9
z Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, nn J amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. 2 Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
«,<-,«,»,»»»»,»,»«,«»»»„»,»»,»»,»«-»»«,„»„„„»,,,„,»,»„„„ ■
•■aBwe*a<*e»»kawaeee*»ee***»«a»*i
«Hieltet lag
Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Nr. 74
—^—
Donnerstag, den 38. März
1818
Amtlicher Teil
Hersfeld, den 27. März 1918.
Die Fleischabgabe für diese und die nächste Woche erfolgt Donnerstag und Sonnabend dieser Woche. Der Kopfanteil beträgt 225 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst für jede der beiden Wochen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Hersfeld, den 21. März 1918.
Der Krikgswirtschaftsstclle Hersfeld ist zur Verteilung an die Landwirte des Kreises eine Anzahl Hanfzugstricke zugewiesen worden. Der Preis stellt sich auf 1,75 Mark für das Stück. Bestellungen sind hierher zu richten. Die Abgabe erfolgt alsdann in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Mehr als 4 Stück werden an einen Besteller nicht abgegeben.'
Tgb. No. I. 3003.
Der Landrat.
J. B.: Funke, Kreissekretär.
§ 8. <
Ausnahmen von ' diesem Verbot können aus dringenden wirtschaftlichen Gründen vom Landrat, in Stadtkreisen von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden.
8 4.
Zuwider Handlungen gegen öieseAuordnungweröen gemäß § 5 der Eingangs ermähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit Gesängis bis zu drei Monaten bestraft.
§ 5.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung -im Teutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 4. März 1918.
Der Minister für Landwirtschaft, Domäne? und Forsten, gez. v. Eisenhart-Rothe.
Hersfeld, den 19. März 1918.
Wird veröffentlicht.
Wirtschaftsgebiet E:
Provinz Hannover ohne Kreis Jlfeld, Braunschwelg ohne Kreis Calvörde, Oldenburg ohne Birken- feld, Provinz Schleswig-Holzstein, Mecklenburg- Schwerin ohne Enklave in Provinz Brandenburg, Mecklenburg-Stretttz, Hamburg, Bremen, Lübeck, Pommersche Enklave in Mecklenburg.
Richtpreise für Frühgemüse.
Gemüsesorte
B c D
E
Hersfeld, den 26. März 1918.
Die Herren Bürgermeister von Aua, Ausbach, (Lonrode, Dünkelrode, Eitra, Gethsemane, Heimboldshausen, Herfa, Hilmes, Hilperhausen, 'Holzheim, Kalkobes, Kleba, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Mecklar, Reckerode, Rohrbach, Sorga, Unterhaun, Unterneurode, Wippershain und Wüstfeld erinnere ich an Erledigung meiner Verfügung vom 8. März d. J. — I. F. Nr. 348 — betreffend Erreichung der Viehwirtschastsübersicht mit Frist bis zum 29. ds. Monats.
Der Landrat.
U UH t e, stretDLtrerar.
J. F. No. 470.
Der Landrat.
Funk e, Kreissekretär.
BekMNtmüchuüg
Über Richtpreise für Frühgemüse.
Gemäß §§ 4 und 5 der Verordnung über müse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 1917 «Reichs-
Ge-
Meer!Meng über das Schlachten von trächtigen Ziegen.
Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 515) wird hierdurch folgendes bestimmt:
§ 1
Die Schlachtung von Ziegen, die sich in erkennbar trächtigem Zustande befinden, ist verboten.
§ 2.
Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlacht- ungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Krankheit verenden würde, oder weil es infolge eines Unglückfalles sofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung der für den Echlachtungsort zuständigen Ortspolizeibehörde an- zuzeigen.
Gesetzblatt Seite 307) und § 4 des Normalvortrages über Frühgemüse bef Reichs Helle für Gemüs und Obst, Gesckäftsabteilung, gr^ ich nachstehend die Richtpreise für HrMaeMÜse wut.
MMM^s wimt oes ^euury« n heitres meint wie !W verflossenen Jahre in fünf Wirtschaftsgebiete zerlegt, von welchen umfassen das
Wirtschaftsgebiet A:
Bayern, Thüringische Enklave in Bayern, Württemberg, Baden, Hohenzollern, Eisaß-Lothrtngen, Heffen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar (Rheinprovinz), das
Wirtschaftsgebiet B:
Rheinprovinz ohne Kreis Wetzlar, Birkenseld, Lippe- Detwold, Schaumburg-Lippe, Waldeck, Kreis Grafschaft Schaumburg (Regierungsbezirk Cassel), Provinz Westfalen, das
Wirtschaftsgebiet C:
Regierungsbezirk Cassel ohne Kreis Grafschaft Schaumburg, Thüringische Staaten, Anhalt, Provinz Sachsen, Königreich Sachsen, Provinz Brandenburg, Meckienburg-Schwerinsche Enklave innerhalb Provinz Brandenburg, Kreis Calvörde (Braunschweig), Kreis Jlfeld (Regierungsbezirk Hildesheim),'das
Wirtschaftsgebiet D:
Provinz Schlesien, Posen, Pommern (ohne Enklave in Mecklenburg), Westpreutzen, Ostpreußen und das
Spargel:
1) unsortiert......
