wiJUMiMiMeeeiM«iÄMMeeiiiee«aeeee*e»eeee«eeÄe*eBiieeeee9ie«eM»»*M»e*iBeeeeeeeee«e«ieee : Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- • : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : $ Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. : ■ ■
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Hersfelder Kreisblatt Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Nr. 76. Sonntag, »en 81 März 1918
Amtlicher Stil
Hersfeld, den 20. März 1918.
Die Herren Bürgermeister in Eonrode, Eitra, Frielingen,Herfa,H1llartshausen,Hilmes,Hilperhausen, Kalkobes, Leimbach, Malkomes, Meckbach, Mecklar, Philippsthal, Rotensee, Unterhaun, Wippershain erinnere ich nochmals an die Berichterstattung über erfolgte Berichtigung der Liste der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberechtigten p. p.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. A. No. 2431. J. B.:
Fritz Rechbrrg.
Hersfeld, den 27. März 1918.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher in Ausbach, Bingartes, Conrode, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friedlos, Gethsemane, Hattenbach, Hillartshausen, Htlmes, Holzheim, Kleinensee, Landershausen, Leimbach, Meckbach, Mecklar, Meisebach, Oberrode, Philippstal, Reilos, Röhrigshof, Rohrbach, Rotzbach, Tann, Wehrshausen und Wippershain erinnere ich wiederholt an die Berichterstattung über die Aufstellung der Eiersammellisten.
Der Vorsitzende des KretsausschusseS.
I. A. No. 2583. J. V.
Fritz Rechberg.
Aus Anlaß der bevorstehenden rchten Kriegsanleihe habe ich die Frage, in welcher Weise Kriegs- anleihe für die bet der Heeres- und Marineverwaltung insbesondere nach Friedensschluß zum Verkauf gelangenden Bestände an Pferden, Fahrzeugen, Geschirren, Maschinen, Vorräten und Materialien aller '
gehenden Prüfung unterzogen. Nach den mir zugegangenen zahlreichen Mitteilungen ist mit der Tatsache zu rechnen, daß die Kreise der Bevölkerung, welche darauf angewiesen sind, ihre Wirtschaftsbetriebe durch Anschaffungen aus den Abgaben der Heeresund Marineverwaltung wieder instand zu setzen, also vor allem die Landwirte, bei der Zeichnung der Kriegsanleihe eine gewisse Zurückhaltung beobachtet haben, da sie ihre flüssigen Mittel für den genannten Zweck bereithalten zu müssen glaubten. Da nun die von der Heeres- und Marineverwaltung abzugebenden Bestände sehr hohe Werte darstellen — der voraussichtliche Verkaufserlös für Pferde allein wird auf 500 bis 600 Millionen Mark beziffert —, so liegt es auf der Hand, daß auch die für den späteren Ankauf dieser Bestände von der Bevölkerung bereitgestellten Geldmittel entsprechend hoch einzuschätzen sind. Man darf annehmen, daß in diesem Zusammenhänge nach Milliarden zählende Beträge der Anlage in Kriegsanleihe entgangen sind. Insoweit bares Geld zurückgelegt ist, kommt hinzu, daß dadurch der Umlauf an Zahlungsmitteln, in erster Linie an Reichsbanknoten, eine unnötige und unerwünschte Steigerung erfahren hat. Um die zum Schaden des Gemeinwohls bisher zurückgehaltenen Beträge möglichst restlos der Anlage in Kriegsanleihe zuzuführen, genügt es nicht, der Bevölkerung lediglich in Aussicht zu stellen, daß die erworbenen Kriegsanleihestücke für die Verkäufe der Heeres- und Marineverwaltung in Zahlung genommen werden können. Nach den vorliegenden Erfahrungen wird vielmehr das erwünschte Ziel nur dann zu erreichen sein, wenn mit dem Erwerb der Kriegsanleihe offensichtlich Vorteile verbunden sind. AuS diesen Erwägungen heraus habe ich mich dazu entschlossen, zuzugestehen: "
1. daß bei der Abgabe der entbehrlich geworrenen Bestände der Heeres- und Marineverwaltung Kriegsanleihe vorzugsweise in Zahlung genommen wird, so daß also sowohl im freihändigen Verkauf wie in den öffentlichen Versteigerungen bei gleichen Geboten diejenigen Käufer in erster Linie zu berücksichtigen sind, welche Kriegsanleihe an Zahlungsstatt anbteten,
2. daß hierbei die Kriegsanleihe zum vollen Nennbeträge angerechnet wird.
