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Hersfelder Kreisblatt

: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei S Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwottlich Franz Funk, Hersfeld.

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 70.

Sonnabend, den 23. März

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 21. März 1918.

Die Handwerkskammer in Lassel teilt mit, daß am Sonnabend den 23. ö. M. abends 7 Uhr im Saale des Hotels zum Stern hier eine Versammlung der Handwerker Hersfelds anberaumt ist, in der das Kamanermitglied, Herr Tischlerobermeister Wilhelm Kniest aus Cassel reden wird. Zu erörtern steht die Frage, in welcher Weise sich die Handwerker nach dem Kriege am besten die erforderlichen Vorräte an Rohstoffen beschaffen können. Möglichst zahlreicher Besuch der Versammlung ist mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Frage dringend erwünscht.

Tgb. Nr. I. 3110. Der Landrat.

v. H e d e m a n n, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 20. März 1918.

Die Herren Bürgermeister von Allmershausen, Conrode, Eitra, Friedewald, Fried as, Hilperhausen, Holzheim, Kathus, Kleba, Landershäufen, Leimbach, Mecklar, Obergeis, Oberhaun, ReUos, Reimbolds­hausen, Röhrtgshof, Ransbach, an, Wehrshausen, Wippershain, Wölfershausen, und Wüstfeld erinnere ich nochmals an Einreichung der Liste über die Frei­stellung von der Speckabgabe.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. Nr. 440. J. B.

v. Hedemann, Reg.-Bffeffor.

Verordnung

gegen den Schleichhandel.

Vom 7. März 1918

wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. Au-ust 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1-

Wer -ewerbsMäßi- Lebens- oder Futtermittel, für die Höchstpreise festgesetzt sind oder die sonst einer Verkehrsregelung unterliegen, unter vorsätzlicher Verletzung der zur Regelung ergangenen Vorschriften oder unter Verleitung eines andern zur Verletzung dieser Vorschriften oder unter Ausnutzung der von einem andern begangenen Verletzung dieser Vor­schriften zur Weiterveräußerung erwirbt oder wer sich zu solchem Erwerb erbietet, wird wegen Schleich­handels mit Gefängnis bestraft; daneben ist auf Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark zu er­kennen.

Sie vergelbmgsaugrisse auf Paris.

Unterredung mit dem Kommanbieren-en General der Luftstreitkräfte.

Aus Anlaß der Angriffe deutscher Flieger auf Paris hat der Kommandierende General der Luststteitk:afte, v Hoeppner, dem Berliner Vertreter der Kölnischen Zeinmg eine Unterredung gewährt, v Hoezipner sagte Eber die Vergeltnngsangriffe: ^Die Pariser Bevölke­rung kann sich über unsre Augrrfie rrm so. weniger be­klagen, als Frankreich von uns rechtzeitig und eins dringlich gewarnt worden ist. Es lag in der § and der Regiernrig Frankreichs, durch Einstellung ^r Liiftan- arisse auf unsre friedlichen Städte der Bevölkerung von Varis die Vergötung zu ersparen. Aber Frankreich wollte E hören: s? mußte es, sichle«.. Daß unsere Warnungen bekannt waren, beweuen, Aeußerungen wie die des mir vorliegenden Echo de Paris vom 1. Februar 1918, in dem sich der Satz findet:Wir müssen unsern Feinden die Gerechtigkeit ^ut, zuzu^ben, daß sie uns sorgsam gewarnt haben.* Obwohl die Martmngen schon vor vielen Monaten erfolgt waren, td:ten Frankreichs Flieger in den letzten Monaten ihre fchaudlichen Bom­benangriffe gegen unsre offenen Städte weit außerhalb des OperatUmsgebieteS fort und Heilten .unfern Lang­mut auf die schwerste Probe. So sah «ch unsre Hee­resleitung schließlich gezwungen, die lang angedrohte Strafe zu vollziehen. Die Stadt Paris wurde m drei planmäßig angelegte« und kraftvoll durchgeführten An­griffen getroffen. Der Angstschrei der Pariser Bevölke­rung beweist, daß die Angriffe die beabsichtigte Wir­kung hatten. Umre Lrlstangriffe haben sich bisher aus­schließlich gegen solche Ziele gerichtet, die mit den mili­tärischen Ereignissen an der Front im unmittelbarsten Zusannnenhüng standen. Wir haben an unsre Gegner oft die Aufforderung gerichtet, die Fälle zu.nennen, in denen von uns offene Städte außerhalb ihres Opera- " 1 ifre Bvmverlgeichwader angegnri

