Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
; Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ■ : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : ■ Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. »
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ; amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. :
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 38.
Donnerstag, den 14. Febraur
1918
Amtlicher Teil.
hersfeld, den 7. februar 1918.
Bei hülfenfrucbtfaatgut ist die durch die Verordnung vom 22. Dezember 1917 vorgefebriebene PTachprüfung der Saatharten durch den herrn Regierungspräsidenten nickt erforderlich, wenn es kick um Mengen von nickt mehr als 5 kg Saatgut handelt.
Cgb. P?o. K. G. 318. Der Candrat.
I. V.:
v. hedemann, Reg.-Hffeffor.
Hersfeld, den 11. Februar 1918.
Betrifft:
Oelrücklieferung an die Oelfruchlanbauer.
Es ist eine weitere Sendung Rüböl eingetroffen, sodaß nunmehr der Rest von den Berechtigten in Empfang genommen werden kann. Die Abgabe erfolgt im Laufe dieser Woche.
Ferner ist eine Sendung Leinöl eingetroffen und gelangt gleichfalls in dieser Woche zur Ausgabe.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 1253. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Hersfeld, den 9. Februar 1918.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
. _ Ich erinnere an die Berichterstattung, betreffend
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1 ^ sonstigen Stimmberechtigten, sowie Offenlegung der
Wählerliste mit Frist bis zum 28. ös. Mts.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. A. No. 912. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Anmeldepflichtigkeit von Versammlungen.
Mit Rücksicht auf einen aufgetretenen Zweifel wird darauf hingewiesen, daß gottesdienstliche Versammlungen nicht durch den Befehl vom 3. August 1917 (K. K. B. Bl. 1917, Nr. 516, Seite 477) für anmeldepflichtig erklärt werden sollten.
Cassel, den 19. Januar 1918.
Von feiten des des stellv. Generalkommandos.
Der Chef des Stabes gez. Freiherr von Tettau, Oberst.
*
Hersfe Wird veröffentlicht.
ld, den 7. Februar 1918.
Tgb. No. I. 1274. Der Landrat.
83- B.:
v. Hedmann, Reg.-Affessor.
Hersfeld, den 8. Februar 1918.
Pser-evormusterung.
Von dem stellv.Generalkommvndo des xvm. Armeekorps in Frankfurt a. M., zu dessen Pferdebereich der Kreis Hersfeld gehört, ist die Vormusterung des Pferdebestands im Kreise Hersfeld angeorduet worden. Für die Durchführung derselben ist der nachstehende Reise- und Geschäftsplan festgestellt worden.
Am 27. Febrnar 9 Uhr vor«. in Hersfeld: Musterung der Pferde aus der Stadt Hersfeld sowie aus den Gemeinden Allmershausen, Aua, Bingartes, Eichhof, Eitra, Gttterödvrf, Heenes, Hilperhausen, Kalkobes, Kathns, Kohlhausen, Meisebach, Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Rotensee, Roßbach, Sieglos, Sorga, Untergeis, Unterbaun und Wilhelmshof.
Am 28. Februar 8 Uhr vorm. in Niederaula, Musterung der Pferde aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Niederaula, Niederjoffa, Engelbach, Holzheim, Kerspenhaufen, Kruspis, Mengs- Hausen, Solms und Stürklos.
Am 1. März 8 Uhr vorm. in Friedlos: Musterung der Pferde aus den Gemeinden Biedebach, Friedlos, Meckbach, Mecklar, Reilos, Rohrbach und Tann.
Am 1. März 4 Uhr nach«, in Kirchheim: Musterung der Pferde aus den Gemeinden Allendorf, Frie- lingen, Gersdorf,Gershausen, Goßmannsrode,Hedders- dorf, Kemmerode, Kirchheim, Kleba, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterrerode und Willingshain.
Am 2. März 9 Uhr vorm. in Schenklengsfeld. Musterung der Pferde aus den Gemeinden Ausbach, Conrode, Dinkelrode, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Malkomes, Oberlengsfeld, Ransbach, Schenk- lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen, Wippersbain und Wüstfeld.
Am 2. März 1 Uhr nach«. in Friedewald: Musterung der Pferde aus den Gemeinden Friedewald, Herfa, Hillartshausen, Lautenhausen und Motzfeld.
Am 4. März 9 Uhr vorm. in Heimboldshansen: Musterung der Pferde aus den Gemeinden Gethsemane, Harnrode, Heimboldshaufen, Philippsthal, Röhrigshof und Unternenrode.
