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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

MBeeie«eBeeeeeiesBii«eHaMeeeeaBaeeiaaaeeMee«MeÄeeeeeeaesaBeBBeaeeaeeeeeaBBeeeeBan*ee i Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : i Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ;

: amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. .

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 44.

Donnerstag, den 21. Februar

1918

Amtlicher Teil.

ßersfeld, den 14. februar 191$.

JV ach dem die Getreideration der Selbstversorger mit Wirkung vom 15. februar ab von 8V2 auf 6V2 kg pro Kopf und Monat festgesetzt worden ist und die Mahlk arten für die Zeit vom 15. februar bis 15. März bereits über 8V2 kg ausgegeben worden sind, muss die Getreideration vom 15. März bis 15. April um 2 kg, also von 6V2 auf 4V2 gekürzt werden. Den Selbstversorgern mache ick daher größte Sparsamkeit mit ihren Vorräten für die Zeit vom 15. februar bis 15. März zur Pflicht, damit, wenn sie die verkürzte Ration erhalten, kein Brotmangel ein tritt. Die Derren Bürgermeister des Kreises ersuche ich die Selbstversorger ihrer Gemeinden sofort auf ortsübliche Weise auf zuklären.

Cgb. j^o. K. G. 540. Der Candrat.

I. V :

v. R e demann, Reg.-Hffessor.

Belauntmathullg

der Reichsbettleidungsstelle über Bezugs- scheinfreiheit der Paprergarngewebe.

Vom 16. Februar 1918.

Auf Grund des § 11 der Bundesratsverordnuug über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren vom 10. Juni 23. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) und der §§ 1 und 2 der ^kleid^ *ttww® S. 257) wird folgendes bestimmt:

1.

In daS Verzeichnis A (Freiliste) der Bekannt­machung des Reichskanzlers über Bezugsscheine vom 31. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1218) in Fassung der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 13. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 244) sind auf- zunehmen:

39. Web-, Wirk- und Strickwaren und die aus ihnen gefertigten Erzeugnisse, zu deren Her­stellung, abgesehen von Futter und Zutaten, ausschließlich Papiergarne verwendet sind.

2.

Die Bekanntmachung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 16. Februar 1918.

Reichsbekleidungsstelle.

Geheimer Rat Dr. B e u t 1 e r, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

Aus der Heimat.

* (Für Tierhalter.) Von dem Herrn Regierungspräsidenten wird darauf hingewiesen, daß die Tierhalter, besonders die Pferdebesitzer, Anträge auf Zuweisung von Futtermitteln lediglich an den Kommunalverband ihres Wohnortes zu richten haben, und daß es zwecklos ist, sich mit solchen Anträgen an andere Stellen, seien es militärische (Generalkommando oder Kriegsamtsstelle) oder zivile zu wenden.

* (Gegen dieWundertüten".) Im Re­gierungsbezirk Cassel haben jetzt in einigen Kreisen die Behörden Veranlassung gehabt, darauf hinzuweisen, daß nach einer Mitteilung der Lübecker Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen seit längerer Zeit mit dem Vertriebe von sogenannten Wundertüten und Wunderpaketen Unfug getrieben wird. Der In­halt dieser Tüten besteht nach amtlichen Ermittelungen aus wertlosen oder höchst minderwertigen Gegen­ständen, z. B. aus einigen Papierbildern und anderem Spielzeug, vielfach aus einem kleinen Zuckerstück oder einigen Rosinen. Die Behörden warnen daher vor dem Bezüge solcherWundertüten" von den aus­wärtigen Herstellern.

