Sersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
....................................................................
: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- • : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : 5 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. : geBgaeggegtawiaggiagggaiiaaaaaBaaaMiaaaaaeaaBaaeaaaaaaaaBaaaaaaaaaigBeaiaaaaaaaagaeea»*
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im 8 amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. E Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
■eweaaaaiBaaaaiaeeaaaaiiageiaiieataagaeaeaaaaiaBgaaeaaeaaBiiaeiiaaaaeaaaaaaaaaaeiaaiig
Nr. S0.
Donnerstag, den 24. Januar
1918
Amtlicher Stil
Bezirksfleischstelle Geschäftsabteilung: BiehhandelSverband Cassel.
Cafsel, den 16. Januar 1918.
Preise für Rindvieh.
1. Schlechtgenährte Rinder pp. (kommen nur für die Wurstfabriken C" ' ' ' • ~
(Wurstkühe) Klasse D . .
2. Gering genährte Rinder einschließlich
FresferKlaffeE
3. ausgemästete
Cafsel und Hanau in Frage)
Mk. 40,— für 50 kg Lebendgewicht
55, „ 50 ,,
oder vollfleischige Ochsen und Kühe über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischte Ochsen, Kühe, Bullen und Färsen jeden Alters, Klasse B im Lebendgewicht von bis zu 5,5 Zentner Mk. 60,— für 50 kg.
Über 5,5 bis 7 Zentner Mk. 68,- für 50 kg
//
8,5
10
8,5
10
11,5
//
//
V
72,- „
76,- „
80,-
//
50
50
50
//
//
//
„ 11,5 Zentner „ 85,— „ 50 „
4. ausgemästete oder vollfleischige Ochsen und Kühe bis zu 7 Jahren, Bullen bis zu 5 Jahren und Färsen, Klasse A Mk. 90,- für 50 kg.
Der Preis der höheren Gewichtsklasse darf nur dann bezahlt werden, wenn die untere Gewichtsklasse um 1 kg überschritten wird.
Preise für Kälber
inheitsvreis vouMk r
Preise für Schweine.
Einheitspreis über 15 kg Lebendgewicht im Reg.- Bez. Cassel mit Ausnahme der Kreise Fulda, Geln- Hausen, Gersfeld, Hanau und Schlüchtern Mk. 78.— für 50 kg, in den Kreisen Fulda, Gelnhausen, Gersfeld, Hanau und Schlüchtern Mk. 79.— für 50 kg Lebendgewicht. '
Für die Lieferungen an die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung (Mannheim ux» die Konservenfabriken) kommen bis zum 31. Januar ds. Js. für mindergewichtige Tiere (bis 50 Pfund, sofern die Kaufabschlüsse vor dem 16. Januar ds. Js. erfolgt sind, die seitherigen Preiszuschläge zur Berechnung.
Der Vorverkauf muß aus der Ankaufsanzeige ersichtlich und von den Vertrauensleuten bescheinigt fein.
Preise für Schafe.
1. Bollfleischige Lämmer und Lammböcke ohne breite Zähne
2. Bollfleischige Hammel und ungelammte Schafe mit nicht mehr als 4 breiten
Zähnen und Schafe mit nicht mehr als 2 breiten
Zähnen
3. Gutgenährtes älteres Schafvieh
4. Gering genährtes Schafvieh' jeden Alters, auch Zuchtböcke
5. Minderwertiges abge- magerte»
Schafvieh jeden Alters, höchstens *
Mk.
100.—
für 50 kg Lebendgewicht
//
//
90.—
80.—
70.—
50
50
50
//
//
50.— „ 50 * *
Hersfelo, den 18. Januar Wird veröffentlicht.
H
1918.
Der Vorsitzende d«S Kreisansschusies.
I. F. Nr. 72. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor. (Fortsetzung auf der 4. Seite).
! Mit Wen.Mchln M
MBMagHBgMMHgggagJ
Bus der Heimat«
* (Neuordnung der Lebensmittelversorgung.) Es ist eine Neugestaltung des bisherigen Systems unserer Lebensmittelversorgung in Vorbereitung, die bis zum nächsten Wirtschaftsjahr zur Durchführung gelangen wird. Sie soll für die Er- sassung aller der Gemeindebewirtschaftung unterliegenden Lebensmittel eine vollkommen neue Organisation schaffen. In jeder Gemeinde wird eine nach genossenschaftlichen Grundsätzen arbeitende Geschäftsstelle errichtet, an die sämtliche Gemeindeinsaffen ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit deren Abführung im Interesse der allgemeinen Bolkser- nährung vorgeschrieben ist, abzuliefern haben. Besteht in der Gemeinde eine Genoffenschaft, so ist ihr die Geschäftsstelle zu übertragen. In jedem Kreis (Bezirk) wird eine Kreisstelle errichtet, die sich an den Kommunalverband anzulehnen hat. In jeder Provinz bezw. jedem Landesteil ist eine Provinz- oder Landesstelle zu bilden, in Form einer Gesellschaft m. b. H. Die Provinz- oder Landesstellen sind die verantwortlichen Träger der Erfaffungsorganisation. Ihre Verwaltung soll möglichst einfach sein. Als Reichsstelle wird ein Ausschuß gebildet, der besteht aus Vertretern des deutschen Landwirtschaftsrates und je zwei Vertretern des Reichsverbandes der- deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, des Generalverbandes der deutschen Raiffeisengenossenschaften, der Bereinigung der deutschen Bauernvereine, des Bundes der Landwirte und der deutschen Landwirtschaftsgesell'chaft. Der ansässige Kleinhandel, ebenso Müllerei und Bäckerei sind tunlichst bet den Kreis- und Gemeindestellen heranzuziehen.
