Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
«aiMiiHS»itMliaBiMiHiaaaiiaiH»HaaaaiaM8aiMaaMiiiiiMilaHiimani»iiaiR
: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.19 Mark, durch die Post be- - 8lflltIi(fjCt ANZtiaer : Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : - zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : „., ’ , * : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. 5
: Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Kranz Kunk, Hersfeld. - fUt 0kN 5vttt5 ^ttSISlO : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. - Fernsprecher Nr. 8. :
Nr. 96. Donnerstag, den 25. April 1918
Amtlicher Teil.
- HersfelS, öen 1». April 1913.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des KreiseS.
Ich erinnere an die Vorlage der Kreishunde- stenerhebeliste für 1918 mit Frist bi» zum 10. Mai M. Js. Die im letzten Vierteljahr deS Rechnungsjahres 1917 in Zugang gekommenen Hunde sind mir gleichfalls biS zum obigen Termin anzuzeigen.
Der Vorsitzende des KreisauSschusses.
J. A. No. 3176. I. V.:
v. HeSemann, Reg.-Affessor.
HerSfeld, den 11. April 1918.
Zur Verhütung von Ernteausfällen ist es unter den Kriegsverhältnissen besonders geboten, Körnersaatgut, insbesondere den Weizen zu beizen. Als Beizmittel kommt vor allem F»rmaldehyd in Betracht. Der Bezug dieses Beizmittels erfolgt durch Vermittelung des Landratsamtes. Formaldehyd wird in Flaschen von einem Liter Inhalt abgegeben. Eine Flasche genügt zum beizen von etwa 70—80 Zentner Getreide. Als weiteres Beizmittel kommt Uspulum in Frage. Es kann von den Farbenfabriken vormals Friedrich Beyer & Co. in Leverkusen (Rhein) bezogen werden. Uspulum eignet sich nach den neueren Versuchen sehr gut zu Beizzwecken. Es hat nur den Nachteil, Saß es giftig ist und infolgedessen das gebeizte Saatgut zur menschlichen und tierischen Ernährung nicht mehr brauchbar ist. Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich wiederholt in Ihrer Gemeinde bekannt machen zu lassen, daß Bestellungen auf Formaldehyd und Mvnlum bei v»- M-wolndsbe- wsnrwnnm^^ sind alsdann in eine Liste einzutragen. Diese Liste ist mir bis spätestens zum 20. ö. M. vorzulegen. Der Termin ist genau einzuhalten, weil ich bis zu diesem Zeitpunkte die Beizmittel bei der Landwirtschaftskammer ;n Cassel bestellen muß.
Tgb. No. K. ®. 1142. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 28. Januar 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 46 folgende) wird bestimmt:
§ 1.
Bis auf weiteres dürfen nur folgende Gemüse in luftdicht verschlossenen Behältnissen nach näherer Maßgabe der Geschäftsbedingungen der Obst- und Gemüsebranche im Jnlandsverkehr konserviert werden:
Spargel, Erbsen, Bohnen nebst Prinzeßbohnen, Karotten, Möhren, Kohlrabi, Rosenkohl, Spinat, Wirsingkohl, Braunkohl, Rotkohl, Teltower Rübchen, frische Morcheln, Steinpilze, Pfifferlinge, Bohnen- kerne, Tomaten, Wiesenchampignons.
§ 2.
Das gewerbsmäßige Konservieren ven gemischtem Gemüse ist verboten.
§ 3.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängis bis zu einem Jahr« nnö mit Geldstrafe bis zu 10 900 Mark »der mit einer dieser Strafen belegt.
Dies« Bestimmung tritt mit Sem Tage ihrer Verkündung im „Reichsanzetger" in Kraft.
Berlin, den 20. März 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Verwaltungsabteilung. von Lilly.
Letanutmachua«
einer Aenderung der AuSführungSbestimmunge« zu der Verordnung über die Höchstpreise für
Petroleum usw. vom 1. Mai 1916.
(Reichs-Gesetzbl. S. 350.)
Vom 30. März 1918.;
Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 420) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 350) wird bestimmt :
Der § 1 der AusführungSbestimmungen zu der bezeichneten Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 350) erhält die Fassung:
Petroleum (8 6 der Bekanntmachung vom 8. Juli 1915 — Reichs-Gesetzbl. S. 429 —) darf bis einschließlich 16. September 1918 zu Leuchtzwecken an Aieder- verkäufer vom 15. April 1918 ab und an Verbraucher vom 1. Mai 1918 ab nicht mehr abgesetzt werden.
Die Borschrift des Abs. 1 findet keine Anwendung auf den Absatz von Petroleum für PositionSlaternen
sowie für Sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit polizeilich angeordnete Beleuchtung.
