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Hersselder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei i Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. ; Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 51.

Freitag, de» 1. März

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 27. Februar 1918.

Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien des Schlachtbezirks Hersfeld erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend und beträgt 175 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst auf die Karte,' Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken des Kreises setzen die zuständigen Gendarmeriewacht­meister die Kopfmenge fest.

Der Vorsitzende des KreiSauSschusses.

I. F. No. 315. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 26. Februar 1918.

Die Mühle des MüllerS Peter Kleinkauf in Reilos ist wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten bis auf weiteres geschlossen worden.

Tgb. Nr. K. G. 479. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

MilchhöchstpreisWsetzung.

Nachdem der Erzeugerhöchsivreis für Vollmilch auf 30 Pfennig erhöht worden ist, wird hiermit der Preis für Vollmilch, den die Molkerei Hersfeld beim Verkauf an die Verbraucher fordern darf, vom 1. März ds. Js. ab auf 34 Pfennig pro Liter festgesetzt. Dieser Preis gilt als Höchstpreis im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung nnm 17. Dezember 1917 lR. G. Bl. S. 516) in Verbindung mit den Bekannt­machungen vom 21. Januar 1^* jR. G. Bl. S. 25), W-

22. März 1917 (R. G. Bl. S. 253). Seine Ueber- schreitung wird mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Hersfeld, den 26. Februar 1918.

Der Kreisansschntz.

J. K.;

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

A«or-»ung

betreffend den Verkehr mit Milch.

Auf Grund des § 8 der Verordnung des Kriegs­ernährungsamt vom 3. November 1917 (R. G. Bl. S. 1005) wird hierdurch mit Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten folgendes bestimmt:

§ 1

Der allgemeine Erzeugerhöchstpreis für Vollmilch mit einem durchschnittlichen Fettgehalt von 3% wird auf 30 Pfg. für das Liter bei Lieferung frei Be­stimmungsort festgesetzt und zwar wird bezahlt:

18 Pfg. Grundpreis Y ore oiter

4 für das Fettprozent- ^rer.

§ 2

Für die an die Molkereien des Kreises ange­lieferte sauere Milch wird den Lieferanten ein Preis gezahlt, der um 7 Pfg. niedriger ist, als der in

Bon der Preisdifferenz (§ 2) stehen der Molkerei 2 Pfg. zu, während 5 Pfg. an den Kreiskommunal- verband nach dessen näheren Anweisung abzuliefern sind. Der Kreis hat diese Beträge, soweit erforderlich zur Deckung der Unkosten der Milch- und Butterbe­wirtschaftung, im übrigen zu Gunsten der Milchver­braucher zu verwenden.

§ 4

Die Molkereien des Kreises haben, sofern saure Milch angeliefert wird, den Lieferanten davon noch an demselben Tage zu benachrichtigen und auch den Kreisausschuß von der Benachrichtigung Kenntnis zu geben. Die Preissenkung tritt erst dann ein, wenn der Milchlieferant innerhalb der letzten 8 Tage mindestens einmal benachrichtigt ist und trotzdem wieder sauere Milch geliefert hat. Der Lieferant ist befugt, sich von der Richtigkeit der Feststellung der Molkerei zu überzeugen. Die Molkerei ist verpflichtet, ihn, falls er bei Ankunft der Milch anwesend ist, bei Feststellung der Beschaffenheit der Milch zuzuziehen

§ 5

Die Molkereien haben über den Eingang von sauerer Milch nach näherer Anweisung des Kreis­ausschusses Buch zu führen.

§ 6

Der Preisabzug darf nur in denjenigen Fällen gemacht werden, wo die betreffende Milch eines Lieferanten regelmäßig gesondert von der Milch anderer Lieferanten bei der Molkerei angeliefert. wird.

Falls die Anlieferung von saurer Milch bei den Sammelstellen bei Sammelmilch festgestellt wird, darf der Preisabzug nur gemacht werden, wenn der

Lieferant oder fein Beauftragter bei der Feststellung zugegen war und die Feststellung vor der Vermischung erfolgte.

§ 7.

Die festgesetzt«'n Preise (§§ 1, 2) sind Höchstpreise im Sinne des Ge etzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Faffung der Bekanntmachung von 1914 (R. G. Bl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 )R. G. Bl. S. 25), vom 23. März 1916 fR. G. Bl. S. 183) und vom 22. März 1917 (R. G. Bl. S. 253).

Ueberschreitungen der Preise werden mit Geld­strafe bis zu 10 000 Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft.

§ 8.

Vorstehende Anordnung und Höchstpreisfestsetzung tritt mit dem 1. März 1918 in Kraft.

§ 9

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden mit den in § 16 der Verordnung des Kriegsernähr- ungSamts vom 3. November i917 (R. G. Bl. S. 1005) festgesetzten Strafen bestraft.

Neben der Strafe kann ruf Einziehung der Er­zeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unte schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Hersfelö, den 26. Februa. 1918.