2) sortiert l.......
3) sortiert ll und III. . . .
4) Suppenspargel ....
Rhabarber........
Spinat......... Erbsen......... Bohnen:
1) grüne Bohnen (Stangen-, Busch).........
2) Wachs- und Perlbohnen .
3) Puff- (Sau-) Bohnen . .
Möhren u. längliche Karotten mit Kraut (vom 1. Junt' 1918 ab) ........
ohne Kraut (vom 1. Juni
1918 ab)........
Mairüben ohne Kraut . . . Karotten, runde kleine, mit
Kraut .........
ohne Kraut .......
Kohlrabi (vom 10. Juni 1918 ab)..........
1918 ab) 4 . .
55
80
55
25
10
25
30
28
35
20
10
18
10
15
25
20
14
16
Frühwirfing und Frührotkohl
Frühzwiebeln mit Kraut . . i 25
Tomaten ........I 30
55
80
55
25
11
28
35
30
40
20
12
20
12
20
30
22
15
18
30
32
auf
55
80
55
25
12
30
35
32
40
20
14
22
20
85
25
16
20
30
35
55
80
55
25
12
30
35
32
40
20
12
20
11
20
30
25
16
20
30
85
Grund
55
80
55
25 '
12
30
35
32-
40
20
14
22
12
20
35
25
16
20
30
85
Die Richtpreise gelten für die Lieferungsverträgen gelieferten Waren als Vertragspreise bis zu dem Zeitpunkte, an welchem die für die Erzeugerorte zuständigen Preiskommissionen der Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen die maßgebenden Vertragspreise mit Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabtetlung, veröffentlichen. Gemäß § 5 der Verordnung vom 3. April 1917 darf nach der Aberntung auch das nicht durch Lieferungsverträge gebundene Gemüse nicht zu höheren Preisen oder günstigeren Bedingungen abge-
von
setzt werden.
Berlin, den 18. März 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst.
Der Vorsitzende: von Tilly.
(Fortsetzung auf der 4. Seite.)
Englands Me.
Niemals ist die Bedrohung Englands durch den Seittschen Uboot-Krieg so unzweideutig hervorgetreten als gegenwärtig, da die britische Regierung durch einen neuen und ungeheuerlichen Gewaltakt oas neutrale Holland zu vergewaltigen sucht, um sich den notwendigen Schiffsraum zu beschauen. Nicht erst jetzt sind dre unhaltbaren Zustände in EnalaK emgeLrcten, he Not war schon längst da. Aber die Regierung war ihr ge- genüber hilflos. Die Einrichtungen des öffentlichen.Lebens in England sind nach deutschen Begriffen völlig unzureichend, um auch nur dre allernotwendigne öffentliche Fürsorge durchzuführen. Bor dem Kriege hatte man zum Beispiel kein Verzeichnis der Einwohner von London. Die Polizei war sonach nicht einmal imstande, die Namen der Einwohner in den bekanntesten Straßen festzustellen, wenn nicht das Adreßbuch, das ern Privat- unternehmen ist, vorhanden gewesen wäre. Infolgedessen hatte England einfach nicht die Mittel, um eine gerechte Lebensmittelverteilung unter der Bevölkerung in die Hand zu nehmen. Als man sich schließlich infolge starkbesuchter Protestversammlungw dazu entschloß, mußte man einen ganz neuen Verwaltnugsapparat schaffen.
Unter dem Druck der Not mußte England zu der verhaßten Zwangörationierung von Tee, Butter, Margarine und Fleisch für ganz Großbritannien allgemein übergehen. Jetzt wird es sich, wie Frankreich und Italien, ebenfalls zur Einführung der so oft bespöttelten und oerlmhten Brotkarte entschließen müssen. Außerdem aber tritt die Notwendigkeit einer ausgiebigen Brotstreckung in den Vordergrund, wie ja auch in Amerika das aus Weizen hergestellte Brot heute fast ganz verschwunden ist, an dessen Stelle Mais- und Roggenbrot oder andere Ersatzmittel getreten sind. Nach der „TiMes" bereitet das englische Nahrungsmittel-Ministerium zur Zeit einen Plan vor, bei der Durchführung der Zwangörationierung auch Brot in den Bereich der beschlagnahmten Artikel elnzufchlietzen.