Berlin, den 30. März 1918.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Göppert.
Bekanntmachung
über eine etmalige Sonderzuteilung von K. ».-Seife.
Vom 9. April 1918.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt.
Ueber die im § 1 Nr. 1 der Bekanntmachung, betreffend AusführungSbestimmungen ^ur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln, 21. Juni 1917 (ReichS-Gesetz- blatt S. 546) vorgesehene Mmge Feinseife hinaus dürfen während der Monate A^ril oder Mai 1918 einmal 59 gr. K. A.-Seife gegen Stellage der Seifenkarte abgegeben werden.
Der Deräußerer ist verpflichtet, die Abgabe auf dem Stamme der Setfenkarre unter Angabe des Datums mit Tinte oder Farbtempel zu vermerken.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen öes vorstehenden Absatzes werden mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
Berlin, den 9. April 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung: Freiherr von Stein.
über Maßnahmen zur Beschränkung »e» Fremdenverkehrs.
Vom 13. April 1918.
Der BnndeSrat hat auf Grund der § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.
§ 1-
Die Landeszentralbehörden können mit Zustimmung des Reichskanzlers Bestimmungen erlassen, durch die der AlTMihalt, die Beherbergung nnd der Zuzug ortsfremder Personen in Heilbädern, Kurorten und Erholungsplätzen sowie in solchen Orten, die weniger als 6000 Einwohner zählen, in der Zeitdauer oder iu anderer Weise beschränkt werden.
§ 2.
Wer den nach § 1 von einer Landeszentralbehörde erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Haft bestraft.
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, Sen 13. April 1918.
Der Reichskanzler
In Vertretung: von Waldow.
Bus der Heimat#
* (Mißbrauch der Portofreihei t für Feldpostkarte«.) Zur Warnung sei folgender Vorfall mitgeteilt: Mehrere Familien erhielten Felöp»stka r ten von auswärts. Für Hirse Karten wurde ein Strafporto von 15 Pfennig erhoben, doch nah« der Ueberbringer die Karten wieder mit, sie sollen den Empfängern erst später wieder zu gestellt werden, »er Grund in dieser Maßnahme ist wohl »arin zu erblicke«, »atz die Karten zunächst von Verwandten »e» feldgrauen Absenders beschrieben waren und daß der Soldat erst an 'zweiter Stelle Weitergeschrieben hatte. Dadurch verliert die Karte den Charakter der Feldpostkarte. Daß die Karten eingezogen sind, erklärt sich wohl aus der Absicht der Postbehörde, gegen die Schreiber weiter vorzugehe«.
* (Landwirte, bereitet Brühfutter!) Die außerordentliche Knappheit an Futtermitteln zwingt den Landwirt, alle nur erreichbaren Futtermittel nutzbar zu machen. Junges Reisig, Laub, Kartoffelkraut, Leguminosenstroh, Spreu von Gerste und Sommerweizen u. a. m. das in gewöhnliche« Zustande entweder von den Tieren nicht gern gefressen wird oder nicht zuträglich ist, kann durch Bereitung alS Brühfutter zu einem bekömmlichen, gern genommenen Futter umgewandelt werden. Brühfutter wird im Gegensatz zum eigentlichen Kochen und Dämpfen des Futter», dadurch hergestellt, daß man die Rauhfuttermassen, soweit nötig gehäckselt, unter Umständen auch noch zerkleinerte Hackfrüchte eingesäuerte Blätter, Schnitzel und dergl. durch Uebergießen mit heiße« oder kochendem Waffer oder mit heißer Schlempe «««acht. In Haufen geschichtet »der in
entsprechende Kästen und Bottiche gebracht, wird alles meist auf die Dauer van 24 Stunden sich selbst über, lassen. Währenddem vollzieht sich eine Gärung, He hauptsächlich zu einem Gemische von «ilchsaueren Verbindungen führt. Unter Rückwirkung der sich entwickelnden Wärme werden harte Rauhfutterteile erweicht. Dadurch wird daS Zerkauen erleichtert. Auch die Gärung mürbt schon die Masse und «acht sie für die Berdauungssäfte zugänglicher. Die aromatische Säuerung, welche durch die Gärung entsteht, macht die Masse schmackhafter. Dadurch kann man die Tiere veranlassen, größere Mengen aufzu- nehmen. Will man die Schmackhaftigkeit der ganzen Brühfuttermasse noch weiter erhöhen, so mengt man noch Melasse oder Futterschrote zu, soweit sie ge- wöhnlich den Tieren ohnehin zukommen feilen. Vielen Landwirten wird es dadurch möglich sein, mehr Vieh zu halten, oder was ratsamer ist ,ihren bisherigen Viehbestand besser zu ernähren.