Der KreiSausschuß

I. A. No. 1676. J. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfelö, den 20. Februar 1918.

A» die Fmler!

15 Pfund Bienenzucker für jedes überwinterte Volk soll im Jahre 1918 der Imker erhalten, welcher

"'^n Teil $ .in-r Honigernte zu ge­meinnützigen Zwecken abzutrefe? »r, HamerutHy ui ^t», Lazarett- und Krankenhausbedarf. Jeder Imker der Bienenzucker unter der Bedingung zu kaufea wünscht, trage sich sofort in die Ortsliste ein, welche vom 1. bis 15. März ö. J. bei den hierunter genannten Vorsitzenden der 3 Jmkervereine offenliegt. Jeder Imker im Kreise, also auch die, die nicht Mitglieder der Vereine sind, haben ihren Bedarf an Bienenzucker bei dem für ihren Bezirk zuständigen Verein anzu- melden. Die Eintragungen werden später zum Zwecke der Ausstellung der zollamtlichen Berechtigungsscheine nachgeprüft werden. Durch seine Namensunterschrift in der Liste übernimmt der Imker die Verpflichtung, einem dem dritten Teile der Zuckergewichtsmenge entsprechende Honigmenge seiner Zeit zur Verfügung der Staatlichen Honigvermittelungsstelle zu halten, welche den Abruf dieses Honigs veranlaßt und den gesetzlichen Preis für ihn zahlt. Unter besonderen Umständen kann die Stelle Erleichterungen gewähren und Ausnahmen von der Ablieferung des Honigs zulassen.

Die Verteilung des Bienenzuckers erfolgt durch den Bienenwirtschaftlichen Provinzialverbaud und dnrch die Jmkervereine. Diese sind berechtigt für ihre Unkosten und Mühewaltung Gebühren von insgesamt 10 Pfg. für jeden zuzuteilenden Doppelzentner Zucker zu erheben. Die Anmeldungen an Bienenzuckers sind zu richten:

1. für den Verein Hersfeld an Herrn Lehrer Schäfer, Hersfeld,

2. für den Verein Schenklengsfeld und Umgegend an Herrn Direktor Hille bei der Hersfelder Kreisbahn in Hersfeld,

3. für den Verein Heringen und Umgegend an Herrn Landwirt Georg Hebig in Beng^dorf.

Tgb. Nr. i. 1760. Der Landrat.

J. B.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

aus der Heimat.

* (Kümmelanbau im Hausgarten.) Der Kümmel sollte in keinem Küchengarten und auch in keinem eigenen Hausgarten fehlen. Im Frühjahr oder Herbst in fußbreiten Abständen dünn und flach in Rillen ausgesät, werden die aufkommenden Pflanzen wiederholt behackt und späterhin zum besseren Halte der Samen­stengel gut angehäufelt. Diese entwickeln sich in großer Zahl in der Regel im zweiten Jahre, bei weniger kräftigen Pflanzen allerdings auch erst im dritten oder vierten Jahre.

}:( Hersfeld, 28. Februar. jVortrag im Hotel Stern über die Kriegsbeschädigtenbe­wegung.) Zu dem am Sonnabend stattgefundenen Vortrag des Herrn A d o r f über die Kriegsbeschädigten­bewegung, ihre Entstehungsursache und Fortentwickeln ung hatten außer einer größeren Anzahl erschienener Kriegsbeschädigten folgende Vertreter hiesiger Be­hörden der Einladung stattgegeben: Herr Regierungs- Assessor von Hedemann für das Kgl. Landratsamt, Herr Gmnnasialdirektor Dr. Köhler für die amtl. Kriegsbeschadigten-Fürsorge, Herr Medizinalrat Dr.

