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5 Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. :

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im 5 amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 42.

Dienstag, den 19. Februar

1918

Amtlicher Teil

Hersfeld, den 18. Februar 1918.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden darauf aufmerksam gemacht, daß infolge Eisen­bahntransportschwierigkeiten eine zu erwartende Petroleumsendung ausgeblieben ist. Petroleum kann daher in den nächsten 8 Tagen nicht abgegeben werden. Sie wollen dies auf ortsübliche Weise bekannt machen.

Der Landrat.

Tgb. No. I. 1926. I. V.

Funke, Kreissekretär.

ßersfeld, den 15. februar 191$.

Die Kartoffellieferanten werden darauf hinge- wiefen, dass die Bezahlung der nach dem 15. Dezember v. I gelieferten Kartoffeln dadurch verzögert wird, dass die nach diesem Termin gültigen ßöchftpreife noch nicht festgesetzt sind. Cgb. ffo. I. 1457. Dc Candrat.

I. V.:

v. D e d e m a n n, Reg.-Hffeffor.

Berordnuug

über die Vornahme einer Viehzählung am 1. März 1918.

Vom 8. Februar 1918. _________

«MUImH. Li9.i1 mMMM«IWWMund des £ 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (R. G. Bl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Die auf Grund der Bekanntmachung über die Vornahme kleiner Viehzählungen vom 30. Januar 1917 (R. G. Bl. S. 81) in der Fassung der Bekannt­machung über die Erweiterung der vierteljährigen Viehzählungen vom 9. August 1917 (R. G. Bl. S. 701) am 1. März 1918 vorzunehmende kleine Viehzählung hat sich auch auf zahme Kaninchen zu erstrecken. DasErhebungs-und Zusammenstellungsmuster (Anlage 1, 2 der Bekanntmachung vom 30. Januar 1917 werden für diesen Zweck, wie aus den Anlagen 1, 2 dieser Verordnung ersichtlich, ergänzt.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündigung in Kraft.

Berlin, den 8. Februar 1918.

Der Reichskanzler.

J. V. von Waldow.

* * * Hersfeld, den 18. Februar 1918.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. No. 269. J. V.:

v . Hedemann, Reg.-Assessor.

(Fortsetzung auf der 4. Seite).

Aus der Heimat.

* (Schilf für Futterzwecke.) Wie wir hören, beabsichtigt man die Schilfbeschaffung zu Futterzwecken die bereits 4m vorigen Jahr in nicht unerheblichem Umfange cinfebte, in diesem Jahr wesentlich erweitert aufzunehmen und die Organisation dafür zu vervoll­kommnen. Das Schilfrohr wird vermahlen und nom - Kriegsausschuß für Ersatzsutter zu Mischfutterzwecken verwandt. Dabei hat sich aber als großer Uebelstand herausgestellt, daß das alte Schilf mit dem neuen grünen Schilf bei der Aberntung vermischt wird. Futter, dem vorjähriges Schilfrohr beigemengt ist, ist erheblich minderwertiger als grünes «schilf. Von behördlicher Seite werden daher die Besitzer von Schilfrohrbeständen gebeten, jetzt in möglichst weitem Umfange das Abbrennen des überständigen Schilfrohrs vorzunehmen, um für die nächste Ernte ein besseres Produkt zu erzielen.

* (Telegraphie in der Schule.) ^ine schnellere und gründlichere Ausbildung des Ersatzes im Nach­richtendienst des Heeres macht es wünschenswert, daß der Rekrut die Kenntnis des Morse-Alphabets mit- bringt. Das Kriegsministerium hat deshalb den Wunsch ausgesprochen, daß in den Räumen der Volks­und Mittelschulen Morsetafeln aufgehängt werden. Die Tafeln werden von der Heeresverwaltung den Schulen geliefert. Der Unterrichtsminister hat sich mit dem Aufhängen der Tafeln in den Schulräumen einverstanden erklärt und die königlichen Regierungen ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die Lehrer oder

Lehrerinnen den Schülern geeignete Anregungen und Belehrungen geben.

* (Konfirmanden- und Kommunions- kleidung.) Nach einer Mitteilung der Reichsbe­kleidungsstelle ist die Bewilligung besonderer Konfirmanden- oder Kommunioskleidung nur zum Zweck der Einsegnung und über den nach der Be­standsliste erlaubten Bestand unzulässig. Im Interesse der Stoffersparnis sei es angebracht, wenn die Eltern derKonürmanden von besonderer Einsegnungskleidung absehen.

* (Die neuen Kriegsschuhe.) Der Ueber- wachungsausschuß der Schuhindustrie veröffentlicht die neuen Preise für das Schuhwerk, das unter seiner Mitwirkung von jetzt an auf den Markt kommen wird. Bisher hatten die Fabriken nach ihrem Be­lieben Schuhe anfertigen können. Der Ueberwachungs- ausschuß übernimmt nun die Garantie dafür, daß alles Material, das zu dem Schuhwerk fortan ver­wendet wird, haltbar ist. Die Preise stellen sich wie folgt: für Kinder 9,50 bis 16^50 M, für Frauen 14,50 bis 22 M., für Männer 16,50 bis 24 M. Freilich gibt es auch dafür noch keine Ledersohle, sondern nur Holz­boden. Mit dem neuen Kriegsschuh werden zunächst die Rüstungsarbeiter und Arbeiter anderer kriegs­wirtschaftlicher Betriebe und die landwirtschaftlichen Arbeiter versorgt.

