Hersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
• Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.1OMark, durch die Post be- ; : zogen 2.52 Mark: Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : ■ Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 46
Sonnabend» den 23 Februar
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 15. Februar 1S18. ,
Der zum Pressen von Stroh erforderliche Binde draht kann in Zukunft bei den das Stoh empfangen den Proviantämtern angefordert werden.
Tgb. Nr. 1. 1456. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assefsor.
Stelln. Generalkommando 11. A. K.
I d. Nr. 393/18.
Caffel, den 22. Januar 1918.
Unsere Feinde versuchen, aus Flugzeugen Ausspäher (Spione) in Deutschland abzusetzen. Es muß deshalb der Landung von Flugzeugen schärfste Aufmerksamkeit zugewandt werden. Sobald Verdacht besteht, daß es sich um ein zum Zwecke der Aus- spähung oder „ Sabotage" landendes feindliches Flugzeug handelt, ist es Pflicht jedes Deutschen, ein Entweichen der Insassen nach Kräften zu verhindern und bei der Festnahme der Feinde mitzuwirken.
Das stellv. Generalkommando schlägt daher vor durch öffentliche Bekanntmachung und Anschlag eine Auslohnung folgender Fassung ergehen zu lassen.
„Wer durch seine Tätigkeit die Festnahme der Insassen eines zum Zwecke der Ausspähung oder „Sabotage" landenden feindlichen Flugzeuges ermöglicht, erhält' eine Belohnung bis zu 1000 Mark.
Die Ortspolizeibehörde.
*
Hersfeld, den 15. Februar 1918. Wird veröffentlicht.
&re Herren ^rp.eiine«iea^|gweeM des Kreises werden ersucht, dieses Kreisblatt an der für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Stelle zum Aushang zu bringen.
Tgb. No. I. 1321. Der Landrat.
v. Heöemann »fReg.-Assessor.
Hersfeld, den 14. Februar 1918.
Für den Monat Februar haben die nachstehend bezeichneten Kaufleute Spiritus erhalten und zwar die Firma
V. W. Schimmelpfeng hier 40 Flaschen mit Marken und 10 Flaschen ohne Marken.
Ed. Cohn hier 40 Flaschen mit Marken und 10 Flaschen ohne Marken.
Jean Göbel hier 40 Flaschen mit Marken und 10 Flaschen ohne Marken.
Sophie Rehn hier 40 Flaschen mit Marken und 10 Flaschen ohne Marken.
Ernst Wagner in Heringen 40 Flaschen mit Marken und 10 Flaschen ohne Marken.
Der Spiritus mit Marken zum Preise von 55 Pfennig, mit Flasche 95 Pfennig ist ausschließlich zur Befriedigung des Bedarfs minder bemittelter Personen bestimmt, die denselben zu Koch- oder Heiz- zwecken gebrauchen, die aber weder Gas, elektrisches Licht oder Petroleum zur Verfügung haben. Ferner wird dieser Spiritus auch zu Kranken- und Säuglingszwecken abgegeben. Für die Einwohner der Stadt Hersfeld sind die Spiritusmarken bei der Polizeiverwaltung zu haben. Für die Einwohner auf dem Lande gibt das Landratsamt die Spiritusmarken
aus.
Tgb. No. I. 1637.
Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bus der Helmut.
* (Tre i bri e m e n die b stah l i st Landesverrat!) Durch das außerordentliche Kriegsgericht der Festung Köln wurde der Arbeiter Ernst Siegel, der gemeinsam mit zwei Frauen Treibriemen im Werte von 5000 Mark gestohlen hatte, zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Entwendung von Treibriemen aus Fabriken die für Heeresintressen arbeiten, so erkannte die Gerichtsentscheidung, sei als Landesverrat zu bestrafen, da der Fabrikbetrieb dadurch gefährdet und der feindlichen Macht somit Vorschub geleistet werde.