Evers für die Lazarettverwaltung, Ferr Feldwebel Thiele für die Versorgungsabteilung des Kgl. Be­zirkskommandos und Herr Strdtrat Stern für den Magistrat. Leider hatten sich zu dem sehr interessanten Vortrag nur einige Bürger hiesiger Stadt eingefunden. Herr Adorf entledigte sich seiner Aufgabe voll und ganz und führte zu der Frage: Was rief die Kriegs­beschädigtenbewegung hervor? aus: Die Härten der Gesetzgebung, das Versagen der amtlichen und bürger­lichen Kriegsbeschädigtenfürsorge und die Gefahr,daß die Kriegsbeschädigten von der radikalen Parteipropaganda verschlungen würden. Es mußte ein Verband ge­schaffen werden, der frei von politischen Zielen nur reinwirtschaftliche Sicherstellung aller Kriegsbe­schädigten erstrebte und den Grund zur Unzufrieden­heit in den Kriegsbeschädigtenkreisen durch Herbei­führung von Schutzgesetzen für die Kriegsbeschädigten beseitigte. Ueber die Fortentwickelung der KriegS- beschädigtenbewegung sagt er u. a.Das Kriegs­ministerium hat Verständnis für nnsere Forder­ungen und Wünsche bekundet. Die Teuerungszulage wird in einer Form kommen, die Novelle zum Mannschaftsversorgungsgesetz ist fertiggestellt. Die amtliche Fürsorge hat in vielen Fällen Mitglieder unserer Ortsgruppen zur tätigen Mitarbeit heran­gezogen. Der Verband hat eine Unterstützungs- und Sterbekasse errichtet. Diese Kasse und die Kassen der Ortsgruppen gewähren den Mitgliedern Darlehen und Unterstützungen." Die mit Beifall aufgenommene Rede des Herrn Adorf schloß:Unser Verband, der von keiner Partei beeinflußt wird und streng partei­politische Neutralität dahin beobachtet, daß er Kriegs­beschädigte aller Parteirichtungen von den Sozial- demokraten bis zu den Konservativen aufnimmt, fordert von allen Parteien, daß sie sich jeder politischen Ausbeutung der Kriegsbeschädigten enthalten. Alle sollen sie dagegen mitwirken in der Kriegsbeschädigten- fursorge und zwar unter Außerachtlassung ihrer iijjÄÄi*Ä

alle Parteien und Verbände mit uns zusammen ar­beiten, dann ist die wirtschaftliche Sicherstellung der Kriegsbeschädigten gewährleistet." Nachdem der 1. BorsitzendeIB r e i l dem Redner in warmen Worten gedankt hatte, verlas er die gelegentlich der Verbands­tagung am 2. und 3. ds. Mts. in Essen gefaßte Ent­schließung, worauf sich zur Zustimmung die Versamm­lung von den Plätzen erhob. Hierauf ergriff Herr Regierungsassessor von Hedemann das Wort. Er begrüßte namens deS Kreises die Mitglieder der Kriegsbeschädigten-Vereinigung. Er erblickt in dem Verein eine Stütze, die eine wesentliche Erleichterung in den Bestrebungen des Kreises sein wird.Es ist klar, daß die Kriegsbeschädigten Fürsorge weit besser durchgeführt werden kann, wenn die im Kreise befind­lichen Kriegsbeschädigten zusammengefaßt sind in eine straffe Organisation. In welcher Weise der Kreis die Aufgaben übernehmen wird, brauche ich kaum zu er­läutern, das ist von dem Redner in einer Art sachge­mäßer und zutreffender Weise geschildert worden, daß ich sagen kann, der Kreis wird im Wesentlichen sich diesem Vorbild anschkießen und die Fürsorge unter dauernder und steter Hinzuziehung der Vereinigung ausüben. Herr Gymnasial-Direktor Dr. Köhler gab der Freude Ausdruck über das, was er aus dem Munde des Herrn Adorf gehört hatte, wie sehr die von warmer Begeisterung für unser Vaterland und für die Sache der Kriegsbeschädigten getragene Rede auf ihn, wie wohl auch auf alle, eingewirkt habe. Herr Dr. Köhler führte aus, daß die Kriegsbeschädigten- Fürsorge natürlich von Anfang an nicht das gewesen sei, was sie hat sein sollen und sagte: Allmählig haben wir erst gelernt, auf was alles sich die Für­sorgetätigkeit zu erstrecken hat und ^oir haben noch lange nicht gelernt, wie wir all den Schwierigkeiten, die sich hier und da entgegen stellen, begegnen können. Wenn also die amtliche Fürsorge, wie das vorher in der Rede des Herrn Adorf betont worden ist, versagt hat, so liegt das zum größten Teil an menschlicher Unvollkommenheit und an den furchtbar schwierigen Verhältnissen, die sich uns entgegenstellten. DaS zu leistende Werk ist Stückwerk geblieben und kann nur geändert werden, wenn alle, die ein Interesse für die Sache haben fund das sipd in der Hauptsache die militärischen Stellen, die bürgerlich-amtlichen Für­sorgestellen und die Kriegsbeschädigten selbst), unbe­dingt zusammen arbeiten. Trotz größter Bemühung gelang es uns nicht, die einzelnen Kriegsbeschädigten zu erfassen. Das scheiterte an den mangelhaften Ver­kehrsverhältnissen. Dadurch aber, daß sich alle Kriegs­beschädigten des Kreises Ihrem Vereine anschließen, wird eine Besserung in der Fürsorgetätigkeit herbei­geführt. Mit dem Vorstände des Vereins haben Be­sprechungen über alle zu erreichenden Ziele stattge- funden. Dabei ist zu Tage getreten, daß wir uns in allen Teilen einig sind, sodaß wir uns den schönsten Erfolg davon versprechen können, wenn wir nun Hand in Hand arbeiten.

);( Hersfeld, 28. Februar. Das Verdienst- k r e u z r K r i e g s h i l f e wurde dem Kgl. Ttations- vorsteher Herrn W a l d e ck verliehen.