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(Fortsetzung -es amtlichen Teils.)

Im Hinblick auf die vielfach nicht befriedigenden Ergebnisse der letzten Brotgetreideernte wird nach dem Borgange anderer Provinzen auch für den Be­reich der Provinz Hessen-Nassau auf Grund freiwilliger Entschließungen der Kommunalverbände von dem Regierungspräsidenten die Brotration der Selbst­versorger vom 15. Februar ab allgemein von 8Va kg. auf 6 * kg. herabgesetzt werden. Die Selbstversorger sind damit den VersorgungSberechtigten in ihrem Brot- dezuge annähernd gleichgestellt und ermöglichen es dadurch, die den letzteren zustehende Brotmenge un­gekürzt aufrecht zu erhalten.

Vorstehende Notiz wollen Sie unverzüglich durch die Presse des dortigen Kreises zur Veröffentlichung bringen. A. 1L G. 1099.

Caffel, den 6. Februar 1918.

Der Regierungspräsident, gez. Unterschrift.

An die Herren Landräte des Bezirks.

* » *

Hersfeld, den 9. Februar 1918.

Wird veröffentlicht.

Es ist in Aussicht genommen, für die Selbstver­sorger während der Erntezeit eine Schwerarbeiter­zulage zu gewähren.

Tgb. No. K. G. 417. Der Landrat.

I. V.

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Ütaitaü 6er Ach, WM11116 Mdgtt.

In: Kreise Hersfeld wird die durch § 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 vor- geschrirbene Nacheichung aller Metz- und Wiegegeräte im Jahre 1918 nach unten abgedrucktem Plan durch­geführt. Sämtliche Maße, Wagen und Gewichte werden neben dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nacheigung versehen werden. Die genauen Tage und Stunden, in welchen die Gegenstände aus den einzelnen Gemeinden im Nacheichungslokal vor- zulegen sind, werden durch die Etchbeamten den Bürgermeisterämtern rechtzeitig mitgeteilt werden. Zur Verhütung von Masseneinlieferungen und Störungen bet der Abfertigung sind dann diese Termine inne- zuhalten.

Alle Gewerbetreibenden, Großhandlungen, Ge- noffenschaften, Konsumvereine, Fabrikbetriebe und Landwirte, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse oder Ware nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Umfang von Leistungen wie z. B. den Ar­beitslohn dadurch, bestimmen, werden hierdurch auf­gefordert, ihre eichpflichtigen Meßgeräte in den ange­gebenen Nacheichungslokalen znr festgesetzten Zeit" gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegenstände werden zurückgewiesen. Besonders mache ich auf die Eichpflicht der Landwirte aufmerksam, die zur Vor­legung ihrer Wiegegeräte anzuhalten sind. Nach den Bestimmungen über die polizeilichen Revifionen der Meßgeräte vom 28. Dezember 1812 (Sonderbeilage Nr. 7 des Regierungsamtsblattes für 1913) unter- Nevtston, wenn ein regelmäßiger Absatz der Erzeug­nisse unter Verwendung von Meßgeräten stattfindet.

Die Nacheichung nicht transportabler Meßgeräte (z. B. Viehwagen) kann auf Antrag beim Eichmeister gegen Erhebung von 1 Mark Zuschlag zu den Eichge­bühren am Standort erfolgen.

Die Einziehung der Eichgebühren und sonstigen Gefälle, die vor Rückgabe der Meßgeräte zu erstatten sind, erfolgt während der Abhaltung des Nacheichungs- tages durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichungsbezirk.

Wer seine Meßgeräte an den festgesetzten Tagen nicht an der Nacheichungsstelle vorlegt oder seine Viehwage nicht rechtzeitig anmelöet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann später den umständlichen Weg zum Königlichen Eichamt in Fulda machen, um dort seine Meßgeräte vorzulegen, wodurch größere Kosten entstehen.

Nach beendeter Nacheichung werde« polizeiliche Revifionen vorgenomme« werde«. Gewerbetreibende usw., die von der Nacheichung keinen oder unzu­reichenden Gebrauch machen, werden besonders ein­gehend revidiert und gegebenenfalls gemäß § 22 der Maß- und Gewichtsordnung mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Daneben ist auf unbrauchbarmachung, Einziehung oder Ver­nichtung der vorschriftswidrigen Meßgeräte zu er­kennen.

Die Ortspolizeibehörde» des Kreises ersuche für die sofortige Aufstellung der Eichlisten Sorge zu tragen.