* (Unzu ver ssiger Tau sch hande l.) Die allgemeine Knappheit der Lebensmittel hat zu einer immer mehr um sich greifenden Ausbreitung des Tauschhandels und Tauschyerkehrs geführt. Nicht nur die Lieferung von Waren, sondern auch die Leistung von Diensten usw. werden von einer Gegenleistung in Gestalt von Lebensmitteln abhängig gemacht. Es fei daher darauf aufmerksam gemacht, daß ein der­artiger Tauschhandel, auch wenn es sich nur um eine Aufforderung dazu handelt, nicht zulässig und darin eine Unzuverlässigkeit des betreffenden Handels- treibenden zu erblicken ist. Solcher Tauschhandel würde ein Vergehen gegen die Schuldigen auf Grun­des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un­zuverlässiger Personen vomHandel vom 23. September 1915 zur Folge haben, d. h. dem Betreffenden würde der Handel wegen Unzuverlässigkeit untersagt werden können.

* Eine Aenderung im Prüfungswesen für Volks schullehrer sieht ein Erlaß d"s preußischenUnterrichtsministers vor, demzufolge Volks- schullehrer nach bestandener zweiter Prüfung und endgültiger Anstellung die Prüfung für Rektoren an Volksschulen oblegen können, ohne sich vorher einer Mittelschullehrer-Prüfung unterzogen zu haben. Der Erlaß, der einem häufig geäußerten Wunsche nach Be­rücksichtigung der praktisch bewährten Tüchtigkeit gerecht wird und also eine größere Wertung des Volks- schullehrerstandes erkennen läßt, wird in den be­teiligten Kreisen mit lebhafter Genugtuung begrüßt.

* (Aufhebung -er Ferkelhöchst preise in Aussicht.) Die zurzeit geltende Bestimmung, daß für Ferkel allgemein der Höchstpeis von 1,10 Mark für das Pfund Lebendgewicht, wie er seit dem 15. Januar besteht, nicht überschritten werden darf, führt dazu, daß die Landwirte ihre Zuchtsauen ab­schaffen, da die Fer kelaufzucht nicht mehr lohnt. Wenn auch der Abschlach tung der Schweine und Ferkel in den letzten Monaten im Interesse der Schonung unserer Getreide- und Kartoffelbestände eine Berechtigung nicht abgesprochen werden konnte, sv würde es dochvollständig unverständlich sein, wenn das Kriegs­ernährungsamt an einer Maßnahme festhalten wollte, die nun auch noch unsere Zuchtsauen, von deren Erhaltung der Weiterbe st and unserer Schweine­haltung abhängt, dem Schlachtmesser überliefern muß. Es muß daher erwartet werde», daß die Preisbe­stimmung für die zur Weitermast bestimmten Ferkel sobald als möglich völlig freigegeben wird und es muß Vorsorge getroffen werden, daß der Absatz von Ferkeln und die Einstellung von Ferkeln zur Weiter­mast möglichst ohne einschränkende Bestimmungen I sich vollziehen kann. Wie wir vernehmen, ist zu I hoffen, daß eine dahingehende Bestimmung vom -I-Kiieüsernährungsam' demnächst g e t r 0 i f e n werden (wird.

* Eine scharfe Nachprüfung der Fahr­karten findet augenblicklich in einzelnen Bezirken in den Personenzügen statt, um der immer weiter um sich greifenden mißbräuchlichen Benutzung höherer Wagen klaffe durch Reisende mit geringwertigeren Fahrkarten zu steuern.

* (Zuweisung von Zucker an die I m k e r.) Für das Wirtschaftsjahr 191819 sind zur Bienen- fütterung im ganzen auf das überwinterte Bienen- ! volk 15 Pfund Zucker, also zwei Pfund mehr als im I Vorjahre, zur Verfügung gestellt. Ein Teil des Zuckers soll möglichst bald ausgeschüttet werden. I Eine größere Erhöhung war bei der herrschenden j Zuckerknappheit nicht angängig. Vom Reiche > sind an die Zuckerzuteilung besondere Be- I dingungen nicht geknüpft. Eine Aenderung der gelten- I den Honighöchstpreise ist nicht Aussicht I genommen.