! _ * Die Zahl ubc 6 ? W a r » n u.$n sals itx uxx.
pro Kalenderjahr 1917 hat bis längstens zum 30. Januar 1918 unter Borlage der ausgestellten An- meldebogen bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung zu erfolgen. Jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, auch ohne besondere Aufforderung, den Warenumsatz, sofern er 3000 Mark jährlich übersteigt, bei der Steuerbehörde anzumelden.
* (Nähzwirn gegen Bezugsikarten.) Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung über die Verteilung von Baumwollnähfäden und Leinennähgarn, die in Zukunft durch die Kommunalverbände an die Kleinhändler und Verbraucher gegen Bezugsausweise zu verabfolgen sind.
* (97 Milliarden Po st s ch e ckve r k e h r.) Der Postscheckverkehr im Reichs-Postgebiete hat sich 1917 recht erfreulich entwickelt. Die Zahl der Post- scheckkunöen ist von 148 918 Ende 1916 um 40 514 auf 189 422 Ende 1917 gestiegen. Ihr Guthaben hat von 465 Millionen Mark Ende 1916 auf 726 Millionen Mark Ende 1917, also um rund 260 Millionen Mark zugenommen. Der Gesamtumsatz betrug 97146 Milliarden Mark, das sind gegen das Vorjahr 83 664 Milliarden Mark oder 53 v. H. mehr. Bargeldlos wurden 72 318 Milliarden Mark oder 74,4 v. H. des Gesamtumsatzes beglichen.
* (Achtet auf die Marmelade!) Alle Marmeladen müssen überwacht werden.' In den meisten Fällen kann eine Marmelade, die Verderbniszeichen hat, durch Aufkochen gerettet werden. Die Schimmelbildung dringt nicht in die Marmelade ein, man nimmt sie ab und legt ein in Salizylspiritus getränktes Stück Papier darauf. Den sich bildenden Saft hebt man mit einem Teelöffel ab. Am gefährlichsten ist Gärung. Durch Aufkochen und Mischen mit einem frischen Fruchtmark kann man solche Marmelade noch genießbar machen, sollte sie aber schnell verbrauchen. Gegen das Kristallisieren der Marmelade ist einmaliges Aufkochen ratsam. Durch sachgemäße Aufbewahrung in kühlen, luftigen Räumen und rechtzeitiges Eingreifen können die Borräte vor Verderbnis geschützt werden.
) :( HerSfeld, 23. Januar. Wie aus täglich einlaufenden Mitteilungen hervorgehtj hat das am 1. Oktober 1917 in Kraft getretene Tischzeugverbot noch immer keine Beachtung gefunden, die es im , dringendsten volks- und kriegswirtschaftlichen Interesse erheischt. Immer wieder ist die Oeffentlichkeit von der Reichsbekleidungsstelle darüber aufgeklärt worden, daß die entbehrliche Gasthauswäsche zur Deckung des Bedarfs der ärmeren Bevölkerung an Kinder- und Säuglingswäsche und dergl. benötigt wird, daß die Wäsche aber durch den täglichen Gebrauch in den Betrieben und die dadurch gebotene Reinigung mittels ätzender Stoffe abgenutzt und entwertet wird. Die Entschuldigung einer irrtümlichen Auslegung der einschlagenden Bestimmungen kann nach den überaus zahlreichen ausklärenden Veröffentlichungen der Reichsbekleidungsstelle nicht mehr anerkannt werde«. Wiederholt sind auch die zuständigen Behörden ersucht worden, die Durchführung
des Tischzeugverbots strengstens zu überwachen. DieReichsbekleidungsstellehatnunmehrdieKommunal- verbände aufgefordert, ihr bis 1. Februar d. I. alle Gasthausbetriebe zu benennen, die daS Tischzeugverbot nicht beachten. Die Wäschebestände dieser Betriebe werden sofort enteignet werden. Den Kommunalverbänden wird dabei Gelegenheit gegeben werden, die enteigneten Bestünde im Falle besonders dringende«Bedarfs der ärmeren Bevölkerung zu deren Gunsten zu erwerben.
