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Hersselder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- 2 zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

; Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen tosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 73,

Mittwoch, den 27. März

1918

Verordnung

über die Genehmigung von Ersatzlebe nsmittel«.

Vom 7. März 1918.

(Schluß).

§ 12.

Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf Ersatzlebensmittel, deren Herstellung oder Vertrieb von einer dem Reichskanzler unterstellten Stelle be­aufsichtigt werden, mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle der Ersatzmittelstelle die beauf­sichtigende oder eine vom Reichskanzler bestimmte Stelle tritt. ^

§ 13.

Der Reichskanzler kann die Vorschriften dieser Verordnung auf Ersatzmittel für andere Gegenstände des täglichen Bedarfs ausdehnen. Soweit er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden dahingehende Bestimmungen treffen.

§ 14.

Die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits im Verkehre befindlichen Ersatzlebensmittel dürfe»! vom 1. Juli 1918 ab nur noch im Verkehre bleiben, wenn sie genehmigt sind.

Der Antrag auf Genehmigung solcher Ersatz­lebensmittel kann auch vom Eigentümer gestellt werden.

Die Landeszentralbehörden können bestimmen, daß die nach den bisherigen Bestimmungen in ein­zelnen Bundesstaaten erteilte Genehmigung eines Ersatzlebensmittels als GenebrZ-'^ im K^nne dieser Verordnung gilt.

§ 16.

Der Reichskanzler kann Ausführungsbestimmungen erlassen und Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

Soweit er von der Befugnis, Ausführungsbe­stimmungen zu erlassen, keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden solche erlassen.

§ 16.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer Ersatzlebensmittel ohne die erforderliche Genehmigung gewerbsmäßig herstelltz anbietet, feilhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt oder den bet Erteilung der Genehmig­ung auferlegten Bedingungen (§ 5) zuwider­handelt;

2. wer den Vorschriften über die Verpflichtung

zur Ausstellung, Aushändigung, Aufbewahr­ung und Vorlegung der Bescheinigung im § 9 zuwiderhandelt;

3. wer den Vorschriften im § 10 Abf. 1 zuwider den Eintritt in die Räume, die Besichtigung, die Einsicht in die Geschäftsaufzeichnungen ober die Entnahme von Proben verweigert oder die gemäß § 10 Abs. 2 von ihm geforderte Auskunft nicht erteilt oder wissentlch unrichtige oder unvollständige Angaben macht;

4. wer den Vorschriften im § 11 zuwider Ver­schwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteil­ung oder Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält;

5. wer den von den Reichskanzler oder den Landeszentralbehörden erlassenen Aus- sührungsbestimmungen zuwiderhandelt.

Im Falle der Nr. 4 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Betriebsinhabers ein.

Neben der Strafen kann in den Fällen der Nummern 1, 2 und 5 auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§ 17.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1918 in Kraft. Berlin, den 7. März 19I&

Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Waldow.

Bezirksfleischstelle

für den Reg.-Bez. Casfel.

Cassel, de ^16. März 1918.

AufAnorbnungöesKriegserrMrungsamteswerden

n« 1.8* st A ab für Sch^htrinder der Klaffe B nnter Wegfall der diSherrgen Preisstufe« rmm dem Lebendgewicht für alle Tiere ohne Rücksicht auf das Gewicht Mk. 80, für 50 kg Lebendgewicht be­zahlt. Für angefleischte Freffer ist ebenfalls der Preis von Mk. 80, für 50 kg Lebendgewicht zu zahlen.

Für Schlachtvieh, das von den Kommunalver- bänden ausgehoben wird, erhält der Vertrauensmann neben seiner bisherigen Provision von w/o noch ein weiteres Wo Provision vom Kaufpreise, wenn er den Transport der vom Kreise ausgehobenen Schlacht­rinder vom Stall bis zur Verladestelle selbst über­nimmt. Werden die vom Kommunalverband ausge­hobenen Rinder von den Landwirten selbst zur Verladestelle angeliefert, so erhält der anliefernde Landwirt dieses Wa. Der Rest der Aufkäufer-Pro­vision fällt an den Verband.

Wir weisen nochmals auf die Bestimmungen in unserer Anordnung vom 25. Februar d. J. hin, wo­

nach die durch die Kommunalverbände ausgehobenen Schlachttiere in besonderen Listen aufgeführt werden müssen, die den Vermerk:durch den Kommunalver- band angeliesert" zu tragen haben.

pp.

* * *

Hersfeld, den 20. März 1918.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. No. 435. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Verordnung

über die Preise von Schlachtrinder«.

Vom 15. März 1918.

Auf Grund des § 8 Abf. 2 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 iReichs-Gesetzbl. S. 243) wird in Abweichung vom § 7 Abf. 1. Nr- 2 derselben Verordnung folgendes bestimmt:

Artikel 1.

