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Hersfel-er Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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S zogen 2.S2 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei - ' . . : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :

- Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5 fUt öEN HtClÖ HerSseLS : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. - Femfprecher Nr. 8. :

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Nr. 88. Dienstag, den 16. April 1918

Amtlicher Teil.

Hersfelö, den 4. April 1918.

Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine werden, wie folgt, anberaumt.

Station Hersfeld:

Erst-Jmpfung: Montag den 22. April, vorm. 10^2 Uhr

Nachschau: Montag den 29. April, vorm. IOV2 Uhr Wieder-Jmpfung: Dienstag d. 28. April, vorm. IOV2 Uhr Nachschau: Dienstag den 30. April, vormittags IOV2 Uhr Jmpflokal: Neue Turnhalle in Hersfelö.

Station Friedlos

Impfung: Donnerstag den 25. April, nachm. 4Vt Uhr Nachschau: Donnerstag den 2. Mai, nachm. 41/* Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grebe.

Station Rohrbach.

Impfung: Donnerstag den 25. April, nachm. 6 Uhr Nachschau: Donnerstag den 2. Mai, nachm. 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.

Station H olzheim

Impfung: Sonnabend den 4. Mai, nachm. 21/« Uhr Nachschau: Sonnabend den 11. Mai, nachm. 2V- Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Unterhaun:

Impfung: Montag den 6. Mai, nachm. P/2 Uhr

Nachschau: Montag den 13. Mai, nachm. IVt Uhr

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Großkurth.

Stativ n Obergeis:

Impfung: Dienstag den 7. Mai nachm. 5 Uhr

Nachschau: Dienstag den 14. Mai nachm. 5 Uhr

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Ernst.

Station Sorga:

Impfung: Freitag den 10. Mai, nachm. IVt Uhr

Nachschau: Freitag den 17. Mai, nachm. iv» Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.

Station Fried ewald:

itfWiHOfr- yri-ctxg- üc»» au. »tut, MDnM<> Sa""

Nachschau: Freitag den 17. Mai, nachm. 3 Uhr

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.

S tation As bach:

Impfung: Montag den 27. Mai, nach«. iv= Uhr Nachschau: Montag den 3. Juni, nachm. l1/* Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.

Station Niederaula:

Impfung: Montag den 27. Mai, nachm. 3 Uhr

Nachschau: Montag den 3. Juni, nachm. 3 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Stein.

Station Frielingen:

Impfung: Montag den 27. Mai, nachmittags 5 Uhr Nachschau: Montag den 8. Juni, nachmittags 5 Uhr

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

Station Kirchheim:

Impfung: Montag den 27. Mai, nachmittags 6 Uhr Nachschau: Montag den 3. Juni, nachmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.

Station Schenklengsfeld:

Impfung: Freitag den 7. Juni, nachmittags IV» Uhr Nachschau: Freitag den 14. Juni, nachmittags IVi Uhr

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

Station Ransbach:

Impfung: Freitag den 7. Juni, nachmittags 3 Uhr Nachschau: Freitag den 14. Juni, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Philippsthal:

Impfung: Freitag den 7. Juni, nachmittags 4^ Uhr

Nachschau: Freitag den 14. Juni, nachmittags 4^ Uhr

Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.

Station Heimboldshausen:

Impfung: Freitag den 7. Juni, nachmittags 6 Uhr Nachschau: Freitag den 14. Juni nachmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Bock.

Die Termine für Heringen, Widdershausen und Kleinensee werden später bekannt gegeben.

Dabei gehören zur:

Station Hersfeld-Land folgende Gemeinden: Bingartes, Meisebach, Kalkobes, HeeneS, Allmers- hausen mit Hählgans. ~ o

Zur Station Sorga: Petersberg, Kathus, Ober­rode, Wilhelmshof, Hermannshof.

Zur Station Friedewald: Motzfeld, Lautenhausen, Herfa, Hillartshausen. m o

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach, Rmlos.

Zur Station Rohrbach: Biedebach, Tann.

Zur Station Asbach: BeierShausen,l Kerspen- Hausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilperhausen.

Zur Station Niederaula: Mengshausen, SolmS, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach.

, Zur Station Frielingen: WillingShain, Gersdorf, Heddersdorf, Allendorf.

Zur Station Kirchheim: Kleba, Gershausen, Reimboldshausen, Kemmerode, Goßmannsrode, Recke- rode, Rotterterode.

Zur Station Holzheim: Kruspis, Stärklos.

Zur Station Unterhaun: Rotensee, Oberhaun, Eieglos, Eitra, Wippershain.