* Der Preis der Zuckerrüben aus der Ernte 1918 wird, wie das Kriegsernährungsamt mitteilt, baldmöglichst festgesetzt werden. Um den Landwirten einen weiteren Anreiz für den Zuckerrübenbau zu geben, ist den Zuckerfabrikanten nachgelassen, Rohzuckermarmelade in einer Menge zurückzuliefern, die doppelt so hoch ist als die im letzten Jahre hierfür fretgegebene Mengen. An Schnitzeln kann den Rübenbauern dieselbe Menge zurückgegeben werden, die im Vorjahre dafür freigestellt war. Weiterhin wird, um den Kartoffelbedarf für die Herstellung von Munitionsspiritus einzn-
schränken, der Anbau von Zuckerrüben zu Brennerei- zwecken, insoweit dadurch die Zuckerverso-gung nicht gefährdet wird, als erwünscht bezeichnet. Die Erlaubnis zum Brennen wird bei Zuckerrüben im Einvernehmen mit der Reichszuckerstelle erteilt.
* (Entlassung von a. - v. - L a n dwi r te n. Den stellvertretenden Generalkommandos wurde anheimgegeben, die Entlassung von a.-v.-Heimat-Land- wirten zu verfügen unter der Vorraussetzung, daß ein Notstand anerkannt ist und die Entlassung auf dem Wege der Reklamation erfolgt.
* (Weitere Verbilligung des Post- scheckverkehrs.) Der dem Reichstag zugegangene Entwurf eines Gesttzes betr. Aenderung des Post- scheckgefetzes, die mit dem 1. April 1918 in Kraft treten foll, will die Teilnahme am Postscheckverkehr weiter verbilligen, um hierdurch einen breiten Kundenkreis zu gewinnen und dann die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsausgleiches zu vergrößern. Zu diesem Zweck soll: 1. der Briefverkehr der Postscheckkunden mit dem Postscheckamt, gleichviel ob es sich um Sendungen im Fern- oder Ortsverkehr handelt, vom Porto befreit und 2. die Gebühre von drei PfenuM für Ueberweisungen aufgehoben werden. In Verbinoung mit diesen Maßnahmen, die somit die bargeldlose Zahlung im Postverkehr gänzlich unentgeltlich machen werden und deshalb einer näheren Begründung nicht bedürfen, ist 3. in Aussicht genommen, die Postscheckkunden von der ihnen nach § 5, Abs. 2, deS Postscheckgesetzes zur Last fallenden Einzahlungsgebühr für Zählkarten zu befreien und die Entrichtung dieser Gebühr dem breiten Kreise der Einzahler aufzuerlegen.
* (Was a u s d e m S ch a u f e n st e r fällt, i st nicht vogelfrei.) Für die Musia austretende dr-raae der Untprsä^idnno J ^winML Diebstahl nud
wendete Sache sich zur Zeit der Tat noch im Gewahrsam des Eigentümers befand. Daß dieser Gewahrsam auch trotz einer anscheinend erfolgten äußerlichen Durchbrechung noch gewahrt bleiben kann, geht aus folgender Endscheidung des Reichsgerichts hervor. Gelegentlich eines Auslautes war das Schaufenster eines Modegeschäftes zertrümmert worden und verschiedene Hüte auf die Straße gefallen. Eine Frau eignete sich zwei Hüte an und war deshalb von der Strafkammer zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden. - Gegen dieses Urteil legte sie Revision ein, mit der Behauptung, daß nicht Diebstahl sondern lediglich Unterschlagung der Hüte in Frage kommen könne. DaS Reichsgericht war aoer mit der Strafkammer der Ansicht, daß die Hüte durch das Fallen auf die Straße nicht dem Gewahrsam des Eigentümers entzogen worden seien.
