnahme und Bestandöerhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien erschienen. Hiernach bleiben Sie Veräußerung und Lieserungen von Wolle in ihrem bisherigen Umfange gegen Schlutzschein erlaubt. Die KriegSwollbedarf- Aktiengesellschaft nimmt jedoch Angebote nur noch entgegen von Schafhaltern in geschlossenen Mengen von mindesten- 3000 kg Rohwolle,- von Großhandelsftrmen des deutschen Wollhandels — welche als solche von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußische» Kriegsministeriums bezeichnet und im Reichsanzeiger bekanntgegeben worden sind — in geschlossenen Mengen von mindesten» 10000 kg Rohwolle,- sowie endlich von solchen Personen oder Firmen, welche die Kriegs-Rohstoff-Abteilung als Bezirksaufkäufer zum Aufkauf beschlagnahmter Wolle aus dem Besitz von Kleinzüchtern (Schafhaltern von weniger als 30 Schafen) bestellt hat. Der genaue Wortlaut der Bekanutmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
):( HerSfeld, 80. April. Lustiger A den». Wir machen nochmals auf den morgen Abend 8 Uhr im Stern stattfindenden „Lustigen Abend" der Kgl. Hofschauspieler Fritz und Ilse Berend aufmerksam. Den beiden Komikern — denn auch Frau Ilse Berend ist der geborene Komiker — geht ein glänze-der Ruf all Vortragskünstler voran». Der Wahlspruch, »en sie Sem Abend gebe» heißt: „Laßt unS lachen!" — und dies Versprechen werden unsere lustigen Gaste sicher einlösen. Der Abend wird zu den beste» künstlerischen Darbietungen zu rechnen sein, »te uul in dieser Saison erfreut haben. - Der Vorverkauf der Eintrittskarten findet bei Herrn Max Westphal Buchhaudlung Breitenstraße statt.