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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be-

: zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

; Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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: Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im : : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8. :

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Nr. 47

Sonntag, den 34. Februar

1918

Amtlicher Teil

Der Kreis Hersfeld

sucht einen Beamte« (Militäranwärter) zur durchaus selbstständigen Bearbeitung aller mit der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge, so­wie der allgemeinen Gesundheitpflege zusammen hängenden Angelegenheiten. Der Beamte soll als Kreis b e a m t e r mit einer der des Kreisausschuß- Sekretärs entsprechenden Besoldung angestellt werden. Angebote unter Beifügung des Lebenslauf, etwaiger Zeugnisse und Gehaltsansprüche sind zu richten an den KreisauSschuß in Hersfeld.

Hersfeld, den 20. Februar 1918.

FutLermittteLnzerge.

Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. November 1917, bringe ich hiermit zur Kenntnis, daß die 130 Zentner Geflügelfutter eingetroffen sind und nunmehr abgegeben werden. Der Preis betrügt 24 Mark pro Zentner.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. Nr. 1545. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 20. Februar 1918.

Der hiesigen Ziegenzüchtervereinigung sind 50 Ztr. Kleie zur Verteilung an die Besitzer frischmelken­der Ziegen überwiesen worden. Sie ist ausdrücklich verpflichtet worden,, auch Nichtmitglieder der Ver­einigung bei der Verteiln g ':er Kleie in gleicher

I. A. No. 1444. £

Krieaer" als Liebesgaben -

Militär

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amtlichem^Stempe! wird nicht beanstandet. Dasselbe

o. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 18. Februar 1918.

Durch Verfügung des Kriegsamtes ist der Bezirk des auf Grund des Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes gebildeten Feststellungsausschusses für den Bezirk Cassel wie folgt abgeändert worden:

Der Feststellungsausschuß umfaßt: Die Bezirks­kommandos Arolsen, Cassel I, Cassel II, Hersfeld, Marburg, Mühlhausen i. Thür., Sondershausen (aus­schließlich Kreis Weißensee), ferner die Kreise Frankenhausen und Schleusingen.

Tgb. No. l. 1486. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär. (Fortsetzung auf der 4. Seite.)

Bus der Heimat

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ob er getragen oder versteckt wird!

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wen» es ans Vaterland kommt!

Die Wahl kann nicht schwer sein. Bringt alles Gold in Schmuck und Münzen zur Goldankaufsstelle, die den Goldwert in barem Gelde ersetzt. Je mehr das Vaterland Gold hat, desto sicherer gewinnen wir den Krieg, und desto gedeihlicher gestaltet sich der Friede!

* (In Aussicht genommene Gesänge n- setzung der Tauben.) Im Regierungsbezirk Cassel werden alljährlich zu den Zeiten, in denen ge­sät wird, durch behördliche Anordnungen in den einzelnen Kreisen die Tauben gefangen gesetzt. Zu der bevorstehenden Frühjahrssaatzeit soll diese Maß­regel in sämtlichen Kreisen, also auch im Stadt- und Landkreis Cassel, in Kraft treten. Diese Anordnung soll bezwecken, die Schäden zu verhindern, die der Landwirtschaft und den Gartenbesitzern dadurch ent­stehen, daß die Tauben das eben der Erde über- gebene Saatgut wieder hervorholen und als Nahrung benutzen.

* (25 Eier i m Jahr.) Das preußische Landes­amt für Nährmittel und Eier hat eine weittragende Aenderung der Grundsätze, welche für die Erfassung der Eiererzeugung bestanden, vorgenommen. Allen Ueberschußkreisen sind bestimmte Eiermengen aufer­legt, welche im Wirtschaftsjahr vom 1. Februar 1918 bis dahin 1919 aufzubringen sind. In den Gemeinden sind besondereEierveranlagungskommissionen" ein-, zusetzen. Der Kreis der Personen, an welche der Hühnerhalter Eier abgeben darf, ist gegen bisher be­deutend eingeschränkt worden. Zur Ueberwachung werden Revisoren bestellt. Jeder Hühnerhalter wird in Zukunft die Pflicht haben, bestimmte Mindest­mengen an Eiern an die amtlichen Aufkäufer abzu- liefern. Gegen Huhnerhalter, die sich der Erfüllung ihrer Pflicht entziehen, soll im Zwangswege und durch Strafmaßnahmen, u. a. önrcd Vorenthaltung von Zucker und anderen Gegenständen des täglichen Be­darfs, vorgegangen werder. Der durchschnittliche Gesamtverbrauch eines Kommunalverbandes an Eiern für die brotversorgungsberechtigte Person wird mit 25 Eiern im Jahre angenommen, ö. h., auf den Kopf sollen mindestens 25 Eier im Jahre kommen. Das ist wahrhaftig nicht zuviel, aber die Bevölkerung wäre froh, wenn sie dieses Aenigs sicher wäre.

