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Auffordervag des Kriegsamts zur fceiiviüigea Meldung gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Vater­ländischen Hilfsdienst.

Gegen eine Welt von Feinden steht unsere Wehr­macht seit über 3 Jahren im heldenhaften siegreichen Kampfe. Damit sie auch weiterhin zu gleichen Leistungen und ^ dentalen, wie sie die Geschichte noch nie gesehen har, ab gt bleibt, ist es zwingende Pflicht der in der Heimat ..rückgebliebenen, alles zu tun, was dazu bei­tragen renn, sie mit allen Kräften zu stärken und be­sonders die unvermeidlichen Verluste auszugleichen.

Gelegenheit dazu ist in besonderem Maße dadurch gegeben, daß Jugendliche, Hilfsdienstpflichtige, Männer über 60 Jahre und Kriegsbeschädigte sich für den Etappen­dienst als Helfer anwerben lasten Sie dürfen dann das erhebende Bewußtsein in sich tragen, durch ihre frei­willigen Reibungen Kampfer für die Front freigemacht zu haben.

Die nachfolgenden Bedingungen für die Anwerbung sind besonders hinsichtlich der Entlohnung außer Barlohn freie Unterkunft und Verpflegung, welche um vieles reichlicher und besser ist, als z. Zt. in der Heimat äußerst günstige.

Gesucht werden für am 2./3., 1673., 374. und 1774. 1918 von Cassel abgehende Transporte zur Verwendung bei militärischen Behörden im besetzten Gebiete Hilfs- dienstpflrchtige 15jährige und auch 16jährige männliche Jugendliche, die erst in 3 Monaten ihr 17. Lebensjahr vollenden.

Bedarf besteht besonders an: Schreibern, Maschinenschreiben:, Stenotypisten, Köchen,

Lagerverwaltern, Magazinaufsehern,

Ordonnanzen, Arbeitern, Kaufleuten, Pferdepflegern,

Materialienausgebern.

Auch arrdereBerufs arten können Verwendung finde».

Kriegsbeschädigte, die 50°/o und mehr erwerbS unfähig sind, werden augeworbeu.

Bei den Zwiiverwaltunge« in Brüssel und Warschau sönnen auch als D. U ausgemusterte (nicht mehr unter militärischer Kontrolle Stehende) eingestellt werden.

Kriegsbeschädigten wird neben dem Barlohn die volle Rente weiter ausbezahlt.

Es dürfen nicht angeworben werden:

Im wehrpflichtigen Alter stehende Hilfsdienst­pflichtige, (17-48jährige) bisher in land-, forst- und kriegswirtschaftlichen Betrieben tätig gewesene

mit den Jugendlichen (unter 17 Jahren) auf 3 Monate ein vorläufiger Dienstvertrag abgeschlossen.

Die Hilssdienstpflichtigen erhalten:

freie reichliche und sehr gute Verpflegung, freie Unterkunft, sowie auf JVUlitärfabrfcheine freie Gifen- babnfabrt vom Moknort zur Kriegsamthelle, freie Gifenbahnfahrt vom Cransport-Sammelort (Cassel) zum Bestimmungsort und zurück; freie Benutzung der feldpost; freie ärztliche und Cazarettbebandlung für die Dauer des Vertrages.

Der tägliche Barlohn beträgt 24 JMk. und kann sich nach Hbschlu^ des endgültigen Vertrages den Leistungen entsprechend erhöben.

Im Falle des Bedürfnisses werden Zulagen für die in der Heimat zu versorgenden Familien­angehörigen gewährt.

Schriftliche Meldungen nimmt entgegen:

Kriegsemtstesse Lasse!.

Bahnhosstratze Nr. 1.

Spiel plan für die Osterfeiert ge

von Sonntag bis einschl. Dienstag (3 Feiertag).

Dienstag von V28 Uhr, an den Feiertage« von 4 Uhr a«:

.... und führe uns nicht in Versuchung.

Schauspiel in 4 Akten

Ellen Richter

Theodor Loos

Der Millionen-5diuster

Lustspiel in 3 Akten

Manni Ziener

Karl Hörbücher.

