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Hersselder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.18 Mark, durch die Post b»° | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei I 5 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, i

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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5 Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 93

Sonnabend, den 30. April

1918

Amtlicher Teil.

HerSfeld, den 17. April 1918.

Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien deS Schlachtbezirks Hersfeld erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend und beträgt 160 gr. Fleisch und 25 gr. Wurst auf die Karte; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken des KreiseS setzen die zuständigen Gendarmeriewacht- meister die Kopfmenge fest.

Der Vorsitzende des KreiSauSschusseS.

I. F. No. 374. J. B.:

v. Hebemann, Reg.-Affeffor.

punkte die Beizmittel bei der Landwirtschaftskammer in Lasse! bestellen muß.

Tgb. No. K. G. 1142. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Kerufsschühwerk für kriegswirtschaftlich wichtige Betriebe.

HerSfeld, den 12. April 1918.

Der von »er Reichsgetreidestelle «achzezahlte Haferpreis und zwar 7 Mark für 100 kg. ist inzwischen eingegangen. Diejenigen Landwirte, die Hafer bis znm 31. Dezember 1917 geliefert «ud den erhöhten PreiS noch nicht erhalten haben, können das Geld bei dem zuständige« Kommissionär ausordern.

Tgb. Nr. R. G. 1218.

Der Landrat.

. Hedemax«, Reg »Aflefisr.

Hersfeld, den 18 April 1918.

In letzter Zeit ist trotz Verbots ein vermehrter Abschuß von Brieftauben beobachtet worden. Auf alle Angaben, die zur Feststellung von Taubenschützen führen, sodaß deren strafrechtliche Aburteilung er­folgen kann, wird vom stellv. Generalkommando eine Belohnung von 20 Mark gewährt. Anzeigen sind an stellv. Generalkomando zu richten.

Tgb. Nr. l. 4060.

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Affessor."

HerSfeld, den 16. April 1918.

Bei einem Hunde in Köddingen KreiSamt Lauter- bach ist Tollwut festgestellt worden. Der gefährdete Bezirk umfaßt vorläufig die Gemeinde« Allmenrod, Engelrod, Hörgenau, Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Hopfmannsfeld, Wallexrod, Heblos und Herdstein. Tgb. No. I. 4080. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Krieg-amtstell« Lasse!.

N». 535 Abt. B. VII.

Caffel, den 25. Februar 1918.

Zur Beschaffung von BerusSschuhwerk für kriegs­wirtschaftlich wichtige BetrU je sind nach einer Bekanntmachung der Reichrbek-UönnßSstelle in Berlin neue Bedarfsanmeldungen erforderlich. Die blauen Bedarfsanmeldungen verlieren sadurch ihre Gültigkeit für Berufsschuhwerk.

Vollederschuhe (lederne» L-chuhwerk mit Leder­sohlen) können nur für folgende Berufsklaffen der oben genannten Betriebe geliefert werde«:

ai Bergarbeiter unter Tage in w»ss«rreichen Strecken.

b) Arbeiter, die nach Unstet der KriegSamtstelle unbedingt zur Ausübung ihres Beruf» auf Vollederschuhe angewiesen sind (z. B. Feuer- . arbeiter in industriellen Betrieben).

c) Steinbrucharbeiter, sow3t dieselben an steilen Hängen arbeiten.

Alle übrigen Berufsklaffen sind auf Verwendung von Ersatzschuhwerk mit Holzsohlen angewiesen.

Die Lieferung der angeforö ren Schuhe kann nur nach anerkannter Dringlichkeit i-ach Maßgabe der her­gestellten Gattungen und Mengen erfolgen.

Die Bedarf»anmeldungen sind in einfacher Aus­fertigung zur Prüfung übe Zahl und Art der «I WMMW ^Milwwiim^i ^ t'iWWWMMaMWMwA vorzulegen, durch welche Weitergabe an die Krieg»- amtstelle z«r Stellungnahme und weiteren Veran­lassung erfolgt.

Die Kricgramtstelle ist nur für die obengenannten Betriebe zuständig. Für Forst- und Waldarbeiter vermitteln die zuständigen Forstbehörden.

Entsprechende Vordrucke sir d bei der Buchdruckerei Nauk, Berlin 14 Stallschreiberstraß« 5, zu beziehen.

Der Vorstand.

gez. Clauß.

Hersfeld, den 13. April 1918.

erhöheren Preisen oder günstigeren Bedingungen aV gesetzt werden.

Caffel, den 30. März 1918.

