Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post bezogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
Nr. 94
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Aus Grund -eS § 2 -er Verordnung über -ie Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsgesetzblatt Seite 46) wird bestimmt:
Obstweine (auch Rhabarberwein) des Jahrgange» 1917 dürfen unter den nachstehen- festgesetzten Be. -ingungen abgesetzt werden.
L beim Verkauf durch Hersteller an den Handel:
1. in Fässern oder offenen Gefäßen von 10 1 Inhalt un- darüber. für 1 i M
2. in offenen Gefäßen unter 10 i Inhalt..........„ 1 „ ,
3. in geschlossenen Flaschen zu
mindestens 0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben ober zum Einstandspreis zu vergüten) 11. beim Verkauf durch Hersteller mit Ausnahme -er Gastwirte an Ber» braucher und beim Weiterverkauf im Groß, und Zwischenhandel:
1. in Fässern und offenen Gefäßen u^d darüber .
2. in offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt..........
3. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7 1 Inhalt Masche ist frachtfrei zurückzugeben oder zum Einstandspreis zu vergüten) 111. bei der Abgabe an Verbraucher durch den Groß-, Zwischen- und Kleinhandel:
1. in Fässern und offenen Gefäße« von 10 1 Inhalt und darüber .
2. in offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt ..........
3. in geschlossenen Flaschen zu minbestenS 0,7 1 Inhalt (Flasche ist frachtfrei zurückzugeben oder zum Einstandspreis zu vergüten)
IV. bet. der Abgabe an Verbraucher durch Gastwirte:
1. soweit diese selbst, auch gemäß t7 Absatz 3 der veror-xung ber die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 21. Januar 1918, Hersteller -er verabfolgte« Obstweine sind:
a) im AuSschank glasweise ober i» offen Flaschen.....
6) in geschlossenen Flaschen zu mindesten» 0,7 1 Inhalt . .
2. soweit nicht von ihnen hergestellte Obstweine verabfolgt werde«:
a) im AuSschank, glasweise oder in offenen Flaschen ....
1) in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7 1 Inhalt . .
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Beim verkauf in kleineren als 0,7 Liter fassenden Flaschen müssen die Preise dem Flächeninhalt entsprechend ermäßigt werden. Beim Verkauf in solchen Flaschen oder im AuSschank darf der Preis auf 5 Pfg. nach oben abgerundet werden.
Sämtliche Preise gelten für Hersteller ab Bahn, oder Schiffsstation des HerstellungSorteS, für Händler ab Bahn- oder Schiffsstation de» Händler», bei Liefe- rung am HerstellungSort oder am Orte des Händlers für Hersteller und Händler frei HauS des KäuferS, soweit die» dem OrtSgebrauch entspricht. Der Flaschen- prei» gilt ohne Flasche und ohne Verpackung. Dies« dürfen nur in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Sonstige Zuschläge irgend welcher Art dürfen nicht erhoben werde».
E» wird daraus biugewiesen, daß nach § 1 der Verordnung über den Handel mit Leben»- und Futtermitteln und zur Bekämpfung de» Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 581) der Handel mit Obstwein nur vvn Personen betrieben werden darf, denen die Erlaubnis hierzu erteilt worden t|L
Die Festsetzung abweichender Preise für einzelne Gebiet« de» Reiche» auf Antrag d«r L«nde»st«»en für Gemüse und Obst bleibt Vorbehalte«.
S 1.
von Betrieben, die bei -er ehemaligen Krieg»-«-
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Dienstag, den 33. April
Die Absatzpreise Mtrfex keinen t* Verhältnis z» Jen Gestehungskosten ober Jex Einstandspreisen über, mäßigen Gewinn enthalten. Bestrafungen aus Grund der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteige, rnng vom 23. Juli 1915 (Reichsgesetzblatt S. 467) werben durch Jnnehsltung -er Preisbestimmungen dieser Bekanntmachung nicht ausgeschloffen.
Keinesfalls dürfen bei dem Absatz der hierunter verzeichneten Obstweine Preise überschritten werden bie betragen:
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1.50
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1.80
2.00
0,80
1.05
0.95
1.09
1.65
1.85
1.05
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0,90
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1.00
1.65
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9,90
1.15
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2.80
1.00
1.25
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1.15
1.20
1.90
2.10
2.20
2.40
1.10
1.20
1.10
1.15
1.90
2.10
2.20
2.40
1.05
1.25
1.15
1.20
1.95
2.15
2.25
2.45
1.10
1.45
1.85
1.40
2.35
2.50
2.75
3.00
1.80
1.25
1.15
1.20
1.90
2.10
2.20 1
2.40
1.10
1.25
1.15
1.20
1.90
2.10
2.20
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2.40
1.10
1,45
1.85
1.40
2.85
2.50
2.75
8.00
1.30
1.45 |
1.85
1.40
2.35
2.50
2.75
3.00
1.30
sellschaft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung G. m- b. H., nicht angemeldet worden sind, sowie von nicht- gewerbSmäßigen Herstellern, welche die ihnen obliegende Anmeldung bei dieser Gesellschaft unterlassen haben, dürfen Obstweine de» Jahrgange» 1917 nach wie vor nicht abgesetzt werden.
