Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Statt, durch die Pest -e- • : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdrucker« : g Hersfeld. Für die Schriftleitung oerantwonäch Franz Funk, Hersfeld. i
Amtlicher A» zeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr. 97
Freitag, »eu 26. April
1918
Amtlicher Teil.
HerSfeld, den 21. April 1918.
Da in letzter Zeit Wiederholt irrige Auffassungen über die Verpflichtung -es Kreises zur Zahlung von Familienunterstützungen unter den Kriegerfrauen in Hersfeld hervorgetreten sind, werden die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen auszugsweise, sowie der Beschluß deS KreiSausschusses vom 1. Dezember 1817 hierunter wiederholt veröffentlicht.
i. Runderlass des herrn Reichskanzlers vorn s. ffovember 1917.
Die weiter« Teuerung aller notwendigen Bedarfsgegenstände und Lebensmittel, sowie die als u«»er- meidliche Folge deS Winters bevorstehende Erhöhung »er Ausgaben in den Haushaltungen haben eS erforderlich erachten lassen, eingehend zu prüfen, ob und in welcher Weise den Familien der Kriegsteilnehmer erhöhte Zuwendungen vom 1. November 1917 ab zu machen sein werden.
Unter Abstandnahme von einer Erhöhung der Mindestsätze hat daher »er Bundesrat, um einmal eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen»« angemessene Erhöhung aller bisher gewährten Unterstützungen sicher zu stellen und andererseits die Steferungsverbände nicht zu erheblich zu belasten, folgende Verordnung erlassen:
Die Lieferungsverbände sind verpflichtet, aus ihren Mitteln eine Erhöhung der bis zum 1. Oktober 1917 gezahlten Familienunterstützungen eintrete» zu lassen, die spätestens vom 1. November 1917 zu gewähren und deren Betrag je »ach den örtlichen Ver- Hältnissen zu bemessen ist. Bis zum Betrage von 5 Mark für jeden Unterstützten werden die seit dem 1. November 1917 gewährten Erhöhungen der Unter* jw«i 0«« varM allmonatlich, zur Hälfte zusammen mit der Erstattung »er gesetzlichen Mindestdeträge.
Hiernach hat in allen Lief«rungsverbänöen, auch solchen, »ie bisher keinerlei Zuschüsse zu den Mindestsätzen gewährt haben, un» für alle unterstützungs- berechtigten vom 1. November 1917 ab unbedingt eine Erhöhung der bisher gezahlten Unterstützungen ein- zutreten. Ueber »ie Höhe, in welche, die Zuschüsse zu gewähren sind, werden »ie Lieferungsverbände, und zwar sofort, Beschluß zu fassen haben.
2. Beschluss des Kreisausfehufses zu hersfeld
„In »er am 17. November d. JS. abgehaltenen Sitzung des KreisauSschuffeS ist beschlossen word«n, gemäß Runderlaß des Herrn Reichskanzlers vom 1. November ö. Js. mit Wirkung vom 1. November d. Js. ab die KriegSfamilienunterstützung um eine Mark monatlich für jeden UnterstützungSberechtigten zu er. Höhen. Außerdem soll für die Monate November und Dezember d. Js eine einmalig« Unterstützung von zusammen 8 Mark gewährt werden."
Aus Vorstehende« ergibt sich, »atz die Annahme der Kriegerfrauen in HerSfeld vom 1. November 1917 ab dauernd eine um 5 Mark erhöhte Familienuuter- stützung beanspruchen zu könne», irrig ist, denn der Runderlaß des Herrn Reichskanzler» ermächtigt die Lieferungtverbän-e (Kreise) darüber zu beschließen, in welchem Umfange sie eine Erhöhung eintreten lassen wollen. Die» hat der Kreisausschuß in -rm oben angegebenen Beschlusse vom 1. Dezember v. I. getan. Danach beträgt die Erhöhung »er Familienunter- stützung pro Kopf und Monat 1 Mark, währen» für »ie Monate November und Dezember »ie Son»«rbe- stimmung des letzten Satz«» gilt. Denselben Beschluß haben auch die Kreise Hünfel», Fuld«, Gerssel». Echlüchtern und Gelnhausen gefaßt, woraus sich ergibt, daß der KreiS Hersfeld keineswegs vereinzelt dasteht.