Bezirksstelle für Gemüse und Obst. Verwaltungsabteilung. ^ gez. SpiehS chl *

HerSfeld, den 12. April 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 8838. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Her-feld, den 15. April 1918.

Betrifft:

landwirtschaftliche Reklamationen

Von dem KriegSwirtschaftsamt in Caffel ist an- geordnet worden, daß künftig alle Beurlaubung»-, Entlassung»-, Versetzung- «nd ZurückstellungS-Anträge für landwirtschaftliche Betrieb« unter Benntzuug eines formularmäßigen AntragS gestellt werden müssen.

Die Formulare zu derartigen Anträgen sind bei den OrtSpolizeibehördex des KreiseS zu haben.

Ich ersuche die Ort-polizeibehörden den Antrag­stellern bei Ausfüllung der formularmähige« Anträge behilflich zu sein. ES ist darauf zu achten, daß die in Betracht kommenden Frage« genau beantwortet sind, bevor die Anträge ax mich weitergegeben werdex. Dieses liegt auch vorzugsweise im Interesse der Antragsteller, damit die Anträge tunlichst beschleunigt werden können und unndtige Rückfragen vermieden

Wird veröffentlicht. Tgb. No. 1. 3831.

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung

über Richtpreise der Feühgemiise für den RegiernugSbezirk Caffel mit Ausnahme des

KreiseS Grafschaft Schaumburg.

Gemäß §§ 4 und 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsgesetz- blatt G. 807) und § 4 des Normalvertrages über Früh- gemüse der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Ge­schäftsabteilung, geben wir nachstehend die von der Reichsstelle für Gemüse und Obst festgesetzten Richt­preise für Frühgemüse bekannt.

werden.

Tgb. M. N». 3473.

Der Landrat.

Fxnke, KreiSsekretär.

Hersfeld, den 11. April 1918.

Zur Verhütung von Ernteausfällen ist es unter den Kriegsverhältnissen besonders geboten, Körner­saatgut, insbesondere den Weizen zu beizen. Als Beizmittel kommt vor allem Formaldehyd in Betracht. Der Bezug dieses Beizmittels erfolgt durch Vermittelung des Landratsamtes. Formaldehyd wird in Flaschen von einem Liter Inhalt abgegeben. Eine Flasche genügt zum beizen von etwa 7080 Zentner Getreide. Als weiteres Beizmittel kommt Uspulum in Frage. Es kann von den Farbenfabriken vormals Friedrich Beyer & Co. in Leverkusen (Rhein) bezogen werden. Uspulum eignet sich nach den neueren Ver­suchen sehr gut zu Beizzwecken. Es hat nur den Nachteil, daß es giftig ist und infolgedessen das ge­beizte Saatgut zur menschlichen und tierischen Er­nährung nicht mehr brauchbar ist. Die Herren Bürger­meister des Kreises ersuche ich wiederholt in Ihrer Gemeinde bekannt machen zu lassen, daß Bestellungen auf Formaldehyd und Uspulum bei der Gemeindebe­hörde anzumelden sind. Die Bestellungen sind als­dann in eine Liste einzutragen. Diese Liste ist mir bis spätestens zum 20. d. M. vorzulegen. Der Termin ist genau einzuhalten, weil ich bis zu diesem Zeit­

Spargel 1.

2.

Rhabarber Spinat .

Erbsen .

Richtpreise ftx Frühgemüse. unsortiert...... sortiert i...... sortiert u und lli . . .

Guppenspargel.....

Bohnen 1. grüne Bohnen (Stengen» u. Busch 2. Wachs- und Perlbohnen . . .

3. Puff- («au) Bohnen..... und längliche Karotten mit Kraut (vom 1. Juni 1918 ab)..... Möhren ohne Kraut (vom 1. Jani 1918 ab) Mairüben ohne Kraut......... Karotten runde kleine, mit Kraut ....

Möhren

Karotten ohne Kraut........

Kohlrabi (vom 10. Juni 1918 ab) ... .

Frühweiskohl (eom 20. Juni 1918 ab) . . Frühwirsing und Frührotkohl..... Frühzwiebeln Kraut ........ Tomaten.............

56 80 55 25 12 SO 35

32 40

20

14 22

12 20

35 25

16

20 SO

SS

Pfg.

