(Fortsetzung -es amtlichen Teils.)
Im Hinblick auf die vielfach nicht befriedigenden Ergebnisse der letzten Brotgetreideernte wird nach dem Borgange anderer Provinzen auch für den Bereich der Provinz Hessen-Nassau auf Grund freiwilliger Entschließungen der Kommunalverbände von dem Regierungspräsidenten die Brotration der Selbstversorger vom 15. Februar ab allgemein von 8Va kg. auf 6’ * kg. herabgesetzt werden. Die Selbstversorger sind damit den VersorgungSberechtigten in ihrem Brot- dezuge annähernd gleichgestellt und ermöglichen es dadurch, die den letzteren zustehende Brotmenge ungekürzt aufrecht zu erhalten.
Vorstehende Notiz wollen Sie unverzüglich durch die Presse des dortigen Kreises zur Veröffentlichung bringen. A. 1L G. 1099.
Caffel, den 6. Februar 1918.
Der Regierungspräsident, gez. Unterschrift.
An die Herren Landräte des Bezirks.
* » *
Hersfeld, den 9. Februar 1918.
Wird veröffentlicht.
Es ist in Aussicht genommen, für die Selbstversorger während der Erntezeit eine Schwerarbeiterzulage zu gewähren.
Tgb. No. K. G. 417. Der Landrat.
I. V.
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Ütaitaü 6er Ach, WM11116 Mdgtt.
In: Kreise Hersfeld wird die durch § 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 vor- geschrirbene Nacheichung aller Metz- und Wiegegeräte im Jahre 1918 nach unten abgedrucktem Plan durchgeführt. Sämtliche Maße, Wagen und Gewichte werden neben dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nacheigung versehen werden. Die genauen Tage und Stunden, in welchen die Gegenstände aus den einzelnen Gemeinden im Nacheichungslokal vor- zulegen sind, werden durch die Etchbeamten den Bürgermeisterämtern rechtzeitig mitgeteilt werden. Zur Verhütung von Masseneinlieferungen und Störungen bet der Abfertigung sind dann diese Termine inne- zuhalten.
Alle Gewerbetreibenden, Großhandlungen, Ge- noffenschaften, Konsumvereine, Fabrikbetriebe und Landwirte, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse oder Ware nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Umfang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn dadurch, bestimmen, werden hierdurch aufgefordert, ihre eichpflichtigen Meßgeräte in den angegebenen Nacheichungslokalen znr festgesetzten Zeit" gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegenstände werden zurückgewiesen. Besonders mache ich auf die Eichpflicht der Landwirte aufmerksam, die zur Vorlegung ihrer Wiegegeräte anzuhalten sind. Nach den Bestimmungen über die polizeilichen Revifionen der Meßgeräte vom 28. Dezember 1812 (Sonderbeilage Nr. 7 des Regierungsamtsblattes für 1913) unter- Nevtston, wenn ein regelmäßiger Absatz der Erzeugnisse unter Verwendung von Meßgeräten stattfindet.
Die Nacheichung nicht transportabler Meßgeräte (z. B. Viehwagen) kann auf Antrag beim Eichmeister gegen Erhebung von 1 Mark Zuschlag zu den Eichgebühren am Standort erfolgen.
Die Einziehung der Eichgebühren und sonstigen Gefälle, die vor Rückgabe der Meßgeräte zu erstatten sind, erfolgt während der Abhaltung des Nacheichungs- tages durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichungsbezirk.
Wer seine Meßgeräte an den festgesetzten Tagen nicht an der Nacheichungsstelle vorlegt oder seine Viehwage nicht rechtzeitig anmelöet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann später den umständlichen Weg zum Königlichen Eichamt in Fulda machen, um dort seine Meßgeräte vorzulegen, wodurch größere Kosten entstehen.
Nach beendeter Nacheichung werde« polizeiliche Revifionen vorgenomme« werde«. Gewerbetreibende usw., die von der Nacheichung keinen oder unzureichenden Gebrauch machen, werden besonders eingehend revidiert und gegebenenfalls gemäß § 22 der Maß- und Gewichtsordnung mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Daneben ist auf unbrauchbarmachung, Einziehung oder Vernichtung der vorschriftswidrigen Meßgeräte zu erkennen.
Die Ortspolizeibehörde» des Kreises ersuche für die sofortige Aufstellung der Eichlisten Sorge zu tragen.
Die Formulare für die Eichlisten können bezogen werden von der Druckerei L. Funk (Kreisblatt-Verlag) hier. Die nach dem bei jedem Bürgermeisteramt vorhandenen Verzeichnis der Gewerbetreibenden vollständig aufgestellten Eichlisten, in die auch die eichpflichtigen Landwirte aufzunehmen sind, müssen dem Bürgermeister der zugehörigen Nacheichstelle, die aus dem unten abgedruckten Plan ersichtlich ist, rechtzeitig, mindestens 2 Tage vor Beginn der Nacheichung übersandt werden. Letzerer hat sämtliche Eichlisten dem Eichbeamten bei seiner Ankunft zu übergeben.
