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Bekanntmachung.

Die Mitnahme von Wintersportgeräte» (Schnee­schuhen, Rodelschlitten usw ) in die Züge als Handgepäck ist nicht mehr statthaft. Ebenso sind diese Sport­geräte zur Abfertigung als Reisegepäck oder Expreß­gut nicht mehr anzunehmen.

Frankfurt (M), den 4.. Januar 1918.

Königliche Essenbahndireklion.

WckÄM silfsiiicnll!

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung

gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst.

Für besetztes Gebiet im Westen wird eine größere Anzahl Pferdepfleger (Jugendliche und nicht mehr im wehrpflichtigen Alter stehende Hilfsdienstpflichtige), Kauf­leute und Buchhalter (nicht mehr im wehrpflichtigen Alter stehende Hilfsdienstpflichtige) benötigt.

Meldungen sind bis spätestens 20. Januar ds. Js. an Kriegsamtneüe Cassel, Abteilung A I, von wo Bedingungen übersandt werden, einzureichen.

Kriegsamtstelle Gaffel,

Bahnhofftraße Nr. 1.

VkieÄ^Uer HWech!

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Vater- ländischen Hilfsdienst.

Gegen eine Welt von Feinden steht unsere Wehr­macht seit über 3 Jahren in heldenhaftem siegreichem Kampfe. Damit sie auch weiterhin zu gleichen Leistungen und Heldentaten, wie sie die Geschichte noch nie gesehen hat, befähigt bleibt, ist es zwingende Pflicht der in der Heimat Zurückgebliebenen, alles zu tun, was dazu bei­tragen kann, sie mit allen Kräften zu stärken und be­sonders die unvermeidlichen Verluste auszugleichen.

Gelegenheit dazu ist in besonderem Maße dadurch gegeben, daß Jugendliche, Hilfsdienstpflichtige, Männer über 60 Jahre und Kriegsbeschädigte sich für den Etappen­dienst als Helfer anwerben lassen. Sie dürfen dann das erhebende Bewußtsein in sich tragen, durch ihre freiwilligen Meldungen Kämpfer für die Front freigemacht zu haben.

Die nachfolgenden Bedingungen für die Anwerbung sind besonders hinsichtlich der Entlohnung außer Barlohu freie Unterkunft und Belpfiegung, weiche um vieles reichlicher und bester ist als z. Zt. in der Heimat äußerst günstige. _.......

Gesucht werden für anr^s,-^^-^m^»^111*1^ 18- 2LKU^»M»MWMW ^MIMenbe Transporte zur Ver- **roenDung bei militärischen Behörden im besetzten Gebiete Hilfsdienstpflichtige 15jährige und auch 16jährige männliche Jugendliche, die erst in 3 Monaten ihr 17. Lebensjahr vollenden.

Bedarf besteht besonders an:

Schreibern, Ordonnanzen,

Maschinenschreibern, Arbeitern und

Stenotypisten, Kaufleuten.

Köchen,

Auch andere Berufsarten können Verwendung finden

Kriegsbeschädigte, die 50% und mehr erwerbs­unfähig sind, werden angeworben.

Bei den Zivilverwaltungen in Brüssel und Warschau können auch als D. U Ausgemusterte (nicht mehr unter militärischer Kontrolle Stehende) eingestellt werden.

Kriegsbeschädigten wird neben dem Barlohn die volle Reute weiter aus bezahlt.

Es dürfen nicht angeworben werden:

Im wehrpflichtigen Alter stehende Hilfsdienst­pflichtige (17- bis 48jährige), bisher in land-, sorst- und. kriegswirtschaftlichen Betrieben tätig gewesene Leute und Facharbeiter.

Zunächst wird mit den älteren Helfern auf 3 Wochen, mit den Jugendlichen (unter 17 Jahren) auf 3 Monate ein vorläufiger Dienstv^rtrag abgeschlossen.

Die Hilfsdienstpflichtigen erhalten:

freie reichliche und sehr gute Verpflegung, freie Unterkunft, sowie auf Militärfabrfcbein freie Cilen- bahnfabrt vorn Moknort zur Kriegsamtstelle, freie Cisenbahnfahrt vom Cransport-Sammelort (Cassel) zum Bestimmungsort und zurück j freie ärztliche und Cazarettbebandlung für die Dauer des Vertrages, freie Benutzung der Feldpost.

> Der tägliche Barlohn beträgt 24 JMk. und kann

sich nach Mbschluß des endgültigen Vertrages den k Leistungen entsprechend, erhöhen.

L Im falle des Bedürfnisses werden Zulagen für in

F der Reimat zu versorgenden familienangebörige ge­

währt.

Schriftliche Meldungen nimmt entgegen:

Kriegsamtstelle Cassel

Bahnhofstraße No. 1.

Zahlungsbefehle

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gewährt Versicherungen gegen Schaden, der dadurch entsteht, daß Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen verenden oder getötet werden müssen, oder durch Krankheit oder Unfälle dauernd unbrauchbar werden.

Gleichfalls gibt die Perleberger Veficherungs- Actien-Gesellschaft jedem Privaten die Möglichkeit, sich gegen die Beriute, die ihm durch Beanstandung oder Verwerfung ganzer Tiere oder einzelner Teile nach der Schlachtung erwachsen können, Deckung zu verschaffen..

Auch wird auf die

Stuten« und Zuchttierverücherung besonders hingewiesen.

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Monatliche Bersammlnng

Montag d. 7. Jan. 1918

abends 8^/2 Uhr im Vereinslokal (Ww. Stein­weg, Hanfsack).

Um recht zahlreichen Be­such bittet

Der Vorstand.

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Frau D. Rehn, Kaiserstr., im Hause des Herrn Pforr.

MWe WWti.

Sonntag den 6. Januar

Vormittags ^9 Uhr: Herr Pfarrer Scheffer.

Vormittags 10 Uhr: Herr Superintendent Feyerabend

Petersberg. Mittags 1 Uhr- Gottesdienst.

Unterhalt». Nachmittags 2 Uhr . Gottesdienst.

Mittwoch den 9. Januar Abends 8 Uhr Kriegsbet­stunde in der Hospitals­kapelle.

Kathol. Gottesdienst.

7 Uhr hl. Messe.

8 Uhr hl. Messe.

% 10 Uhr: Amt u. Predigt, Mütter-Verein. %3 Uhr Andacht.

Werktags 8 Uhr hl. Messe. Gelegenheit zur hl. Beichte.

Sonnabend fällt aus. Sonntag V27 Uhr.

Freitag abends 8 Uhr Bitt- Andacht. Gemeinschaft!, hl. Kom­munion d. Mütter-Vereins.

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