* (Wann sind Liebesgaben portofrei?) Ueber die Portofreiheit von Liebesgaben enthält eine neue amtliche Zusammenstellung die wichtigsten Vor­schriften. Sendungen mit Liebesgaben zur Verteil­ung an Angehörige des Heeres und der Marine sind portofrei, wenn sie an die Zentralstelle für Ange­legenheiten freiwilliger Gaben an die Kaiserliche Marine und deren Abnahmestellen oder an die für die freiwillige Krankenpflege gerichtet sind. Die portofreie Beförderung derHeimatgrüße an unsere

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gilt für kleinere Pakete an die Weiterleitungsstellen der Sammelstationen zur Beförderung ins Feld. Liebesgaben an Lazarette sind alsHeeressache" zu­lässig, wenn Staats- oder Militärbehörden die Ver­sendung übernehmen. Liebesgaben-Postpakete für Gefangene aus Deutschland in Frankreich und Groß­britannien sind porto- und zollfrei, wenn in der Auf­schrift nicht bestimmte Empfänger bezeichnet sind.

* (Der Kartoffelspiritus.) Gegenüber dem hier und dort gegen Brennereibesitzer, die zugleich Landwirte sind und den Kartoffelbau betreiben, er­hobenen Vorwurf, daß sie, anstatt ihre Kartoffeln vorschriftsmäßig abzuliefern, sie mit mehrfach höherem Gewinn auf Schnaps verarbeiten, macht der Vor­sitzende der Reichsbranntweinstelle bekannt: Es wird überhaupt kein Trinkbranntwetn mehr für den allge­meinen Gebrauch freigegeben, sondern nur für die Truppen an der Front, die ihn aber nicht unmittelbar vom Brenner, sondern durch die Reichsbranntwein­stelle, und zwar nur in einem eng beschränkten, dem unbedingten Erfordernis entsprechenden Umfange zu­gewiesen erhalten, während die gesamte übrige Hauptmaße der deutschen Branntweinerzeugung kaum hinreicht, um neben dem vollen Bedarf für Munitions­erzeugung noch den allerdringendsten Bedarf für industrielle, Arznei-, Leucht-, Koch und dergleichen Zwecke notdürftig zu decken, und oft nicht einmal hierzu. Nach reiflicher Abwägung des Minöestbe- darses an Spiritus für die genannten Zwecke ist den Brennernein dementsprechender Teilderselbsterzeugten Kartoffeln zum Brennen belassen worden. Keine Granate, kein Unterseeboot, Kraftwagen oder Flug­zeug kann ohne Spiritus fertiggestellt werden. Bei dem großen Mangel an Gewürzen ist die Nachfrage nach Effig, der heute infolge des Fehlens der Essigsäure nur unter Verwendung von Branntwein hergestellt werden sann, erheblich gestiegen. Schließlich bedarf, abgesehen von der Heeresverwaltung, auch die ein­heimische Bevölkerung in gewissem Umfange unumgäng­lich Brennspirtus für Koch- und Leuchtzwecke. Dafür, daß nicht mehr Branntwein erzeugt wird, als unbedingt erforderlich ist, sorgt die Größe des Bedürfnisses und zugleich die zur Bewirtschaftung des Branntweins ein­gesetzte Behörde, die auch darüber wacht, daß für die einzelnen, notwendigen Zwecke nicht mehr Branntwein als unbedingt erforderlich, bewilligt wird. Die Kartoffel bleibt nach wie vor der unentbehrliche einzige Rohstoff für die Gewinnung von Spiritus in dem großen Maßstabe, in dem das Heer und die dafür arbeitenden Industrien während deS Krieges feiner bedürfen.

):( Hersfeld, 23. Februar. Der im Rechnungsamt zur Einsicht aufgelegte Voranschlag der Stadt Hersfeld für 1918 weist nach in Einnahme 1303 000 Mark und in Ausgabe ebensoviel. Die Gleichstellung der Einnahmen mit den Ausgaben machte die Erhöhung der Gemeindesteuern erforderlich und zwar bei den Realsteuern um 10% und bei der Einkommensteuer um 15%. Danach werden in 1918 erhoben von den Realsteuern 210% und von der Einkommensteuer 200° o.Im außerordentlichen Teil des Voranschlags sind größere Bauarbeiten nicht verzeichnet, neben kleineren Posten sind 270 000 M. als Anleihe vor,«sehen,

die zur Deckung von Kriegskosten und Grunöerwerbs- kosten zur Verwendung kommen sollen.

):( Hersfeld, 23. Februar. In letzter Zeit wurden hier häufig Wäschediebstähle ausgeführt, u. a. in der Simon-Haunestraße, Eichhofstratze u. s. w. Wie wir hören, ist es jetzt der Polizei gelungen, die Täter zu ermitteln.

