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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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5 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. für oen Htm Hersfero Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 85. Freitag, den 13. April 1918

Amtlicher Teil.

Hersfelö, öen 4. April 1918.

Die diesjährigen Impf, und Nachfchautermine werben, wie folgt, anberaumt.

Station Hersfelö:

Erst-Jmpfung: Montag den 22. April, vorm. 10Va Uhr

Nachschau: Montag öen 29. April, vorm. 10Vi Uhr Wie-er-Jmpfung: Dienstag ö. 23. April, vorm. 10Va Uhr Nachschau: Dienstag öen 30. April, vormittags IOV2 Uhr Jmpflokal: Neue Turnhalle in Hersfelö.

Stativ n Friedlos

Impfung: Donnerstag öen 25. April, nachm. 4Vi Uhr Nachschau: Donnerstag öen 2. Mai, nachm. 41 /» Uhr Jmpflokal: Saal öes Gastwirts Grebe.

Station R 0 h r b a ch.

Impfung: Donnerstag -en 25. April, nachm. 6 Uhr Nachschau: Donnerstag öen 2. Mai, nachm. 6 Uhr Jmpflokal: Saal -es Gastwirts Schilling.

Station Holzheim

Impfung: Sonnabend den 4. Mai, nachm. 21/» Uhr Nachschau: Sonnabend den 11. Mai, nachm. 21/» Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Unterhaun:

Impfung: Montag den 6. Mai, nachm. IV2 Uhr

Nachschau: Montag den 13. Mai, nachm. IVi Uhr Jmpflokal: Saal -es Gastwirts Großkurth.

Station Obergeis:

Impfung: Dienstag -en 7. Mai, nach«. 5 Uhr

Nachschau: Dienstag den 14. Mai' nachm. 5 Uhr Jmpflokal: Saal -es Gastwirts Ernst.

Etation Sorg«:

Impfung: Freitag -e« 10. Mai, nach». 1^ Uhr

Nachschau: Freitag -en 17. Mai, nachm. iv» Uhr Jmpflokal: Saal -es Gastwirts Daube.

Station Frie-emal-:

Impfung: Freitag den 10. Mai, nach». 3 Uhr

Nachschau: Freitag den 17. Mai, nachm. 3 Uhr

Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Träger.

Station Asbach:

Impfung: Montag den 27. Mai, nach«. 1' » Uhr Nachschau: Montag den X. Juni, nachm. 11/» Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.

Station Niederaula:

Impfung: Montag den 27. Mai, nachm. X Uhr Nachschau: Montag -en 3. Juni, nach«. X Uhr Jmpflokal: Saal -es Gastwirts Stein.

Station Fri elingen:

Impfung: Montag den 27. Mai, nachmittags 5 Uhr Nachschau: Montag -en 3. Juni, nachmittags S Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

Station Kirchheim:

Impfung: Montag den 27. Mai, nachmittag» 6 Uhr Nachschau: Montag den X. Juni, nachmittags Uhr Jmpflokal: Saal -es Gastwirts ®gdt

Station SchenklengSfeld:

Impfung: Freitag -en 7. Juni, «achmittags IV» Uhr Nachschau: Freitag -en 14. Juni, nachmittags IV2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

Etation Rans-ach:

Impfung: Freitag -en 7. Juni, nachmittag» 3 Uhr Nachschau: Freitag -en 14. Juni, nachmittags X Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Philippsthal:

Impfung: Freitag -en 7. Juni, nachmittags 4v» Uhr Nachschau: Freitag -en 14. Juni, nachmittag» 4v» Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Zinn.

Station Helmbolöshauson: Impfung: Freitag den 7. Juni, nachmittags 6 Uhr Nachschau: Freitag -en 14. Juni «achmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Bock.

Die Termine für Heringen, Widöershausen und Kleinensee werden später beka«xt gegehen.'

Dabei gehören zur:

Station Hersfeld-Laxd folg«n-e Gem«in-en: Vingartes, Meisebach, Kalkobes, Heexes, Mllm«r»- hausex mit Hählgan».

Zur Station Sorg«: Petersberg, Kathus, Ober- ro-e, BtilhelmShvf, Hermannshof.