Bis auf weiteres darf beim Verkaufe von Schlacht- rindern durch den Viehhalter der Preis für 50 Kilo­gramm Lebendgewicht bei ausgemästeten oder voll- fleischigen Ochsen und Kühen über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischten Ochsen, Kühen, Bullen und Färsen jeden Alters (Klasse B) 80 Mk. nicht über­steigen. Die bisherige Preisabstufung nach Lebend­gewicht kommt in Wegfall.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt am 18. März 1918 in Kraft.

Der Staatssekretär des KrregserMhrungsamtsF von Waldow.

Hersfeld, den 19. März 1918.

Die Räude unter dem Pferdebestand der Witwe Wittich in Bebra, Kreis Rotenburg ist erloschen. Tgb. No. i. 3007. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bus der Heimat.

(§) Hersfeld, 25. März. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. März beschlossen wiederum, wie bei früheren Anleihen, 100000 Mark zur 8. Kriegs­anleihe zu zeichnen.

Me Die Keilschrift entziffert wurde.

Eine Rnhmensletsmng menschlichen Scharfsinns.

Von Sven HedtnS WerkBagdaö-Babylon-Ninive" liegt (im Verlage von F. A. Brockhans-Leipzig) nun­mehr die große Ausgabe vor. Der berühmte Forscher bar während des Weltkrieges auf den Spuren des tür­kischen Heeres die uralten Kulturstätten des Zweistrom­landes besucht; aber Hedin hat von dieser Reise kein Kriegsbuch Mitgebracht. Sie galt vor allem den Zweck, die Weltreiche des Altertums, Assyrien und Babylonien, und die Ergebnisse der modernen Forschung auf diesem ehrwürdigsten Boden der Erde kennen zu lernen. Und von den altberühmten Städten, die der Spaten der Ar­chäologen jetzt aus vieltaufendjährigem Schlummer ge­weckt hat, weiß Professor Hedin in seiner fesselnden Art ungemein anregend und belehrend zu erzählen. Frei­lich liegt das Wissen von den gewaltigen, untergegan­genen Reichen der Vergangenheit auch nach den Aus­grabungen nicht jedem greifbar vor Augen. Der Laie erblickt in den Trümmern von Assur, von Tell-el- Amarna und Ninive nur unermeßliche Mengen von Schutt und verwittertem Gestein, und der höchste Scharfsinn der: Gelehrten mußte aufgewandt werden, um in diesen Trümmern einer längst versunkenen Kultur lesen zu können, um die Aufzeichnungen zu deuten, die mit Keilschrift in grauer Vorzeit in die Ziegel und Steinanadern eingegraben sind, die vor vielen Jahr Musenden stolze Bauwerke gebildet haben.

Die ältesten Bewohner Mesopotamiens waren die Sumerer, von deren uralter Kultur zahlreiche Urkun­den zeugen. Wahrscheinlich im vierten Jahrtausend v. Chr. wanderten von Arabien die Ostsemkien nach Süd- babylonien ein. Ihre Sprache war das Babylonisch- gsche, ein Name, der aus den einheimischen Worten u mrd Aschschur (Babel und Assur) gebildet ist.

lden aus der Zeit SargonS l» etwa 2850 Jahre v. Chr., erwähnen zum ersten Mal die werdende Reichshauptstadt Babel oder Babylon. Unter seiner Regierung gewannen auch die Semiten erst die Herr­schaft über das ganze Land. Die Sumerer, die von den Senriten allmählich verdrängt wurden, besaßen eine Schriftsprache, die die eingewanderten Eroberer liber- nahmen. Sie war schon den Schriftstellern des klassi Kn Altertums bekannt; denn alle Ruinen und Kunst- kmäler der Euphrat- und Tigrtsländer, Persiens und Armeniens waren mit den geheimnisvollen Zeichen die­ser Schrift bedeckt, die man nicht zu entziffern vermochte. . Nach Wnrpva kam die erste Kunde daxMW toi 14 3w& 1

hundert: die ersten vollständigen Inschriften teilte ein französischer Kaufmann namens Chardin, der in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts große Reisen dnrch den Orient unternommen hatte, in einem 1711 erschie­nenen Reisewerk mit. Die rätselhafte Schrift hatte nur zwei Zeichen, den Keil und den Winkelhaken, der wie­der ans zwei rechtwinklig zusammengefügten Teilen bestand. Der Keil stand senkrecht, wagerecht oder schräg, seine Spitze aber zeigte immer nur nach unten oder nach rechts, und der Winkelhaken öffnete sich nur nach rechts. Durch Vervielfachung und verschiedenartige Gruppie­rung der Keile oder der Winkelhaken und durch man­nigfaltige Verbindung beider Zeichen schienen Laut- oder WortbUöer geformt zu sein, die sich ohne Unterbre­chung aneinander reihten. Die Bedeutung dieser Sei chen, meinte Chardin, werde man wohl niemals ergrün­den, Aber schon der berühmte italienische Reifende Pietro della Balle, der zu Beginn des 17. Jahrhunderts lebte, hatte die Vermutung geäußert, daß die merkwür­dige Schrift von rechts nach links gelesen werden müsse. Den Beweis dtfür erbrachte der deutsche Forsümngsrei- sende Carsten Niebubr, der 1761 bis 1767 Arabien bereiste und alle erreichbaren Inschriften auf das ge­naueste kopierte. Er erkannte außerdem, daß jene bei­den Zeichen, Keil und Winkelhaken, drei verschiedene Schriftsysteme bildeten, und daß diese drei Systeme stets zusammen vorkamen. Eine Entzifferung der Schrift er­schien aber noch unmöglich, da man nicht wußte, welche Sprache sich darunter verbarg. Aber gerade das Raffel hafte dieser Schrift ließ den Scharfsinn der Gelehrten nicht ruhen. Im Jaüre 1798 fand der Rostocker Pro­fessor T vchsen heraus, daß nach höchstens zehn Keil schristzeichen regelmäßig ein einzelner schräger Keil miederkehrte; das müsie der Worffeiler fein eine Vermutung, die sich vollkommen bestätigte und für die weitere Forschung grundlegend wurde.