Für Apfel- und Birnenwein früherer Jahrgänge erhöhen sich die in der Bekanntmachung der ehemaligen KriegSgesellschaft für Weinobst-Etnkaus und -Verteilung, G. m. b. H., über den Absatz von Aepfel. und Birnenwein vom I. April 1917 festgesetzten Preise um je 0,10 Mk. für Liter und Flasche.
Beerenweine sowie Kirsch- und Rhabarberwein früherer Jahrgänge dürfen nur zu Preisen abgesetzt werden, die hinter den in ß 1 festgesetzten Preisen zxrückbleibex.
§ 6.
Die vorstehenden Preisbestimmungen gelten auch für den Absatz uichtgewerbsmäßiger Hersteller, die im Jahre nicht mehr als 10 Doppelzentner Frischobst verarbeiten.
§ 6.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vor. schriften werden gemäß 8 9 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 21. Januar 1918 bestraft.
...............................................................................
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ■ amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. 3 Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
1918
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrir verkündung in Kraft.
Die Bekanntmachung der ehemaligen Krieg»gesell- schaft für »einobst-Sinkauf und -Verteilung, G. m. b. H., über den Absatz von Obstwein vom 10. Dezember 1917 tritt zu gleicher Zeit außer Geltung.
Berlin am 18. März 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst- Geschäftr-Abteilung.
Gesellschaft mit beschränker Haftung.
Kohlmann, paa. Härtel.
* * * Her»felö, des 12. April 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 8839. Der Lanörat.
;
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 20. April 1918.
Auf Abschnitt P der ländlichen Lebensmittelkarte für Versorgungsberechtigte werden
100 gr Nudeln (Wasserware, und Auszugsware)
verabfolgt. , .
In den hierunter'genannten Jndustriegemein-en werden als besondere Zuweisung
100 gr Kunsthonig
verabfolgt.
Der Preis für 100 gr Nudeln (Wafferware beträgt 12 Pfennig, Auszugsware 17 Pfennig und für 100 gr Kunsthonig 15 Pfennig.
Die Verkaufsstellen werden auf ortsüblich« Weise bekannt gegeben. Der Verkauf hat alsbald nach Eintreffen der Ware zu erfolgen. Die Karten- abschnitte sind bis zum 30. April an die Firma G. W. ^^mmelnfeno in Hersfeld ein zureichen. Diejenigen Händler, die stckMMtztzWWWM kartenabschnitte nachlässig zeigen und überhaupt bei -er Verteilung die Anordnung nicht beachten, habe« zu erwarten, daß Ihnen der Verkauf von Lebensmitteln entzogen wird.
AlS Jndustriegemeinden sind folgende Ort« bestimmt:
AllmerShausen, Asbach, Eitra, Friedewald. Fried- loS, Gethsemane, Gittersdorf, Harnrode, Heene», Heimboldshausen. Herfa, Heringen, Kalkobes, KathuS, Kleinensee, Kohlhausen, Leimbach, Lengers, ObergeiS, Oberhaun,Petersberg, Philippsthal, Ransbach, RöhrigS. Hof, Rohrbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Untergei», Unterhaun, Unterneurode, Widdershausen, Wippers- Hain, Wölfershausen.
Tgb. No. K. G. 1270. Der Landrat.
I. B.
Funke, KreiSfekretär.
Hertfeld, den 18. April 1918.
Die an geordnete Schließung -er Mühle des Müllers Peter Kleinkauf in Reilos ist wieder aufgehoben. Tgb. No. K. G. 1220. Der Landrat.
J. V.:
,. Hebemann, Reg.-Asseffor.
Fortsetzung auf der 4 Se ite.
Bus der Heimat.
):( Hersfeld, 22. April. Operette im Hotel Gter«. Das hier bestens bekannte und beliebte „Wiener Operet- ten-Theater „Johann S tr^ u ß" kommt zu einem 5. und letzten Gastspiel in dieser Spielzeit zu un» am Donnerstag, den 25 April. Unsere hiesigen Teatber- und Musikfreunde werden die so gern gesehene Künstlerschar auch diesmal freudigst begrüßen, zumal uns dieselbe eine hochinteressante Neuheit bringt: die Fortsetzung der allbeliebten Operette „Das Drei- mäderlhaus", daS Alt-Wiener Singspiel „Hannerl und Schubert". Das Schicksal von Hannerl und Schubert am Schluß des „DreimäderlhauseS" ist ge- wiß allen Besuchern aus Herz gegangen. Was mag nun ihr weiteres Schicksal sein? — Wird Hannerl Jen Baron Schober wirklich heiraten? Oder wird die alte, innige Liebe zum Schubert doch wieder durchbrechen? Wird vielleicht Hannerl und Schubert doch noch ein Paar? Dieses Rätsel, das für alle, die daS „Dreimäderlhaus" gesehen Habens ein hochin- treffantes menschliches Problem sein wird, löst diese Fortsetzung! Natürlich dürfen wir nichts von dieser Fortsetzung „Hannerl und Schubert" vorher verraten, aber soviel können wir sagen, sie ist spannend un> eigenartig! Und wer das „Dreimäderlhaus" gesehen hat, wird doppelt gespannt sein, das weitere Schicksal aller dieser un» so lieb und vertraut gewordener Ge- stalten in dieser neuen Operette kennen zu lerne»! (Bergl. heutiges Inserat).