Zur Station Friedewal-: Motzfol-, Lautenhausen, Herfa, Hillartshausen.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach, Neilos.

Zur Station Rohrbach: Bie-ebach, Tanx.

Zur Station Asbach: BeierShaxsen, Kerspen- Haufen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilperhausex.

Zur Station Nie-eraula: MengShausen, Solms, Niederjossa, Sngelbach, Hattenbach.

Zur Station Frielingen: Willingshain, SerSdorf, Hed-ers-orf, Allendorf.

Zur Station Kirchheim: Kleb«, GerShause», Reimbol-shausen, Kemmerode, Goßmannsrode, Recke- ro-e, Rotterterode.

Zur Station Holzheim: Kruspis, Stärklos.

Zur Station Unterhaun: Rotensee, Oberhaun, SiegloS, Eitra, Wippershai».

Zur Station Widdershausen: Leimvach.

Zur Station Heringen: Bengendorf, Wölfers- hausen, LengerS.

Zur Stativ» Obergeis: Oberförsterei Ne«enstein, Au«, Untergeis, GitterSdorf.

Zur Station SchenklengSfeld: OberlengSfeld, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfel-, Lampertsfeld, Echenksolz, Dinkelrode, Hilmes, Malkome».

Zur Station Ransbach: Wehrshausen, Ausb«ch, Forst-auS Stöckig.

Zur St«tion HeimbrlöShausen: Unterneurode, Gethsemane. Harnrode, Röhrigshof.

Die Impfung ist unentgeltlich.

Außer denjenigen, welche sich «u» freier Ent­schließung impfen lassen roden, unterliegen der Impfung im Jahre 1918

1. jedes im Jahre 1917 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztliche« Zeugnis die natürlichen Blattern überstanöen hat.

2. die Kinder, die im Jahre 1917 ohne Erfolg der gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugns» -ie natürlichen Blattern Überstaxden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschule welcher

a. in diesem Jahre da» 12. Lebensjahr zurückge« legt oder

wenn er über 12 Jahre alt ist, auch -exjerngen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren OrtSoorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine zu wiederholtenmalen be­kannt machen zu lassen, und dafür Sorge zu tragen, -a- alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort «x- Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, - die Impflinge sauber gewaschen, und mit reiner Wäsche und Kleider erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleich­zeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 1 des Jmpfgesetze» vom 8 April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder der Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geld­strafe bis zu 20 Mark ux- Eltern, Pflegeelterx und Bormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten die Verpflichtung, bet der Ausnahme von Schülern durch Einforderung -er vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, -ezw. dafür zu sorgen, daß -ie währen­des Besuches -er Anstalt impfpflichtig werdenden Zög­linge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäfts ergangenen Vorschriften ein Ver­treter der Ortspolizeibehörje und (für -ie Wieder­impfung) ein Lehrer in dem betreffenden Jmpfge- schäftstermine zur Ifnterstützxng des Impfarztes und Aufrechterhaltung der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokales und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstations- orte Sorge zu tragen. Das Jmpflokal muß gehörig feucht, gereinigt und gelüftet sein. Auch muß es mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für öen Jmpsarzt und -ie Mütter der Impflinge, mit einem Tische zum Aufstell«n der Jmpfgeräte und mit der nötigen Wasch- gelegenheit ausgestattet sein. Wo diese Einrichtungs­gegenstände fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig bereitgestellt werden.

Im Vorjahre ist die Beobachtung gemacht worden, öaß viele Kinder besonders in der Stadt Hersfeld unentschuldigt der Impfung ferngeblieben sind. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich daher wiederholt die

Angehörigen der Impflinge anzuhalten, ihre Kinder bei der öffentlichen Impfung vorzxstellen, da anderen­falls Strafanzeige erstattet werden muß.

Diejenigen Kinder, die im öffentlichen Jmpfge­schäft nicht vorgestellt werden, können auch durch approbierte Aerzte geimpft werden.

Tgb. No. r. 3648. Der Landrat.

J. V.:

». Hetemann, Reg.-Afleffor.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Bus der Heimat.

