Hersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im • amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post bezogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.
Nr. 22.
Sonnabend, den 26. Januar
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 25. Januar 1918.
Betrifft Oellieferung an die Oelsruchlanbauer.
Eine weitere Sendung des Rüböls ist eingetroffen. Die Empfangnahme desselben bei der Verteilungsstelle (Firma H. Altenburg hier) muß bis spätestens zum 31. d. Mts. erfolgt sein. Die Bezugsscheine sind der Verteilungsstelle eingehändigt worden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, Vorstehendes den Oelfruchtanbauern sofort auf ortsübliche Weise bekannt zu geben und besonders darauf hinzuweisen, daß Gefäße, die die zustehende Gesamtölmenge fassen, mitgebracht werden müssen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. A. Nr. 652. I. V.
v. Hedemann, Reg.-Affesfor.
Hersfeld, den 18. Januar 1918.
Betrifft:
Anmeldung des Snntgutbedsrks m Sommergetreide und Wfenkriichten »ch für GemUenud».
Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, sofort auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, daß Anträge auf Ausstellung von Saatfarten für Sommergetreide und Hülsenfrüchte auch für Gemüseanbau alsbald bei ihnen anzubringen sind. Auch fruchten erwerben wollen, haben ihre Anträge auf Ausstellung von Saatkarten bei der Ortsbehörde zu stellen. Ueber die eingehenden Anträge ist eine Liste zu führen, aus der der Name dxs Landwirts oder Händlers, der die Saatkarte beantragt, die Fruchtart und Menge hervorgeht. Bei jedem Anträge ist zu prüfen, ob die Gewißheit besteht, daß das angemelöete Saatgut tatsächlich zur Saat verwendet wird, insbesondere muß der Antragsteller Landwirtschaft, fei es als Eigentum oder Pachtland besitzen. Falls Händler den Antrag auf Ausstellung von Saatkarten stellen, ist zu prüfen, ob sie im Besitze der Genehmigung zum Handel mit Saatgut sind.
Saatkarten sind auch für Hülsenfrüchte erforderlich, die. zur Gemüsesaat in Gärten verwendet werden, wenn es sich um Mengen von mehr als 125 gr. handelt.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Listen über die ausgestellten Saatkarten mir bis spätestens zum 10. Februar vorzulegen. Die Bekanntmachung über die Anmeldung von Saatgutvedarf hat wiederholt in der Gemeinde zu erfolgen. Die Saatkarten werden vom Kommunalverband ausgefertigt und zum Zwecke der Prüfung dem Herren Regierungspräsidenten in Cassel vorgelegt werden. Zur Vermeidung von unnötigen Schreibereien ersuche ich, Nachanmeldungen möglichst zu vermeiden.
Tgb. No. K. G. 119. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Bus der Heimat.
* (Die Anfänge einer Reisekrrte?) Bettkarten zu den Schlafwagen der D-Züge München —Berlin werden angeblich im Interesse der reisenden Münchener Geschäftswelt, bis auf weiteres an weibliche Personen und Knaben unter 16 Jahren nur noch gegen einen die Dringlichkeit der Reise bestätigenden vom Generalkommando in München einzuholenden Reiseausweis verabfolgt. Der Tägl. Rundschau wird dazu aus München geschrieben : Damit wird zum ersten Male im bayerischen Staatseisenbahnverkehr die Bedürfnisfrage gestellt, freilich ist das Bedürfnis zunächst nur auf Frauen und jugendliche Personen beschränkt. Die Zunahme des Verkehrs und die Abnützung des noch vorhandenen Eisenbahnmaterials werden es aller Wahrscheinlichkeit nach wohl mit sich bringen, daß schließlich die Bedürfnisfrage, die nun einmal, wenn auch in denkbar beschränktestem Maße eingeführt ist, auf den gesamten Personenzugsverkehr ausgedehnt wird. Wohl sind heute noch die Eisenbahnverwaltungen gegen die all
gemeine Reiseausweiskarte, aber es ist zu befürchten, daß die Verhältnisse schließlich stärker werden. An einen Reiseverkehr im Sommer und zur Ferienzeit 1918 in dem Umfange, wie er noch voriges Jahr möglich war, wird jedenfalls nicht im entferntesten zu denken sein. Man wird gut tun, sich schon jetzt mit diesen Gedanken vertraut zu machen.
* (Edertalsperre und H och Wasser.) Das Hochwasser vom 16.17. ds. Mts. ist das zweitgrößte gewesen, das bisher auf der Eder beobachtet wurde. Das größte Hochwasser von 1891 führte bei Hemfurth rund 900 Kubikmeter in der Sekunde, das im Frühjahr 1909 rund 560 Kubikmeter. Soweit es sich bis jetzt feststellen läßt, hat das jüngste Hochwasser etwa 650 Kubikmeter in der Sekunde geführt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die genaueren Feststellungen eine noch größere Wasiermenge für dieses ergeben. Die Edertalsperre hat sich in jeder Weise vorzüglich bewährt. Mit Hilfe derselben ist es gelungen, die der Fulda zugeführte Wassermenge von 650 Kubikmetern auf 220 Kubikmeter in der Sekunde abzudrosieln. Es wird im allgemeinen angestrebt, keine größere Wassermenge als 250 Kubikmeter in der Sekunde aus der Talsperre abzulassen, eine Wasiermenge, die die Eber unschädlich abführen kann. Bei ganz außergewöhnlichem Hochwasser wird aber damit gerechnet, daß das dann von der Talsperre abgegebene Wasser auch 350 Kubikmeter erreichen kann. Wenn bei dem diesjährigen Hochwasser die Edertalsperre nicht wirksam gewesen wäre, so wären der Fulda in der kritischen Zeit 430 Kubikmeter mehr zugeflossen. Hierdurch wäre in Caffel ein um 70 bis 80 Zentimeter höherer Wasserstand eingetreten.