Wenn »er Kreis inzwischen in Sinzelfällen mit Rücksicht auf besonder« Bedürftigkeit Erhöhungen auf i Mark pro Kopf und Monat vorgenommen hat, so ist er hierzu durchaus befugt. Es muß aber mit Rücksicht auf »ie Erregung, die diese Erhöhung bei einer Anzahl anderer Kriegerfrauen hervorgerufen hat, allerdings in Erwägung gezogen werden, die Erhöhungen wieder rückgängig zu machen. Soweit danach Zuschuß- nnterstützungen in Fällen besonderer Bedürftigkeit in Zukunft erforderlich werden, werden »ies« auch weiter wie bisher in der Stadt Hersfeld ausschließlich von »er städtischen Behörde und nicht vom Kreise gewährt werden, da di«S, wie die Erfahrung gelehrt hat zu Unzutrüglickketten führt.
Mit vorstehenden Ausführungen erledigen sich auch alle diejenige» Eingaben, welche von Krieger- frauen in den letzten Tagen beim LandratSamt ein» {egangen sind, und sich daraus berufen, daß ihnen Interstütznngsbeträge für dt« Monate Januar, Februar und März, die ihnen zuständen, noch vorenthalten seien. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß den Kriegerfrauen nicht» »orenthalten ist, was ihnen zusteht, und daß Nachzahlungen keinesfalls erfolgen werden. Eine besondere Beantwortung -er oben «rwähnt«« Eingaben findet mit Rücksicht auf diese Bekanntmachung nicht mehr statt.
Da bei der letz, uszahluug der Unterstützungen sich Unzuträglichke ür das Büropersonal ergeben haben, wird die nar, e Auszahlung nicht im Landratsamt erfolgen. Es wird schon jetzt hierauf mit dem Bemerken hin1 Wiesen, daß eine Bekanntmachung über Ort und Ze - »er nächsten AnSzahlung demnächst veröffentlicht erden wirk
Der Vorsitz e des KreisanSschnsse».
I. A. No. 8615. J. B.:
V. H «d tann, Reg.-Affeffor
Hersfeld, den 15. April 1918.
Die Fleisch- wi Wurstabgabe in den Metzgereien »es Schlachtbezirl^ Hersfeld erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend un» beträgt 150 gr. Fleisch un» 50 gr. Wurst auf die Karte,- Kinter unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtb«zirken »es Kreises setzen »ie zuständigen Gendarmeriewachtmeister die Kopfmenge fest.
Der Vorsitzende »«» KreiSausschuffeS. J. V.:
---— v. H«de«ann, Reg.-Affeffor.
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hersfeld, den 23. April 1918.
60 ist in letzter Zeit vielfach die Beobachtung gemacht worden, da| durch
anonyme Kiaiabe«
bei JAilitär- und Zollbehörden Kreiseln gesessene verdächtigt und verleumdet werden. I«K nehme Veranlassung, auf dies gemeingefäbrildie Creiben hinzuweifen und ersuche die K äsbevölkerung nach
*'“”‘ solche Anzeigen machen, und nicht den JMut haben, ihre Person zu nennen, bekannt werden, indem ich noch bemerke, da§ selbstverständlich die tarnen derjenigen, welche glauben Veranlassung zu haben JMisftände der Behörde zur Kenntnis zu bringen, den Beteiligten von hier aus nicht bekannt gegeben werden.
Cgb. Pir. I. 455O. Der Candrat.
7. V.:
v. Dedemann, Reg.-Assessor.
HerSfeld, den 20. April 1918.