* Postanweisungen und Zahlkarten müssen seit dem 1. April mit Freimarken versetz«» sein, wenn sie am Schalter abgegeben werden. Früher wurde bekanntlich den Empfängern (z. B. den Inhabern von Scheckkonto») der betreffende Betrag abgezogen, der jetzt gleich bei der Einzahlung mit zu entrichten ist. Für -en Stadtverkehr kosten Zahlungen bis zu 25 Mark 5 Pfennig, von 25 Mark an 10 Pfennig.

):( Hersfel-, 10. April. <Abgabebescheinig- ung und Bezugsscheine gegen Abgabe­bescheinigung). Zur weiteren Förderung der Abgabe gebrauchter Kleidung erklärt es die Reichs­bekleidungsstelle für zulässig, - -er für die Erteilung eines Bezugsscheins gegen Abgabebescheiniguxg wesentlichen Begriffnach Verwendungszweck gleich­artig" im weiteren Sinne ausgelegt wird, dahin, - Oberkleidung oder Unterkleidung oder Bett-, Haus­und Küchenwäsche je für sich als Gegenstände «iner besonderen Berwendungsart angesehen werden, wobei zwischen Männer- oder Frauen-Klei-ung nicht zu machen ist. Es ist jedoch zu beachten, - abgesehen von der au^brüdU^en Gleichstellung von Rock, Gehrock Sack- und Sportanzug einerseits, Jacken, Mantel und garniertes Kleid anderseits, einBezugsschein nur erteilt werden darf, wenn das beantragte neue Stück nach -er Stoffhöchstmaßliste (soweit es in dieser nicht aufgeführt ist, nach Erfahrung) bei gleicher Stoffbreite weniger oder wenigstens nicht mehr Stoff benötigt, als der abgegebene Gegenstand. Es ist also z. B. unbedenklich bei Vorlegung von Abgabebescheinigung auf Kleider Bezugsscheine auf Sommermäntel auszufertigen, da diese nach der Ltoffhöchstmaßliste nicht mehr Stoff der gleichen Breite benötigen als jene, oder für abge­gebene Männeroberkleidung Knaben- oder Mädchex- Oberkleidung, für abgegebene Damen-Oberkleidung Mädchen- oder Knaben-Oberkleidung zu bewilligen. Ueber diesen Grundsatz hinaus dürfen zwecks Be- lebung der Abgabe gebrauchter Kleidung für abgegebene Uniformen außer Anzügen auch Frauen- oder Mädchenkleider, Ulankas auch Damenblusen, für Uniformmäntel auch Damenmäntel bewilligt werben* Zu beachten ist jedoch nach wie vor, daß für einen Bezugsschein auf Oberkleidung die Abgabebeschetnig- ung nach wie vor auf ein, dann aber gut erhaltenes, sonst auf zwei Stücke lauten muß, bei Unterkleidung, Männerplättwäsche, Bett-, Haus- und Tischwäsche auf drei Stück. Bei Beurteilung der Frage, ob ein ab­gegebenes Stück so gut erhalten ist, daß schon die Abgabe nur eines Stückes die Ausfertigung der Ab­gabebescheinigung rechtfertigt, kann ein möglichst milder Maßstab angelegt werden.

§ Hersfeld, 11. April. In der gestrigen General­versammlung der Mitteldeutschen Privat- Bank, A. G. in Madeburg wurde die vom 12. b. M. ab zahlbare Dividende für das abgelaufene Geschäft», jahr auf 7°/o festgesetzt.

Netra, 7. April. Das Fest der goldenen Hochzeit begingen in seltener Rüstigkeit die Eheleute Jakob Stern 1 und Frau geb Heilbrunn, dahier. Das Jubel­paar erhielt vom Kaiser die Ehejubiläumsmedaille.

Jena, 7. April. Nur noch ein einziger GerichtS- voLzieher ist für Jena und den übrigen Bezirk deS hiesigen Amtsgerichts tätig. Bis vor Ausbruch deS Krieges sind noch vier Hausleerer, wie sie der Volks­mund bezeichnet, vom Amtsgericht Jena beschäftigt worden. Mangelnde Geschäftstätigkeit ist die Ursache, daß die Zahl jetzt auf nur einen Beamten beschränkt werden konnte.

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