* (Zahnheilverfahren der Angestellten- versicherun g.) Die Angestelltenversicherung ge­währt auch Zuschüsse zu den Kosten eines Zahnersatzes wenn dieser zur Verhütung gesundheitlicher Schäden notwendig ist. Die Bestimmungen zur Erlangung eines solchen Zuschusses haben kürzlich eine ein­schneidende Aenderung erfahren. Versicherte, die noch der KrankenversicherungspfUchi unterliegen, haben von jetzt ab tyrer Krankenkasse einzureichen, die sich ihrerseits mit der Reichsversicherungsanstalt in Verbindung setzt.

* (Pflanzliche Klebestoffe und Kartoffel­mehl.) Am 1. März beginnt die staatliche Ver­sorgung des Maler-, Tapezierer- und Buchbinderge­werbes mit pflanzlichen Klebestoffen und Kartoffel­mehl. Die Bedarfsanmeldung auf vorgeschriebenen Anmeldebogen hat zu erfolgen bei den Ortsstellen der zuständigen Bezugsvereinigung und wo eine solche nicht besteht, bei der Landesstelle der Bezugs­vereinigung zu Essen, Resastr. 35, und zwar in der Zeit vom 20. Februar bis 5. März 1918.

* (Die Teuerungszulagen). Wie es heißt, besteht die Absicht, die Teuerungszulagen für die Unterbeamten von 860 M. auf 480 M. zu erhöhen. Für die Beamten der oberen Klassen sollen nur die­jenigen, die den Servisklaffen A und B angehören, eine Erhöhung der Teuerungszulagen um 30 Prozent erhalten, außerdem noch obere Beamte in einigen anderen, besonders teuren Orten.

* Die So inmer zeit für die ses I ahr i st, wie dieFrkf. Ztg." erfährt, vom 14. April bis zum 1. Oktober festgesetzt.

Hersfeld, 18.Febr. (Bezugsschei ner^eilung auf Sommer mäntel.) Infolge der Knappheit an Web-, Wirk- und Strickwaren sollen die Bezugs­scheinstellen nach den bestehenden Bestimmungen bei Bewilligung von Bezugsscheinen für Sommermäntel im allgemeinen Zurückhaltung üben. Für besondere Mlle sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. So ist z. B. gestattet, kränklichen und hochbejahrten Personen Be­zugsscheine für Sommermäntel auszustellen, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, daß die An­schaffung mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand dringend notwendig ist. Ferner kann jeder, der einen bereits getragenen, aber gut erhaltenen.'Sommermantel oder zwei stark abgetragene Sommermäntel abtiefert, einen Bezugsschein auf einen neuen Sommermantel er­halten. Die Annahmestellen sind hierzu von der Reichs- bekleidungSstelle ersucht worden, bei Beurteilung der Beschaffenheit abgegebener Sommermäntel, -Jacketts oder -Umhänge einen möglichst milden Maßstab an- zulegen, der es ermöglicht, eine Abgabebescheinigung zumeist schon bei Abgabe nur eines Stückes zu er­teilen,- die Abgabe zweier zur Erlangung einer Ab- gabebefcheinigung soll nur dann verlangt werden, wenn das abgegebene Stück auch nach erheblicher Jnstandsetzungsarbeit nur eine geringe Brauchbarkeit besitzen würde.

) ( Hersfeld, 18. Februar. Am Mittwoch den 20. Februar, vormittags 11 Uhr findet im Ballhaus­saale zu Fulda eine Versammlung der Landesab­teilung des Süddeutschen Schäfereiverbandes statt, in der über die Frage betr. Schafzucht und Wollver- wertung verhandelt wird. Schafzüchter und Interessenten sind zu dieser Versammlung ein­geladen.

Frielingen, 14. Februar. Der heutige Vortrag des Herrn Pfarrer Meyer aus Oberkassel-Düsseldorf Ueber das Leben, die Arbeit und die Nöte der Jndustriebevölkerung" hatte eine überaus große Zahl von Gästen, zumal Frauen und Kinder, von