):( Hersfeld, 22. Febr. (Stadtvervrdneten- sttzung.) Anwesend: Herr Vorsteher Becker und 14 Stadtverordnete, vom Magistrat die Herren: Bürgermeister Wagner, 1. Beigeordneter Schimmelpfeng und Stadtrat Äuel. — Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurden die seitherigen Mitglieder des Vorstandes der gewerblichen Fortbildungsschule Herr Professor Dr. Klippert und Herr Kupferschmiedemeister Hieronymus Schüßler aus eine weitere sechsjährige Amtszeit wiedergewählt. Zum Mttgliede der Statuten- beratungskommisson wurde anstelle des zum 2. Beigeordneten gewählten früheren Stadtverordneten Herrn Artur Rehn, Herr Schüßler einstimmig gewählt. In den Ausschuß für die Vorprüfung des städtischen Haushaltsvoranschlags wählte man dje Herren Stadtverordneten Böttger und Steinweg wieder, die Herren Hild und Sander neu. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Mitglieder dieses Ausschusses auf 4 Jahre zu wählen mit der Maßgabe, daß alle 2 Jahre die Hälfte derselben auSscheidet. Die Beratung der folgenden Punktes der Tagesordnung, betreffend Bildung einer Grunderwerbskommission, wurde auSgesetzt. Hinsichtlich eines vom Magistrat beschlossenen neuen Gebührentarifs für die städtische Brückenwage wurde die Zustimmung erteilt. Ebenso bewilligte man die Kosten für die zeitweise Einstellung einer wissenschaftlichen Hilsslehrerin am städtischen Lyzeum und für die Herstellung einer Baumpflauznng im Garten des Auguste-Victoria- Hauses. Es folgte dann die Nachbewillignng von Betrügen für die städtischen technischen Werke. Die in den betreffenden Voranschlägen ausgeworfenen Beträge sind bei dem andauernden Steigen derKohlen- und Materialpreise, sowie der Arbeitslöhne nicht ausreichend. Im Anschluß hieran brächte Herr Stadtverordneter Schüßler die kürzlich vorgekommenen Störungen in der Wasferwerksanlage zur Sprache mit dem Anträge, den Magistrat zu ersuchen, eine gründliche Prüfung des gesamten Wasserwerks durch einen geeigneten Sachverständigen vornehmen zu lassen und ferner, die Zahl der Mitglieder der Kommission der städtischen technischen Werke von 5 auf 7 zu erhöhen. Die Versammlung stimmte dem Anträge nach längerer Aussprache zu. Ferner genehmigte sie die Kosten für eine gründliche Instandsetzung des Alarmläutewerks im Turm der Stadtkirche. Als
letzter Punkt kam die Beschaffung billiger Möbel für Kleinwohnungen zur Beratung. Der Magistrat hat mit den hiesigen Schreinermeistern wegen der Herstellung solcher Möbel verhandelt und sich bereit erklärt, diesen zur Herstellung von 50 Einrichtungen etwa 100 fm. Kiefern Nutzholz zum Friedenstaxpreise von 20 Mark für den fm. aus dem Stadtwalde zur Verfügung zu stellen. Das Holz darf nur für den angegebenen Zweck Verwendung finden. Die Möbel sollen demnächst zu angemessenen, vom Magistrat und einem Ausschuß der Schreiner festgesetzten Preisen namentlich an Kriegsteilnehmer und sonstige minderbemittelte Eheschließende hiesiger Stadt abgegeben werden. Die Versammlung erteilte ihre Zustimmung. Damit waren die öffentlichen Beratungen gegen 7Vb Uhr beendigt. Anschließend fand noch eine vertrauliche Sitzung statt.
):( Hersfeld, 22. Februar. (Oeffentlicher Vortrag über die Kriegsbeschädigten- bewegung.) Wie aus dem Inseratenteile unserer Zeitung hervorgeht, findet am Sonnabend, den 23. d. Mts. abends 8 Uhr im Saale des Hotels Stern ein öffentlicher Vortrag von dem Vorsitzenden des „Verbandes wirtschaftlicher Vereinigungen Kriegsbeschädigter für das deutsche Reich", (Sitz Essen) statt. Es dürfte weitere Kreise interessieren, zu Erfahren, daß dem Essener Verbände von dem Reichskommissar für amtliche Kriegsb schädigtenfürsorge vorläufig bis zum 31. März d. Js öffentliche Werbefreiheit, verliehen wurde. Allen, die ein Herz für unsere Kriegsbeschädigten haben, und gerne Näheres Über die Kriegsbeschädigtenbewegung erfahren möchten, ist der Besuch des Vortrages zu empfehlen, zumal Adorf ein geborener Redner ist.