Zur Station Widdershausen: Leimbach.

Zur Station Heringen: Bengendorf, Wölfers- hausen, Lengers.

Zur Station Obergeis: Oberförsterei Neuenstein, Aua, Untergeis, Gittersdorf.

Zur Station Schenklengsfeld: Oberlengsfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstseld, Lampertsfeld, Schenksolz, Dinkelrode, Hilmes, Malkomes.

Zur Station Ransbach: Wehrshausen, Ausbach, Forsthaus Stöckig.

Zur Station Heimboldshausen: Unterneuroöe, Gethsemane, Harnrode, Röhrigshof.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich aus freier Ent­schließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1918

1. jedes im Jahre 1917 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat.

2. die Kinder, die im Jahre 1917 ohne Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. j^der Schüler einer öffentlichen oder Privatschule welcher

a. in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückge­legt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder, < wenn er über 12 Jahre ilt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nidt erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine zu wiederholtenmastn be­kannt machen zu lassen, und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu arfern, daß die Impflinge sauber ge^-chen, und mit reiner Wäsche und Kleider erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termin« ist gleich­zeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu um hen, daß nach § 1 des Jmpfgesetzes vorn 8 April 1874 Eltern,

^ l*.*^-*^*^^*' ****' -.r-^» -.-,. --»»>'7.- -'--- - ,,^ f den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geld­strafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schülern durch Einsorderung der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impspflichtig werdenden Zög­linge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts ergangenen Vorschriften ein Ver­treter der Ortspolizeibehörde und (für die Wieder­impfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfge- schäftstermine zur Unterstützung des Jmpfarztes und Ausrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokales und Stellung der erforderlichen Schreibhjilfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpsstations- orte Sorge zu tragen. Das Jmpflokal muß gehörig feucht, gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Jmpfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tische zum Aufstellen der Jmpfgeräte und mit der nötigen Wasch- gelegenheit ausgestattet,sein. Wo diese Einrichtungs- gegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereitgestellt werden.

Im Vorjahre ist die Beobachtung gemacht worden, daß viele Kinder besonders in der Stadt Hersfeld unentschuldigt der Impfung ferngeblieben sind. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich daher wiederholt die Angehörigen der Impflinge anzuhalten, ihre Kinder bei der öffentlichen Impfung vorzustellen, da anderen­falls Strafanzeige erstattet werden muß.

Diejenigen Kinder, die im öffentlichen Jmpfge­schäft nicht vorgestellt werden, können auch durch approbierte Aerzte geimpft werden.

Tgb. No. l. 3648. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asfessor.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Bus der Heimat«

* (Die Sich erheit der Kriagsanleihe.) Eine zwangsweise Zinskürzung, über die hier und da unwahre Gerüchte umliefen, ist deshalb ausge­schlossen, weil von den zuständigen Reichsstellen zu allem Ueberfluß erklärt worden ist, daß getreu de« verpfändeten Worte das Schuldversprechen mit deutscher Verläßlichkeit restlos innegehalten wird

und weil ein Bruch des feierlichen Wortes den Kredit des Deutschen Reiche» gefährden, ja zerstören würde. Wer aber an verantwortlicher Stelle in der Regierung oder Volksvertretung wird so etwas mitmachen? Die Deckungsfrage läßt sich nicht dadurch lösen, daß man die Zinsen kürzt: Das Reich braucht auch in der Zu­kunft Kredit, wird also auch aus rein geschäftsmäßiger Erwägung niemals an den alten Verpflichtungen rütteln können. Der KurS ist dadurch vor einer Verwüstung geschützt, daß Rückkaufs-Einrichtungen überhaupt be­stehen und bereit sind, jederzeit alle die Kriegsanleihen anzukaufen, deren Besitzer sie etwa abzustoßen wünschen. Das Reich hat selbst allen Anlaß besorgt zu sein, daß seine 8°/°igen Papiere nicht unter ihren Wert sinken, denn es wird auch späterhin Anleihen begeben müssen, deren AuSgabe-Bedingungen um so günstiger für das Reich sind, je besser der Stand der Krieg-anleihen sein wird. Uebrigens wird daS 5°/otge Papier eines unbezwinglich gebliebenen Deutschen Reichs nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland Nachfrage finden, was kursstützend und kurssteigernd wirkt.