An beiden Feiertagen: Große IWnLoorNellWits 2 Uhr an Vormarsch zur Piano Pfeidelazareti in Donchetry.

Lustspiele:

Fritzchen und der ungebetene Gast" Dupin hat Kopfweh".

Daturaufnahmen aus Colorado.

Es ladet ein

Die Direktion.

Bekanntmachung.

Vom 1. April 1918 an wird bei Benutzung von Schnellzügen anstelle der bisherigen Ergänzungs­gebühr in Höhe von 100 vom Hundert des tarifmäßigen Fahrpreises die E.gänzungsgebühr in der Weise er­hoben, daß

a) zu einer Schnellzugfahrkarte im Preise bis einschl.

5,30 M. (für Kinder H65 M.) eine besondere ErgänzungSkarte zu 3,00 M. (für Kinder 1,50 M.), b) bei höheren Schnellzugfahrpreisen:

an Reisende in 1. Kl. zu einer Schnellzugfahr­karte 1. Kl. noch eine solche 2. Kl.,

an Reisende in 2. Kl. anstelle einer Schnellzug­fahrkarte eine 2. Kl. solche 1. Kl..

an Reisende in 3. Kl. anstelle einer Schnellzug­fahrkarte 3. Kl. eine solche 2 Kl.

ausgegeben wird.

Frau i-t't (Mai«), den 28. März 1918.

Königliche Eiseudahudi ektion.

^Rheinwein

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^um Osterfest

empfehle mein reichhaltiges Lager in:

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In das Genoffenschafts- register ist bei der unter Nr. £9 eingetragenen Ge­nossenschaft Tauner Spar- und Darlehn^kafsenver- ein, e. G. m u. H. in Tann Kreis Hersfeld heute folgen­der eingetragen worden:

Johanne, Wiegandund Karl Hildebraud aus Tann sind aus dem Vor­stände ausgeschieden. An ihre Stelle sind Hegemeister Paul Nogatz und Georg Lipphardt aus Tann ge­treten.

Hersfeld,

den 27. März 1918.

^ni|l. AmtszmA

Vermittelung von Kypottztksn n. §runW?.

J. $<handua.

Am 1. Ostertag

Vormittags ValO Uhr: Herr Superint. Feyerabend, Abendmahlfeier.

Nachmittags 2 Uhr: Herr Pfarrer Gonnermann.

Am 2. Ostertag.

Vormittags V2IO Uhr: Herr Pfarrer Scheffer, Vorbe­reitung und Abendmahl.

Nachmittags 2 Uhr: Herr Pfarrer Wöll.

Petersberg.

Am 1. Ostertag Vormittags ValO Uhr Konfirmation und Abendmahl.

Uuteehaun.

Am 1. Ostertag Vormittags 9 Uhr Gottesdienst und Abendmahl.

Auf dem Wege der Sub­mission sollen

Allüren Hansen.

1. Ostertag mittags 12 Uhr: Gottesdienst.

Heenes.

1. Ostertag nachm. Va2 Uhr: Gottesdienst.

AübMIzer aus dem Rohrbacher Ge­meindewald verkauft wer­den. Die Angebote werden am 3. 4. 18, mittags 12 Uhr in der Wohnung des Unter­zeichneten geöffnet.

Kaufbedingungen werden im Termine bekannt gegeben.

Der Bürgermeister.

Hildebraud.

2.

Kalkobes.

Ostertag Vorm. 11 Uhr: Gottesdienst.

Sogelfutter

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Kathol. Gottesdienst.

Öfter - Sonntag W7 Uhr hl. Messe.

8 Uhr hl. Messe.

VdOW: Amt u. Predigt.

%3 Uhr Andacht.

Öfter - Montag Vs7 Uhr hl. Messe.

8 Uhr Erstkommunion der Kinder.

VdO Uhr hl. Messe.

V23 Uhr Andacht.

Werktags 7 Uhr hl. Messe.

Gelegenheit zur hl. Beichte bei einem fremden Geist­lichen:

Sonnabend 5 u. 8 Uhr.

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Montag 6 Uhr.

Freitag abends 8 Uhr Bitt- Andacht.

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