Am 4. März 11 Uhr vorm. in Heringen: Musterung der Pferde aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen, Kleinensee, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen.
Der Vormusterung sind die vor kurzem aufgestellten Pferdevorführungslisten zugrunde zu legen. Dieselben werden den Herren Ortsvorständen in den nächsten Tagen in zweifacher Ausfertigung zuaehen. Etwa inzwischen noch in Zugang gekommene Pferde sind nachzutragen. Die Pferdebesitzer sind verpflichtet, zu den angegebenen Terminen ihre sämtlichen Pferde zur Musterung vorzuführen. Von der Vorführung sind ausgenommen:
a. die unter 4 Jahre alten Pferde,
b. die Hengste,
e. die Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben,
d. die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,
e. die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten,
f. die Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,
g. die Pferde unter 1,50 Meter Bandmaß.
In den Fällen zu c. und f. sind von den Ortsvorständen entsprechende Bescheinigungen mit vorzu- legen.
Pferdebesitzer, welche !hre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig und vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde rorgenommen wird.
Die Herren ' ~^ s* ^r Utadt- "nd La«d- gemeiuden des Kreises werden angewiesen, Vorstehendes in ihren GemeinSebezirken wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen z« lasse« und namentlich zur Kenntnis der Pferdebesitzer zu bringen. Sie selbst haben zu den Musterungsterminen ebenfalls zu erscheinen und dem Pferdemusterungskommissar die Pferdevorführungslisten mit den dazu gehörigen Bescheinigungen zu übergeben. Im Falle der Behinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen. In der Spalte Bemerkung der Borführungslisten ist vorher auch einzutragen, aus welchen Gründen etwa fehlende Pferde nicht vorgeführt werden.
Die Herren Ortsvorstände sind verpflichtet, dem Musterungskommissar sofort Anzeige zu erstatten, falls Pferdebesitzer nicht sämtliche Pferde zur Vorführung bringen. Für die Anwesenheit der erforderliche« Leute zur Gestellung sowie zum Ordne« und Vorführen der Pferde ist Sorge z« tragen. Ferner ist dafür zu sorgen, daß das Borführen genau in der Reihenfolge der Borführungslisten stattsindet. Hierzu ist erforderlich, daß die Pferde pünktlich zur angesetzten Zeit, übereinstimmend mit der Liste, nebeneinander ohne große Zwischenräume aufgestellt sind. Jedem Pferde ist au der linken Kopfseite ein weißer Zettel (ni^t zn dünnes Papier) wit der Nummer, welche derjenige* der VorführungSliste ent^ spricht, zu befestigen. Hierbei wird bemerkt, daß nicht die Pferde eines Besitzers für sich, sondern die der ganzen Gemeinde durchgehend zu nummeriere« sind. Zur Vermeidung von unliebsamen Verzögerungen ist, sodann noch streng darauf zu achten, daß die zugewiesenen Nummern seitens der Pferdedesitzer nicht nach Belieben gewechselt werden, sondern dieselben sind stets aufs genaueste übereinstimmend mit der Borführnugslifte zu belasse«.
Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß nur bei pünktlichster Einhaltung der angesetzten Termine eine glatte Abwickelung der Musterungs- geschäfte ermöglicht werden kann und darum die genaueste Beachtung der getroffenen Bestimmungen im eigenen Interesse der Pferdebesitzer liegt.
Der Landrat.
Tgb. M. No. 384. J. V.
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 5. Februar 1918.
Die erheblichen Einnahmen, welche die Gemeinden im vergangenen Jahre durch Obstverkauf erzielt haben, lassen erwarten, daß man in den Gemeinden die Bedeutung des Obstbaues im verstärkten Maße erkennt.
Maßnahmen zur Förderung des Obstbaues haben nur dann vollen Erfolg, wenn sie zweckmäßig sind, fachgemäß eingeleitet und durchgeführt werden. Durch sehlerhafte Maßnahmen werden nicht nur Mißerfolge erzielt, es geht auch viel Geld, Arbeitskraft und Zeit unnütz verloren, und die Lust zum Obstbau schwindet wieder.
Als Beratungsstelle für alle hierbei in Betracht kommenden Fragen ist der seit Jahrzehnten erfolgreich zum Besten des hessischen Obstbaus wirkende, staatlich geförderte Obstbauverein für den Reg. Bezirk Cassel sGeschäftsstelle Oberzwehren) die berufene Stelle.