In »en letzten Wochen sind in verschiedenen GegendenPreußenS Trichinoseerkrankungen i« größerer Zahl sestgestellt worden; auch die To»eSfälle an Trichinose h»b«n sich vermehrt. Stets ergaben die Feststellungen, daß aus dem Auslande eingeführt«s Fleisch, vornehmlich geräucherter Schinken und Wurst d«n Anlaß zu Erkrankung gegeben hatten. Die beschuldigten Fleischwaren stammten insbesondere aus ehemals russischen Gebietsteilen un» aus Belgien.
Die Kretseixgeseffenen werden wiederholt ein« dringlich davor gewarnt, AuSlandsfleisch, daS nicht amtlich auf feine Venußtauglichkeit untersucht ist, sowie unter Verwendung solchen Fleisches hergestellte Zubereitungen, insbesondere Schinken und Würste, anders als in gut gekochtem oder durchgebratenem Zustand« zu genießen.
Dgb. No. 1. 4277. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Hersfeld, den 18. April 1818.
ES wir» hier»urch bekanntgegeben, »aß eS zur Abgabe von kleineren Mengen Zement »urch die Handelsläger (Kriegszementläger) einer Bescheinigung der Baupolizeibehörde, der Gemeinte oder deS Land- ratSamtes nicht mehr bedarf.
Tgb. No. l 4118. Der Landrat.
J. B.
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Bus der Heimat.
* (Kürzung der Bollrente kriegSbe schädigter Beamten.) Eine für die gesamte Beamtenschaft, namentlich die Lehrerwelt, belangreiche E«tschet»ung fällte daS Reichsgericht. Es handelte sich um die Frage, ob ein V»lkSschullehr«r, der infolge feiner Teilnahme am Kriege ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden ist und infolgedessen die militärisch« Vollrente ganz oter zum größten Teil erhält, diese Vollrente auch dann weiter zu ziehen berechtigt, oder ,sie ihm «ntsprechend zu kürzen ist, wenn es wieder zievtldiensttauglich wird und wieder Gehalt bezieht. Das Reichsgericht hat sich in gründ- legender Entscheidung zu der Auffassung bekannt, daß »i« Rente in solch«« Fällen «»sprechend zu kürze» ist,
einerlei ob «s sich um'eine neue oder eine Wieder- anstellung »es betreffende« Beamten handelt.
* (Appell zur Anzug ablieferung.) Be- kanntlich soll durch freiwillige Abgabe mindestens eine Million getragener Männeranzüge zusammengebracht werden, um sie den Arbeitern der Rüstungsindustrie, in der Landwirtschaft und im Verkehrsgewerbe zur Verfügung zu stellen. Die Reichsbekleidungsstelle erläßt' diesbezüglich folgende« Appell: „Es ist eine moralische Pflicht eines jeden Deutschen, nach seinen wirtschaftlichen Kräften beizu- st«uern und opferfreudig alle Maßnahmen zu unterstützen, die das wirtschaftliche Durchhalten unsere» Volkes ermöglichen. Getragen von dem Bewußtsein, daß das ganze Volk in allen seinen Schichten sich dieser Pflicht voll bewußt ist, vertraut die Reichsbe- kleidungsstelle darauf, daß ihr Aufruf an die Kreise, »ie irgendwie in der Lage sind, von ihren Kleiderbeständen etwas abzugeben, nicht unbeachtet verhallen wird. Die weitere Entwickelung in der Herstellung und Verwendung von Ersatzstoffen wir» jeden wirk- lieben Mangel an Bekleidung für alle Zeit ausschließen."