nah und fern im Saal der Bickertschen Gastwirtschaft zusammen geführt. Nachdem ein Kinderchor unter der sickeren Leitung des Herrn Kantor Fuchs das LiedO Deutschland hoch in Ehren" zu Gehör ge­bracht hatte, begrüßte Herr Butterhändler Ried an Stelle des durch seine Teilnahme am vaterländischen Hilfskursus in Eisenach leider behinderten Herrn Pfarrers Kurz die Versammlung. Es folgten einige dem Rahmen des Abends angepaßte allerliebste Ge­dichte, worauf Freiherr von Reitzenstein-Hattenbach sein selbsterfaßtes,Bauernblut" betiteltes zündentes Gedicht vortrug, in welchem die durch den Krieg ver­ursachten Nöte des Bauernstands in eindruckvollster Weise formvollendeten Ausdruck fanden. Nach dem Gesang eines weiteren vaterländischen Lieds ergriff Herr Pfarrer Meyer das Wort zu seinen durch die Wucht des rednerischen Talents packenden, von tiefster innerer Wärme und Begeisterung getragenen Ausführungen, indem er in glühenden Farben uns ein Bild von der herzzerreißenden Not der Rheinisch­westfälischen Industriearbeiter entwarf und von dem Gedanken ausgehend:Kriegszeit ist Opferzeit" be­sonders darauf hinwies, daß es die heilige Pflicht des Landmanns sei, auch jetzt im Endkampfe die Nerven zu behalten und alles dran zu setzen, der schwer arbeitenden und hungernde« Jndustriebe- völkerung die Schaffenskraft zu erhalten. Durch­halten trotz des Trommelfeuers oft harter und un­verständlicher Verordnungen im «pfervollen Geben bis zum Ende müsse jetzt die Parole für die deutsche Landwirtschaft lauten. Beide, Landwirtschaft und Industrie, seien, wie Mann und Frau, grundver­schieden und doch aufeinander angewiesen und müßten daher auf Verderben und Gedeih geschwisterlich zu- sammenstehn. Den unerhört gewaltigen Leistungen beider in diesem Kriegx verdankten wir er neben t^MMeatRaf^^ Unvergleichlichen Feldgrauen unter Hindenburg und Ludendorff, wenn jetzt im Osten der Frieden tagt und der eiserne Ring gesprengt ist. Die mit so zwingender Klarheit und innerer Ueberzeugung vorgebrachten Ausführungen machten auf die Herzen der zahlreichen lautlos lauschenden Teilnehmer offensichtlich den tiefsten Eindruck. Nach dem allgemeinen Gesang des Lieds der Deutschen sowie einigen weiteren netten Gedichts- vorträgen fand der von echt deutschem Geiste durch­wehte Abend seinen Abschluß mit einigen herzlichen Dankesworten an den Herrn Redner. Herzlich danken möchten wir insbesondere noch Frau Pfarrer Kurz, die durch die aufopfernde Beteiligung ihrer vater­ländischen Gesinnung einen ganz hervorragenden Anteil an dem harmonischen und erhebenden Verlaus des Abends hat.

Caffel, 16. Februar. Wegen schweren Einbruchs- diebstahls war vor der hiesigen Strafkammer der Landarbeiter Nowack aus Galizien angeklagt. N. ist im vorigen Monat aus einer auswärtigen Strafan­stalt entsprungen und hat sich darauf in Mittel­deutschland herumgetrieben und von Diebstahl und Betteln sein Leben gefristet. Hauptsächlich hatte er es auf die landwirtschaftlichen Betriebe abgesehen, wo er die Wurst- und Räucherkammern plünderte. Die erbeuteten Wurst- und Fleischvorräte brächte er nach Caffel und anderen Städten und verkaufte sie. Der 19jährige Bursche kam unter Zubilligung mildern­der Umstände mit einer Gesamtstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis davon.

Nenmorschen, 16. Februar. Als der Gutsbesitzer I. dahier heute Pappeln fällte, wäre um ein kleines sein Dienstmädchen von einer niederstürzenden Pappel erschlagen worden, wenn es nicht entschlossen in den vorbeifließenden Bach gesprungen wäre. Da das Mädchen aber in dem kalten Wasser das Bewußtsein verlor, wäre es ertrunken, wenn nicht der Dienst­herr mit einem Knechte zu Hilfe gekommen wäre. Erst nach einer Weile erlangte das Mädchen das Be­wußtsein wieder, und nun zeigte es sich, daß es außer einigen Hautrissen leider auch einen tüchtigen Nervenchok davongetragen hatte.

Göttingen, 14. Februar. Ein Kommandierender General als Student. In dem amtlichen Verzeichnis der im Heere stehenden und für das Wintersemester von der Universität Georgia Augusta in Göttingen beurlaubten und vom Belegen von Vorlesungen be­freiten Studierenden steht als Student der Philoso­phie der kommandierende General Erich von Gündel eingetragen.

Apolda, 16. Februar. Es hat sich inzwischen er­wiesen, daß der Sergeant Schröder von der hiesigen Feldartillerie-Abteilung an der Vergiftung seine Kinder in Rabis unschuldig ist. so daß seine Entlassung aus der Haft bevorsteht. Frau Wolf, die bei ihren Ver­nehmungen erst den Schröder beschuldigte, das Ver­brechen angestiftet zu haben, und namentlich behauptet hatte, daß ihr Schröder das Gift verschafft hätte, hat eingestanden, daß sie die Tat allein und ohne Wissen Schröders ausgeführt hat.