>ie sind uns die Antwort stets

tionsgebietes durch un!

feil worden seien. S^ i.»v ^ _......,--.- schuldig geblieben. Demgegenüber haben die feindlichen Flieger seit Okwber 1914 immer wieder offene deut­sche Städte wahllos angegriffen. Wenn auch die meb Hen dieser Angriffe dank unsern Abwehrmatznahmen wirkungslos blieben, so haben doch einzelne von ihnen uns schwere Opfer gekostet. Ich erinnere nur an den schmachvollen Angriff aus Karlsruhe am Frohnleich- namstag 1916, der über 100 Frauen rmd Kindern das Leben kostete. Wir werden jetzt sehen, ob die fran­zösische Regierung sich die drei scharfen Strafen zu Her­zen nimmt. In ihrer Hand liegt es, ob die Stadt Pa­ris auch fernerhin Lustangriffe von uns zu erdulden haben wird oder nicht*

Ebenso wird bestraft, wer gewerbsmäßig solche Geschäfte vermittelt oder wer sich zu einer solchen Bermittlung erbietet.

Neben der Strafe kann auf Verlust der bürger­lichen Ehrenrechte erkannt werden; ferner kann an- geordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekanntzumachen ist.

§ 2.

Wer wegen Vergehens gegen § 1 bestraft worden ist, darauf wiederum eine solche Handlung begangen hat und wegen derselben bestraft worden ist, wird, wenn er sich abermals einer solcher! Handlung schuldig macht, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Daneben ist auf Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark zu erkennen; ferner ist anzuordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekanntzumachen ist.

sieben. Züchthaus ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen.

Die Vorschriften in Abs. 1, 2 finden auch An­wendung, wenn die früheren Strafen nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlassen sind.

§ 3;

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören »der nicht.

Diese Verordnung tritt mit dem 15. März 1918 in Kraft.

Berlin, den 7. März 1918.

Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Wald o w.

tUNU

Auf Grund der Bekanntmachung über die Be­kämpfung von Pflanzenkrankheiten vom 30. August 1S17sReichs-Gesetzbl. S. 745) und des § 136 des Landes­verwaltungsgesetzes vom 30. Juni 1883 (Gesetzsamml. S. 195) ordne ich für den Amfang der Monarchie folgendes an:

§ 1'

Die mit Kartoffeln bebauten Felder und die Vor­räte an Kartoffeln unterliegen der amtlichen Beauf­sichtigung zum Zwecke der Bekämpfung des Kartoffel­krebses.

Die Aufsicht üben die Ortsp»lizcibehörden sowie dieHauptsammelstellen undSammelstepen fürPflanzen- schutz aus. In Ausführung der Aufsicht dürfen Kartoffelpflanzen und derenTeile, insbesondereKnoüen

Sie Reichsmark und der Zriede.

In den neutralen Ländern bricht sich allmählich Me Erkenntnis Bahn, ärß die Sache des Weltkrieges gut für uns steht. Ein Maßstab dafür ist der .Kurs der Reichsmark an den neutralen Börsenplätzen. Durch allerlei Machenschaften, durch planmäßige Herabwürdi­gung unserer Finanzlage war es den Feinden vordem gelungen, den Stand der Mark tief zu drücken. Wäh­len wir als Beispiel unser Verhältnis zur Schweiz. Die Goldparität betrügt 81 Mark für 100 Franken. Ende 1914 waren bereits 89 bis 90 Mark dafür zu zahlen. Ein Jahr später 94 bis 95 Mark, Ende 1916 117 Mark. Mit Amerikas aktivem Eintritt in den Krieg verschlech­terten sich die Dinge weiter rasch zu unserem schaden: Ende Juni 1917 galten 100 schweizerische Franken be­reits über 130 Mark, Ende Oktober 157,-4 Mark.