»(Regelung des Verkehr» mit Holz- schuhen.) Bisher waren geschlossene Holzschuh«, die ohne Spange oder Kien in den Verkehr gebracht wurden, einer Preisbeschränkung nicht unterworfen. Die» führte zu erheblichen PreiSsteigerunge«, wodurch die Versorgung »er Bevölkerung mit Holzschuhen gefährdet wurde. Wie verlautet, beabsichtigt die Reichs- steü« für Schuhversorgung nunmehr, auch die Klumpen in alle» Fällen den Richtsätze» der Gut«cht«rkommission für Schuhwarenpreise zu unterstellen und damit die übermäßige Preissteigerung zu unterbinden.
auch die Reintgungsmöglichkeit für diesen Teil unseres täglichen BedarfS bereiten heute erhebliche Sorgen. Die Reichtbekleidungsstelle hat deshalb im Anschluß an von ihr »eranstaltete Vorträge ein Merkblatt herausgegen, in dem bemerkenswerte Grnndsätze über Behandlung nud Schonungsmöglichkeiten in gereimter Form wie folgt wiedergegeben werden: „Schont die Wäsche! Je-erzeit — Eingedenkt -er Mahnung feil! — Wascht nicht nach gewohnter Frist!
— Sondern nur, wenn'S nötig ist! — Sammelt Regen in dem Faß! — Seife spart durch Himmelsnatz! — Wascht und bleicht nicht scharf; denn »ißt — Lhlor wie Aetzstoff Löcher frißt! - Weicht gut ein, spült gut zum Schluß: — Doppelt reinigt'» spart Verdruß!
— Löst das Pulver vorher auf; Streut'S nie trocken oben drauf! — Reibt und zerrt nicht wild -rauf loS — Kocht so, lang als nötig bloß! — Stet» beim Kochen darauf seht — Da» die Lauge übersteht! — Sengt den Stoff beim Bügeln nicht, — Meidet, daß »ie Falte bricht, — Da statt Stärke mancher Schalk — Gips euch liefert oder Kalk! — „Kriegsrein" »as genüge heut —„Schneeweiß" bleibt für FriedenSzeit! — „Schont die Wäsche!" lautet schlicht, — eine» jede» Deutschen Pflicht!"
*(Wildgemüse,Spinatkle«.) Die Klage» über Semüsemangel dürften nunmehr geringer wer» den, »a das Frühjahr die Möglichkeit bietet, Wildge- müse zu sammeln, insbesondere den Löwenzahn, der überall wächst, einen Salat von hervorragender Güte gibt und, wie Spinat zubereitet, sehr wohlschmeckend ist. Außerdem sei aus den Spinatklee, -ie Luzerne, hingewiesen, die bereits in volle« jungen Grün steht. Die grünen Teile der jungen Pflanzen können ganz als Spinat verwan-t werden, bei den älteren benutzt man die Blätter und jüngeren Triebe. Zu -er Schmackhaftigkeit des Spinatklee» kommt sein hoher Nährwert. Er besitzt 1,6 Prozent Eiweiß gegenüber 3,7 -es Spinat»,- 8,8 Fett gegen 0,5 und 6,2 sogenannte stickstofffreie Extraktstoffe gegen 3,6 Prozent im Spinat.
):( Her-feld, 25. April. DeS ungemein großen Andrang» wegen zu -er Aufführung der reitzen-en Operette „H « nnerl und Schubert", -er Fortsetzung -es alldeliebten „Dreimäderlhaus" der Direktion des „»teuer Operetten Theaters Johann Strauß" findet die Aufführung Donnerstag in -er Turnhalle, eine Wiederholung Freitag i m Hotel zum Stern statt. Vorverkauf -er Einlaßkarten findet heute in -er Wrstphal'schen Buchhandlung statt. Der Besuch sei bestens empfohl««- (»ergl. Jnserrat).
* Heringe», 21 April. Sonntag Aden- 8 Uhr spricht int Gasthaus von Wilhelm Koch in Heringen der Sekretär be» Mitteldeutschen Verbandes evangel. national. Arbeiter und Arbeiterinn,«vereine, Herr Walter auS Erfurt über das zeitgemäße Thema: „Wofür kämpft »er Deutsche Arbeiter in »tese« Weltkrieg." Der Eintritt ist frei, «uchjFrauen haben hierzu Zutritt.