Die hohen SterblickkettKKisfLrL der
Kinder und alten Leute, namentlich in den größeren Städten, geben den englischen Zeitungen immer mehr Anlaß au lauten Klagen und Borwürfen, denn vernünftige Maßnahmen zur Berteilung der Lebensmittel waren in England längst bitter nötig gewesen. Jetzt ist es schwer, das Versäumte einzuführett. Die Not steigt, und die verzweifelte Gewalttat gegen Holland zeigt uns, zu welchen Mitteln England greifen muß, um das nahende Verhängnis aufzuhalten.
die vorausbestimmung von Nachtfrost.
Im Obst- und Gartenbau, schließlich auch in der Landwirtschaft, des Groß- und Kleinbetriebes, können die Spätfröste des Frühjahrs und die Frühfröste im Spätsommer und Herbst recht beträchtlichen Schaden anrichten. Im Frühjahr besonders sind es die zarten .Knospen und Blüten der ObstSäume, in Blumengürtne- reten mit wertvollen Zuchten die Staubgefäße oder die Blumen selbst, auf Feldern die Blüten des Getreides, des empfindlichen Buchweizens, die zarten Pflänzchen des Tabaks, die Weinblüte, im Gärtchen der Hausfrau die Früherosen, Bohnen, Frühkartoffeln usw., die vom Frost zerstört werden? Im Herbste handelt es sich um gärtnerische Spütprodmte, Wintersaat usw., die zerstört, geschwächt, im Wachstum behindert werden können.
So ist es von großem Wert, wenn wir solche Nacht- Söste vorausbestimmen können. Es ist jedem sicherlich )on ausgefallen, daß in Sternen-Nächten — jeder Jahreszeit — die Temperatur ganz beträchtlich sinkt. Dies kömmt davon, daß der „Ofen" Erde die aufgespeicherte Wärme wieder abgtbt, die Ausstrahlung sich aber weiter nach oben ausdehnen kann, während umgekehrt die Bevölkerung einen großen „Ofenschirm" darstellt. In den kritischen Zeiten können wir also schon daraus Schlüsse ziehen, ob es zum voraussichtlichen Frost kommt oder nicht.
Im allgemeinen darf man daraus rechnen, daß in der timiMiM Rächt dir Tenweratur m» «twa 4 Grad
T. niedriger ist, als nachmittags zwischen 3 und 8 Uy, das Celsiusthermometer zeigte Durch eine einfache Borrichtung, mittels der wir ziemlich ähnliche Verhältnisse der Abkühlung und Feuchtigkeit wie in der kommenden Nacht schaffen, ist es möglich, eine Vorausbestimmung des Frostes mit ziemlicher Sicherheit festzustellen. Matt bedient sich eines gewöhnlichen Thermometers, am besten ohne Fassung aus Holz, Glas usw., fertigt sich aus Gaze oder Mouffelinstofs eine vielleicht 10 Ztm. lange Röhre und schiebt die Quecksilberkugel hinein, läßt dann am besten von anderer Person oberhalb der Kugel zu- binden? unterhalb derselben binden wir abermals und nicht zu stramm zu? der verreibende „Schwanz" dient wie ein Docht zum Einhängen in ein waffergefülltes Gefäß. Das Thermometer hängt man an einen von der Sonne und der strahlenden Wärme von Gebäuden usw. geschützten Ort, also frei, aus und läßt es bis an die Kugel in ein entsprechend befestigtes oder ausgestelltes Gefäß mit Wasser eirttanchen. Das durch die Saug- vorrichtung aufgenommene Wasser verdunstet. Bet der Veröunstrtng wird der nächsten Umgebung Wärme entzogen, wie wir gerade im Sommer am eigenen Leibe oft verspüren können, insofern wir ins Schwitzen kom- men und uns „erkälten", sogar den Tod holen können. D »rch die VerömrstuugsMte fällt das Thermometer
Ä einiger Zeit, bis es schließlich ziemlich konstant
. Und zwar ist die Verdunstung um so starker, je mehr Wasserdampf von der Lufr ausgenommen werden kann, je trockener die Luft ist? diese Feststellung spielt eine Rolle, denn je trockener die Luft, desto starker die nachfolgende Abkühlung der unteren Alftschicht. Wenn also zwischen 2 und 8 Uhr das Thermometer einen niedereren Stand als 4 Grad C. zeigt, so wird unter normalen Verhältnissen, wenn z. B. nicht noch bis zum Abend, also länger nach der Ablesung, starke Bewölkung oder Nebel mit oft deutlich fühlbarem Umschlag in Wärme staitsindet, Frost in der kommenden Nacht zu erwarten sein. Auch bei Wind und Sturm gelten Ausnahmen? nicht selten aber bestätigen sie die obigen Er, fahrungen.