Die Richtpreise gelten für die auf Grund Lieferungsverträgen gelieferten Waren als Vertrags­preise biS zu dem Zeitpunkte, an welche« die Preis- kommiffion der unterzeichneten BezirkSstelle di« maß­gebenden Vertragspreise mit Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Berwaltungsab- teilung, veröffentlicht. Gemäß § 6 der Verordnung vom 3. April 1917 darf nach der Aberntung auch da» «ichtdurchLieferungsverträge gebunden«Gemüs« nichtjzu

von

Bus der Heimat«

(|) Hersfeld, 18. April. (ReichsdekleiöungS- stelle und Schuhbewirtschaftung). Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrat» vom 28. Februar 1918 wird die gesammte Schuhbewirt- Ichaftung am 11. März 1918 der neu begründeten Reichsstelle für Schuhversorgung übertragen. Damit erledigt sich die bisherige Tätigkeit der Reich» bekleid- ungsstelle auf diesem Wirtschaftsgebiete. Die Zu­ständigkeit der ReichSbekleidu«g»stelle in dieser Hinsicht war nur eine beschränkte. Eine Pflicht, die bürger­liche Bevölkerung mit Schuhwaren zu versorgen, lag ihr nicht ob. Sie hatte keinerlei Einfluß auf die Herstellung von Schuhwaren auS Neuem Leder und deren Verteilung auf den Handel, es lag ihr vielmehr nur die Regelung deS sparsamen Verbrauch» deS «chuhzeng» durch da» Bezugsscheinverfahren sowie die Bewirtschaftung gebrauchter Schuhware« und deS von diesen herrührenden AltlederS ob. Die sich täglich mehrenden Schwierigkeiten in der Schuhversorgung machten die Vereinheitlichung der Bewirtschaftung zur unabweisbaren Notwendigkeit. Die gesamten Möglichkeiten der Schuhbeschaffung und die zweckmäßige vereinigt-Warnung vor Abgabe

bezugsscheinpflichtiger Waren ohne Be­zugsschein). Die ReichSbekleidungSstelle hat die Behördeg der Bekleidungsstellen erneut angewiesen, besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, ob etwa bezugtscheinpflichtige Waren durch Gewerbetreibende ohne Bezugsschein abgegeben werden. Sie wird jeden Verstoß unnachsichtlich zur Strafverfolgung bringen und behält sich außerdem vor, in Zuwiderhandlung»- . fälle« gegen die Schuldige« mit Beschlagnahme und Enteignung vorzugehen. Der Bezugsscheinpflicht unterliege« auch Web-, Wirk- und Strickwaren aus beschlagnahmefreien Material. (Keine W a r en- zuweisung anPrivate). Jnfolgesich mehrender 'Anträge von Privatpersonen auf Zuweisung von Bekleidungsstücken und Stoffe«, teilt di« ReichSb«. kleidungSstelle mit, daß sie Privatpersonen solche Gegenstände «icht zuweisen kann. Minderbemittelte, die die Waren nicht im freien Ha«öel erwerben können, haben sich an die BekleidungSstelleu ihrer Kommunal- verbände zu wenden. Bei der weitgehenden Knapp­heit der sonstigen Borräte wird auf die jetzt sehr vervollkommneten Erzeugnisse ausPapiergarng«web«x zurückgegriffe» werden müssen.

):( HerSfeld, 17. April. Den Empfängern von Heeres bezögen ist vielfach nicht bekannt, daß sie ihre Bezüge bereis vor dem eigentlich en Fällig. keitStage bei der Posianstalt abzugeben habe«. Es wird deshalb nochmals darauf hiugewiesen, daß die Heeresbezüge an alle Empfänger denen der Ueber- gang der Zahlungen auf die Postanstalten von ihrer zuständigen PensionSregelungSbehörde (Regierung usw.) mitgeteilt worden ist, bereits am 29. oder, wenn dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, am 28. des der Fälligkeit der Gebührniffe vorhergehenden Monats i« April also am 29. bei ihrer Vestellpostanstalt ge­zahlt werden.

):( HerSfeld, 19. April. Herr Polizeiassi st ext Stelzn er begeht heute sein 25 jährige» Dienst- jubiläum.

Etsenach, 16. April. In der Nähe des Orte» Mechterstädt stürzte ein Feldgrauer, »er sich in di« offexe Tür eine» Eisenbahnzuge» gesetzt hatte, auS dem Wagen heraus wurde überfahren und getötet.

Fulda, 16. April. In Neuhof wurde die Schaff- nerin Frau Maria Langbein aus Großheringen von einem Güterzug überfahren und getötet. Der Güter- zug hatte in Neuhof gehalten, beim Anfahren wollte die Schaffnerin ihren Bremsersitz einnehmen, ist fehl, getreten und so unter den Zug gerate«. Ihr Ma«n befindet sich im Felde.

Das Frldtzeer kraucht dringend Hafer» Heu und Stroh!

Kandwirte helft dem Feldheere!