Schon vier Jahre später gelang es einem jungen deutschen Schulmann namens Georg Friedrich G r o t e - send, ohne Kenntnis der morgenlandischen Sprachen, nur durch geniale Kombination, des Rätsels Lösung zu finden. Es handle sich, erklärte er, nicht um dreierlei Schriftarten, sondern um drei verschiedene Sprachen; die erste und einfachste müsse die des Herrscherhauses, demnach die altpersische, sein, von der damals nur Bruch- Micke bekannt waren. Viele der ihm vorliegenden Jn- schritten waren Unterschriften unter Bildern alter Per- ferkönige, und darin traten regelmäßig bestimmte Zei- chengruppen auf. Dieselbe Erscheinung zeigte sich in spätpersische» Denkmalsinschriften, die man Damals be Wtts lÄW tzsmte. Das immer Wiederrehrend« waren

die üblichen Titel: König, König der Könige, großer König. Da nun dieser Kurtalstil mt Morgenland durch die Jahrtausende hindurch derselbe geblieben ist, so schloß Grotefend, daß diese gleichartigen Zeichengruppe» der Keilinschrift» eben diese Titel ausdrückten. Den Ti­teln vorauf pflegten in den neupersischen Inschriften die Itamen zu gehen, teils im Noncinativ, teils, wenn auch der Vater eines Königs genannt war, im Genetiv; der­selbe Name mußte sich also in zwei Formen, einmal im Nominativ, dann im Genetiv finden. Auch diese An­nahme stimmte, und aus der Fornr Der Titulaturen auf den von ihm zugrunde gelegten Inschriften schloß Gro- lesend weiter, daß darin nur von drei aufeinander fol­genden Königen, Großvater, Vater und Sohn, die Rede ein rönne. Da die drei Nanren verschieden waren, er­laubte die Geschichte der Dunustie nun den weiteren Schluß, daß jene Inschriften von Hystaspes, Darius und £ erreg berichteten. So gelang es Grotefend, von den 42 Zeichen Der ersten Schriftart 11 vollkommen richtig zu deuten. Bkaugel an Sprachkenntnis brächte seine Weiterarbeit ins Stocken: aber nun setzten berufene Orientalisten, vor allem Eugen B u r n o u s und Eduard Lassen, die Deutungsarbeit mit Erfolg fort. Zur glei­chen Zeit entdeckte Sir Henry Rawlinson als Offizier der persischen Armee die berüümte Inschrift des Darius Hy- staspes auf einer steilen Felswand des Berges Bebistun bei Kirmanschah, und angeregt und gefördert durch die deutschen Forschungen, begann er nach gründlichem Stu Sium der morgenländischen Sprachen Die Entzifferung seines Fundes, die er 1847 vollendete.

GrotefenöS Kombinationen hatten sich als vollkom­men richtig erwiesen, und das rätselhafte Schweigen der Keilschrift war damit gebrochen, wenigstens Der einfa­chen. Die beiden anderen Sprachen, Die jedesmal Ueber setzungen der ersten waren, machten größere Schwierig­keiten. Aber auch sie wurden überwunden. In der zweiten Sprache erkannte man das Elamitische oder Su- fische, und in der dritten die Babylonisch-Assyrische, De­ren Geheimnis von Rawlinson, de Sanley, Hincks und Oppert ergründet wurde. In Deutschland führten dann der 1908 verstorbene Eberhard Schrader und Fried­rich Delitzsch die Assyriologie zum Siege. Daß sich die affwischen Gelehrten Jahrtausende lang einer so verwickelten und sonderbaren Schrift bedienten, spricht nicht eben für ihren praktischen Sinn. Umfomehr aber muß man Den Scharfsinn und die Energie der europät- fchen Gelehrten des 19. Jahrhunderts bewundern, denen es gelang, das Dunkel zu zerstreuen und Den Schleier zu Heben, Der bis Dahin die Kulturgeschichte von Jahr­tausenden verbüllt hatt«.