Widder-Hansen a. d. Werra, 21. Jan. Nunmehr scheint man den in den letzten Monaten mit größter Dreistigkeit hier und in der Umgegend „arbeitenden" Geflügeldieben, die nachgerade zu einem Schrecken des Werratals wurden, auf die Spur gekommen zu sein. Heute wurden einem hiesigen Einwohner dr«i Gänse in seinex Wohnung beschlagnahmt, die offenbar von einem nächtlichen Diebstahl herrührten. Hoffentlich bringt die weitere polizeiliche Untersuchung noch mehr Licht in diese dunkle Diebstahlsaffäre; in den umfangreichen beteiligte« Kreisen ist man sehr gespannt darauf.
Cafsel, 23. Jan. „Wurstkühe", das ist die Bezeichnung, die amtlicherseits für schlechtgenährte Rinder gebraucht wird. Solche Wurstkühe, deren Leben nach dem Tode sich in Därmen mancherlei Art abwickeln wird, werden in unserm Regierungsbezirk mit nur 40 Mark für den Zentner bezahlt. Sie sind für die Wurstfabriken in Cassel und Hanau bestimmt.
Mühlhausen i. Thür., 23. Jan. Küssen ist keine Sund' bei einem schönen Kind! Aber es muß mit Erlaubnis des besagten Kindes sein. Das xhatte ein Landwirt in unserer Gegend nicht bedacht, als er ein vierzehnjähriges Mädchen küßte, das als erholung»- I bedürftig in seiner Familie untergebracht war. Die Mirv trug«, mir oem Erfolg, - daß der freigebige Landwirt vom Schöffengericht zu 50 und in der Berufungsinstanz von der Erfurter Strafkammer gar zu 500 Mark Geldstrafe verurteilt wurde.
Erfurt, 19. Januar. Bei einem hiesigen Fuhrunternehmer meldete sich dieser Tage ein angeblicher Kriegsbeschädigter zum Dienst "als Geschirrführer. Er kehrte jedoch von seiner ersten Fahrt nicht zurück. Wie sich herausgestellt, hat er die beiden Pferde seines Gespannes, zwei schwere Belgier im Wert von 10 000 Mark, samt Wagen und Geschirr unterschlagen. Auf die Ergreifung des Täters, der sich Rauschen nannte, ist eine Belohnung von 500 Mark ausgefetzt.
Kahla, 21 Januar. Der Straßenwärter Daniel Zöllner aus Kleiueutersdorf hat seinen Tod im Hochwasser gefunden. Er Hatte Nachts beim Fischen in der Saale auf einer erhöhten Stelle am Ufer Zuflucht gesucht und um Hilfe gerufen. Obwohl ein Streckenläufer der Saalbahn die Hilferufe vernommen hatte, war doch nichts zu seiner Rettung getan worden. Und so hat der alte Mann ertrinken müssen.
Burghaun, 22. Ja«. (Steuerhinterziehung.) Wege« Vergehens gegen § 72 des Preußischen Einkommensteuer-Gesetzes und des Wehrbeitragsgesetzes wurde der Viehhändler Mendel Braunschweiger in Burghau« durch Urteil der Strafkammer bei dem Kgl. Amtsgericht in Fulda vom 9. Nov. 1917 zu einer Geldstrafe von 1576,60 Mark und zum tragen sämtlicher Kosten verurteilt.
Hünfeld, 22. Januar. Das seit mehreren Jahren erledigt gewesene Landratsamt des Kreises Hünfeld ist nunmehr wieder besetzt worden. Der Herr Minister des Innern hat mit der kommissarischen Verwaltung Herrn Regierungsrat Ludwig bei dem Regierungspräsidium zu Düsseldorf beauftragt.
Frankfurt a. M., 19. Januar. Die Strafkammer verurteilte den vielbestraften 27jährigen Händler Heinrich Trinkaus, der in Bocke nheim fünf Einbrüche in Keller verübt hatte, zu sieben Jahren Zuchthaus.
Binge«, 22. Jan. Auf viele Millionen Mark be- läuft sich der Schaden, den das Hvchwasser im Rahe- gebiet angerichtet hat. Ueberall sind für die Geschädigten öffentliche Sammlungen im Gange. Die Höhe des Schadens erklärt sich vor allem durch das plötzliche Auftreten der Wassermengen. Während bei früheren Hochwafferkatastrophen bei Waldböckelheim ein Pegelstand von 1.40 Meter bis höchstens 3 Meter zu verzeichnen war, betrug diesmal der Wasserstand fast 6 Meter. Allein in Norheim wurden von den Fluten etwa 30 000 Kubikmeter Erde sortgerissen. Die Licht- und Luftkuranstalt in Dobernheim wurde wie ein Kartenhaus zusammengeworfen und zerstört. Mehrere Fabrikgebäude sind in Waldböckelheim zerstört bezw. sehr beschädigt worden. Die dortigen Drahtwerke müssen ihren Betrieb auf etwa 14 Tage unterbrechen, weil sämtliche Maschinen und alle Räumlichkeiten vollständig verschlammt sind. In Oberstein mußte ein Fabrikgebäude wegen der Einsturzgefahr geräumt werden.