Wie jubelten die Feinde! Sie meinten, unsere st- nauzielle Vernichtung erreicht zu haben. Aber sie bat- terr sich getäuscht. - Der Gang der Ereignisse auf den Kriegsschauplänen und in der Polittk kam uns zustat- ten.. In wenig Monaten vollzog sich im Osten die @rnte jahrelanger Kämpfe und Siege.

Eben diese Monate brachten auch einen vollkom­menen Umschwung am Martze der fremden Wech- selkurfe. Jener oben erwähnte etanb von 15714 Mark für 100 schweizerische Franken blieb der böchite. Rasch fiel der Kurs der fremden Valuta, was einer ebensol­chen Steigerung Der nnstigen entsprach. Heute stehen wir bei 112'4 Mark. Ziemlich genau entsprechen dem die Schwankungen für die nordischen Kronen und die holländischen Gulden. Fn steilem Anssteg ist die Reichs­mark, auf der Grundlage der Goldparität berechnet, schon um 20 bis 30 Prozent von ihrem, Trefstanö hm- aufgeklettert, ohne daß sich in unseren finanziellen Be- ziehungen zum neutralen Ausland etwas geändert hätte: lediglich deshalb vielmehr, weil ine Welt fetzt klar erkennt, daß alle Prophezeiungen von Deutsch­lands Erschöpfung oder gar WiefUtcher Vernichtung nichts weiter als feindliche Phantasien waren!

Doch nicht allein das. Wohin uns die Feinde haben wallten, treiben sie selbst. England, die Spitze der geg­nerischen Koalition, siebt die >rnrve.iemes Lterlinsüur- kes immer weiter sinken. Lchon zergt 4t über 25 Pro­zent Verlust gegenüber der spaniichen Wahrung! Und was der finanzielle Zusamnwnbruch Runlands, gegen dessen Folgen wir uns in den FrteüensveAragen ge­sichert haben, noch für seine früheren Verbündeten an schweren gelblichen Folgen zeitigen wird, ist nicht abzu- seben. Je verhängnisvoller sie nch sür jene gestalten werden, desto besser für uns. Der Feinde Schwachrmg ist unsere Stärkung! Mitten m Den Vorbereittniaen für unsere achte Krie gsanleihe begriffen. können Mr uns dessen gänr besouLers Muen.

in angemessenem Umfange für die erforderlichen Unter fuchungen entnommen werden.

§ r-

Krebsverdächtige Erscheinungen an ausgepflanzten oder aufgespeicherten Kartoffeln sind sofort der Ortspolizeibehörde oder der Gemeindebehörde anzu- zeigen. Die Anzeigepflicht liegt bei Kartoffelpflanz- ungen dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks und in dessen Abwesenheit dem Verwalter ob; bei Vorräten dem, der sie in Verwahrung hat.

Die Anzeigepflicht entsteht nicht, wenn von anderer Seite bereits Anzeige erstattet worden ist.

Die Ortspolizei- oder die Gemeindebehörden haben die Anzeigen unvorzüglich an die HauptsammelsteLe für Pflanzenschutz weiter zu leiten.

Die Merkmale des Kartoffelkrebses sind im An­hang angegeben.

8 3.

Auf dem Felde, das krebskranke Kartoffeln ge­tragen hat, sollen die Rückstände der Kartoffelpflanzen insbesondere die Knollen, sorgfältigt zusammengebracht und verbrannt werden.

§ 4.

Die auf einem solchem Felde geernteten Kartoffeln dürfen:

1. nicht als Pflanzkartoffeln verwendet,

2. nicht ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem Be­triebe, in dem sie gebaut worden sind entfernt,

3. nur im gekochten »der gedämpftem Zustande verfüttert werden.

Auch die Abfälle solcher Kartoffeln müssen sorg-

(Fortsetzung auf der 4. Seite.)