Cassel, 22. Februar. (Allzu leichtgläubig.) Einem plumpen Schwindel ist ein Bauer aus der Schwalm zum Opfer gefallen, der im Auftrage seines Bürger­meisters 80 Pfö. sog. Hindenburgspeck an die hiestige Sammelstelle abliefern sollte. In der Holländischen Straße lernte er eine Frau kennen, die sich erbot, den Speck zur Sammelstelle zu bringen, während er andere Besorgungen erledigte. Natürlich sah er weder Frau noch Speck wieder.

Roteuburg a. F., 22. Februar. In den Gemeinden Berneburg und Heyerode ist die Tollwut festgestellt worden.

Spaugenberg, 22. Februar. Weil er eine Gans über den Höchstpreis verkauft hatte, wurde der Schneider H. von hier zu 60 Mk. Geldstrafe verurteilt.

Felsberg, 22. Februar. Fast vollstän dig verkohle wurde der an der Ueberlanözentrale beschäftigte Ar beiter Euler von hier, der aus unbekannter Ursach der Starkstromleitung zu nahe kam.

Nordhausex, 22. Februar. Wegen unerlaubten Verkehrs mit Kriegsgefangenen verurteilte das Schöffengericht in Artern die Ehefrau Margarete Schramm aus Boigtstedt zu 2 Monaten Gefängnis. Die Berufung hatte eine Ermäßigung der Strafe auf einen Monat Gefängnis zur Folge.

Erfurt, 22. Februar. Vor der Erfurter Straf-

Cölleda wegen Betrugs in wiederholten Rückfalle zu

verantworten. Er hatte im Mai 1917 wegen der gleichen Straftat eine 3jährige Zuchthausstrafe verbüßt und nach seiner Entlassung verschiedene Personen gegen hohe Bezahlung Heilung von verschiedenen Leiden durch

Gesundbeten (Sympathie) versprochen. Bei einem weiteren Fall der Behandlung eines Mädchen in Erfurt mußte bei Vernehmung der Zeugen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Schwindler wurde nach­gewiesen, daß er selbst an seine Heilkunst nicht glaubt. In Anbetracht der Gemeingefährlichkeit des Treibens des Angeklagten hielt die Strafkammer eine Zuchthaus­strafe von 5 Jahren sowie eine Geldstrafe von 150 M. der 10 Tage Zuchthaus gleichzustellen sind, für an­gemessen.

Gotha, 21. Februar. Bet einer Revision auf Fleischwaren in Wiegeleben wurden bei einer einzigen Familie nicht weniger als 8 Zentner Dauerware, darunter allein 212 Zentner geräucherter Speck, ge­funden. Es stellte sich heraus, daß die betreffende Familie geheim ein Rind und eine Sau von 5 Ztr. geschlachtet hatte, d. h. man lache nicht der Fleisch- beschauer hatte selbst geschlachtet.

Reichensachse«, 20. Februar. Unfug wurde am Montag abend zwischen 10 und 11 auf dem Gehöft des Landwirts undSägemühlenbesitzersGebharöthierselbst von jungen Burschen verübt. Sie stellten u. a. einen schweren Holzwagen auf den Kopf und brachten die in Betrieb gesetzte Schneidemühle zum Stehen.

Obernkirchen, 19. Februar. Der Kaufmannlehrling August Stünkel hantierte mit einem Terzerol, wobei er auf den Schüler Friedrich Wilkening anlegte mit den Worten:Soll ich Dich mal totschießen?". Er traf seinen Kameraden in die Wange, wo die Kugel stecken blieb.

Laugeuthal, 21. Februar. Das mysteriöse Ver­schwinden einer Kindesleiche erregt hier viel Auf­sehen. Weil vermutet wurde, daß das vor 14 Tagen von einer Frau A. geborene Kind keines natürlichen Todes gestorben sei, sollte die Leiche zur Feststellung der Todesursache seziert werden. Nun ist in der ver­gangenen Nacht die Kindesleiche mitsamt dem unteren Sargteile verschwunden. Das Fenster zu dem Zimmer war scheinbar von außen aufgedrückt, Tisch und Stühle lagen durcheinander, der Sargdeckel war zu- rückgelassen. Frau A., deren Mann im Felde steht, kocht für ein Gefangenenkommand».

Opfer!

Alles haben sie gegeben,

Maienlust und Sonnenschein, Hoffnung, Liebe, Glück und Leben! Solcher Söhne wert zu sein, Gib dein Gold, gib Ring und Ketten, Niedrer Güter nichtigen Tand.

Hilf, wie sie, das Höchste retten: Freiheit, Ehre, Vaterland!

Alex Otto.