Caffel, 21. Februar. (Ein bei Geldgeschäften zur Borfichr mahnendes ^nrfemmniS.) Ein hiesiger Einwohner hatte für m D Familie B. Kohlen gefahren. ^ We rMP ™ W ^lT^TT E-^-' sagte nun unter ihrem Erde aus, daß sie dem Manne
fünf 20-Mark-Scheine gegeben habe, dieser dagegen behauptete, daß es nur vier gewesen seien. Beide Parteien wollten nun geschädigt sein. Der Angeklagte hatte Frl. B. zuerst 2 Mark zurückgegeben, da er glaubte, die Rechnung betrage nur 78 Mark. Später gab er jedoch noch 10 Mark. Dagegen ging er in Abwesenheit von Frl. B. zu deren alten Mutter und verlangte 20 Mark, die er auch von ihr erhielt. Nunmehr zeigte Frl B. den Borfall der Staatsanwalt- $ schaft an/ Das Schöffengericht verurteilte den Ange- ; klagten wegen Betruges zu 30 Mark Geldstrafe. Es nahm mildernde Umstände an, da der 49jührige An- i geklagte bisher unbestraft war; die Behauptung, daß er sich im Irrtum befunden habe, ließ das Gericht
nicht gelten.
Caffel, 21. Februar. (Vehängnisvoller Sturz von der Treppe). In einem Hause der Wolfhager Straße hatten gestern nachmittag zwei junge Mädchen auf dem Boden getrocknete Wäsche geholt. Beim Herabtragen des schweren Wäschekorbes glitt eines -er Mädchen auf 6er Treppe aus und riß im Fallen das andere Mädchen mit sich. Eines der Mädchen erlitt neben mehreren Verletzungen einen Unterarmbruch, während das andere Mädchen sich die Kniescheibe verletzte. Sanitäter leisteten die erste Hilfe.
Marburg, 21. Februar. Ein umfangreicher Prozeß beschäftigte das Landgericht in Marburg. AIS Angeklagte erschienen der Metzger und Viehhändler • Otto Unkel, der Viehhändler Theis, beide aus Bieden- kopf, sowie der Schreiner Friedr. Bernhardt aus Niederschelden im Kreise Siegen. Sie wurden beschuldigt, in den beiden Vorjahren insgesamt 65 Schweine, 3 Kälber und 1 Rind heimlich geschlachtet und in die Nachbarkreise verkauft zu haben. Bei allen Verkäufer« wurden Ueberschreitungen der Höchstpreise festgestellt. Das Urteil lautete gegen die beiden ersten auf je 6 Monate Gefängnis und 3000 Mark Geldstrafe, gegen Bernhardt auf 3 Monate Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe.
Witzenhausen, 18. Februar. Amtlicherseits ist für den Kreis Witzenhausen eine Bestimmung getroffen, wonach Margarine entsprechend der Menge der abge- lteferten Knochen auf die einzelnen Gemeinden des Kreises verteilt werden soll, so daß also die Gemeinden, aus denen die meisten Knochen abgeliefert werden, die größte Menge Margarine erhalten.
Zwesten, 20. Februar. Einbrecher statteten in Braunau dem Lalidwirte Adam Schmidt nächtlichen Besuch ab. Irr der Küche bereiteten sie sich ein größeres Mahl. Die Speisekammer plünderten sie vollständig aus; außerdem entwendeten sie 7 Paar Schuhe und verschiedene Kleidungsstücke. Alls luden sie auf einem dem Schmidt gehörenden Wagen. Was sie nicht mitnehmen konnten, z. B. ein Faß Sauerkraut machten sie unbrauchbar.
Weimar, 20. Februar. In den letzten Tagen sind hier Erkrankungen an Typhus in beunruhigender Zahl vorgekommen. Einige davon sind tödlich ausgegangen. Die Ursache ist bisher noch nicht bekannt' ei ist die Behauptung aufgetaucht, daß die Typhusfälle mit dem Genusse von Magermilch Zusammenhängen Ein Untersuchung ist im Gange.