Bus der Heimat

den Krieg unter allen.Ständen unseres Vaterlandes am stärksten betroffene« Handwerkerstandes für unser nationales Wirtschaftsleben und die Notwendigkeit einer gesicherten Lebensstellung für den Handwerker machen es zur Pflicht, daß auch die weitesten Kreise des Volkes dafür interessiert werden und von be­rufener Seite erfahren, in welcher Weise wirksame Abhilfe geschaffen werden kann. Zu diesem Zwecke wird das Mitglied der Handwerkskammer, Herr Tischlerobermeister Kniest auS Lasse! morgen, Sonnabend Abend 7 Uhr im Dasthof zum Stern einen öffentlichen Vortrag halten über praktische Fragen für den Wiederaufbau des Handwerks, den jeder Handwerker der Stadt und des Kreises be­suchen sollte. Auch Freunde des Handwerks find herr- lich willkommen.

Set fischreichste See Europas.

Während in den mit geregelten Handels- und Volkswirtschaftsverhältniffen gesegneter: Ländern bet Fischbestand der Gewässer fast nie größere Überzahlen aufwerst, da er durch regelmäßiges Abstichen stets so ziemlich auf der gleichen Höhe bleibt, kommt es in Ge­wässern. in denen nur dem jeweiligen Bedarf entspre­chend gefischt wird, oft zu einem ganz außerordentlichen Fischreichtum. Und diesem Grunde verdankt wahr-

genwärttg ist die Fi- ngerüten fast vollstan-

nach Italien, der Le-

gegen

fort befindliche Skutarisee die Auszeichnung, der fischreichste See Europas zu sein. Der See nt 48 Kilo- meter lang und 6 Kilometer breit; er umfwt eine Ge­samtfläche von 873 Quadratkilometer, ist also ein be­deutendes Gewässer. Wie dieAllg. Fischerei Zeitung berichtet, ist von einem organisierten Fischfang im Sku- tarisee keine Rede; besorwers gegenwärtig ist die Fb scheret wegen Mangel an Fficheretaeräten fast vollstän­dig lahmgelegt. Vor Dem Kriege schon war der Skutarb see oft geradezu unerschöpflich.

Die reichsten Fänge lieferte die Fischerei kleiner, sar- dellerrartiger Fischchen, die gesalzen und getrocknet als sog.Scoranze" in großen Massen nach Italien, 6 vante und Serbien verschickt wurden. Alljährlich _ den Winter zu, wenn sich die Tiere in einem bestimmten Teil des Sees zu versammeln pflegten, fanden große fDtafienfänge statt, die oft mehrere Wochen dauerten und gewöhnlich auch unter allerhand religiösen und aber­gläubischen Feierlichkeiten vorgenommen wurden. Ne­ben einer kleinen, aber sehr wohlschmeckenden Aalart birgt der Skutarisee auch erhebliche Mengen eines haupt­sächlich von Juli bis September auftretenden Fisches, einer Meeräschenart,Cefalo" genannt, aus dessen.Ro­gen man den sehr mten albanischen Kaviar berstellt, während sein Fleisch in eingefallenem Zustande kehr geschätzt wird. Auch echten Kaviar liefert der «-kutari- see durch seinen Reichtum an großen, oft bis zu siebzig Pfund schweren Stören. Mitte März erscheinen ge wöhnlich die Riesenzitge derÄittoa", eines Weißfisches, der zu sehr niedrigem Preise verkauft wird und eine Hauptnahrung des albanischen Volkes bildet. Ferner kann sich der albanische Fischliebhaber au den vortreff­lichen Karpfen des Skutariiees erneuern wie au* an den sog. , Vrauzint" und einer sehr st inen Achsforelle, deren Ausbeute alljährlich ebenfalls recht hübsche Ziffern zeigt.

Schon die römischen Kaiser, die bekanntlich große Feinschmecker waren, schützten die Fische des Lkut<w- sees. Ungeachtet einer langen Vergangenheit des Fi- schereibetriebs steht der albanische Fischfang, wenn er auch große Ergebnisse liefert, noch am einer recht primi­tiven Stufe. .

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