<* * (Ersatzleistung für gewöhnliche Pakete.) Zur weiteren Vereinfachung und Beschleunigung des E r f a tz v e r f a h r e n s für gewöhnliche Pakete aus dem Reiche Vostgebiet nach Orten -öev—denrjeyen steteres jernjHitetzLtG Bayern an» Württemberg) wird die Grenze, bis zu der die Postämter zur selbständigen Erledigung der Ersatzfälle befugt sind, von jetzt an von 15 auf 38 Nkark erhöht. Die Bestimmung, die Entscheidung über die Ersatz- frage möglichst zu beschleunigen und gegebenenfalls ungesäumt Zahlung zu leisten, ist von den Postämtern sorgfältig zu beachten.
* (Eine Warnung für Geschäftsleute.) Der „Reichsanzeiger" bringt mehrfach Bekanntmachungen. nach denen Personen des Gewerbe- und Kaufmannsstandes der Betrieb ihrer Geschäfte wegen Unzuverlässigkeit untersagt wird. Unter den letzt- xeröffentlichten Bekanntmachungen befindet sich eine, in der einem Kaufmann I. in Gelsenkirchen der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf die Dauer von 14 Tagen verboten wird, weil er, wie es in der Bekanntmachung heißt, „eine Kundin ohne Grund mit den Worten „Frauenzimmer" und „Spitzbube" bezeichnet hat. Infolge derartiger unhöflicher Behandlung des Publikums hat I. sich als unzuver- lässig im Handel erwiesen und ist deshalb seine Ausschließung gerechtfertigt".
* Vergütung für Lehrer bei Schulaus- f l ü g e n beschloß die Stadtverordneten-Versammlung in Erfurt. Der Vergütung wird den Lehrkräften an den höheren, Mittel-, Bürger- und Volksschulen gewährt, und beträgt für Lehrer und Lehrerinnen bei Tagesausflügen 4 Mark Zehr kosten und bei Eisenbahnfahrten das Fahrgeld 3. Klasse für Schulfahrten; Reisen, bei denen übernachtet werden soll, bedürfen der Genehmigung des Magistrats, der dann die Reiseentschädigung festsetzt. Für Schulausflüge von nur halbtägiger Dauer wird keine Vergütung gewährt.
* (N v t s ch l a ch t u n g e n w e r d e n a l s H a u s schlachtungen ungerechnet.) Manche Familie, die sich ein Schwein großgezogen hat und zu einem festgesetzten Zeitpunkt die Hausschlachtung vornehmen will, kommt in die Verlegenheit, das Schwein vor dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt wegen des Ges undheitszustandes des Tieres schlachten zu müssen. Diese Notschlachtungen werden nun, wie aus im Regierungsbezirk Casseler- laffenen amtlichen Verfügungen hervorgeht,' wie Hausschlachtungen ungerechnet. In den Fällen, in denen der betreffende Haushalt eine Hausschlachtung nicht genehmigt erhalten würde, soll das Fleisch aus Notschlachtungen dem Besitzer abge- n o m m e n und zur a l l g e m e i n e n V e r s o r g u n g der Bevölkerung verwendet werden, soweit es nicht nach den Anordnungen der Bezirks- fleischste lle einer näher festgesetzten Stelle zu überweisen ist.
* Zur Sammlung von Knochen durch Schulen. Die Knochen sind bekanntlich die einzige, heute noch nicht hinreichend ausgebeutete Fettquelle. Wie bei den zahlreichen Sammlungen von Obstkernen, Brennesseln usw. werden die Schulen sich der Knochensammlung in größerem Umfange annehmen. Die Erfahrungen im kleinen haben ergeben, daß hygienische Bedenken nicht vorhanden sind. Daher wird neuer
dings durch einen preußischen Ministerialerlaß, der auf ein Merkblatt der „Zentrale für Kriegshilse der Schulen" hinweist, die Knochensammlung durch Schulen angeordnet. Die maßgebenden Instanzen haben ihre Zustimmung erteilt, daß den Gemeinden außerhalb der gesetzlichen Fettration ein Prozent des Gewichts der abgelieferten Knochen in Form von Speisefett gewährt wird. Unschwer wird der Teil des Fettes, der auf die Knochensammlung durch Schulen entfällt, den fleißigen Sammlern als Belohnung und Ansporn überlassen werden können.