§ Hersfeld, 15. April. Wilde Gerüchte durch­schwirren wieder einmal das Land. Verschieden in ihrer Einkl idung, gleichen sie sich darin, daß sie er­schreckende deutsche Vers Ute erfinden. Schon vor einigen Wochen hieß es in Gera, die Engländer hätten »die Dämme -urchb scheu und eS seien 15 000 deutsche Soldaten, zumei reussischen Truppenteilen angehörend, ertrunken, '.as Gerücht ist dann, nicht gerade mit Eilzugsgeschwmöigkeit, melierter erst und jetzt in verfchieöeucn au? ren Städten angekommen, wobei die Zahlen inzwisch.m gewachsen sind und, um Angst . Unruhe recht orrksam zu gestalten, nicht «rehr r uffische, sondern die jeweiligen einheimischen Truppenteile der betreffenden, von dem Gerücht ge­rade heim gesuchten Stadt mit Lg« Tode durch Lr- trin^en bedacht werden. * ^Mre derartige »e» »--«/ * , w ^ * ; ^ i,-y* v*. <-- - , . . . »v-'.r^v ? . S .. nicht zu ertränke», sondern in die Luft sprengen zu lassen,- augenblicklich soll eS ein Erfurter Regiment sein, andere werden natürlich an anderen Orten folgen. Nicht immer werden ganze Regimenter zum Tode verurteilt. Vielfach kriechen auch Gerüchte herum von besonders schweren Verlusten in einzelnen Orten oder beschränkten Ortsbezirken, die wenn man ihnen nachgeht, sich gleichfalls als völlig aus der Luft gegriffen herausstellen. Vielfach verschanzen sich die Mären hinter angeblichen Gewährsmännern,die eS »och wissen müssen", z. B. werden unsere braven Postbeamten bemüht durch ein an mehreren Orten auftauchendes unglaublich dummes Gerede, eS lägen auf der Post zahlreicheschwarze Briefe" auS dem Felde, die nicht ausgegeben würden, bevor die Kriegs- anleihe hereingebracht sei. Daß an all diesen und anderen Gerüchten kein wahre» Wort ist, ist für den Einsichtigen selbstverständlich. Es ist sehr schwer, die trübe Quelle solcher Redereien im Einzelfalle festzu« stellen; möglich, daß lediglich Unverstand und Schwarzseherei sie in die Welt setzen, möglich auch, daß die, wie bekannt, jetzt von dem großen englischen Zeitungs- und Lügenkönig Northcliffe einheitlich be. trieben« Stim«ung»mache hier scho« ihre ersten Früchte zeitigte, um den Deutschen die Freude an unseren Siegen zu vergällen und de« Feinde« tx heimatlicher Niedergeschlagenheit einen Bundesge­nossen hinter -er Front erstehen zu lassen. Verstopfen lassen werden sich die Gerüchtsquelle» kaum; eS ist auch unmöglich, in jedem einzelnen Falle jede» auS der Luft gegriffene Gerücht einer Widerlegung zu würdigen,' traurig und beschämend ist eS aber, daß sich immer wieder Leichtgläubige, Töricht«, Ueberängstliche oder solche, die «x Schwätzereien Lust haben, finden, die solche Gerüchte glauben und weitergeben. Jeder Deutsche sollte sich für zu gut halten, ja er sollte eS als ein Berbrechen am Vaterlande erkennen, der­artigen unverantwortlichen Gerüchten zum Weiter­leben zu »erhelfen, die, mögen sie ausgehe«, von wem sie wollen, doch nur dazu dienen können, die Heimat zu beunruhigen und zu quälen und dadurch dem Baterlande zu schaden.

-h- MengShausen, 14. April. Heute mittag gegen 2 Uhr wurde die Stille unseres Ortes durch den Ruf unterbrochen:Ueber dem Dorfe am Kohlen- berg brennts"! Sofort eilten die Bewohner dorthin, und es gelang thuen bald, das rasch um sich greifende Feuer zu ersticken, sodaß die Brandfläche nur etwa 1 ha beträgt. Was die Ursache des Brandes betrifft, so sind 2 Burschen gesehen worden, die dort jedenfalls ein Streichholz oder eine brennende Ziga­rette in das Moos- geworfen habe». Zum Glück hatten wir Noröostwind, sonst wäre auch der Staatswald erfaßt und dann der Brand viel fgrötzer geworden. Möchten doch alle die Mahnung befolgen, Schwefel- Hölzer, brennende Zigarre« und öergl. nicht leicht­fertig wegzuwerfen.

Heiligenstadt, 12. April. Weil die Eltern daS mit eine« jungen Mädchen angeknüpfte Verhältnis nicht dulden wollte», schoß sich der 20jährige Tischler Chr. Kistner i« Birkenfelde eine Kugel in den Kopf. Er liegt Hoffuungsl-S darnieder.