Als Kriegsanleihe, welche in Zahlung zu geben ist, würden gelten:
a) die öprozentigen Schuldverschreibungen aller Kriegsanleihen ohne Unterschied,
6) die erstmalig bei der sechsten Kriegsanleihe ausgegebenen 4^rprozenttgen aus lösbaren Schatzanweisungen.
Die Sprozentigen S atzanweisungen der ersten und zweiten, sowie di 4^2prozentigen Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe kommen für die Annahme an Zahlungsstatt nicht in Betracht. Voraussetzung für die Annahme der Kriegsanleihe an Zahlungsstatt ist allerdings, daß der Wert der Stücke sich innerhalb des Kaufpreises hält, Herauszahlungen in barem Gelde seitens der Heeresund Marineverwaltung also nicht erforderlich werden.
Der Reichskanzler (Reichsschatzamt).
I. B.: gez. Graf v. Roedern.
* » * •
Hersfeld, den 22. März 1918.
Wird veröffentlicht.
J. l. 2956. Der Landrat.
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung betreffend die baldige Geltendmachung aller dem Rechnungsjahr 1917 «»gehörige« Forderungen an die Staatskaffe, sowie die Förderung der Jahres, abschlußarbeite».
Zur Erhaltung einer geordneten Kassenverwaltung ist es erforderlich, daß die den staatlichen Kassen obliegenden Zahlungen möglichst in demselben Rechnungsjahre erfolgen und zur Verrechnung gelangen, für welches sie zu leisten sind.
Es werden daher alle diejenigen, welche etwa noch für das jetzt ablaufende Rechnungsjahr vom 1. April 1917 bis Ende März 1918 feststehende Beträge an Gehalt, Ruhegehältern oder sonstigen Bezügen zu empfangen haben, ersucht, solch" ungesäumt bei den
Rechnungsjahr 1917 ungehörigen Forderungen au die der Königlichen Regierung unterstellten Kassen für Leistungen usw. ersuche ich, soweit irgend möglich und sofern nicht in den einzelnen Geschäftszweigen durch besondere Bestimmungen frühere Termine festgesetzt sind, spätestens bis zum 15. April d. J. hier zur Vorlage zu bringen.
Insbesondere werden die der dieseitigen Verwaltung unterstellten Beamte (Landräte, Bau- und Forstbeamten, Kreisärzte, Kreistierärzte, Bürgermeister usw.) und Kassen daran erinnert, die von ihnen für ihre eigene Person und für andere aufzu- stellenden oder zu bescheinigenden und weiterzugeben- den derartigen Forderungsnachweise unter allen Umständen zu beschleunigen.
Weiter ersuche ich die vorbezeichneten Stellen, auch sonst die in Frage stehenden Abschlußarbeiten dergestalt fördern zu helfen und in jeder Weise dabei mitzuwirken, daß für das ablaufende Rechnungsjahr keine anrechnungsfähigen Posten zurückbleiben, mithin alle desfallsigen Einnahmen und Ausgaben in den Büchern und Rechnungen des beregten Zeitraums zum Nachweise gelangen und Einnahme- und Ausgabereste tunlichst vermieden werden.
Ick darf erwarten, daß der bezeichnete Termin — 15. April d. J. — nur in seltenen, wirklich unvermeidlichen Ausnahmefällen überschritten werden wird.
Caffel, den 1. März 1918.
Der Regierungspräsident.
H. B.: gez. Lewald.
* ♦ * Hersfeld, den 21. März 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. i. 2727. Der Landrat.
J. V. -
Funke, Kreissekretär.
«nwetfHng zur Rettung Ertrinkender.
Der Deutsche Samariterverein in Kiel stellt Blechtafeln her, welche Maßregeln zur Rettung, Ertrinkender und Wiederbelebung Ertrunkener enthalten.
An Königliche Behörden werden die Tafeln kostenlos abgegeben, wenn mitgetetlt wird, für welche Orte und Stellen sie bestimmt sind und nur die unbedingt nötige Anzahl an Tafeln bestellt wird. An Private werden die Tafeln gegen Erstattung des Selbstkostenpreises geliefert.
Anträge auf die unentgeltliche Ueberweisung
solcher Tafeln in Fällen eines wirklichen Bedürfnisse* sind an den Königlichen Polizeipräsident hier, den Königlichen Poltzetdirektor in Hanau und an die Königlichen Landräte zu richten.