Um den Gemeinden, ebenso wie den öffentlichen Anstalten und Genossenschaften eine möglichst enge Fühlungsnahme zu diesem Verein zu sichern, um sie auf dem Laufenden zu erhalten im Bezug auf die obstbauliche Tätigkeit und Bestrebungen, empfiehlt es sich, daß die Gemeinden als solche Mitglied bei dem genannten Verein werden.
Der überaus niedere Beitrag von 6 Mk. für das laufende Jahr, für welche den Gemeinden die Vereinschrift „Obstbauliche Nachrichten" kostenlos überiendet wird, macht es jeder Gemeinde möglich, sich die Vorteile dieser Mitgliedschaft und die Beratung durch den Verein zu sichern.
Auch steht den dem Obstbauverein angeschlossenen Vereinen der Bezug des Amtsblattes der Landwirtschaftskammer zu dem sehr mäßigen Preise von 1 M. für das Jahr zu.
Ich empfehle den Gemeinden den Beitritt zu dem genannten Verein auf das dringendste. Jede weitere Auskunft erteilt die Geschäftsstelle des Bereintz zu Oberzwehren, an welche auch die Anmeldungen zu richten sind.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A. 1028. I. V.
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Die Termine der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes werden an den Sonnabenden, den 9. März, 8. Juni, 7. September und 7. Dezember 1918 in der Lehrschmiede zu Caffel, Wörtstraße 5, vormittags 9 Uhr abgehalten werden.
Meldungen zu diesen Prüfungen sind unter Porto- und bestellgeldfreier Einsendung einer Prüfungsge- * ' ^ö* von 10 Mar* bis spätestens 3 Wochen vor dem Mi/der^ Meldung zugleich sind einzureichen: ^
1. der Geburtsschein,
2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen-Meisterbrief und dergl.).
3. eine schriftliche Erklärung darüber, daß der Meldende sich nicht innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos einerHufbeschlagprüfung unterzogen hat.
Es werden nur solche Schmiede zugelassen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und die den amtlichen Nachweis erbringen, daß sie sich die drei letzten Monate vor der Meldung zur Prüfung im Regierungsbezirk Cassel aufgehalten haben.
Schmiede, die die Prüfung nicht bestanden haben, können erst nach Ablauf von 6 Monaten zu einer neuen Prüfung zugelassen werden.
Cassel, den 15. Januar 1918.
Der stellv. Vorsitzende der Prüfungskommission Schlitzberger, Veterinärrat. Moritzstraße 15'
Hersfeld, den 6. Februar 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. 1. 895.
Der Landrat.
3. V.
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Bus der Heimat.
):( HerSfeld, 13. Februar. Kochanweifung für Schikoree. Besonders preiswert läß sich der Genuß des Schikoree durch Anwendung nachstehenden Rezeptes gestalten: Schikoreegemüse mit Rüben. Die Schikoreestangen werden in Wasser mit etwas Salz 5 Minuten gekocht, dann herausgenommen. abgetropft und in längliche Stückchen geschnitten. Eine mittelgroße Kohlrübe wird sauber geschält, in kleine längliche Stückchen geschnitten,' diese werden mit stark kochendem Wasser abgebrüht. In einer Pfanne wird etwas Fett zerlassen, in das man zwei Kaffeelöffel gemahlenen Zucker gibt,' man läßt ihn in dem Fett braun werden — vor dem Anbrennen hüten! - fügt einen großen Eßlöffel Kriegsmehl dazu, läßt dies ebenfalls schön braun werden, gießt von der Schikoreebrühe soviel daran, daß es eine schöne sämige Sauce gibt, fügt die abgetropften Rüben bei und — nachdem die Rüben beinahe weichgekocht — den Schikoree sowie Salz und etwas gemahlenen Pfeffer. Man kann dazu Pellkartoffeln oder Frikandellen geben.
Schlächter«, 10. Februar. In der hiesigen Lokalzeitung findet sich folgende : öffentliche Erklärung: Nachdem man hier von Seiten der städtischen Behörden so rücksichtslos gegen mich, einen alten kranken Mann von 77 Jahren, gehandelt hat, daß man mir von meinem geringen Kohlenvorrat noch zehn Zentner genommen hat, sehe ich mich veranlaßt, mein Haus in anderen Besitz übergehen zu lassen und Schlüchtern zu verlassen, wo ich zehn Jahre verlebt habe. Wilhelm Rullmann, Schriftsteller und Chefredakteur.