* Die Förderung der Schweinezucht ist gegenwärtig eine der wichtigsten Aufgaben der Landwirtschaftskammer. Erfreulicherweise ergreift Me deutsche Landwirtschaft bereits jetzt praktische Maßnahmen, welche die Wiederbelebung »er Schweinezucht zur Folge haben werden. So ist vor kurzem in Ruhlsdorf bei Berlin eine Versuchswirtschaft für Schweinehaltung, Fütterung und Zucht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet worden, deren Gründer eine Reihe von landwirtschaftlichen Körperschaften und führende« Landwirten auf de« Gebiet« der Schweinezucht sind. Auch die Landwirtschaft», kammer für den Regierungsbezirk Cassel hat sich mit einem größeren Beitrage an dem Unternehmen beteiligt.
M pwarc«», a«. - t^ttt. „^ « ,» n e r t ««♦ Schubert" so lautet in diesen Tagen das Gesprächs- Thema aller hiesigen Theater- und Musikfreunde Die Fortsetzung des so volkrtümlich gewordene« „D r e i m ä d s r l h a u s e s", daS Alt-Wiexer-Tingspiel „Hannerl und Schubert" wird uns am Donnerstag im Hotel -Stern das hier so vorzüglich eingeführte und beliebte „Wiener Operetten-Theater Johann Strauß" zur Aufführung bringen als letztes Gastspiel in dieser Spielzeit. In der Musik dieser neuen Operette sind wieder die herrlichsten Lieder Meister Schuberts! eingeflochten. — Wieder bringt uns diese so gern gesehene Operetten-Gesellschaft ihre alten vorzüglichen Kräfte mit, und die Ausstattung an Dekorationen und Kostümen ist wiederum vollständig neu und aufS glänzendste hergerichtet, wie wir dies ja auch bei« Wiener Operetten-Theater nicht anders gewohnt sind. Sehr groß ist wieder die Nachfrage nach Eintrittskarten, denn Jedermann will natürlich diese hochinteressante Fortsetzung gesehen haben. (Nähere» siehe heutige» Inserat).
h HerSfeld, 24. April. (Vom Eisenbahn Unfall Hünfeld-W enigentaft.) Vo« V»rstan» des EisenbahnbetriebSamtS HerSfeld erhalten wir nachstehende Berichtigung zu unserem in Nr. 90 ge. brachten Bericht: Die Axgaben über die Ursache deS a« 9. d. M. auf der Strecke Hünfeld-Wenigentaft vorgekommexe» Eisenbahnunfalls sind unzutreffend. Die amtlichen Ermittlung«« haben im Gegenteil ergeben, daß die Radreifen der Lokomotive nicht ausgeleiert warex, sondern sich in gutem Zustande befanden. Die Untersuchung über die Ursache des bedauerlichen Unfalls ist im Gang«, aber noch nicht abgeschlossen.
Bad Nauheim, 28 April. Ein auswärtige» Ehepaar beabsichtigt« hier einen längeren Kur-Aufenthalt zu nehme«, stellte aber dem Fremdenheim, bei dem e» «ohne« will, folgende Bedingungen für die Verpflegung: Znm ersten Frühstück Kaffee mit Milch und Zucker, Butter, je zwei Eier, reichlich Brot und noch besonderer Belag; zu Mittag- und Abendessen täglich mindesten» einen Fleischgang. — Und so was bildet sich ein, auch zu« deutschen Volk zugehören, daS Not und Tod trägt.
»ns der Rhön, 22. April. Der am Ulmenstei« beschäftigte Landwehrmann Otto Fischer von Morles kam unter einen 69 Zentner schweren Rollwagen der Beföröerungsbah» zu liegen. Das linke Bein wurde ihm vollständig abgefahren. Im Landkrankenhaus zu Fulda ist er seinen Wunden erlegen. Der Verunglückte hinterläßt eine Frau und 8 unmündige Kinder.
Aus der Rhö«, 21. April. Di« Festnahme zweier Schleichhändler am Bahnhof Ebenhausen führte zu einer wüsten Rauferei zwischen den Gendarmen uud den ersteren wovon einer in Uniform war, sodaß die Gendarman blank ziehen mußten. DaS Publikum stand, wie in den meisten folgen Fällen unvernüftiger- weise auf Seite der Festzunehmendeu. Box hier «u» wird übriges viel Schleichhanö«! nach Kiffixgen und d«m Norden betrieben, was die tägliche LebenS«itt«l- befchlagnahnahme an Fleisch, Eier und Butter beweist. DaS die Nichtselbstversorger unter den unerhörten Preisen, die die die Schleichhändler zahlen, schwer leiden, braucht wohl kaum gesagt zu werden.