Caffel, den 12. März 1918.
Der Regierungspräsident.
J. V^: gez. Lewald.
♦ ♦ ♦
Hersfeld, den 22. März 1918.
Tgb. No. I. 3124. Der Landrat.
Funke) Kretssekretär.
Bus der Heimat.
(§) Hersfeld, 26. März. (Anmeldung von Auslandsforderungen sowie des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten). Die Handelskammer macht nochmals unter Hinweis auf die in den infrage kommenden Bekanntmachungen vorgesehenen Strafbestimmungen darauf aufmerksam, daß das im Inland befindliche Vermögen von Angehörigen der feindlichen Staaten: Japan, Portugal, Panama, Kuba, Siam, Liberia, China und Brasilien, laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Januar 1918 beim „Treuhänder für das feindliche Vermögen" bis zum 1. April 1918 anzumelden ist. Die für die Meldungen erforderlichen Vordrucke sind von den Anmeldepflichtigen beim Treuhändler für das feindliche Vermögen, Berlin W. 8, Kronenstratze 44, anzufordern. Die Anmeldung von auf Geld lautenden Forderungen gegest Schuldner in den uns feindlichen Staaten: Vereinigte Staaten von Amerika, 4>OWU4UM^ H.UVU, oiuul, ^t^Ua»'^ ^«►^lu» hat bis zum 1. April 1918 bei der Geschäftsstelle für Auslandsforderungen, Berlin SW. 61, Gitschtnerstr. 97103, zu erfolgen. Die erforderlichen Vordrucke find von dieser zu beziehen. Die Handelskammer zu Caffel, Hohenzollernstraße 460, ist zur AuSkunfts- erteilung gern bereit.
§ Hersfeld, 30. März. (Wichtig für Müller und Wassertriebwerksbesitzer.) Zu den Anträgen auf Eintragung ins Wasserbuch sind nicht immer besondere technische Unterlagen notwendig. Der Bezirksausschuß verlangt bei jedem Anträge zunächst nur die Ausfüllung der von ihm entworfenen Antragsformulare. Erst wenn der Antragsteller oder das Meliorationsbauamt keine geeignete Urkunden hat, oder wenn der Fall besonders schwierig oder umfangreich ist, kann es dem Antragsteller empfohlen werden, oder überlassen bleiben, technisch gebildeten Personen die Bearbeitung der Anträge und Unterlagen zu übertragen. In sehr vielen Fällen wird ein kataste<amtlicher Lageplan nebst Beschreibung genügen, zumal die von den Triebwerksbesitzer bei früheren Konzessionserteilungen oder bei Umbauten beschafften Unterlagen und die auf den MeliorationS- bauämtern oft vorhandenen Beschreibungen oder Wasserläufe wertvolle Aufschlüsse zu geben vermögen. Es empfiehlt sich also nicht, umfangreiche und mit Kosten verbundene Unterlagen für Anträge «uf Eintragung irts Wasserbuch zu beschaffen.
):( Hersfeld, 30. März. (BiSmarckfete r.) Auf Anregung einer Anzahl vaterländisch gesinnter Männer aus allen Kreisen der Bürgerschaft wird am Sonntag den 14. April Abends 8 Uhr in der neuen Turnhalle eine vaterländische Kundgebung in Gestalt einer Bismarckfeier stattfinden Zu diesem Zwecke hat sich ein Ausschuß gebildet, dessen Ehrenvorsitz Herr Bürgermeister Wagner übernommen hat. Es ist gelungen, Herrn Professor Dr. LanghanS aus Gotha als Redner und den Kgl. Hofschauspieler Herrn Wilhelm Bünting aus Caffel als Rezitator zu gewinnen. Außerdem sind Geiangvorträge eines Kriegsmännerchors unter der bewährten Leitung der Herrn GymnasialgesanglehrerS Fischer in Aussicht genommen. Eine nähere Bekanntmachung wird noch erfolgen.
):( Hersfeld, 30. März. Am die im Anzeigenteil der heutigen Nummer abgedruckte Bekanntmachung der Kgl. Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. betr. Ergänzungsgebühr bei Benutzung von Schnellzügen machen wir unsere Leser besonders aufmerksam.
Erfolg der Anleihe hecht Erfolg der Waffen.
Erfolg der Waffen hecht----Frieden!