Zur Abhaltung der Nacheichungstage haben die Gemeinden nach § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des Ausführungsgesetzes zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufeuthalt der Beamten und des Publikums angemessen Herrgerichtete, Helle und, falls nötig, geheizte und beleuchtete Räumlichkeiten bereitzustellen. Die Bürgermeister haben die Etchbeamten bei der Abhaltung der Eichtage zu unterstützen, insbesondere bei Erlangung geeigneten Fuhrwerks für die Fortschaffung der Eichausrüstung zu angemessenen Preisen. Die Kosten für das Fuhrwerk übernimmt die Eichamtskasse.
Die Ortspolizeibehörde« ««b Gutsvorstände mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung meiner Anordnung verantwortlich, soweit als nötig sind die Beteiligten von den Nach- eichungsterminen besonders — durch Boten pp. — in Kenntnis zu setzen.
Hersfeld, den 2. Februar 1918.
Der Königl. Landrat.
J. V. v. H e d e m an n, Reg^-Assessor.
Regierungsbezirk Caffel.
Rundreiseplan
für die periodische Nacheichung im Kreise Hersfeld im Jahre 1918.
V SS
JQ
a «
Datum
Nach^ eichungS. Ort
Ortschaften aus denen die Teilnehmer ihre Meßgeräte zum Oeffentlichen Eichtag zu bringen haben
Bezeichnung des Raumes für den öffentlichen Eichtag im Nach- eichungsort
vom
bis
einschl.
1
1.
23.März
Hersfeld
Hersfeld Bingartes Meisebach Kalkobes Heenes Friedlos Oberrode Kathus Sorga Wilhelmshof
Petersberg Kühnbach
Im Hintergebäude des Hospitals
2
2. April
Oberhaun
Oberhaun Rotensee Unterhaun Sieglos Eitra
Gastwirtschaft Kiel
3
Z.
5. April
Asbach
Asbach Eichhof Kohlhausen Roßbach Kerspenhs. Beiershaus.
Gastwirts. Herzog
4
8.
12. „
Nieder- aula
Niederaula Mengshaus. Hattenbach Engelbach
Gastwirts.
Nutzn .
5
15.
16. „
Kruspis
Kruspis Stärklos Hilperhaus. Holzheim
Vereinshaus
6
18.
19. „
Nieder- jossa
Niederjossa
Solms
Gastwirts. Eydt
7
22.
23. „
Reim- boldshaus.
Reimboldshausen Kemmerode Allendorf
^Gastwirts. Stein-
berger
8
24.
26. „
Kirchheim
Kirchheim Gershausen Kleba
Gastwirts. Eydt
y
29.
30. „
Frielingen
Frielingen Heddersdorf FiMnÄd^
Gastwirts. Bikhardt
10
1.
2. Mai
Goß- mannsrod.
Goßmanns- rode Reckerode Rotterte- rode
Gastwirts. Richberg
11
r
7. „
Obergeis
Obergeis Aua
Gastwirts. Ernst
12
13.
8. „
Gitters- dorf
Gittersdorf Allmershs. Untergeis
Gastwirts. Groll
13
14. „
Tann
Tann Rohrbach Biedebach
Gastwirts. Nuhbaum
14
15.
16. „
Mecklar
Mecklar Reilos Meckbach
Gastwirts. Böttner
15
31.
23. „
Friede- wald
Friedewald Weisenborn Lautenhaus. Herfa Hillartshs.
Schule
16
27.
31. „
Schenk- lengsfeld
Schenk- lengsfeld
Oberlengsfeld
Wehrs
hausen Hilmes Motzield Lamperts-
feld Schenksolz Malkomes Dünkelrode Wippers- hain Wüstfeld Conrode Landershs. Unterweisenborn Gut Weisenborn
Gastwirts. Geheb
17
3.
4. Juni
Ransbach
Ransbach Ausbach
Gastwirts. Schneider
18
5.
12. „
Heringen
Heringen Lengers Wölfershs.
Bengen dorf Leimbach Kleinensee Widdershs.
Gemeindehaus
19
13.
14. „
Heimboldshaus.
Heimboldshausen
Unterneurode
Gethsemane Röhrigshof Harnrode Oberneurode
jGastwirts. Bock
31
17.
18. „
Philipps- V that
Philippsthal
Gastwirts.
Zinn.
BtkmtWiiiMM 6er AMWckn.
Durch die Geschäfte Fr. Weber, Frau Heß, Epple, Fehling und Lorchheim kommt
Schitoree (holliind. Salat) zum freihändigen Verkauf.
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Die Direktion.