* (Beschlagnahme von Kleidung bei 1 Pfa n dleihern.) Die bei Pfanöleihern verfallenen j getragenen Kleidungs- und Wäschestücke, unterliegen, | wie die Reichsbekleidungsstelle mitteilt, der Beschlag- I nähme, sobald der Pfandleiher bisher gesetzlich zur j Versteigerung berechtigt war. Statt der unzulässig I gewordenen Versteigerung ist die Veräußerung an ! den Kommunalverband und die Meldepflicht I vorgeschrieben.

* (Heraus mit öen Zweimarkstücken!) Aus Anlaß eines Spezialfalles hat -as Königliche Eisenbahn-Verkehrsamt in Liegnitz entschieden, daß die am 11. Januar d. I. auf einer Station des Bezirks verweigerte Annahme eines Zweimarkstückes zu Unrecht erfolgt" ist. Die Zweimarkstücke gelten be- I kanntlich vom 1. Januar d. J. ab nicht mehr als ge- I setzlichesZahlungsmittel. DieöffentlichenKassennehmen I1 aber dieselben bis zum 1. Juli d. I. in Zahlung oder tauschen sie gegen anderes Geld um. Bis dahin aber muß jeder die Stücke herrausgeholt haben sonst ver­fallen sie und haben dann nur noch den Silberwert von etwas über 1 Mark.

* (Erhöhung der Preise für getragene Kleidung). Die für die Bewertung getragener Herrn-, Damen- und Kinderoberkleidung von der Reichsbekleidungsstelle festgesetzten Richtpreise sind abermals erhöht worden.

* (Prpiergewebe b ez ugs s ch e i u f r e i). | Die Reichsbekleidungsstelle teilt mit, daß Web-, Wirk- und Strickwaren, die, abgesehen von Futter und Zutaten, ausschließlich aus Papiergarnen hergestellt sind, b ezugsschein frei sind und auf die Freiliste kommen.

* Zahlmeisteranwärter bei derMartne werden am 1. April ö. I. wieder eingestellt. Schriftliche Gesuche sind bis zum 1. März an das Kommando der II. Werft-Division i n Wilhelmshafen zu richten.

) :( Hersfeld, 18. Januar. Ein unwürdiges Verhalten. Zur Warnung vor falschen Angaben bei 'AntÄgen auf Bezugsscheinen mögej ein Vorfall dienen, der sich vor kurzen in einer schlesischen Stadt

zugetragen hat. Eine junge Dame der befferen Stände beantragte eine Damen-Leinenbluse und gab dabei die eidesstattliche Versicherung ab, öaß sie nur zwei weiße dünne Voileblusen und eine seidene Bluse besäße. Bei der Nachprüfung der Bestände in der Wohnung der Eltern wurde jedoch ein Vorrat an Kleidungsstücken festgestellt, der weit über das Not­wendigste hinausging, (u. a. zehn bunte Blusen, zwei Waschbluseu, eine wollene Bluse und sechs Hausblusen). Auf Grund der Strafanzeige des Magistrats wurde die Dame vom dortigen Amtsgericht zu einer Geld­strafe von 100 Mark oder zwanzig Tagen Gefängnis verurteilt. Einzig die Tatsache, daß sie einen Teil ihrer Bestände freiwillig der Altbekleidungsstelle zur Verfügung gestellt hat, ohne dafür eine Abgabebe­scheinigung zu verlangen, hat die Reichsbekleidungs- fteUe veranlaßt, von einer Enteigung ihrer Borräte bis auf den notwendigsten Besitzstand abzusehen. Wer heute ohne dringendste Notwendigkeit einen Bezugsschein beantragt, versündigt sich an der Allge­meinheit; wer vor den Ausfertigungsstellen noch dazu bewußt unwahre Erklärungen abgiebt, hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn er gerichtlicher Be­strafung und der Enteignung seiner überflüssigen Be­stände verfällt.

Caffel, 19. Februar. Einbrecher haben in den letzten Nächten in der Leipziger Straße zahlreiche Keller ausgeplündert. Die Diebesbeute war so groß, daß sich die Täter zu ihrer Fortschaffung eines Wagens beSienen mußten.