Die Formulare für die Eichlisten können bezogen werden von der Druckerei L. Funk (Kreisblatt-Ver­lag) hier. Die nach dem bei jedem Bürgermeisteramt vorhandenen Verzeichnis der Gewerbetreibenden vollständig aufgestellten Eichlisten, in die auch die eichpflichtigen Landwirte aufzunehmen sind, müssen dem Bürgermeister der zugehörigen Nacheichstelle, die aus dem unten abgedruckten Plan ersichtlich ist, recht­zeitig, mindestens 2 Tage vor Beginn der Nacheichung übersandt werden. Letzerer hat sämtliche Eichlisten dem Eichbeamten bei seiner Ankunft zu übergeben.

Zur Abhaltung der Nacheichungstage haben die Gemeinden nach § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des Ausführungs­gesetzes zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufeuthalt der Beamten und des Publikums angemessen Herrgerichtete, Helle und, falls nötig, geheizte und beleuchtete Räumlichkeiten bereitzustellen. Die Bürgermeister haben die Etchbe­amten bei der Abhaltung der Eichtage zu unter­stützen, insbesondere bei Erlangung geeigneten Fuhr­werks für die Fortschaffung der Eichausrüstung zu angemessenen Preisen. Die Kosten für das Fuhr­werk übernimmt die Eichamtskasse.

Die Ortspolizeibehörde« ««b Gutsvorstände mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung meiner Anordnung verantwortlich, soweit als nötig sind die Beteiligten von den Nach- eichungsterminen besonders durch Boten pp. in Kenntnis zu setzen.

Hersfeld, den 2. Februar 1918.

Der Königl. Landrat.

J. V. v. H e d e m an n, Reg^-Assessor.

Regierungsbezirk Caffel.

Rundreiseplan

für die periodische Nacheichung im Kreise Hersfeld im Jahre 1918.

V SS

JQ

a «

Datum

Nach^ eichungS. Ort

Ortschaften aus denen die Teilnehmer ihre Meßgeräte zum Oeffentlichen Eichtag zu bringen haben

Bezeichnung des Raumes für den öffentlichen Eichtag im Nach- eichungsort

vom

bis

einschl.

1

1.

23.März

Hersfeld

Hersfeld Bingartes Meisebach Kalkobes Heenes Friedlos Oberrode Kathus Sorga Wilhelms­hof

Petersberg Kühnbach

Im Hinterge­bäude des Hospitals

2

2. April

Oberhaun

Oberhaun Rotensee Unterhaun Sieglos Eitra

Gastwirt­schaft Kiel

3

Z.

5. April

Asbach

Asbach Eichhof Kohlhausen Roßbach Kerspenhs. Beiershaus.

Gastwirts. Herzog

4

8.

12.

Nieder- aula

Niederaula Mengshaus. Hattenbach Engelbach

Gastwirts.

Nutzn .

5

15.

16.

Kruspis

Kruspis Stärklos Hilperhaus. Holzheim

Vereins­haus

6

18.

19.

Nieder- jossa

Niederjossa

Solms

Gastwirts. Eydt

7

22.

23.

Reim- boldshaus.

Reimbolds­hausen Kemmerode Allendorf

^Gastwirts. Stein-

berger

8

24.

26.

Kirchheim

Kirchheim Gershausen Kleba

Gastwirts. Eydt

y

29.

30.

Frielingen

Frielingen Heddersdorf FiMnÄd^

Gastwirts. Bikhardt

10

1.

2. Mai

Goß- mannsrod.

Goßmanns- rode Reckerode Rotterte- rode

Gastwirts. Richberg

11

r

7.

Obergeis

Obergeis Aua

Gastwirts. Ernst

12

13.

8.

Gitters- dorf

Gittersdorf Allmershs. Untergeis

Gastwirts. Groll

13

14.

Tann

Tann Rohrbach Biedebach

Gastwirts. Nuhbaum

14

15.

16.

Mecklar

Mecklar Reilos Meckbach

Gastwirts. Böttner

15

31.

23.

Friede- wald

Friedewald Weisenborn Lautenhaus. Herfa Hillartshs.

Schule

16

27.

31.

Schenk- lengsfeld

Schenk- lengsfeld

Oberlengs­feld

Wehrs­

hausen Hilmes Motzield Lamperts-

feld Schenksolz Malkomes Dünkelrode Wippers- hain Wüstfeld Conrode Landershs. Unter­weisenborn Gut Weisen­born

Gastwirts. Geheb

17

3.

4. Juni

Ransbach

Ransbach Ausbach

Gastwirts. Schneider

18

5.

12.

Heringen

Heringen Lengers Wölfershs.

Bengen dorf Leimbach Kleinensee Widdershs.

Gemeinde­haus

19

13.

14.

Heim­boldshaus.

Heimbolds­hausen

Unterneu­rode

Gethsemane Röhrigshof Harnrode Oberneu­rode

jGastwirts. Bock

31

17.

18.

Philipps- V that

Philipps­thal

Gastwirts.

Zinn.

BtkmtWiiiMM 6er AMWckn.

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