8 Hersfeld, 25. Januar. (Die B *e kleidung der Toten.) Schon wiederholt hat die Reichsbe- kleidungsstelle darauf hingewiesen, daß in Anbetracht der Notwendigkeit, unsere Vorräte an Web-, Wirk- und Strickwaren mit allen Mitteln zu strecken, mit der alten Sitte, die Toten in ihren besten Gewändern zu bestatten, unbedingt gebrochen werden muß. Nun hat auch das Königlich Sächsische Ministerium des Innern hierzu Stellung genommen und am 30. November 1917 nachstehende Verfügung erlassen: „Es ist vielfach beobachtet worden, daß Verstorbene nicht nur mit entsprechender Oberkleidung, sondern auch tadelloser wollener Unterkleidung, Strümpfen und Schuhwerk versehen, zur Erd- oder Feuerbestattung gelangen. In Ansehung der gegenwärtig herrschenden Knappheit an Bekleidung, insbesondere an wollenen, baumwollenen und Lederwaren, bei der es auf die Erhaltung jedes einzelnen brauchbaren Kleidungsstückes ankommt, erscheint diese Sitte als eine unangebrachte Verschwendung, der soviel als möglich gesteuert werden muß. Zwar wird in Berücksichtigung der Gefühle der Hinterbliebenen nicht mit einem allgemeinen Verbot der gebräuchlichen Leichenbekleidungs- stücke vorgegangen werden können. Wohl aber muß allen im Leichendienst beschäftigten Personen und Behörden die Vermeidung der oben gerügten Ver- '"Bevölkerung und Beratung üb.r den Ersatz zur Pflicht gemacht werden. In erster Linie werden die Leichenfrauen in der Lage sein, zur entsprechenden Sparsamkeit und auf einen Ersatz der noch brauchbaren Oberkleidung durch besondere Bestattungsbekleidung, z. B. aus Papier, mindestens aber auf ein Weglaffen der Unterkleidunghinzuwirke». Eine bestimmte Vorschrift kann für alle diejenigen Fälle erlassen werden, in welchen die Bestattung auf öffentliche Kosten oder wenigstens die Bekleidung der Leiche aus fremden Mitteln und Beständen erfolgt. Hier ist darauf zu dringen, daß die Bekleidung der Leiche mit einem Totenhemd und einer Decke genügt. In der Regel wird sich gegenwärtig beides nur aus Papier gefertigt beschaffen lassen. Bei der Durchführung solcher Maßnahmen ist die Verhütung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten im Auge zu behalten und in solchen Fällen die beim Eintritt des Todes getragene Leibwäsche besser mit zu verbrennen oder mit zu beerdigen. Die am Leichendienst beteiligten Amtsstellen und Personen sind mit entsprechender Anweisung zu versehen." Die Reichsbekleiöungsstelle kann sich dem nur anschließenUnsere Zeit verlangt, daß auch derartige alte im Pietätsgefühl wurzelnde Ueberlieferungen dem Interesse der Allgemeinheit weichen. UnserePapiergarnindustrie ist jetzt soweitvorgeschritten, daß sie imstande ist, durchaus würdige Bekleidung für Bestattungszwecke zu liefern.
§ Hersfeld, 25. Januar. Herrn Regierungs-Bau- meister Müller, der z. Zt. als Hauptmann d. Res. im Felde steht, wurde der Charakter als Königlicher B a ura t verliehen.
):( Hersfeld, 25. Januar. Wie aus einer Bekanntmachung der Stadtbehörden zu ersehen, ist für die nächsten Tage mit zeitweise:' Einstellung der Lieferung des elektrischen Stromes zu rechnen. Da auch unsere sämtlichen Maschinen elektrisch betrieben werden, so ist mit einer verspäte ten Ausgabe des Hersfelder Tageblatts zu rechnen.
Schmalkalden, 24. Januar. Auf dem Wege vom Schweizerhof nach Engelsbach bei Friedrichroda ist ein Mann aus Catterfeld und „am Kreuz" ein Soldat aus Seitenthal bei Schmalkalden im Schnee erfroren auf- gefunden worden.
Gießen, 19. Januar. Die Strafkammer verurteilte den Dachdecker Andreas Jung aus Friedberg zu zwei Jahren, den Sattler Karl Krug und den Weißbinder Nikolaus Heerbaum, beide aus Offenbach, zu je ^Zuchthaus. Die drei Angeklagten hatten in Friedberg einem Hotelbesitzer einen Treibriemen und etliche Stallhasen gestohlen und den Riemen für 80 Mark in Frankfurt verkauft.
Gießen, 21. Januar. Dieser Tage kam ein Pärchen mit gefüllten Rucksäcken auf dem Butzbacher Bahnhof an und wollte nach Frankfurt a. M. fahren. In den Rucksä cken hatten die Gauner 22 abgeschlachtete Hühner, welche sie in Pohlgöns gestohlen und abgeschlachtet hatten.
Büdixgen, 22. Januar. Wegen verweigerter Speckabgabe wurden bis jetzt 131 Kreisbewohner bestraft. Zuletzt 36 zu Geldstrafen bis 100 Mark.