Wolfhage», 20. Februar. (Bäckernachtarbett). Mit Erlaubnis des Regierungspräsidenten ist von jetzt ab den Bäckern des Kreises erlaubt, die Vor­arbeiten für das Backen während der Nachtzeit zu erledigen.

Hamel«, 17. Februar. Kindlicher Unverstand hat 2 schweres Leid gebracht. Ein etwa 13 jähriger Junge wurde im Spiel von einem Schulkameraden durch einen Steinwurf dermaßen am Kopf getroffen, daß er an den Folgen dieser Verletzung gestorben ist. Eine gerichtliche Untersuchung ist ein­geleitet worden.

Eisenach, 19. Februar. Aus der Großherzoglichen Baumschule im Haintal entwendeten drei Frauen das Laub -er sämtlichen dort angepflanzten Ziersträucher, so daß ein größerer Teil derselben einging. Aus dem Laub wanden sie Kränz, die sie aus Anlaß des Toten­festes verkauften. Die drei wurden vom Schöffenge­richt mit 9 Monaten, 4 Monaten und 4 Wochen Ge­fängnis bestraft.

Soutra, 20. Februar. Im nahen Dorfe Nausts fand man den Gutsbesitzer Sch. in seinem Kuhstalle am eigenen Halstuche erhängt auf. Der Grund des Selbstmordes ist in Dunkel gehüllt.

Zweiten (Kreis Homberg), 20. Februar. Beim Ballspiel stürzte der 13jährige Schüler Hermann Bornmann einen zehn Meter hohen Hang hinab und erlitt einen schweren Oberschenkelbruch, der seine Ueberführung in das Casseler Landkrankenhaus nötig machte.

Vacha, 18. Februar. Der Postbote Georg Klappe» geriet beim Uebergueren der Bahngleise zwischen Postpackwagen und Schlagbaum und büßte dabei sein Leben ein.

A»s der Rhö», 16. Februar. In letzter Zeit ent­falten Wucherer, Schieber und Hamsterer eine rege Tätigkeit in den Ortschaften -es Kreises Hünfeld. Infolge -er verschärften polizeilichen Aufsicht auf dem Bahnhof Hünfeld wurden beschlagnahmt: große Buttersendüngen, Wurst und Speck, 21/< Zentner feinstes Weizenmehl, ein geschlachtes Kalb, Hülsen- früchte und Wurst- und Fleischwarensendungen in . größeren Mengen.

Corbach, 17. Februar. Der Kürschner und Mützen­macher Heinrich Ockel feierte gestern mit seiner Gattin das Fest der goldenen Hochzeit. Sämtliche Söhne und Enkel des Jubelpaares, die sich im Felde befinden, hatten Urlaub erhalten, um an der goldenen Hochzeit teilnehmen zu können.

Frankfurt a. M., 18. Februar. Das Schwurge­richt verurteilte den 19jährigen Schmied Johann Weckfuß, der am 30. Dezember einen Schutzmann er­schossen hatte, zu 15 Jahren Zuchthaus.

Friedberg, 19. Februar. Auf dem letzten Schweine­markt, der nur mit 14 Ferkeln beschickt war, verkaufte ein Mann vier Ferkel im Alter von 6 Wochen für zu­sammen mit 450 Mark. Gegen den Händler wurde Anzeige erstattet.

Bingen, 19. Februar. iRussen läuten die Friedens­glocken). Als vor einigen Tagen in dem Dorfe Maunbach ein feierliches Geläute wegen des mit der Ukraine abgeschlossenen Friedens veranstaltet werden sollte, ließen es sich die in dem Dorfe untergebrachten russischen Kriegsgesangenen nicht nehmen, selbst die Glocken zu läuten. Die vor Freude ganz tollen Muschiks besorgten das Läuten aber so gründlich, daß die eine der drei Glocken abstürzte und in Scherben ging.